Vor einigen Tagen kam ein Priester auf «swiss-cath.ch» zu. Hier kurz seine Geschichte: Besagter Priester wollte nach einigen Jahren in einer anderen Schweizer Diözese wieder in seinem Heimatbistum arbeiten. Der Bischof erklärte in einem persönlichen Gespräch, dass er eine psychologische Abklärung wünsche und fragte zunächst den Priester, ob er einen Vorschlag hätte. Dieser überliess dem Bischof die Wahl – und sah sich plötzlich mit einem Assessment konfrontiert.
Das von der Schweizer Bischofskonferenz per 31. März 2025 eingeführte verbindliche, mehrstufige Abklärungsverfahren – kurz Assessment genannt – zur Abklärung der psychologischen Eignung zukünftiger Seelsorgerinnen und Seelsorger besteht aus vier Teilen:
a. Durchführung psychologischer Tests zur Erfassung der erwähnten Basiskompetenzen.
b. Persönliches kompetenzorientiertes Gespräch mit qualifizierten und erfahrenen Evaluationsexperten.
c. Forensisch-klinisches Gespräch zur Identifikation möglicher Risikofaktoren für den Seelsorgedienst.
d. Abschlussgespräch mit der Regentie des jeweiligen Bistums bzw. mit der vom Ortsbischof bestimmten Instanz
Für die als psychologische Tests zu beantworteten zwei Online-Fragebögen wurde eine Dauer von 120 Minuten und 30 Minuten angekündigt. Es galt, eine Unmenge an Fragen zu bearbeiten, dabei konnte der Test nicht unterbrochen werden und es war auch nicht möglich, zu einer Frage zurückzukehren. Wie «swiss-cath.ch» auch von einer anderen Quelle erfuhr, haben die Fragen zum Teil nicht viel mit dem Alltag eines (zukünftigen) kirchlichen Mitarbeiters zu tun.
Das «persönliche, kompetenzorientierte Gespräch» mit Rahel Bader[1] und einer weiteren – ihm vorgängig nicht mitgeteilten – Person erlebte der Priester als praxis- und lebensnah.
Ganz anders das forensisch-klinische Gespräch. Die Fragestellerin gab nur ihren Namen bekannt, weigerte sich, ihre Tätigkeit zu nennen. Inzwischen ist klar, dass es sich um eine Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie forensische Kinderpsychologie handelte. Der Priester erlebte sie als nicht gut vorbereitet. Im Gespräch selbst unterbrach sie sofort, wenn der Priester nicht die gewünschte Antwort gab. Sie fragte ihn zuerst nach seiner Kindheit, dann nach dem Gesundheitszustand seiner Familienmitglieder bis hin zu möglichen Selbstmorden. Sie verlangte weiter detailliert Auskunft über allfälligen Alkoholgenuss. Dann wollte sie Einblick in sein Sexualleben. Wie war es in der Jugend? Wie oft war er verliebt? Bei den Themen Selbstbefriedigung und Porno wollte sie wissen, ob und falls ja, wie oft. Bei der Frage «Was zieht Sie sexuell an?» will sie nicht wissen, welcher Typ Frau, sondern ob das auf Minderjährige zutreffe.
Der Priester ärgert sich über sich selbst, dass er das Gespräch nicht abgebrochen hat. Er gibt den Verantwortlichen des Assessments und des Bistums eine klare Rückmeldung. In der Folge wendet er sich an «swiss-cath.ch», denn das Assessment betreffe ja nicht nur ihn, sondern auch andere Menschen.
Die Redaktion bereitet einen Text vor, gibt dem Priester jene Passagen, die ihn betreffen, zum Gegenlesen und akzeptiert entsprechende Änderungswünsche. Sie weist den Priester darauf hin, dass dieser Beitrag negative Folgen für ihn haben könnte, denn auch wenn sein Name nicht erscheine, würde den Verantwortlichen des Bistums nicht verborgen bleiben, um wen es sich handle. Er erklärt sich bereit, dieses Risiko einzugehen.
Kaum war der Artikel aufgeschaltet, meldete sich der Priester und zog seine Einwilligung nach der Veröffentlichung zurück. Er befürchtete nun doch negative Konsequenzen. «swiss-cath.ch» hat seinem Ersuchen trotz Bedenken stattgegeben, zeugt es doch vom derzeit herrschenden repressiven Klima in den Schweizer Bistümern.
Übergriffiges Assessment
«swiss-cath.ch» kann die Bedenken des Priesters bis zu einem bestimmten Punkt nachvollziehen, doch wie er selbst zu Beginn mit Recht gesagt hat: Die Assessments betreffen nicht nur ihn.
Gemäss Dekret der SBK gibt es zwei Gruppen von Personen, die ein Assessment absolvieren müssen: Priesteramtskandidaten und angehende Seelsorger und Seelsorgerinnen sowie Seelsorgende, «die während ihrer pastoralen Tätigkeit Auffälligkeiten zeigen, welche auf ernste Defizite betreffend Basiskompetenzen, psychische Verfasstheit, charakterliche Ausgeglichenheit oder affektive Reife hinweisen».
Der oben erwähnte Priester zeigte keine Auffälligkeiten. Wieso also musste er ein Assessment durchlaufen? Und sollte er doch Auffälligkeiten gezeigt haben, die «swiss-cath.ch» nicht bekannt sind: Wieso erlaubte ihm dann der Bischof, selbst über die Art der psychologischen Abklärung zu entscheiden?
Die Fragen zur Sexualität stehen im klaren Widerspruch zu den Schutzkonzepten der deutschsprachigen Bistümer. So wird z. B. im Schutzkonzept des Bistums St. Gallen als Ziel angegeben: «Das oberste Ziel ist, das Wohl und den Schutz der persönlichen, körperlichen und geistigen Integrität aller Menschen im Bistum St. Gallen und bei allen Mitarbeitenden die Grundhaltung der Achtsamkeit zu fördern.» Indem jemand gezwungen wird, einer fremden Person gegenüber sein Sexualleben zu offenbaren, wird dessen persönliche Integrität klar verletzt, umso mehr, als das Gespräch ja nicht freiwillig erfolgt, sondern vom Bistum als Teil des Assessment verlangt wird. Der Schutz der persönlichen Integrität wird auch im Personaldekret klar festgehalten: «Der Arbeitgeber achtet die Persönlichkeit der Mitarbeitenden und schützt sie. Er trifft die zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität seiner Mitarbeitenden erforderlichen Massnahmen» (Art. 21).
Ähnlich das Schutzkonzept des Bistums Basel. Der Verhaltenskodex des Bistums Chur geht noch weiter:
«Ich bringe der Privat- und Intimsphäre der Menschen ein Maximum an Respekt entgegen» (3c).
«In jedem Fall unterlasse ich offensives Ausfragen zum Intimleben und zum Beziehungsstatus» (4d).
Prinzipiell sind in einem Anstellungsgespräch – und letztlich bildet das Assessment einen Teil des Anstellungsprozesses – Fragen nach der Sexualität nicht erlaubt.
Nach Veröffentlichung der Richtlinien des Assessments hatte «swiss-cath.ch» bei der Schweizer Bischofskonferenz nachgefragt. Arianna Estorelli, damalige Leiterin Kommunikation ad interim erklärte: «
«In den meisten Fällen ist das Resultat des Assessments eine wertvolle Grundlage, damit im Verlaufe der Ausbildung die Kandidaten bestmöglich gefördert werden können.»
Wie durch Fragen nach der Sexualität «Kandidaten bestmöglich gefördert werden können», erschliesst sich nicht. Es ist bezeichnend, dass im forensischen Gespräch keine Fragen zum Gebetsleben gestellt wurden. Dabei ist es wissenschaftlich erwiesen, dass gläubige Menschen in Krisen oder bei Problemen stärkere Ressourcen haben.
Keine Berufungsmöglichkeit
Das Fatale bei den Assessments ist, dass es keine Rekursmöglichkeit gibt. «In Bezug auf den Ablauf, die Durchführung und das Ergebnis eines Assessments besteht keine Rekursmöglichkeit» heisst es im Dekret. Arianna Estorelli beschwichtigte in ihrer Antwort zunächst: «Wenn ein Bischof willkürlich oder ungerecht handelt, bestehen die im Kirchenrecht vorgesehenen Rekursmöglichkeiten.» Erklärte aber gleichzeitig: «Wenn das Assessment deutlich negativ ausfällt, besonders im Bereich der Forensik, wäre es verantwortungslos von einem Bischof, dies zu ignorieren.» Im Pfarrblatt Nordostschweiz teilte Bischof Joseph Maria Bonnemain unverblümt mit: «Wenn die psychologische Fachpersonen bei einer bestimmten Person klar von einer künftigen Beschäftigung als Seelsorger oder Seelsorgerin abraten, werde ich mich an diese Empfehlung halten.» Die Rekursmöglichkeit gegen den Bischof nützt nichts, wenn dieser sich auf eine Empfehlung stützt, gegen die ihrerseits keine Rekursmöglichkeit gegeben ist … Jérôme Endrass, einer der Entwickler des Assessment, erklärte im gleichen Artikel hingegen: «Wir legen Ergebnisse vor, geben aber keine direkte oder gar bindende Empfehlung ab.» Kurz gesagt: Es herrschen verschiedenste Unklarheiten und ausbaden müssen es die Berufsneulinge oder eben gestandene Priester, die es wagen, in ihrem Heimatbistum arbeiten zu wollen.
Nebenbei bemerkt. Die Kosten belaufen sich auf rund 5000 Franken pro Assessment. Kosten, die wir mit unseren Kirchensteuern bezahlen dürfen.
[1] Die Fachpsychologin für Laufbahn- und Personalpsychologie erarbeitete zusammen mit dem Psychologen und Forensiker Jérôme Endrass und der forensischen Psychologin Astrid Rossegger die Assessments.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Da hätte ich schon eine Idee; doch zuerst sollten wir den alten Zopf des "Dualen Systems der katholischen Kirche Schweiz" abschneiden. Man muss den Brotkorb höher hängen und dann beginnen wir von vorne, als arme, authentische Kirche.
Ich zahle schon lange keine Kirchensteuer mehr und unterstütze gezielt, wo es Not tut.
Aber ich glaube, dass solche Assessments nur die Weiterführung jener Versuche der Psychologie von früher sind, die einzelnen Individuen in bestimmte Kategorien einzuteilen, wie z.B.; Choleriker, Phlegmatiker, Sanguiniker und Melancholiker. Heute werden in solchen Assessments diese Kategorien je nach Bedarf definiert. Ein Kandidat für einen Posten in der Wirtschaft wird nach anderen Kriterien beurteilt als ein Kandidat in der Politik, oder in der Kirche, und zwar nach den Vorstellungen der Durchführenden wie ein solcher Mensch zu sein habe.
Nun aber ist jeder Mensch ein Individuum und die Anforderungen in Bezug auf eine Aufgabe immer sehr verschieden. Mit einem Assessment von heute wird man der konkreten Situation nie gerecht. Es dient also vornehmlich eher der Abwälzung der Verantwortung für die Verantwortung für zu treffende Entscheide. Ob sich die Kosen dafür rechfertigen lassen, ist eine andere Frage.
Nun kommt hinzu, dass von kirchenfernen Stellen frei erfundene "Assessments" verlangt werden. "a. Durchführung psychologischer Tests zur Erfassung der erwähnten Basiskompetenzen. b. Persönliches kompetenzorientiertes Gespräch mit qualifizierten und erfahrenen Evaluationsexperten. c. Forensisch-klinisches Gespräch zur Identifikation möglicher Risikofaktoren für den Seelsorgedienst." Personen, die mit der Kirche NICHTS zu tun haben wollen jetzt "qualifizierte und erfahrene Evaluationsexperten" (aufgeblasener geht es nicht) sein um Priester zu bewerten. Das entscheidende in der Kirche ist das Gnadenwirken Gottes, nicht, wie der oder der in irgendwelchen Intelligenztests abschneidet oder welche "Kompetenzen" ihm attestiert oder nicht attestiert werden.
Daraus ergeben sich meines Erachtens folgende Handlungsempfehlungen für gläubige Katholiken in der Schweiz: 1) Aus der Kantonalen Landeskirche austreten 2) der kantonalen Landeskirche kein Geld geben 3) auch dem Bischof kein Geld geben 4) Personalpfarreien, Institute, Orden, Klöster oder Priester individuell finanzieren 5) Dazu auch andere im eigenen Bekanntenkreis motivieren 6) besonders auf das Gebet und das Gnadenwirken Gottes im eigenen Leben setzen 7) die Sakramente empfangen und sich von "Laien-Seelsorgern" fernhalten.
Wir hatten einen so grossartigen Bischof mit Vitus Huonder. Der Nachfolger zieht alles in den Dreck. Die bekommen von mir keinen Rappen mehr.
Eine Frage habe ich noch: Müssen auch Priesteramtskandidaten aus dem Ordensstand dieses unmenschliche Verfahren über sich ergehen lassen? Wie steht es mit Ordensleuten, die Aufgaben in Pfarreien, Schulen oder Spitälern übernehmen?
Wenn eine Führungskraft seine Verantwortung wahrnehmen will, darf er die Verantwortung nicht an eine Behörde oder "Beauftragte" (bezahlte, natürlich, von wem?) übertragen, sondern muss die Qualifikation selber überprüfen. "Erkenne dich selbst" hat ein Weiser gesagt. Und wende diesen Rat auch an: schau selber zu deinen Mit-Arbeitern.
Ohh Gott, komm uns zu Hilfe - Herr eile uns zu helfen!
Ein Skandal: Zwei angestellte Priester verweigern den Gläbigen die Messen und ersetzen sie durch Wortgottesdienste -ohne dies bei Messbesuchern representativ angefragt zu haben.
Bitte eine anständige Stellungnahme.
Zudem hat es keinen Bezug zu den Assessments.
Die schreiben lauter schlimme Sachen rein um die Priester runterzudrücken und dann können sie sie in den Pfarreien schikanieren.