(Symbolbild erstellt mit Raphael AI)

Hintergrundbericht

Schwei­zer Bischöfe: Rom­treue nicht gefragt

Das «Dikas­te­rium für den Got­tes­dienst und die Sakra­men­ten­ord­nung» hat unmiss­ver­ständ­lich klar gemacht, dass eine Pre­digt durch Laien in der Eucha­ris­tie­feier nicht erlaubt ist. Die Schwei­zer Bischofs­kon­fe­renz hält hin­ge­gen an der Lai­en­pre­digt fest.

Mit Brief vom 30. März 2026 hatte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Heiner Wilmer, beim «Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung» um einen Indult für eine Homilie durch Laien gebeten. Die neue Predigtordnung hätte Laien erlaubt, in der Eucharistie «eine Predigt als Homilie nach dem Evangelium» zu halten.

In seiner Antwort vom 17. Juni 2026 hält der Präfekt des «Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung», Kardinal Arthur Roche, fest, dass ein solcher Indult nicht möglich ist.

Gemäss can. 767 § 1 ist die Homilie als integraler Bestandteil der Liturgie einem Priester oder Diakon vorbehalten. «Diese Norm wurde vom Lehramt immer wieder bekräftigt, insbesondere in der Instruktion «Redemptionis Sacramentum» (Nrn. 64–66), die ausdrücklich die Möglichkeit ausschliesst, dass Laiengläubige während der Feier der Messe die Homilie halten, selbst unter einer anderen Bezeichnung.»

Diese Norm habe nicht nur disziplinarischen Charakter, sondern spiegle eine Realität wider, die eng mit der theologischen und liturgischen Natur der Homilie verbunden ist, so Kardinal Roche weiter. Als eigenständiger Akt des Wortgottesdienstes (als Teil der Heiligen Messe) sei sie untrennbar mit der Verkündigung des Wort Gottes und mit dem Vorsitz der Heiligen Messe verbunden «und stellt eine spezifische Ausübung des munus docendi dar, die dem geweihten Amtsträger anvertraut ist».

«Da die Reservierung der Homilie für den geweihten Amtsträger zur sakramentalen und liturgischen Struktur der Eucharistiefeier selbst gehört, kann von der in can. 767 § 1 festgelegten Norm auch bei Vorliegen schwerwiegender pastoraler Erwägungen keine Dispens durch Indult erteilt werden.»

Wort und Sakrament sind in der Eucharistiefeier untrennbar miteinander verbunden; entsprechend obliegt die Verkündigung des Wort Gottes (Homilie) kraft des Weihesakraments dem geweihten Amtsträger. Kardinal Roche erinnert die deutschen Bischöfe an die Grundordnung des Römischen Messbuchs, die besagt, dass in der Regel der zelebrierende Priester die Homilie hält. Er kann sie einem Konzelebranten oder auch einem Diakon übertragen, «niemals jedoch einem Laien» (GORM 66). Kriterien wie eine bessere theologische Vorbereitung oder kommunikative Fähigkeiten seitens der Laien können es nicht rechtfertigen, ihnen die Homilie zu übertragen.

Angesichts der «realen Herausforderungen», die «oft die Qualität der homiletischen Verkündigung beeinträchtigen», regt Kardinal Roche zu einem erneuerten Engagement für die Aus- und Weiterbildung an, damit die Homilie ihren «geradezu sakramentalen Charakter» (Evangelii gaudium 142) voll entfalten kann.

Die von den deutschen Bischöfen vorgeschlagene Unterscheidung zwischen einer Homilie, die dem geweihten Amtsträger vorbehalten ist, und einer Predigt eines Laien, erachtet das «Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung» als «nicht zulässig, da der vorgeschlagene Platz – unmittelbar nach dem Evangelium – und die ausgeübte Funktion im Wesentlichen mit denen der Homilie selbst übereinstimmen».

Kardinal Roche kann für Deutschland auch keinen Notstand oder eine echte pastorale Notlage erkennen, «die eine Abweichung von einer Norm rechtfertigen würde, die so eng mit der Natur des liturgischen Aktes verbunden ist».

Jeder Eucharistiefeier steht ein Priester vor, der den Dienst der Homilie ausüben kann. Situationen, in denen der Zelebrant die Homilie nicht halten kann – z. B. aufgrund einer vorübergehenden körperlichen Beeinträchtigung –, kämen nur gelegentlich und zeitlich begrenzt vor; sie können deshalb nicht als Begründung einer dauerhaften pastoralen Notwendigkeit angesehen werden.

Am Ende seines fünfseitigen Briefes erinnert Kardinal Roche an die vielen Orte, an denen die eine Verkündigung des Wort Gottes durch Laien möglich ist (z. B. Katechese, geistliche Vorträge, Exerzitien oder die verschiedenen Formen von Wortgottesdiensten).

«Predigtwort» durch Laien erlaubt
Angesichts dieser klaren Aussage fragt man sich erstaunt, warum bei uns in der Schweiz die Laienpredigt in der Eucharistiefeier schon fast der Normalfall ist.

Im Januar 2005 veröffentlichten die Schweizer Bischöfe das Dokument «Beauftragte Laien im kirchlichen Dienst», in welchem es auch um «Laien im Verkündigungsdienst» geht. Betreffend Homilie halten die Bischöfe zunächst fest, dass diese dem Zelebranten vorbehalten ist. Weil auch Konzelebranten oder Diakone die Homilie übernehmen können, «schien es sozusagen selbstverständlich, dass auch die Pastoralassistenten und die Pastoralassistentinnen in der Eucharistiefeier predigten, als verschiedene Dienste nicht mehr von Geweihten wahrgenommen werden konnten. Das entsprach jedoch nicht den kanonischen Festlegungen.» Den Bischöfen war also bereits damals klar, dass hier liturgischer Missbrauch betrieben wurde. Ihre Reaktion: Eine angemessene und auf die Bedürfnisse der Gläubigen abgestimmte Verkündigung setze eine längere und sorgfältige Vorbereitung voraus. «Damit dieses Erfordernis erfüllt werden kann, und um die immer weniger und älter werdenden Priester in dieser Hinsicht etwas zu entlasten, sind wir damit einverstanden, dass entsprechend ausgebildete und vorbereitete Pastoralassistenten und -innen, welche mit bischöflicher Beauftragung (Missio canonica) im Seelsorgedienst stehen, in Absprache mit dem Pfarrer bzw. mit dem zelebrierenden Priester an Stelle der Homilie ein auf den Gottesdienst abgestimmtes Predigtwort oder eine Meditation halten.» Dabei solle auf angemessene Weise, z. B. durch den Segen des zelebrierenden Priesters, zum Ausdruck kommen, dass der Predigende das Wort Gottes in Vertretung des Zelebranten auslegt. Und die Bischöfe bitten zum Schluss «alle Betroffenen eindringlich, unsere Erlaubnisse nicht extensiv zu handhaben und daraus kein eigentliches Predigtrecht der Pastoralassistenten und -assistentinnen abzuleiten, ein Recht, welches ihnen nicht zukommt. Priester und Diakone sind kraft ihrer Weihe die ersten Verkündiger des Evangeliums in den Pfarreien, und sie sollen diesen ihren Auftrag auch regelmässig erfüllen.»

Die Realität in den deutschsprachigen Bistümern sieht inzwischen anders aus: Es gibt in vielen Pfarreien Predigtpläne, gemäss denen turnusgemäss alle Seelsorgenden die Homilie halten. Da kann es vorkommen, dass an Hochfesten nicht der Priester predigen darf, sondern ein Laie diese übernimmt. Kürzlich erhielt ein Priester eine Pfarrstelle nicht, da er beim Bewerbungsgespräch zum Ausdruck brachte, dass die Homilie Aufgabe des Priesters sei.

Kein Indult, keine Änderung
Um einen Indult für diese «Predigtworte» hat die SBK nie angefragt, wie Maurice Greder, Leiter Kommunikationsdienst, gegenüber «swiss-cath.ch» bestätigt: «Während die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) den Heiligen Stuhl spezifisch um ein Indult gebeten hat, im dem es um einen homiletischen Beitrag im Rahmen einer Eucharistiefeier gehen sollte, erliess die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) 2005 generell Richtlinien für den Einsatz von Laien in Wortverkündigung, Liturgie und Mitwirkung an der Gemeindeleitung. Bei einer Zusammenkunft verschiedener Kongregationen (heute: Dikasterien) mit der SBK nahm Papst Benedikt XVI. diese Richtlinien zur Kenntnis.»

Auf die Frage, ob nach der klaren Stellungnahme von Kardinal Roche diese Richtlinien geändert werden, antwortete Maurice Greder: «Die Richtlinien führen aus, bei welchen Gelegenheiten vom Bischof beauftragte Seelsorgerinnen und Seelsorger die Ermächtigung haben, ein Predigtwort zu halten. Diese Ausführungen bleiben weiter in Kraft.»

Die Richtlinien seien bei jedem Ad-limina-Besuch der SBK Gegenstand des Austausches mit dem Apostolischen Stuhl; dies werde auch beim nächsten Mal der Fall sein.

Sachliche Gründe für eine Laienpredigt («Predigtwort») in der Eucharistiefeier gibt es keine:

  • Einer Heiligen Messe steht immer ein Priester vor. Wer diesen Dienst ausüben kann, ist auch in der Lage zu predigen;
  • Kardinal Roche sieht für Deutschland keinen pastoralen Notstand. In unserem Nachbarland kommt auf 1700 Gläubige ein Priester. In der Schweiz ist es gar ein Priester auf 1588 Gläubige.[1]
  • Die in den Richtlinien geforderte «entsprechende Ausbildung» ist heute oft nicht mehr vorhanden, da für die «missio canonica» nicht mehr ein klassisches Theologiestudium Voraussetzung ist; bereits mit dem «Bischöflichen Studienprogramm» (zwei Jahre mit durchschnittlich zwei Studientagen pro Woche) kann man heute als Seelsorger arbeiten.

Wenn die Schweizer Bischöfe sich nicht verpflichtet fühlen, sich an die Vorgaben von Rom zu halten, stellt sich die Frage, ob sie beim nächsten Ad-limina-Besuch wenigstens aufrichtig genug sein werden, um den Apostolischen Stuhl darauf hinzuweisen, dass die vorgelegten Richtlinien schon lange nicht mehr mit der Realität übereinstimmen.
 

Can. 766 — Zur Predigt in einer Kirche oder einer Kapelle können, nach Massgabe der Vorschriften der Bischofskonferenz und vorbehaltlich von can. 767, § 1, Laien zugelassen werden, wenn das unter bestimmten Umständen notwendig oder in Einzelfällen als nützlich angeraten ist.
Can. 767* — § 1. Unter den Formen der Predigt ragt die Homilie hervor, die Teil der Liturgie selbst ist und dem Priester oder dem Diakon vorbehalten wird; in ihr sind das Kirchenjahr hindurch aus dem heiligen Text die Glaubensgeheimnisse und die Normen für das christliche Leben darzulegen.
§ 2. An Sonntagen und gebotenen Feiertagen ist in allen Messen, die unter Beteiligung des Volkes gefeiert werden, eine Homilie zu halten; sie darf nur aus schwerwiegendem Grund ausfallen.
§ 3. Es wird sehr empfohlen, dass bei ausreichender Beteiligung des Volkes eine Homilie auch in Messen während der Woche gehalten wird, besonders in der Adventszeit und österlichen Busszeit oder wegen eines Festes oder eines traurigen Anlasses.
§ 4. Der Pfarrer oder der Kirchenrektor hat dafür zu sorgen, dass diese Vorschriften gewissenhaft eingehalten werden.

 


[1] Gemäss Kirchenstatistik des SPI gab es 2024 1239 Diözesanpriester und 349 ausländische Priester; in der Schweiz lebten 2,7 Millionen Katholiken. In Deutschland waren es gemäss Webseite der DBK 11 417 Welt- und Ordenspriester und insgesamt 19,8 Millionen Katholiken.

 


Rosmarie Schärer
swiss-cath.ch

E-Mail

Rosmarie Schärer studierte Theologie und Latein in Freiburg i. Ü. Nach mehreren Jahren in der Pastoral absolvierte sie eine Ausbildung zur Journalistin.


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Bemerkungen :

  • user
    bruno.widmer@sunrise.ch 30.06.2026 um 00:27
    Das Wort der Schrift und das Wort des Vorstehers gehören unabdingbar zum Gottesdienst. Fas Eort fes Diakons oder Priester idt fundamentaler Bedtandteil jeder Eucharistiefeier. Damit ist die Angelegenheit nur äusserlich geregelt. Dem gegenüber stehen pastorale Notwendigkeiten:
    - Die Überalterung der Gemeinde: Es ist regelmässigen Gottesdienst Besucher nicht möglich und oft nicht zumutbar, der meist weite Weg zur Zentrumsgemeinde.
    - Fernsehgottesdienste sind kein Ersatz für Ortsgottrsdiendte.
    Gottesdienste dindvom Ursprung her Familienfriern und nicht spirituelle Open Airs.
    - Die Partizipatio Actuuosa kommt selten zustande bei überlasteten Köfferlipriestern oder Seelsorgern aus anderen Erdteilen mit fremder Mentalität und reduzierten Sprachkenntnissen.
    - Identitäts- und gemeinschftsstiftend sind nicht nur der gemeinsame Glaube, sondern Präsenz, Nähe, Ermutigung zu gemeinsamer Hoffnung im Dunkel dieser Zeit.
    - Das können Paragraphen nicht leisten, sondern nur Menschen, die im Auftrag von Bischof und Ortspriestern Zeugnis ablegen.

    Zum Schluss meine Frage! Hat unser Herr Paragraphen gestiftet oder eine lebendige Gemeinschaft, die durch Wort und Leben, durch Liebe und Zuversicht die lebenspendende Erinnerung seiner Barmherzigkeit weitergeben?
    • user
      Michael Dahinden 30.06.2026 um 12:29
      Wenn dem so wäre, müssten wir bei der Sonntagspflicht anfangen und beim Bedürfnis des Christen nach geistlicher Ernährung. Wenn der Sonntag ohne Eucharistie unzumutbar ist, warum soll es dann zumutbar sein, dass in derselben Feier kein Priester predigt?
    • user
      Meier Pirmin 02.07.2026 um 17:14
      Bruno Widmer. Ihr Wort gegen die Paragraphen ist ein Wort in Gottes Ohr, hat aber nichts zu tun mit der Realität der Kirche, sonst könnten Sie ebenso gut in Ecône kommunizieren, der Ausschluss der vier Bischöfe, deren Weihe möglicherweise gültig war, aber sicher unerlaubt, beruht so auf Paragaphen wie es nicht erlaubt ist, bei der kirchlichen Heirat auf die Zivilehe zu verzichten oder in dramatischen Momenten einen Taufschein vorzulegen. Und was Sie von "identitäts. und gemeinschaftsstiftend" schreiben, so haben politische Gegner aus der gleichen Gemeinde (früher Liberale contra Konservative usw., heute "Klimaleugner" und "Klimagläubige", auch solche, welche die Schweiz für erhaltenswert bzw. verteidigungswert halten, ferner Ausbeuter und Proletarier eine oft völlig andere Sicht von "gemeinsamer Hoffnung im Dunkel der Zeit", auch wenn aus politischen Gründen niemand wie faktisch in Deutschland aus der Kirchgemeinde ausgeschlossen werden sollte. Und was Sie sagen über das Wort des Priesters und Diakons: Wenn die von mir persönlich sehr geschätzten Gesprächspartner Hans Küng und Al Imfeld, beide Priester, in Predigten behaupteten, die Unterschiede betr. Aufassung des Abendmahls seien veraltet (Küng) bzw. Missionierung sei nach Imfeld heute (mit Ausnahme für Sozialismus) definitiv am Ende, bevorzuge ich eine Messfeier ohne Predigt, so wie ich von Kindheit an die stille heilige Messe geschätzt habe, welche Bruder Klaus schon kannte und liebte. Über Küng und Imfeld habe ich ehrenvoll würdigende Nachrufe geschrieben, ihre Predigten waren immer noch weit überdurchschnittlich und gaben mir Anlass, mein Glaubensverständnis zu verschärfen.
  • user
    Asellus 26.06.2026 um 13:03
    Sophismus (Scheinbeweis, einen mit Absicht herbeigeführten Fehlschluss) vs. Philosophie (Liebe zu Weisheit)

    Wenn das «Dikas­te­rium für den Got­tes­dienst und die Sakra­men­ten­ord­nung» unmiss­ver­ständ­lich klar gemacht hat, dass eine Pre­digt durch Laien in der Eucha­ris­tie­feier nicht erlaubt ist, warum hält dann die Schwei­zer Bischofs­kon­fe­renz an der Lai­en­pre­digt fest? Wenn nun die Antwort "reine Sophistik" ist (siehe @Marian Eleganti), dann wundert es mich nicht, wenn wir einfache Leute (Laien) nicht erkennen, was mit Sophistik eigentlich gemeint ist. Denn ich habe weder im Kleinen Theologischen Wörterbuch, das ich für meine Schlagwörterwolke in den Blogs verwende (siehe https://www.ifit.li/?tag=sophismus) noch im Kathechismus der Katholischen Kirche (KKK) gefunden, was das eigentlich ist. Gemäss meiner Erkenntnis bezeichnet man Sophismus (lateinisch) oder Sophisma (altgriechisch) alltagssprachlich und in der Rhetorik als einen Scheinbeweis, einen mit Absicht herbeigeführten Fehlschluss. Im Alltag wird vielfach auch von «Philosophie» gesprochen. Aber unter Philosophie (siehe Schlagwort «Philosophie» unter https://www.ifit.li/?tag=philosophie) wird, wie der Begriff wörtlich übersetzt wird, die Liebe zur Weisheit verstanden. Sophismus hingegen hat nichts mit Liebe zur Weisheit gemeinsam. Wie kommt also die SBK zu diesem Scheinbeweis (mit Absicht oder nicht), den damals sogar meinen hochverehrten Papst Benedikt XVI. zu einer banalen Kenntnisnahme verführt hat? Was ist da in der Schweiz geschehen, dass "Die Sophisterei in der Stellungnahme von Maurice Greder im Namen der Schweizer Bischofskonferenz auf die Anfrage von Swiss-Cath auch eine Form von Lüge und kollektivem Selbstbetrug ist. Denn jeder kennt die Wahrheit. Insofern ist es nicht einmal eine Täuschung, sondern reine Sophistik. Es ist nicht einzusehen, warum die Antwort von Kard. Roche an die deutschen Bischöfe für die Schweiz nicht gelten soll."? Wäre hier nicht jetzt endlich den Brüdern und Schwestern von Jesus Christus eine gewisse Aufklärung, die Wahrheit geschuldet? Ich jedenfalls freue mich, dass ich mich dann nicht mehr ärgern muss, wenn da irgendwer in der hl. Messe irgendwelches Zeug redet, sondern ein geweihter Priester mit Liebe und in Liebe Worte des Herrn auslegt wie die von Joh 17, 25-26. Das würde mich aufbauen in der Liebe Gottes des Herrn und in Liebe zum Herrn!
  • user
    Rahel Inderbitzin 26.06.2026 um 12:24
    Evangelium
    Die Verkündigung des Evangeliums innerhalb der Eucharistiefeier ist dem Bischof und dem Priester vorbehalten
    und eine der vornehmsten Aufgaben des Diakons. Im Bistum Basel wird toleriert, dass Pfarreiseelsorger/-innen
    das Evangelium verkünden, wenn sie die Predigt halten.

    Homilie
    Gemäss can. 767 § 1 ist die Homilie dem Priester und Diakon vorbehalten. Gemäss Entscheid der Päpstlichen
    Kommission zur authentischen Interpretation des CIC vom 26. Mai 1987 kann der Diözesanbischof im Sinne
    von can. 87 § 1 Ausnahmen gestatten, wenn das geistliche Wohl der Gläubigen betroffen ist. Unter dieser
    Voraussetzung dürfen im Bistum Basel Pfarreiseelsorger/-innen eine Predigt in einer Eucharistiefeier halten.

    Schluss
    Gelegentlich wird zur Begründung einer Übertretung der kirchlichen Vorgaben mit dem Hinweis auf die Personalnot can. 1752 zitiert, in dem es heisst, das Heil der Seelen müsse «in der Kirche immer das oberste Gesetz
    sein» ... kommt die Begründung mit dem "Heil der Seelen" irgendwie bekannt vor? Ironie off ;-)

    Verantwortlich: Generalvikariat Bistum Basel
    Erstveröffentlichung: 22.06.2023
    Link für Dokument: https://www.bistum-basel.ch/fileadmin/kundendaten/bistum_basel_hauptablage/12_dokumente_formulare/Seelsorge_im_Bistum_Basel_-_Bestimmungen.pdf
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    Maissen 26.06.2026 um 10:54
    Papst Benedikt nahm die Richtlinien der SBK zur Kenntnis. Er verbot es nicht. Meiner Meinung nach dürfte man konziliant sein und den nächsten Ad-limina-Besuch der Schweizer bei Leo XIV. abwarten.
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      Claudio Tessari 26.06.2026 um 16:32
      Das stimmt so nicht. Gemäss einem Bischof der mir das direkt sagte hat die Schweiz wie jetzt Deutschland Rom angefragt und Rom hat 2! mal nein gesagt. Bei der 3. Anfrage hat man gar nicht mehr geantwortet weil man ja schon 2mal gesagt hat es geht nicht, für die einen Bischöfe war das der Freibrief zu machen was sie wollen. Es ist ja eh schizophren. Im Jahr 2023 haben die Bischöfe von Chur SG und Basel allen Priester ein Schreiben geschickt das man sich an die Rubriken halten so, also auch keine Laien predigen lassen. Ist ja klar das dies niemand ernst nimmt wenn die gleichen Bischöfe jahrelang diese Laientheologen gefördert hat. Wir müssen und sollen viel für unsere Bischöfe beten, dass sie ihren Auftrag ernst nehmen, denn jeder steht irgendwann mal vor dem Richter, der barmherzig UND GERECHT ist.
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    Stefan Fleischer 26.06.2026 um 10:41
    Was würden unsere Bischöfe wohl sagen, wenn sich ihre Pastoralraumleiter einen Dreck um ihre Anordnungen kümmern würden, wenn diese ihnen nicht in den Kram passen? Oder sind wir vielleicht bereit so weit, dass sie nur noch als konstitutionelle Monarchen operieren dürfen, welche brav unterschreiben, was die verschiedenen (demokratischen?) Gremien beschliessen; Gremien, welche sich nicht Rom unterstellt, ja wenn sie ehrlich wären, am liebsten niemandem mehr unterstelle fühlen. Dass das in eine Situation wie damals in der DDR führen wird, das wird tunlichst verdrängt. «Jetzt seid ihr Streiter Christi!» erklärte man uns bei der Firmung. Doch in einer Armee zu dienen, in welche die Verantwortlichn unter sich hoffnungslos zerstritten sind, ist nicht gerade motivierend.
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    Schwyzerin 26.06.2026 um 00:11
    Ich habe letztes Jahr in der Domkirche in St.Gallen eine Predigt von einer Pastoralassistentin anhören müssen. Die Predigt entsprach nicht dem Evangelium. Ich mag mich noch an den Satz der Laienpredigt erinnern: "Jeder der hinfällt, müsse zuerst aufstehen und seine Krone zurecht rücken." Nicht Jesus Christus ist König, sondern der Menschen selbst. Die Laien stellen in der Predigt den Menschen ins Zentrum und nicht Gott. Eine völlige Irreführung. Präfekt Kardinal Arthur Roches des Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung verbietet die Laienpredigt in der Eucharistiefeier. Und das zu Recht. Die Schweizerische Bischofskonferenz hat sich aus diesem Grund an die Weisungen aus Rom zuhalten.
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    Terrasancta 25.06.2026 um 23:37
    Die Laienpredigt ist störend und falsch. Am schlimmsten finde ich die Anmassung jener die predigen. Es zeigt Ihre fehlende Demut.

    Der Ungehorsam und der fehlende Mut zur Ordnung der Bischöfe tut einfach nur weh.
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    Meier Pirmin 25.06.2026 um 22:12
    Aufgrund meiner lebenslangen Arbeit über Bruder Klaus wurde ich schon wiederholt als Referent in Form einer Predigt eingeladen, was ich immer abgelehnt habe,. Was hingegen aus meiner Sicht und gewiss ohne Erlaubnisbürokratie dieses Jahr an einem Kirchenfest einmal möglich war, war ein Gespräch anstelle der Predigt mit einem Laientheologen oder Diakon über Bruder Klaus, darunter sein Sakramentenverständnis, was zum Beispiel ein eindrücklicher Hinweis wurde auf die Praxis der geistigen Kommunion bei diesem grossen eucharistischen Heiligen und des Vorrangs der Beichte sogar vor der häufigen Kommunion, dass der Heilige nachweisbar mehr beichtete als dass er die Hostie leiblich empfangen hätte. Das machte einen Teil der Hörerschaft zumindest nachdenklich, so im Zusammenhang der Formel "Herr ich bin nicht würdig+. Dieses Bewusstsein war bei Heiligen verbreiteterr als bei heute Kommunizierenden.
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    Marian Eleganti 25.06.2026 um 21:55
    Die Sophisterei in der Stellungnahme von Maurice Greder im Namen der Schweizer Bischofskonferenz auf die Anfrage von Swiss-Cath ist auch eine Form von Lüge und kollektivem Selbstbetrug. Denn jeder kennt die Wahrheit. Insofern ist es nicht einmal eine Täuschung, sondern reine Sophistik. Es ist nicht einzusehen, warum die Antwort von Karl. Roche an die deutschen Bischöfe für die Schweiz nicht gelten soll.
    • user
      Meier Pirmin 02.07.2026 um 17:21
      Lieber Bischof Marian! Was Sie über die Sophisterei schreiben ist ein Problem, was abgesehen von strengen Homilien bei Predigten von Geweihten wie weniger Geweihten bzw. Beauftragten vorkommen kann und der Grund, warum ich mal in einem geistlichen Tagebuch gelesen habe: "Der Gottesdienst (gemeint Messe) wurde nicht durch eine Predigt unterbrochen."