Die schottische Regierung hat sich verpflichtet, bis zum Ende der Legislaturperiode (Mai 2026) eine Überprüfung des Abtreibungsrechts durchzuführen. Brisant: Die meisten Mitglieder der 13-köpfigen, für den Bericht verantwortlichen Fachgruppe, waren entweder im Vorstand des grössten Abtreibungsanbieters Grossbritanniens, «British Pregnancy Advisory Service», tätig oder haben für diesen gearbeitet oder sich in der Vergangenheit für Abtreibungen eingesetzt. Der Kommentator von «The Catholic Herald» schrieb, das deute darauf hin, dass «die Minister die Politik an Aktivisten auslagern».
Empfehlungen zur Ausweitung und Entkriminalisierung
In Schottland sind Abtreibungen aktuell bis zur 24. Schwangerschaftswoche unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt; es braucht zudem die Zustimmung von zwei Ärzten.
Der Bericht der Fachgruppe enthält 36 Empfehlungen, darunter[1]:
3. Für den Zugang zu Abtreibungsbehandlungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche sollten keine bestimmten Gründe erforderlich sein.
6. In der aktualisierten Abtreibungsgesetzgebung sollte nicht speziell auf die Abtreibung aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit Bezug genommen werden.
9. Die Vorschrift, dass zwei Ärzte eine Abtreibung vor der 24. Schwangerschaftswoche bestätigen müssen, sollte aufgehoben werden.
14. In die Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch sollte keine obligatorische Beratung aufgenommen werden.
16. In die Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch sollten keine obligatorischen Wartezeiten aufgenommen werden.
Abtreibungskriterium: Geschlecht
Konkret empfiehlt der Bericht also, dass bis zur 24. Woche keine Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch vorliegen müssen, ebenso keine Beratung und keine Bedenkzeit. Dadurch würden Abtreibungen aus beliebigen Gründen legal – auch geschlechtsselektive Schwangerschaftsabbrüche. Diese sind aktuell in Grossbritannien verboten. Der Bericht hebt die geschlechtsselektive Abtreibung extra hervor und empfiehlt, in der neuen Gesetzgebung nicht darauf einzugehen. Damit wäre eine Abtreibung eines Kindes aufgrund seines Geschlechts sogar bis zur Geburt erlaubt. Dies würde vor allem Mädchen betreffen, da bestimmte Eltern und einige Kulturen Söhne bevorzugen, wie z. B. der indischstämmige Bevölkerungsteil Grossbritanniens.
Der Bericht empfiehlt ausserdem, dass «es keine Straftat sein sollte, wenn jemand seine eigene Schwangerschaft beendet»(Executive Summary 28). Es wäre dann für eine Frau aus keinem Grund mehr strafbar, selbst eine Abtreibung vorzunehmen, auch nicht aus Gründen der Geschlechtsselektion – und dies gälte für die ganze Schwangerschaftsdauer.
Jubel im Lager der Abtreibungsbefürworter
Der Bericht wird von Abtreibungsbefürwortern gelobt. So fordert z. B. Dr. Sinead Cook, Fachärztin für sexuelle und reproduktive Gesundheit beim NHS Grampian, das schottische Parlament «nachdrücklich auf, seine Empfehlungen zur Entkriminalisierung der Abtreibung umzusetzen und sie als einen zentralen Bestandteil der Gesundheitsversorgung anzuerkennen».
Kurz zuvor war die Kampagne «Let’s change the Act» zur Entkriminalisierung der Abtreibung in Schottland gestartet worden. Mehrere Teammitglieder waren Teil der Expertengruppe. «Let’s change the Act» zeigt sich zufrieden: «Die Ergebnisse unterstreichen die Tatsache, dass Abtreibung zur routinemässigen Gesundheitsversorgung gehört und dass Schottland die Gesundheits- und Menschenrechtsstandards nicht erfüllt, die den Zugang zu hochwertiger Versorgung und den Schutz der reproduktiven Rechte gewährleisten sollen.» Auch Amnesty International Scotland unterstützt die Kampagne.
Unerwartet heftiger Protest
Doch die vorgeschlagenen Änderungen des Abtreibungsgesetzes in Schottland führten zu teils heftigen Reaktionen bei Politikern. Besonders die Empfehlung, dass ein Kind aufgrund seines Geschlechts abgetrieben werden dürfte, erfährt eine klare Ablehnung.
Die konservative Politikerin Claire Coutinho brachte es auf den Punkt: «Babys zu töten, weil sie das ‹falsche› Geschlecht haben, ist ein dystopischer Albtraum.»
Die ehemalige Innenministerin Suella Braverman sagte: «Die Vorstellung, dass diese barbarische Praxis eingeführt werden könnte, um bestimmte Minderheitengruppen zu beschwichtigen, die Jungen gegenüber Mädchen bevorzugen, ist moralisch verwerflich. Schottland gleitet weiter in den moralischen Abgrund.»
Die schottische Politikerin Anne Wells wies darauf hin, dass viele Abtreibungen unter Zwang geschehen. «Zu viele Frauen stehen bereits unter dem Druck ihrer Partner oder Verwandten, wenn es um Entscheidungen zur Schwangerschaft geht. Wir sollten uns mit Zwang auseinandersetzen und schutzbedürftige Frauen schützen, anstatt Schlupflöcher zu schaffen, die es noch schwieriger machen könnten, diesem Druck zu widerstehen.»
Auch viele Kommentare in den Medien sprachen sich gegen die Empfehlung zur Legalisierung geschlechtsselektiver Abtreibungen aus.
Die Sprecherin von «Right To Life UK», Catherine Robinson, erklärte: «Es ist ermutigend, dass so viele Menschen aus Politik und Medien sich lautstark gegen diese abscheulichen Vorschläge ausgesprochen haben. Eine solch schreckliche Gesetzesänderung darf niemals zugelassen werden.»
Jenni Minto, Schottlands Minister for Public Health and Women's Health, sagte, die Regierung werde «sich Zeit nehmen, um alle Ergebnisse sorgfältig zu prüfen».
Die Reaktionen aus Politik und Medien deuten darauf hin, dass die Umsetzung der Empfehlungen auf entschlossenen Widerstand stossen werden. Eine grossangelegte Umfrage von Savanta ComRes hat ergeben, dass 89 Prozent der Gesamtbevölkerung und 91 Prozent der Frauen der Meinung sind, geschlechtsselektive Abtreibungen gesetzlich ausdrücklich zu verbieten.
Pro-Life-Bewegung erlebt Aufschwung
Allgemein ist im Vereinigten Königreich eine Erstarkung der Pro-Life-Bewegung festzustellen: Der «March for Life» verzeichnete ein weiteres Rekordjahr. Besonders junge Menschen sind vermehrt Pro-Life: Interessant sind in diesem Zusammenhang die Ergebnisse einer aktuellen Ipsos-Umfrage. Junge Frauen bis 34 Jahre sind häufiger der Meinung, dass Abtreibung immer oder in den meisten Fällen unerlaubt sind (21 Prozent) gegenüber 13 Prozent der 55- bis 75-jährigen Frauen. Bei den Männern ist der Unterschied noch grösser: 36 Prozent der jungen Männer bis 34 Jahren sehen Abtreibungen als unerlaubt an, während es bei den 55- bis 75-Jährigen gerade 8 Prozent sind.
So positiv der Widerstand gegen die Empfehlungen des Berichts sind: Es bleibt eine Doppelmoral, auf die Kathleen Stock, Redakteurin bei UnHerd, hinweist: «Ein Baby abzutreiben, weil es ein Baby ist – Schweigen. Ein Baby abzutreiben, weil es ein Mädchen ist – empörtes Aufschreien. Aus der Perspektive des Babys gibt es jedoch keinen grossen Unterschied.»
Weltweite Relevanz
Die Thematik der geschlechtsspezifischen Abtreibungen beschränkt sich nicht auf Schottland, sondern ist weltweit von Relevanz, gerade in den bevölkerungsreichsten Ländern der Welt, China und Indien. Eine Untersuchung des «Population Research Institute» kommt zum Schluss, dass allein in Indien seit 1990 15,8 Millionen Abtreibungen aus Gründen des weiblichen Geschlechts erfolgten. Amnesty International hält im Bericht «Missing Women: Nicht länger akzeptieren» vom 23. Juni 2025 fest: «In China und Indien könnten 140 Millionen Mädchen und Frauen mehr leben. Weibliche Föten werden abgetrieben.» Die kulturell bedingte Bevorzugung von Buben und Diskriminierung von Mädchen wird durch den medizinischen Fortschritt gefördert, denn seit den 70er-Jahren kann das Geschlecht eines ungeborenen Kindes durch Ultraschall relativ einfach bestimmt werden. Trotz offiziellem Verbot durch China und Indien ist diese Praxis in beiden Ländern nach wie vor weit verbreitet. Die Auswirkungen sind verheerend. Der dadurch bewirkte Männerüberschuss hat unter anderem eine drastische Zunahme von Vergewaltigungen und Mädchenentführungen zur Folge.
Auch für die Schweiz ist diese Thematik infolge des grossen Bevölkerungsanteils mit Migrationshintergrund von Relevanz. «swiss-cath.ch» ist ein Fall einer zum Islam konvertierten Frau bekannt, die auf Druck ihres Mannes zweimal eine Abtreibung vornehmen liess, weil sie mit einem ungeborenen Mädchen schwanger war.
Die schweizerische Rechtslage begünstigt eine solche frauendiskriminierende Praxis. Gemäss Art. 119 Abs. 2 Strafgesetzbuch ist eine Abtreibung bei einer Notlage in den ersten 12 Wochen straflos. Laut herrschender Lehre muss die Notlage nicht begründet werden – geradezu ein Freipass für eine Tötung weiblicher Ungeborener.
Bericht der Fachgruppe (Englisch)
[1] Die Punkte sind aus dem Executive Summary des Berichts entnommen.
Kommentare und Antworten
Sei der Erste, der kommentiert