«Die Gerichtsverhandlung sorgte für ein riesiges öffentliches Interesse – und Sicherheitsvorkehrungen, die üblicherweise Schwerverbrechern aus dem Mafiaumfeld vorbehalten sind. Wer in den Gerichtssaal wollte, wurde von der Polizei durchsucht. Taschen und Mäntel waren nicht erlaubt, nicht einmal Kopfbedeckungen», vermeldete der «Tages-Anzeiger» am 28. Januar 2026.
Objekt, vielmehr Subjekt dieses aussergewöhnlichen Sicherheitsdispositivs war Sanija Ameti, eine 34-jährige Frau mit bosnisch-muslimischen Wurzeln. Sie hatte im September 2024 im Keller ihres Stadtzürcher Wohnhauses mit einer Luftdruck-Pistole mehr als 20-mal auf ein Bild der Madonna mit Jesuskind geschossen. Dabei liess sie sich von einer zweiten, unbekannten Person fotografieren und postete anschliessend Bilder ihrer Schiesswut auf Instagram.
Nun stand sie am 28. Januar 2026 vor den Schranken des Bezirksgerichts Zürich. Der zuständige Staatsanwalt Andrej Gnehm forderte eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 100 Franken sowie eine Busse von 2500 Franken, gestützt auf Art. 261 Abs. 1 des Strafgesetzbuches: «Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder gar verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft.»
Präventiv die Absolution erteilt
Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung hatten gleich mehrere Exponenten der woken Szene Sanija Ameti präventiv die Absolution erteilt. Schon kurz nach der Tat hatte Peter Blunschi auf «watson.ch» am 10. September 2024 eine Brandmauer hochgezogen. Der Umgang mit der Pistolen-Schützin erinnere ihn an Hexenverfolgungen früherer Jahrhunderte. Es sei schlicht «unerträglich, dass man sie als moderne Hexe auf dem virtuellen Scheiterhaufen verbrenne». Sechs Tage vor dem Gerichtsprozess hatte die links-libertäre Online-Plattform «Republik» einen Artikel mit dem Titel «Plötzlich sind sie alle religiös» aufgeschaltet. Autorin Brigitte Hürlimann verschob im Sinne eines Ablenkungsmanövers den Fokus weg vom Tathergang hin zu grenzwertigen Aussagen rechtslastiger Polit-Aktivisten wie Nicolas Rimoldi, Präsident des Vereins Mass-Voll, die gleich die Deportation von Sanija Ameti forderten. Gleichsam als Gipfel der Umpolung der Täterin zum Opfer zitierte Hürlimann die österreichische Rechtsextremismus-Expertin Natascha Strobl, die sich per Ferndiagnose zur Aussage verstieg: «Die Gefahr besteht, dass insbesondere Frauen zu Tode (sic) gehetzt werden.»
In den Chor der Ameti-Apologeten stimmte auch Stefan Betschon ein, Chefredaktor von «kath.ch». Rechte Kreise wollten dieses Verfahren zu einem Schauprozess umfunktionieren, echauffierte sich Betschon am Vortag der Gerichtsverhandlung («Der Fall Ameti: Die Stunde der Scheinheiligen»). Mehr noch: Dass diese Kreise Normen für religiöse Toleranz als Waffe gegen Andersdenkende missbrauchen würden, sei «abscheulich». Dies widerspreche «der christlichen Ethik und dem Geist dieser Gesetze».
Die Fotos widerlegen jedoch klar die Schutzbehauptung Ametis, sie habe unüberlegt und in einer emotionalen Ausnahmesituation auf das Bild irgendeines Kataloges geschossen, der gerade in der Nähe herumlag. Zu sehen ist eine Frau, die konzentriert und gezielt ihre Schüsse abfeuert. Die meisten Schüsse treffen das Jesuskind mitten ins Gesicht. Dies muss, hat dem Unterzeichneten ein Scharfschütze der Schweizer Armee anvertraut, das Werk einer geübten Schützin gewesen sein.
Staatsanwalt und Richter sind sich einig
Staatsanwalt Andrej Gnehm und Einzelrichter Hugo Kronauer sahen dies genauso. Wer auf diese Weise Schüsse auf zwei zentrale Figuren des Christentums abgibt, «äussert unzweifelhaft eine Geringschätzung des christlichen Glaubens», so Staatsanwalt Gnehm (Tages-Anzeiger vom 28. Januar 2026). Insbesondere nahm er Ameti die in der Einvernahme geäusserte und von den Medien querbeet kolportierte Schutzbehauptung nicht ab, sie habe bei der Schussabgabe gar nicht erst realisiert, dass sie auf Maria und das Jesuskind geschossen habe: «Wer’s glaubt, wird selig […] echte Reue zeigte sie nicht» («nau.ch» vom 28. Januar 2026). Einzelrichter Kronauer schloss sich dieser Einschätzung an. Ameti habe zumindest in Kauf genommen, die Gefühle von Gläubigen zu verletzen. Durch den Post auf Instagram sei die vom Gesetz geforderte Öffentlichkeit hergestellt worden (NZZ vom 29. Januar 2026). Als strafmindernd wertete der Richter die Tatsache, dass Ameti in unzähligen Mails beschimpft, ja gar mit dem Tod bedroht wurde. Sein Verdikt: eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Franken und eine Busse von 500 Franken.
Und wie reagierte Sanija Ameti auf ihre Verurteilung? Am Prozess selbst verweigerte sie jede Aussage, von Reue, von einem Schuldeingeständnis keine Spur. Dankbar den Ball der Mainstream-Medien aufnehmend, inszenierte sie sich im Anschluss an die Gerichtsverhandlung öffentlichkeitswirksam als Opfer. Ihre nach der Urteilsverkündigung angekündigte Rede vor dem Kunsthaus in Zürich liess sie ausfallen. Stattdessen lag da nur ein Teller mit grillierten Würsten auf dem Boden, versehen mit einem Zettel des Inhalts: «Würste für die Freiheit.» Daneben ein Stuhl mit einem vor Selbstmitleid triefenden Text. Sie habe zahlreiche Erfahrungen mit öffentlichen Beschämungen gemacht. Als einzigen Ausweg sehe sie den «Tod der öffentlichen Figur: Sanija Ameti, die Schweizer Politikerin, die sich selbst verleugnet hat, musste deshalb sterben» («nau.ch», 28. Januar 2026).
Ignoranz und Scheinheiligkeit
Und wie kommentierten die Medien dieses Urteil? Aus objektiver Warte betrachtet lässt es sich schwerlich beanstanden. Ergo nahmen die Medien die dem Urteil zugrunde liegende Strafnorm ins Visier. NZZ-Redaktor Daniel Fritzsche befand, eine strafrechtliche Ahndung sei in einem säkularen, freiheitlichen Land wie der Schweiz fehl am Platz. Der Blasphemie-Artikel sei aus der Zeit gefallen. Die mediale Aufregung um Ametis Prozess zeige, «wie kurios und anachronistisch das Recht in diesem Fall geworden ist» (NZZ, 29. Januar 2026). Das Gegenteil ist wahr. Gerade das aussergewöhnliche Echo, das dieser Fall nicht nur in den Medien, sondern in der Gesellschaft insgesamt auslöste, unterstreicht, wie wichtig dieser Blasphemie-Artikel in einer Zeit ist, die auch hierzulande von zunehmenden interreligiösen Spannungen und Übergriffen geprägt wird – die jüngst erfolgten tätlichen Attacken auf Menschen jüdischen Glaubens sind ein deutliches Alarmsignal. Kein Menschenrecht gilt in einem Rechtsstaat grenzenlos, selbst die von NZZ-Redaktor Fritzsche als eines der «höchsten Güter» hochgelobte Meinungsäusserungsfreiheit nicht. Die Blasphemie-Strafnorm schützt den Glaubenskern der verschiedenen Religionen sowie ihrer Angehörigen und leistet damit einen immer wichtiger werdenden Beitrag zum interreligiösen Frieden.
Einen mehr als peinlichen Beitrag zur Debatte steuerte Giuseppe Gracia bei, seit kurzem Herausgeber der Zeitschrift «Schweizer Monat», früher so etwas wie die Prawda des Liberalismus. Den Blasphemie-Artikel brauche es heute nicht mehr, denn «Gott braucht keine Juristen». Ein solches Ansinnen sei «vormodern und infantil», irrlichtert der ehemalige Mediensprecher von Bischof Huonder. «Denn was ist das für ein Gott, der zum Schutz seiner Ehre den Richterspruch eines weltlichen Juristen nötig hat?» Mit seinem Bannstrahl belegt Giuseppe Gracia, dass er vom Wesen des modernen Rechtsstaates wenig begriffen hat. Denn diesem ist der Anspruch, Gott zu schützen, völlig fremd. Wozu er als Träger des Gewaltmonopols hingegen verpflichtet ist, ist der Schutz der Grundrechte der Menschen, im vorliegenden Fall des Kerngehalts ihrer religiösen Gefühle und Überzeugungen.
Der «Tages-Anzeiger» verzichtete für einmal auf eine eigene Kommentierung und verschanzte sich hinter einem Gastbeitrag. Dieser hat es allerdings in sich. Darin macht sich Andreas Kyriacou, bis 2024 Präsident der Freidenker-Vereinigung der Schweiz, ungefragt zum Anwalt rechtschaffener Christen («Tages-Anzeiger», 30. Januar 2026). Einer abstrusen Logik folgend deklariert er das Urteil des Bezirksgerichts Zürich zum Verdikt, das Christen «pauschal als dünnhäutig» abqualifiziere. In ihren religiösen Gefühlen verletzt fühlen könnten sich per se nur intolerante Menschen. Anmassung pur des Agnostikers Kyriacou, die in der Vereinnahmung gipfelt: «Gläubige haben solch kollektive Herabwürdigungen nicht verdient. Nehmen wir das Urteil zum Anlass, den Blasphemieartikel zu streichen. Dies dient nicht nur der Meinungsäusserungsfreiheit, sondern auch dem Ruf religiöser Personen», heuchelt Agnostiker Kyriacou. Wahrlich, wir leben in einer Zeit der Super-Scheinheiligen.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Die Ahndung eines Propagandaverbrechens (vorgeblich eine IKONE als Ziel von Waffenmissbrauch) ist nur Ablenkung. Eben: scheinheilig.
Sanija Ameti, entweihte 2024 ein Bild der Madonna mit Jesuskind mit über 20 gezielten Schüssen – mitten ins Gesicht des Erlösers! – und posete es triumphierend auf Instagram. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte sie am 28. Januar 2026 zweifelsohne richtig wegen Verletzung religiöser Gefühle (Art. 261 StGB): 60 Tagessätze à 50 Franken + 500 Franken Busse. Keine Reue, nur Opfer-Inszenierung mit „Würsten für die Freiheit“.
Katholische Wahrheit: Solche Blasphemie ist unverzeihlich! Das Zweite Konzil von Nicäa (787) donnert: „Anathema denen, die heilige Bilder verachten!“ Maria und Jesuskind verkörpern die Inkarnation Gottes – ihre Entweihung ist Angriff auf den Glauben selbst. Die Kirche duldet keine Doppelmoral: Wer als Immigrant profitiert, muss respektieren, nicht provozieren!
Mediale Schande: Woke-Chor (Republik, kath.ch, Watson) heult „Hexenjagd“ und verteidigt die Täterin – während Juden und Muslime geschützt werden! Diese Heuchelei zerfrisst den Frieden. Papst Franziskus warnt: „Religion darf nie zum Vorwand für Gewalt werden“ – gilt für alle!
Fazit: Genug der Nachsicht! Fordert Respekt für Christen! Betet um Ametis Umkehr – Christus vergibt, doch Provokateure müssen Grenzen lernen.
Dennoch ist so auch das Leben eines jungen Menschen nun gebrandmarkt. Von Vornherein schien min. eine Verliererseite vorprogrammiert. Das Medienecho war und ist gewaltig.
Auch JSVP-Fiechter, der als Nebenkläger gegen Frau Ameti auftrat, wurde selbst verurteilt, wegen Rassendiskriminierung. Dort gab es aber nur mediales Grillenzirpen, wenn überhaupt? Ist das denn so viel weniger schlimm? Diese unterschiedliche, gesellschaftliche Handhabung fiel mir markant auf.