Wie «swiss-cath.ch» aus unterschiedlichen Quellen erfahren hat, fand am 4. Oktober 2025 in der Stadtzürcher Pfarrei Guthirt eine Tiersegnungsfeier statt, in welcher mindestens zwei konsekrierte Hostien an Hunde verfüttert wurden. Pfarrer Marcel von Holzen bestätigte in einem E-Mail an «swiss-cath.ch» diesen Vorfall: «Wegen des schlechten Wetters fand die Tiersegnung am Franziskustag nicht im Freien statt; ursprünglich hätte es auch eine Tiersegnung im Rahmen einer Wortfeier sein sollen. Die Eucharistiefeier wurde kurzfristig beschlossen, um den regelmässigen Messbesuchern entgegenzukommen – das fand ich als Pfarrer gegenüber den treuen Kirchgängern angebracht. Dieser Vorfall ereignete sich ganz gegen unsere Absicht; dass es Mitfeiernde gibt, die die Eucharistie nicht richtig verstehen, haben wir in diesem Moment nicht bedacht. Zudem gaben die betreffenden Personen erst nach dem Kommunionempfang Partikel weiter, so dass wir diesen Vorgang erst nach dem Geschehen feststellen konnten.»
Ein Sakrileg
Was Letzteres betrifft, ist dieser Vorgang laut «swiss-cath.ch» vorliegenden Quellen anders verlaufen als von Pfarrer von Holzen geschildert. In jedem Fall handelt es sich dabei um einen höchst gravierenden Sachverhalt, beschlägt er doch den Kern des katholischen Glaubens, sprich die reale Gegenwart von Jesus Christus im Sakrament der Eucharistie – vom Konzilsdokument «Lumen Gentium» als «Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens» bezeichnet.
Der Missbrauch einer konsekrierten Hostie ist ein eigentliches Sakrileg. Entsprechend der Schwere und theologischen Relevanz dieses Delikts hält can. 1367 des kirchlichen Gesetzbuches fest: «Wer die eucharistischen Gestalten wegwirft oder in sakrilegischer Absicht entwendet oder zurückbehält, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; ein Kleriker kann ausserdem mit einer weiteren Strafe belegt werden, die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen.» Zuständig für die Verfolgung dieses schwerwiegenden Delikts ist das Dikasterium für die Glaubenslehre (vgl. Motu proprio «Sacramentorum sanctitatis tutela» vom 30. April 2001, bzw. die von Papst Benedikt XVI. am 21. Mai 2010 überarbeitete Fassung).
Pfarrer von Holzen macht es sich entschieden zu leicht, wenn er einen solch schwerwiegenden Vorgang auf ein blosses Missverständnis reduziert («Es gibt Mitfeiernde, die die Eucharistie nicht richtig verstehen»). In die falsche Richtung zielt auch von Holzens Hinweis, «als richtigen und gut-kirchlichen Weg erachten wir die Klärung mit dem Generalvikariat». Gerade weil es sich in casu um ein Sakrileg handelt, können die sich daraus ergebenden Konsequenzen von Rechts wegen nur zusammen mit dem Bischof festgelegt werden, und nicht mit dem in seinem Amt ohnehin heillos überforderten Generalvikar Luis Varandas. Dieser liess – irgendwie logisch, weil nicht zuständig – die Anfrage von «swiss-cath.ch» unbeantwortet. Bedenklich ist Pfarrer von Holzens Zusatz: «Kein Verständnis haben wir für Leute und Gruppierungen, die mit diesem Vorfall ‹Hausieren gehen›». Transparenz und Klärung des Sachverhaltes müssten eigentlich auch ihm ein Anliegen sein. Ganz abgesehen davon erinnert ein solches Verhalten fatal an die historische Erfahrung in autokratischen Regimen: «Der Überbringer einer schlechten Nachricht ist der Bösewicht und muss bestraft werden.»
Bischof Bonnemain ist gefordert
Der zuständige Diözesanbischof Joseph Maria Bonnemain steht ob des Schwergrades dieses Vorfalls in der Pflicht. Er wird dabei insbesondere abzuklären haben, welches Verhalten die bei der Tiersegnung und Eucharistiefeier mitwirkende Seelsorgerin Petra Mühlhauser an den Tag gelegt hat. Sein von Rechts wegen gefordertes Einschreiten sollte ihm nicht schwerfallen: Als es am 28. August 2022 in Effretikon im Rahmen des Abschiedsgottesdienstes von Monika Schmid zu einem liturgischen Missbrauch kam, leitete Bischof Bonnemain eine sogenannte kanonische Voruntersuchung ein und schloss das Verfahren mit einem Verweis für die für den Missbrauch verantwortlichen Personen. Eine Weiterleitung an das vatikanische Dikasterium für die Glaubenslehre erachtete er als nicht notwendig, weil die Verstösse gegen liturgische Vorschriften nicht schwerwiegend gewesen seien. Ob sein Befund im vorliegenden Fall eines Sakrilegs ebenso beschönigend ausfallen wird?
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Es geht selbstverständlich auch in diesem Fall sehr bewusst um Wertverschiebungen innerhalb unseres christlichen -Weltbildes, und zwar in Richtung des Nicht-Christlichen, was ganz klar auch für die sog. Regenbogenideologie gilt, um eine moderne Entwicklung etwas verkürzt zu simplifizieren. Solche Praktiken bestätigen mir indes nur, dass die gegenwärtigen Landeskirchen, deren Disziplinzerfall gerade auch nach meinen Forschungen klar weiter geht als es zur Zeit vor der Reformation je der Fall war, dass diese Institutionen mit einer Kirche als sichtbarer Leib Jesu Christi in keiner Weise zu verwechseln sind. Selbst wenn man mit Rücksicht auf verdienstvolle redliche Arbeit, und sei es nur von Sakristanen oder Organisten, nicht unbedingt aus diesem "Verein" austreten sollte, veranlasst einen die Summe dieser Geschehnisse, im Alter, bei Revision der noch bestehenden Vereinsmitgliedschaften, spätestens im Angesicht des Todes, vielleicht nach der Krankensalbung, aus einer blossen Systemkirche auszutreten um sich freizumachen oder frei zu werden für jene Geistkirche jenseits der "Mauerkirche" (Paracelsus), welche gläubig als der Leib Christi verstanden werden darf. Es gibt für einen gläubigen katholischen oder evangelischen Christen meines Erachtens schlicht keinen Anlass, aus Besorgnis um das Ewige Heil bis zu seinem Tod einem Verein in der Art der oben beschriebenen Zerfallform angehören zu müssen. Immerhin scheint es dem involvierten Pfarrer noch einigermassen peinlich gewesen zu sein. @Nico. Die gegenwärtige Kirchenkrise, umfassender als je seit der frühen Missionierung, kann nicht mit dem Bekenntnis zum Novus Ordo Missae, der gewiss nicht der endgültige sein wird, gelöst werden, wiewohl ich diesbezüglich Ihrer Überzeugung mit Achtung begegne. Sie wollen die Messe unbedingt ernst genommen haben!
Danke.
Ehrlich: DANKE
Ein Verfahren gegen den Priester zu starten würde ich im zweiten Fall nicht nötig halten.
Was dies auch zeigt, ist wie sehr sich das Verständnis der Eucharistie bei den meisten Katholiken seit dem Konzil verschlechtert hat... dabei haben wir ja die ganze Liturgiereform gemacht, damit das Messopfer und die Präsenz des Herrn im Allerheiligsten von den Gläubigen besser verstanden wird.
Bei Mundkommunion wäre dies höchstwahrscheinlich nicht passiert.
Warum merkt man es erst nach dem Schluss? sind weitere Partikel einer gebrochenen Hostie aufgetaucht, und wurde eine Umfrage nach dem Verbleib gestartet?
Eine Untersuchung in Rom wäre wohl mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Die "Schmid-Messe" in Effretikon war zweifellos ein schlimmerer Missbrauch. Auch gibt es systembedingt weiterhin Missbräuche, die sakrilegisch sind ohne danach auszusehen, wie simulierte Messen und Kommunionspendung an Kreti und Pleti. Die Kirchgänger werden regelrecht amtlich hinter das Licht geführt.
Gegenüber Pfarrer von Holzen ist Gnade vor Recht sicher die bessere Haltung.