«Herkunft des Täters weggelassen: Bei Watson beginnen Fake News schon bei den Push-Nachrichten.» So lautet die Überschrift eines Beitrags im heutigen Newsletter der «Weltwoche». Angesprochen wird damit ein schockierender Vorfall, der sich am 13. September in einem Zürcher Tram ereignete: Ein junger Mann schlug einer Frau brutal ins Gesicht und bedrohte sie mit dem Tod: «I will kill you, bitch!» – «Ich bringe dich um, du Nutte». Dass es sich dabei um einen 28-jährigen Syrer handelte, liess das Newsportal Watson sowohl im Push als auch in der Überschrift unerwähnt.
Selektives Verschweigen und Unterschlagen von Fakten, die nicht ins eigene Scheuklappen-Weltbild passen, ist beileibe keine Ausnahmeerscheinung, gehört vielmehr zum gängigen Standard vorab des links-woken Medienkartells. Anschauliches Beispiel dafür ist die Berichterstattung über sexuelle Missbräuche im kirchlichen Umfeld.
Als am 7. August 2024 ein Tessiner Priester wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Minderjährigen verhaftet wurde, war das Medienecho gross. Der Priester war Jugendseelsorger der Diözese Lugano, Kaplan des Kollegiums Papio in Ascona und Leiter des diözesanen Amtes für Religionsunterricht.
In der Folge stellten die Medien regelmässig Mutmassungen über mögliche weitere Verfehlungen an und befeuerten Spekulationen über das Strafmass. Einige erhofften sich ein möglichst drakonisches Strafurteil. Sie wurden enttäuscht. Am 14. August 2025 verurteilte das zuständige Geschworenengericht den Priester wegen mehrfacher sexueller Nötigung sowie sexueller Handlungen mit vier Minderjährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Darüber hinaus verhängt es ein lebenslanges Berufsverbot, Tätigkeiten mit Kontakt zu Minderjährigen auszuüben. Zudem muss sich der 56-Jährige einer ambulanten Behandlung unterziehen. Die Staatsanwältin hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten gefordert.
Entsprechend gross war der Frust jener, die in Unkenntnis der Grundsätze eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens gehofft hatten, die dritte Gewalt im Staat würde hier ein Exempel statuieren. Der Präsident der Mitte-Partei, Fiorenzo Dado, verstieg sich zur Behauptung, das Urteil sei «lächerlich und inakzeptabel». Die Tessiner Vereinigung zur Unterstützung von Opfern sexueller Missbräuche im religiösen Umfeld (Gava) empörte sich über die Aussage des Gerichtspräsidenten Amos Pagnamento, dass es bei den erstellten Vorfällen um eher leichte Vergehen gehandelt habe. Denn, so deren Vorsitzende Myriam Caranzano, im Bereich sexueller Vergehen gebe es generell keine leichten Taten. Weshalb der Schweregrad eines begangenen Delikts bei der Ausfällung einer Strafe überall im Strafrecht zu berücksichtigen ist, nur nicht bei dieser Kategorie von Straftaten, bleibt das Geheimnis der Vorsitzenden der Gava.
Wie sehr der Frust über das vermeintlich milde Tessiner Urteil immer noch nachwirkt, belegt ein kürzlich erschienener Beitrag in den TA-Medien. In einer aufwendig recherchierten, tendenziösen Reportage vom 17. September 2025 machte sich die Journalistin Valeria Mazzeo einseitig zur Anwältin eines der Opfer.
Szenenwechsel
Am 10. September 2025 berichtete die Basler Zeitung, Platzhirsch im Grossraum Basel, von einem Jugendpfarrer, dem vor dem Baselbieter Strafgericht unter anderem mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern und mehrfache Anstiftung zur Pornographie vorgeworfen wurden. Der Beschuldigte hatte unter anderem zwei Mädchen dazu verführt, sich als Sorgetelefon-Beraterinnen zu betätigen und Nacktbilder an Ratsuchende zu verschicken. Was der Bericht der «Basler Zeitung» verschweigt: Es handelt sich bei der beschuldigten Person um einen langjährigen Mitarbeiter der reformierten Kantonalkirche Baselland.
Am Donnerstag, den 11. September 2025, fällte das Baselbieter Strafgericht das Urteil. Ein Urteil, das auffällige Parallelen um Tessiner Fall aufweist. Der Basler Beschuldigte, auch er ein Jugendseelsorger, wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt und erhielt ein Berufsverbot von 5 Jahren. Beim Strafmass berücksichtigte das Baselbieter Strafgericht den Umstand, dass der Verurteilte Reue zeigte – ebenfalls eine Parallele zum Tessiner Fall. Auch über dieses Urteil berichtete die «Basler Zeitung» – und verschwieg wiederum die Zugehörigkeit des Täters zur reformierten Landeskirche Baselland.
Wo die Parallelen aufhören: Während im Fall des verurteilten Tessiner Priesters die Entrüstung über das angeblich viel zu milde Urteil medial landesweit befeuert wurde, herrscht über das milde Urteil im Fall des protestantischen Jugendseelsorgers trotz offensichtlicher Parallelen Schweigen im Walde.
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