Die Schlussakte von Helsinki läuteten die Entspannung in der Endphase des kalten Krieges ein. Sie wurden von 35 Staaten des damaligen Ostblocks, der Nato-Staaten und neutraler Staaten wie der Schweiz unterzeichnet. Darin wurde eine Vielzahl von Themen behandelt, darunter die Unverletzlichkeit der Grenzen, die friedliche Beilegung von Streitigkeiten, die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und die Achtung der Menschenrechte.
Papst Leo XIV. rief an seiner Generalaudienz vom 30. Juli 2025 vor dem Hintergrund der aktuellen, von Kriegen und Umweltkatastrophen gezeichneten Weltlage die Völker dazu auf, den ‹Geist von Helsinki› zu achten, insbesondere die Diplomatie zum bevorzugten Mittel der Verhinderung und Lösung von Konflikten zu machen. Ausdrücklich erwähnte der Papst die wichtige Rolle, die der Vatikan bei der Ausarbeitung der Helsinki-Dokumente gespielt hatte: «Die aktive Teilnahme des Heiligen Stuhls an der Konferenz von Helsinki, vertreten durch Erzbischof Agostino Casaroli, trug dazu bei, das politische und moralische Engagement für den Frieden zu fördern.»
In diesem Zusammenhang ist auch das Wiener Folgetreffen des Helsinki-Abkommens in Erinnerung zu rufen (4. November 1986 bis 19. Januar 1989). Dieses Folgetreffen mündete in ein abschliessendes Dokument, das wichtige Erklärungen über kirchliche Freiheiten und Selbstbestimmung enthält. Darin wird unter anderem Kirchen und Glaubensgemeinschaften das Recht zugestanden, «ihr Personal in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen Erfordernissen und Normen sowie mit etwaigen zwischen ihnen und ihrem Staat freiwillig vereinbarten Regelungen auszuwählen, zu ernennen und auszutauschen und in geeigneten Institutionen auszubilden». Darüber hinaus wird religiösen Gemeinschaften das Recht gewährt, «sich nach ihrer eigenen hierarchischen und institutionellen Struktur zu organisieren» (vgl. die Dissertation von Ueli Friederich, Kirchen und Glaubensgemeinschaften im pluralistischen Staat).
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