Papst Benedikt XVI. (Bild: Catholic Church England and Wales/Flickr CC BY-NC-ND 2.0)

Weltkirche

Spe­ku­la­tion um mög­li­che Selig­spre­chung von Bene­dikt XVI.

Als aus Joseph Ratz­in­ger Papst Bene­dikt XVI. wurde, machte er den Weg frei für eine rasche Selig­spre­chung sei­nes Vor­gän­gers: Johan­nes Paul II. kam in Rekord­zeit zu die­ser Ehre. Nun wird über Ähn­li­ches spekuliert.

In italienischen Medien wird derzeit darüber spekuliert, ob und wann ein Seligsprechungsprozess für den Ende 2022 verstorbenen Papst Benedikt XVI. eingeleitet wird. Auslöser sind Äusserungen von Erzbischof Georg Gänswein, apostolischer Nuntius in den baltischen Ländern und jahrzehntelang persönlicher Sekretär von Benedikt XVI. Dieser hatte unlängst bei einer Veranstaltung in Litauen gesagt, dass er auf die baldige Eröffnung eines solchen Verfahrens hoffe.

Im Interview mit der katholischen Zeitschrift «Kelionė» sagte er: «Und jetzt, da Papst Benedikt XVI. zum Herrn gegangen ist, stelle ich fest, dass ich nicht so sehr für ihn bete, sondern zu ihm, um ihn um Hilfe zu bitten.»

Bereits im Dezember 2025 hatte Erzbischof Gänswein gegenüber K-TV die Hoffnung geäussert, dass der Seligsprechungsprozess für Benedikt XVI. eröffnet wird. Kurz zuvor hatte er im Rahmen einer privaten Audienz Papst Leo XIV. getroffen. Erzbischof Gänswein betonte, dass sein Wunsch nicht auf einer persönlichen Idealisierung Benedikts beruhe, sondern auf der Überzeugung, dass das Leben von Ratzinger eine ständige Hingabe an die Wahrheit, die Kirche und Gott war.

Kurz nach dem Tod Benedikts XVI. hatte der brasilianische Bischof Dom Antônio Carlos Rossi Keller, Diözese Frederico Westphalen, ein privates Gebet um die Fürsprache des verstorbenen Papstes genehmigt.

Bald nach den Äusserungen von Erzbischof Gänswein kursierten im Netz Berichte über die wundersame Heilung eines US-Amerikaners, die der damalige Papst noch zu Lebzeiten bewirkt haben soll. Allerdings sind Wunder zu Lebzeiten für Selig- oder Heiligsprechungsprozesse in der Katholischen Kirche nicht relevant. Ausschlaggebend sind Wunder, die sich nach dem Tod eines Selig- oder Heiligsprechungskandidaten auf dessen Fürsprache bei Gott hin ereignet haben sollen.

Kirchenrecht verlangt Fünfjahresfrist
Nach dem Kirchenrecht muss zwischen dem Tod eines Menschen und der Eröffnung eines Seligsprechungsverfahrens eine Frist von fünf Jahren eingehalten werden. Nur der amtierende Papst kann eine Ausnahme von dieser Regel erlauben. Benedikt XVI., der als Kardinal Joseph Ratzinger ein Vierteljahrhundert unter Papst Johannes Paul II. im Vatikan arbeitete, hatte nach seiner eigenen Wahl zum Papst eine solche Ausnahme für seinen Vorgänger gewährt. Beim Tod von Johannes Paul II. war der Petersplatz voller Schilder und Menschen, die forderten: «Santo subito.» Das Verfahren wurde umgehend eröffnet, die Seligsprechung erfolgte sechs Jahre nach dessen Tod am 1. Mai 2011. Dreizehn Jahre später, am 27. April 2024, wurde der polnische Papst heiliggesprochen.

Wenn Leo XIV. für den Papst aus Deutschland keine Ausnahme macht, kann das Verfahren für Benedikt XVI. frühestens am 1. Januar 2028 beginnen, da er am 31. Dezember 2022 verstarb.

Seit 1900 gab es 12 Päpste, von denen 4 heiliggesprochen, einer seliggesprochen und einer für verehrungswürdig erklärt wurde. Von den letzten 7 Päpsten sind 5 auf dem Weg zur Selig- oder Heiligsprechung (oder das Verfahren ist bereits abgeschlossen).

Die erste Phase des Seligsprechungsverfahrens für einen Papst wird auf lokaler Ebene meist vom Bistum Rom durchgeführt. Ferner kann auch das Heimatbistum des verstorbenen Papstes etwas dazu beitragen.


KNA/Redaktion


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  • user
    Martin Meier-Schnüriger 20.01.2026 um 13:44
    Wenn ich das noch erleben dürfte: Seligsprechung von Vater Niklaus Wolf, Bruder Meinrad Eugster, Pfarrer Augustinus Hieber und Papst Benedikt XVI.! Träumen ist erlaubt, beten ist notwendig!