Am 13. Oktober 2025 kommt es im Kloster Wonnenstein zum Showdown. Doch zuerst kurz zur Vorgeschichte: Im Dezember 2022 hatte die Interessensgemeinschaft Wonnenstein (IG Wonnenstein) zu einer Solidaritätsaktion aufgerufen. Sinn und Zweck der Übung: Erhalt der bedrohten monastisch-spirituellen Identität des Frauenklosters Wonnenstein und Verbleib von Schwester Scolastica daselbst. Vorausgegangen war dem Aufruf eine Umpolung des Klosters in einen blossen Verein nach schweizerischem Zivilrecht; zuvor war es ein öffentliches Institut sowohl des kirchlichen als auch des staatlichen Rechts gewesen. Journalist Kari Kälin von den «CH Media» merkte dazu an, dass der Verein schon morgen die Statuten ändern und aus dem Kloster eine Wellness-Anlage machen könnte.
Federführend bei diesem sogenannten «Rechtskleidwechsel» waren die Altherren der Studentenverbindung Bodania mit ihrer Galionsfigur Claudius Luterbacher, dem damaligen Büchel-Spezi und Kanzler des Bistums St. Gallen. Dieser hatte im Dezember 2020 ein Schreiben an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Appenzell Innerrhoden (KESB) veranlasst, worin diese aufgefordert wurde, vormundschaftliche Massnahmen betreffend Schwester Scolastica zu ergreifen. Dies ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, als sich Schwester Scolastica nach überstandener Covid-Erkrankung zur Erholung in der Rehabilitationsklinik Walenstadtberg befand. Eine Rückkehr sei nicht zu verantworten, dekretierte Kanzler Luterbacher in einem Schreiben an die KESB. Doch damit nicht genug. Luterbacher intervenierte gar bei der Klinikleitung mit dem Ansinnen, eine Rückkehr von Schwester Scolastica ins Kloster zu verhindern. Doch diese liess sich nicht beirren und kam zum Schluss, dass eine Entlassung aus der Klinik «problemlos» erfolgen könne. Die KESB nahm ihrerseits einen Augenschein im Kloster vor, befragte mehrere Personen vor Ort und kam zum Schluss, dass keine Notwendigkeit für erwachsenenschutzrechtliche Massnahmen bestehe und auch die Voraussetzungen für eine fürsorgerische Unterbringung «in keiner Weise erfüllt sind».
Bischof Grögli erteilt Marschbefehl
Dieser Befund kann bis heute Geltung beanspruchen. Schwester Scolastica ist intellektuell und psychisch in bester, ja geradezu in beneidenswerter Verfassung; zu schaffen machen ihr altersbedingte körperliche Beschwerden.
Am 13. Oktober 2025, um 15.00 Uhr, ist im Kloster Wonnenstein hoher Besuch angesagt. Angekündigt haben sich Bischof Beat Grögli und Schwester Angelika Scheiber, Oberin des Verbandes der Schweizer Kapuzinerinnenklöster. Ihnen gegenüber nehmen Schwester Angelika und Sepp Moser, Präsident der IG Wonnenstein, Platz. Bischof Grögli kommt gleich zur Sache und herrscht Schwester Scolastica an: «Schwester Scolastica, Sie wissen, dass Sie vom Kloster weg müssen. Sie müssen von hier weg!». Er sollte gemäss Besprechungsnotiz von Sepp Moser diese ultimative Aufforderung im Verlauf des Gesprächs noch mehrfach wiederholen. Bischof Grögli stützte sich dabei auf ein Schreiben des Dikasteriums für die Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens, in welchem Schwester Scolastica zum Verlassen des Klosters per Ende September aufgefordert worden war. Schwester Scolastica stellt das rechtmässige Zustandekommen dieses Schreibens in Frage und hat deshalb bei der Apostolischen Signatur, dem höchsten vatikanischen Gericht, Rekurs eingelegt.
Bischof Grögli geht darauf nicht näher ein, zieht stattdessen eine weitere Kugel aus seinem Patronengürtel: «Wenn Sie der Aufforderung zum Verlassen des Klosters nicht unverzüglich Folge leisten, müssen Sie aus dem Orden entlassen werden. Die Zeit drängt», denn, so Bischof Grögli in seiner eigenen Besprechungsnotiz, vom 26. bis 30. Oktober sei der Besuch einer neuen Ordensgemeinschaft angesagt, welche die Klosterräumlichkeiten inspizieren wolle. Während dieser Zeit sei die Präsenz von Schwester Scolastica unerwünscht – ein Argument, das in mehr als einer Hinsicht befremdet. Ergo müsse sie vor dem 26. Oktober ihre Koffer packen.
Infolge der anstehenden Hüftoperation von Schwester Scolastica erweist sich dieser Marschbefehl als echte Herausforderung. Eine Herausforderung, die Bischof Grögli souverän meistert: Noch vor dem Besuch der präsumtiven neuen Ordensgemeinschaft hat er im Verbund mit Schwester Angelika dafür gesorgt, dass Schwester Scolastica vorübergehend im Altersheim Schäflisberg (ehemals Marienheim – nur ein Steinwurf von seiner Residenz entfernt) Unterschlupf finden kann. Die Finanzierung sei gesichert, widrigenfalls müsse das Entlassungsverfahren aus dem Ordensstand an die Hand genommen werden.
Einen Sonderpreis in der Sparte «Desinformation» erschrieb sich Davide De Martis vom «St. Galler Tagblatt». Die Art und Weise, wie Bischof Grögli seinen ultimativen Marschbefehl kommunizierte, fasste er mit dem fett gedruckten Untertitel «Bischof und Oberin suchten das Gespräch» zusammen.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Von ganzem Herzen wünsche ich Ihnen Gottes reichen Segen für ihr Einleben am neuen Wohnort. Wir beten darum, dass den involvierten Verantwortlichen (für ihre hässliche Kündigung) das Herz für die wahre Liebe Gottes geöffnet wird, damit sie inskünftig mit Barmherzigkeit und Mitmenschlichkeit ihre weltliche Macht ausüben können. Ihre schwierige "Geschichte" haben Sie in Ihrer tiefer Gottesverbindung wunderbar lösen können, was Ihnen zum Segen werden wird! Mit achtungsvollen, herzlichen Grüssen, Monika Selimi aus Mollis GL
die bereit ist zu gehorchen und zu verzeihen. Eine solche Haltung braucht ein unerschütterliches Vertrauen in Gottes Gerechtigkeit einerseits und seine Barmherzigkeit andererseits. Er wird jedem vergelten, wie es seine Taten verdienen. Er wird auch jedem Barmherzigkeit erweisen, der ihn fürchtet. Und er kann auch auf krummen Linien gerade schreiben, wie wir früher oft gesagt haben, und jedem Gerechtigkeit widerfahren lassen, der sich zu ihm flüchtet. Ihm gebührt Lob und Ehre Preis und Anbetung in Ewigkeit. Vor ihn sollen und dürfen wir all unsere Bitten mit Dank bringen. Dies ist jene Furcht des Herrn, welche uns die Schrift als der Anfang der Weisheit preist.» (vgl. Ps 111,10)