Mit Brief vom 30. März 2026 hatte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Heiner Wilmer, beim «Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung» um einen Indult für eine Homilie durch Laien gebeten. Die neue Predigtordnung hätte Laien erlaubt, in der Eucharistie «eine Predigt als Homilie nach dem Evangelium» zu halten.
In seiner Antwort vom 17. Juni 2026 hält der Präfekt des «Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung», Kardinal Arthur Roche, fest, dass ein solcher Indult nicht möglich ist.
Gemäss can. 767 § 1 ist die Homilie als integraler Bestandteil der Liturgie einem Priester oder Diakon vorbehalten. «Diese Norm wurde vom Lehramt immer wieder bekräftigt, insbesondere in der Instruktion «Redemptionis Sacramentum» (Nrn. 64–66), die ausdrücklich die Möglichkeit ausschliesst, dass Laiengläubige während der Feier der Messe die Homilie halten, selbst unter einer anderen Bezeichnung.»
Diese Norm habe nicht nur disziplinarischen Charakter, sondern spiegle eine Realität wider, die eng mit der theologischen und liturgischen Natur der Homilie verbunden ist, so Kardinal Roche weiter. Als eigenständiger Akt des Wortgottesdienstes (als Teil der Heiligen Messe) sei sie untrennbar mit der Verkündigung des Wort Gottes und mit dem Vorsitz der Heiligen Messe verbunden «und stellt eine spezifische Ausübung des munus docendi dar, die dem geweihten Amtsträger anvertraut ist».
«Da die Reservierung der Homilie für den geweihten Amtsträger zur sakramentalen und liturgischen Struktur der Eucharistiefeier selbst gehört, kann von der in can. 767 § 1 festgelegten Norm auch bei Vorliegen schwerwiegender pastoraler Erwägungen keine Dispens durch Indult erteilt werden.»
Wort und Sakrament sind in der Eucharistiefeier untrennbar miteinander verbunden; entsprechend obliegt die Verkündigung des Wort Gottes (Homilie) kraft des Weihesakraments dem geweihten Amtsträger. Kardinal Roche erinnert die deutschen Bischöfe an die Grundordnung des Römischen Messbuchs, die besagt, dass in der Regel der zelebrierende Priester die Homilie hält. Er kann sie einem Konzelebranten oder auch einem Diakon übertragen, «niemals jedoch einem Laien» (GORM 66). Kriterien wie eine bessere theologische Vorbereitung oder kommunikative Fähigkeiten seitens der Laien können es nicht rechtfertigen, ihnen die Homilie zu übertragen.
Angesichts der «realen Herausforderungen», die «oft die Qualität der homiletischen Verkündigung beeinträchtigen», regt Kardinal Roche zu einem erneuerten Engagement für die Aus- und Weiterbildung an, damit die Homilie ihren «geradezu sakramentalen Charakter» (Evangelii gaudium 142) voll entfalten kann.
Die von den deutschen Bischöfen vorgeschlagene Unterscheidung zwischen einer Homilie, die dem geweihten Amtsträger vorbehalten ist, und einer Predigt eines Laien, erachtet das «Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung» als «nicht zulässig, da der vorgeschlagene Platz – unmittelbar nach dem Evangelium – und die ausgeübte Funktion im Wesentlichen mit denen der Homilie selbst übereinstimmen».
Kardinal Roche kann für Deutschland auch keinen Notstand oder eine echte pastorale Notlage erkennen, «die eine Abweichung von einer Norm rechtfertigen würde, die so eng mit der Natur des liturgischen Aktes verbunden ist».
Jeder Eucharistiefeier steht ein Priester vor, der den Dienst der Homilie ausüben kann. Situationen, in denen der Zelebrant die Homilie nicht halten kann – z. B. aufgrund einer vorübergehenden körperlichen Beeinträchtigung –, kämen nur gelegentlich und zeitlich begrenzt vor; sie können deshalb nicht als Begründung einer dauerhaften pastoralen Notwendigkeit angesehen werden.
Am Ende seines fünfseitigen Briefes erinnert Kardinal Roche an die vielen Orte, an denen die eine Verkündigung des Wort Gottes durch Laien möglich ist (z. B. Katechese, geistliche Vorträge, Exerzitien oder die verschiedenen Formen von Wortgottesdiensten).
«Predigtwort» durch Laien erlaubt
Angesichts dieser klaren Aussage fragt man sich erstaunt, warum bei uns in der Schweiz die Laienpredigt in der Eucharistiefeier schon fast der Normalfall ist.
Im Januar 2005 veröffentlichten die Schweizer Bischöfe das Dokument «Beauftragte Laien im kirchlichen Dienst», in welchem es auch um «Laien im Verkündigungsdienst» geht. Betreffend Homilie halten die Bischöfe zunächst fest, dass diese dem Zelebranten vorbehalten ist. Weil auch Konzelebranten oder Diakone die Homilie übernehmen können, «schien es sozusagen selbstverständlich, dass auch die Pastoralassistenten und die Pastoralassistentinnen in der Eucharistiefeier predigten, als verschiedene Dienste nicht mehr von Geweihten wahrgenommen werden konnten. Das entsprach jedoch nicht den kanonischen Festlegungen.» Den Bischöfen war also bereits damals klar, dass hier liturgischer Missbrauch betrieben wurde. Ihre Reaktion: Eine angemessene und auf die Bedürfnisse der Gläubigen abgestimmte Verkündigung setze eine längere und sorgfältige Vorbereitung voraus. «Damit dieses Erfordernis erfüllt werden kann, und um die immer weniger und älter werdenden Priester in dieser Hinsicht etwas zu entlasten, sind wir damit einverstanden, dass entsprechend ausgebildete und vorbereitete Pastoralassistenten und -innen, welche mit bischöflicher Beauftragung (Missio canonica) im Seelsorgedienst stehen, in Absprache mit dem Pfarrer bzw. mit dem zelebrierenden Priester an Stelle der Homilie ein auf den Gottesdienst abgestimmtes Predigtwort oder eine Meditation halten.» Dabei solle auf angemessene Weise, z. B. durch den Segen des zelebrierenden Priesters, zum Ausdruck kommen, dass der Predigende das Wort Gottes in Vertretung des Zelebranten auslegt. Und die Bischöfe bitten zum Schluss «alle Betroffenen eindringlich, unsere Erlaubnisse nicht extensiv zu handhaben und daraus kein eigentliches Predigtrecht der Pastoralassistenten und -assistentinnen abzuleiten, ein Recht, welches ihnen nicht zukommt. Priester und Diakone sind kraft ihrer Weihe die ersten Verkündiger des Evangeliums in den Pfarreien, und sie sollen diesen ihren Auftrag auch regelmässig erfüllen.»
Die Realität in den deutschsprachigen Bistümern sieht inzwischen anders aus: Es gibt in vielen Pfarreien Predigtpläne, gemäss denen turnusgemäss alle Seelsorgenden die Homilie halten. Da kann es vorkommen, dass an Hochfesten nicht der Priester predigen darf, sondern ein Laie diese übernimmt. Kürzlich erhielt ein Priester eine Pfarrstelle nicht, da er beim Bewerbungsgespräch zum Ausdruck brachte, dass die Homilie Aufgabe des Priesters sei.
Kein Indult, keine Änderung
Um einen Indult für diese «Predigtworte» hat die SBK nie angefragt, wie Maurice Greder, Leiter Kommunikationsdienst, gegenüber «swiss-cath.ch» bestätigt: «Während die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) den Heiligen Stuhl spezifisch um ein Indult gebeten hat, im dem es um einen homiletischen Beitrag im Rahmen einer Eucharistiefeier gehen sollte, erliess die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) 2005 generell Richtlinien für den Einsatz von Laien in Wortverkündigung, Liturgie und Mitwirkung an der Gemeindeleitung. Bei einer Zusammenkunft verschiedener Kongregationen (heute: Dikasterien) mit der SBK nahm Papst Benedikt XVI. diese Richtlinien zur Kenntnis.»
Auf die Frage, ob nach der klaren Stellungnahme von Kardinal Roche diese Richtlinien geändert werden, antwortete Maurice Greder: «Die Richtlinien führen aus, bei welchen Gelegenheiten vom Bischof beauftragte Seelsorgerinnen und Seelsorger die Ermächtigung haben, ein Predigtwort zu halten. Diese Ausführungen bleiben weiter in Kraft.»
Die Richtlinien seien bei jedem Ad-limina-Besuch der SBK Gegenstand des Austausches mit dem Apostolischen Stuhl; dies werde auch beim nächsten Mal der Fall sein.
Sachliche Gründe für eine Laienpredigt («Predigtwort») in der Eucharistiefeier gibt es keine:
- Einer Heiligen Messe steht immer ein Priester vor. Wer diesen Dienst ausüben kann, ist auch in der Lage zu predigen;
- Kardinal Roche sieht für Deutschland keinen pastoralen Notstand. In unserem Nachbarland kommt auf 1700 Gläubige ein Priester. In der Schweiz ist es gar ein Priester auf 1588 Gläubige.[1]
- Die in den Richtlinien geforderte «entsprechende Ausbildung» ist heute oft nicht mehr vorhanden, da für die «missio canonica» nicht mehr ein klassisches Theologiestudium Voraussetzung ist; bereits mit dem «Bischöflichen Studienprogramm» (zwei Jahre mit durchschnittlich zwei Studientagen pro Woche) kann man heute als Seelsorger arbeiten.
Wenn die Schweizer Bischöfe sich nicht verpflichtet fühlen, sich an die Vorgaben von Rom zu halten, stellt sich die Frage, ob sie beim nächsten Ad-limina-Besuch wenigstens aufrichtig genug sein werden, um den Apostolischen Stuhl darauf hinzuweisen, dass die vorgelegten Richtlinien schon lange nicht mehr mit der Realität übereinstimmen.
Can. 766 — Zur Predigt in einer Kirche oder einer Kapelle können, nach Massgabe der Vorschriften der Bischofskonferenz und vorbehaltlich von can. 767, § 1, Laien zugelassen werden, wenn das unter bestimmten Umständen notwendig oder in Einzelfällen als nützlich angeraten ist.
Can. 767* — § 1. Unter den Formen der Predigt ragt die Homilie hervor, die Teil der Liturgie selbst ist und dem Priester oder dem Diakon vorbehalten wird; in ihr sind das Kirchenjahr hindurch aus dem heiligen Text die Glaubensgeheimnisse und die Normen für das christliche Leben darzulegen.
§ 2. An Sonntagen und gebotenen Feiertagen ist in allen Messen, die unter Beteiligung des Volkes gefeiert werden, eine Homilie zu halten; sie darf nur aus schwerwiegendem Grund ausfallen.
§ 3. Es wird sehr empfohlen, dass bei ausreichender Beteiligung des Volkes eine Homilie auch in Messen während der Woche gehalten wird, besonders in der Adventszeit und österlichen Busszeit oder wegen eines Festes oder eines traurigen Anlasses.
§ 4. Der Pfarrer oder der Kirchenrektor hat dafür zu sorgen, dass diese Vorschriften gewissenhaft eingehalten werden.
[1] Gemäss Kirchenstatistik des SPI gab es 2024 1239 Diözesanpriester und 349 ausländische Priester; in der Schweiz lebten 2,7 Millionen Katholiken. In Deutschland waren es gemäss Webseite der DBK 11 417 Welt- und Ordenspriester und insgesamt 19,8 Millionen Katholiken.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
- Die Überalterung der Gemeinde: Es ist regelmässigen Gottesdienst Besucher nicht möglich und oft nicht zumutbar, der meist weite Weg zur Zentrumsgemeinde.
- Fernsehgottesdienste sind kein Ersatz für Ortsgottrsdiendte.
Gottesdienste dindvom Ursprung her Familienfriern und nicht spirituelle Open Airs.
- Die Partizipatio Actuuosa kommt selten zustande bei überlasteten Köfferlipriestern oder Seelsorgern aus anderen Erdteilen mit fremder Mentalität und reduzierten Sprachkenntnissen.
- Identitäts- und gemeinschftsstiftend sind nicht nur der gemeinsame Glaube, sondern Präsenz, Nähe, Ermutigung zu gemeinsamer Hoffnung im Dunkel dieser Zeit.
- Das können Paragraphen nicht leisten, sondern nur Menschen, die im Auftrag von Bischof und Ortspriestern Zeugnis ablegen.
Zum Schluss meine Frage! Hat unser Herr Paragraphen gestiftet oder eine lebendige Gemeinschaft, die durch Wort und Leben, durch Liebe und Zuversicht die lebenspendende Erinnerung seiner Barmherzigkeit weitergeben?
Wenn das «Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung» unmissverständlich klar gemacht hat, dass eine Predigt durch Laien in der Eucharistiefeier nicht erlaubt ist, warum hält dann die Schweizer Bischofskonferenz an der Laienpredigt fest? Wenn nun die Antwort "reine Sophistik" ist (siehe @Marian Eleganti), dann wundert es mich nicht, wenn wir einfache Leute (Laien) nicht erkennen, was mit Sophistik eigentlich gemeint ist. Denn ich habe weder im Kleinen Theologischen Wörterbuch, das ich für meine Schlagwörterwolke in den Blogs verwende (siehe https://www.ifit.li/?tag=sophismus) noch im Kathechismus der Katholischen Kirche (KKK) gefunden, was das eigentlich ist. Gemäss meiner Erkenntnis bezeichnet man Sophismus (lateinisch) oder Sophisma (altgriechisch) alltagssprachlich und in der Rhetorik als einen Scheinbeweis, einen mit Absicht herbeigeführten Fehlschluss. Im Alltag wird vielfach auch von «Philosophie» gesprochen. Aber unter Philosophie (siehe Schlagwort «Philosophie» unter https://www.ifit.li/?tag=philosophie) wird, wie der Begriff wörtlich übersetzt wird, die Liebe zur Weisheit verstanden. Sophismus hingegen hat nichts mit Liebe zur Weisheit gemeinsam. Wie kommt also die SBK zu diesem Scheinbeweis (mit Absicht oder nicht), den damals sogar meinen hochverehrten Papst Benedikt XVI. zu einer banalen Kenntnisnahme verführt hat? Was ist da in der Schweiz geschehen, dass "Die Sophisterei in der Stellungnahme von Maurice Greder im Namen der Schweizer Bischofskonferenz auf die Anfrage von Swiss-Cath auch eine Form von Lüge und kollektivem Selbstbetrug ist. Denn jeder kennt die Wahrheit. Insofern ist es nicht einmal eine Täuschung, sondern reine Sophistik. Es ist nicht einzusehen, warum die Antwort von Kard. Roche an die deutschen Bischöfe für die Schweiz nicht gelten soll."? Wäre hier nicht jetzt endlich den Brüdern und Schwestern von Jesus Christus eine gewisse Aufklärung, die Wahrheit geschuldet? Ich jedenfalls freue mich, dass ich mich dann nicht mehr ärgern muss, wenn da irgendwer in der hl. Messe irgendwelches Zeug redet, sondern ein geweihter Priester mit Liebe und in Liebe Worte des Herrn auslegt wie die von Joh 17, 25-26. Das würde mich aufbauen in der Liebe Gottes des Herrn und in Liebe zum Herrn!
Die Verkündigung des Evangeliums innerhalb der Eucharistiefeier ist dem Bischof und dem Priester vorbehalten
und eine der vornehmsten Aufgaben des Diakons. Im Bistum Basel wird toleriert, dass Pfarreiseelsorger/-innen
das Evangelium verkünden, wenn sie die Predigt halten.
Homilie
Gemäss can. 767 § 1 ist die Homilie dem Priester und Diakon vorbehalten. Gemäss Entscheid der Päpstlichen
Kommission zur authentischen Interpretation des CIC vom 26. Mai 1987 kann der Diözesanbischof im Sinne
von can. 87 § 1 Ausnahmen gestatten, wenn das geistliche Wohl der Gläubigen betroffen ist. Unter dieser
Voraussetzung dürfen im Bistum Basel Pfarreiseelsorger/-innen eine Predigt in einer Eucharistiefeier halten.
Schluss
Gelegentlich wird zur Begründung einer Übertretung der kirchlichen Vorgaben mit dem Hinweis auf die Personalnot can. 1752 zitiert, in dem es heisst, das Heil der Seelen müsse «in der Kirche immer das oberste Gesetz
sein» ... kommt die Begründung mit dem "Heil der Seelen" irgendwie bekannt vor? Ironie off ;-)
Verantwortlich: Generalvikariat Bistum Basel
Erstveröffentlichung: 22.06.2023
Link für Dokument: https://www.bistum-basel.ch/fileadmin/kundendaten/bistum_basel_hauptablage/12_dokumente_formulare/Seelsorge_im_Bistum_Basel_-_Bestimmungen.pdf
Der Ungehorsam und der fehlende Mut zur Ordnung der Bischöfe tut einfach nur weh.