(Symbolbild: Gabriella Louw/Unsplash)

Kirche Schweiz

Stadtzürcher Pfarrei Guthirt: Konsekrierte Hostie an Hunde verfüttert

Bei einer im Rahmen einer Eucharistiefeier durchgeführten Tiersegnung wurden Teile von konsekrierten Hostien an Hunde verfüttert. Der zuständige Pfarrer der Stadtzürcher Pfarrei Guthirt hat das Sakrileg bestätigt. Diözesanbischof Joseph Maria Bonnemain ist gefordert.

Wie «swiss-cath.ch» aus unterschiedlichen Quellen erfahren hat, fand am 4. Oktober 2025 in der Stadtzürcher Pfarrei Guthirt eine Tiersegnungsfeier statt, in welcher mindestens zwei konsekrierte Hostien an Hunde verfüttert wurden. Pfarrer Marcel von Holzen bestätigte in einem E-Mail an «swiss-cath.ch» diesen Vorfall: «Wegen des schlechten Wetters fand die Tiersegnung am Franziskustag nicht im Freien statt; ursprünglich hätte es auch eine Tiersegnung im Rahmen einer Wortfeier sein sollen. Die Eucharistiefeier wurde kurzfristig beschlossen, um den regelmässigen Messbesuchern entgegenzukommen – das fand ich als Pfarrer gegenüber den treuen Kirchgängern angebracht. Dieser Vorfall ereignete sich ganz gegen unsere Absicht; dass es Mitfeiernde gibt, die die Eucharistie nicht richtig verstehen, haben wir in diesem Moment nicht bedacht. Zudem gaben die betreffenden Personen erst nach dem Kommunionempfang Partikel weiter, so dass wir diesen Vorgang erst nach dem Geschehen feststellen konnten.»

Ein Sakrileg
Was Letzteres betrifft, ist dieser Vorgang laut «swiss-cath.ch» vorliegenden Quellen anders verlaufen als von Pfarrer von Holzen geschildert. In jedem Fall handelt es sich dabei um einen höchst gravierenden Sachverhalt, beschlägt er doch den Kern des katholischen Glaubens, sprich die reale Gegenwart von Jesus Christus im Sakrament der Eucharistie – vom Konzilsdokument «Lumen Gentium» als «Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens» bezeichnet.

Der Missbrauch einer konsekrierten Hostie ist ein eigentliches Sakrileg. Entsprechend der Schwere und theologischen Relevanz dieses Delikts hält can. 1367 des kirchlichen Gesetzbuches fest: «Wer die eucharistischen Gestalten wegwirft oder in sakrilegischer Absicht entwendet oder zurückbehält, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; ein Kleriker kann ausserdem mit einer weiteren Strafe belegt werden, die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen.» Zuständig für die Verfolgung dieses schwerwiegenden Delikts ist das Dikasterium für die Glaubenslehre (vgl. Motu proprio «Sacramentorum sanctitatis tutela» vom 30. April 2001, bzw. die von Papst Benedikt XVI. am 21. Mai 2010 überarbeitete Fassung).

Pfarrer von Holzen macht es sich entschieden zu leicht, wenn er einen solch schwerwiegenden Vorgang auf ein blosses Missverständnis reduziert («Es gibt Mitfeiernde, die die Eucharistie nicht richtig verstehen»). In die falsche Richtung zielt auch von Holzens Hinweis, «als richtigen und gut-kirchlichen Weg erachten wir die Klärung mit dem Generalvikariat». Gerade weil es sich in casu um ein Sakrileg handelt, können die sich daraus ergebenden Konsequenzen von Rechts wegen nur zusammen mit dem Bischof festgelegt werden, und nicht mit dem in seinem Amt ohnehin heillos überforderten Generalvikar Luis Varandas. Dieser liess – irgendwie logisch, weil nicht zuständig – die Anfrage von «swiss-cath.ch» unbeantwortet. Bedenklich ist Pfarrer von Holzens Zusatz: «Kein Verständnis haben wir für Leute und Gruppierungen, die mit diesem Vorfall ‹Hausieren gehen›». Transparenz und Klärung des Sachverhaltes müssten eigentlich auch ihm ein Anliegen sein. Ganz abgesehen davon erinnert ein solches Verhalten fatal an die historische Erfahrung in autokratischen Regimen: «Der Überbringer einer schlechten Nachricht ist der Bösewicht und muss bestraft werden.»

Bischof Bonnemain ist gefordert
Der zuständige Diözesanbischof Joseph Maria Bonnemain steht ob des Schwergrades dieses Vorfalls in der Pflicht. Er wird dabei insbesondere abzuklären haben, welches Verhalten die bei der Tiersegnung und Eucharistiefeier mitwirkende Seelsorgerin Petra Mühlhauser an den Tag gelegt hat. Sein von Rechts wegen gefordertes Einschreiten sollte ihm nicht schwerfallen: Als es am 28. August 2022 in Effretikon im Rahmen des Abschiedsgottesdienstes von Monika Schmid zu einem liturgischen Missbrauch kam, leitete Bischof Bonnemain eine sogenannte kanonische Voruntersuchung ein und schloss das Verfahren mit einem Verweis für die für den Missbrauch verantwortlichen Personen. Eine Weiterleitung an das vatikanische Dikasterium für die Glaubenslehre erachtete er als nicht notwendig, weil die Verstösse gegen liturgische Vorschriften nicht schwerwiegend gewesen seien. Ob sein Befund im vorliegenden Fall eines Sakrilegs ebenso beschönigend ausfallen wird?


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

E-Mail

Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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Bemerkungen :

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    Luisa Meier 04.12.2025 um 11:54
    Der Bischof Joseph interessiert sich nicht für die Eucharistie. In seiner Vision von Kirche kommt die Eucharistie nicht vor. Deshalb ist ihm auch so ein Missbrauch egal.
    • user
      Georgia Albanez 04.12.2025 um 21:02
      Dieser Bischof will nur Feminismus propagieren
  • user
    Meier Pirmin 01.12.2025 um 18:39
    In meiner lange zurückliegenden Phase als Politiker im Rahmen einer immerhin achtjährigen Verfassungsrevision verwendete ich mich wenn auch klar relativierend im Vergleich zu neuesten Tendenzen für sog. Tierrechte. Gerade aus dieser Sicht kann ich indes auch als Tierfreund hier nur den Kopf schütteln. Als Historiker weiss ich indes, dass derlei Handlungen im alten katholischen Europa mit dem Tode bestraft wurden, freilich war die Motivation damals noch als bewusste Demonstration gegen die katholische Eucharistie gemeint, seien es nun Schweine, Hunde oder Rindvieh.

    Es geht selbstverständlich auch in diesem Fall sehr bewusst um Wertverschiebungen innerhalb unseres christlichen -Weltbildes, und zwar in Richtung des Nicht-Christlichen, was ganz klar auch für die sog. Regenbogenideologie gilt, um eine moderne Entwicklung etwas verkürzt zu simplifizieren. Solche Praktiken bestätigen mir indes nur, dass die gegenwärtigen Landeskirchen, deren Disziplinzerfall gerade auch nach meinen Forschungen klar weiter geht als es zur Zeit vor der Reformation je der Fall war, dass diese Institutionen mit einer Kirche als sichtbarer Leib Jesu Christi in keiner Weise zu verwechseln sind. Selbst wenn man mit Rücksicht auf verdienstvolle redliche Arbeit, und sei es nur von Sakristanen oder Organisten, nicht unbedingt aus diesem "Verein" austreten sollte, veranlasst einen die Summe dieser Geschehnisse, im Alter, bei Revision der noch bestehenden Vereinsmitgliedschaften, spätestens im Angesicht des Todes, vielleicht nach der Krankensalbung, aus einer blossen Systemkirche auszutreten um sich freizumachen oder frei zu werden für jene Geistkirche jenseits der "Mauerkirche" (Paracelsus), welche gläubig als der Leib Christi verstanden werden darf. Es gibt für einen gläubigen katholischen oder evangelischen Christen meines Erachtens schlicht keinen Anlass, aus Besorgnis um das Ewige Heil bis zu seinem Tod einem Verein in der Art der oben beschriebenen Zerfallform angehören zu müssen. Immerhin scheint es dem involvierten Pfarrer noch einigermassen peinlich gewesen zu sein. @Nico. Die gegenwärtige Kirchenkrise, umfassender als je seit der frühen Missionierung, kann nicht mit dem Bekenntnis zum Novus Ordo Missae, der gewiss nicht der endgültige sein wird, gelöst werden, wiewohl ich diesbezüglich Ihrer Überzeugung mit Achtung begegne. Sie wollen die Messe unbedingt ernst genommen haben!
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      Nachman 06.12.2025 um 12:12
      Das sind Zeilen, die derart schlüssig und lehrreich formuliert und eingebracht wurden, dass es lohnt, sie aufzubewahren und sie gegebenenfalls wieder hervorzunehmen und auf solche und ähnliche Sachverhalte anzuwenden.
      Danke.
      Ehrlich: DANKE
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    Claudio Tessari 30.11.2025 um 15:23
    Ich bin sicher und weiss auch bereits, dass der sensus fidelium, sich das nicht einfach gefallen lässt. Es wurde von vielen JUGENDLICHEN zur Sühne aufgerufen. Das zweite Vatikanische Konzil fordert die Laien zur Tätigkeit auf, nun geschieht das. Die Glaubenstreuen schweigen nicht mehr. VIVA CRISTO REY!
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    Christiane 30.11.2025 um 13:38
    Gott sei Dank gibt es die tridentinische Messe / die Messe im vetus ordo. Dort muss sich niemand von solchen Monstrositäten erschrecken lassen.
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      Nico 30.11.2025 um 17:46
      Es ist schade, dass Sie nicht im Novus Ordo kämpfen. Ihre Bemühungen und Ihre Frömmigkeit ist in einem eigenen Ritus versteckt. So haben Sie keinen positiven Einfluss auf das Beenden der Kirchenkrise. Wenn alle Anhänger des Alten Ritus sich in ihre heimatlichen Novus Ordo Pfarreien einsetzen würden und kämpfen würden für den wahren Glauben, dann wäre diese Kirchenkrise in der Schweiz innerhalb von 5 Jahren MAXIMAL gelöst (das ist fast schon zu lange, realistisch sind 3 Jahre).
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        Martin Meier-Schnüriger 06.12.2025 um 13:00
        Lieber Nico, ich kann mich Ihren Ausführungen nur anschliessen. Da es bekanntlich möglich ist, den "novus ordo" in Latein, mit Zelebrationsrichtung versus Dominum und mit Mundkommunion zu feiern, sehe ich keinen Grund dafür, ausschliesslich am a.o. Ritus festzuhalten.
  • user
    Stefanie Berger 29.11.2025 um 09:11
    Durch Bischof Bonnemain ist die Kirche auf den Hund gekommen.
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    Joseph Laurentin 28.11.2025 um 21:29
    Die Idee, Tiere in eine Messe mitzunehmen, widerspricht eindeutig der Würde der Eucharistie. Die Kirche ist ein Ort der Anbetung, kein Tierpark. Wer meint, Hunde oder andere Tiere gehörten in eine heilige Messe, verkennt völlig den Charakter des Sakraments. Ein Pfarrer, der so etwas zulässt, ist nicht ganz bei Trost.
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    Nicole14 28.11.2025 um 18:03
    Für mich stellt sich die Frage, wie Partikel an Hunde verfüttert werden konnten, ohne dass der Kommunionspender/Kommunionhelfer dies gemerkt hat. Es setzt ja voraus, dass die konsekrierte Hoste zuvor gebrochen wurde. Uns Kommunionhelfer wurde in der Ausbildung beigebracht, immer zu schauen, ob der Gläubige wirklich kommuniziert.
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      Lausannerin 04.12.2025 um 14:57
      Das kommt darauf an, ob und was für eine Ausbildung man als Kommunionhelfer bekommen hat. Ich bin in der Westschweiz und in der Innerschweiz zu Hause und die Praktik ist sehr verschieden.
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    Verena Müller 28.11.2025 um 17:57
    Das eucharistische Jesuskind ist geschändet worden, tun wir Busse für diese Schandtat und beten wir für den Kanton Zürich, was aus diesem Kanton in das Bistum Chur an Frechheiten und Dummheiten herüberschwappt, das kann man sich alles nicht mehr gefallen lassen. So kann es einfach nicht mehr weiter gehen.
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    T.L.D 28.11.2025 um 16:23
    Eine Frage habe ich: wurde das Sakrileg vom Priester begangen oder von den Kirchgängern?

    Ein Verfahren gegen den Priester zu starten würde ich im zweiten Fall nicht nötig halten.

    Was dies auch zeigt, ist wie sehr sich das Verständnis der Eucharistie bei den meisten Katholiken seit dem Konzil verschlechtert hat... dabei haben wir ja die ganze Liturgiereform gemacht, damit das Messopfer und die Präsenz des Herrn im Allerheiligsten von den Gläubigen besser verstanden wird.

    Bei Mundkommunion wäre dies höchstwahrscheinlich nicht passiert.
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      ser AD 28.11.2025 um 17:55
      T.L.D. schreibt richtig, dass dies bei Mundkommunion nicht geschehen wäre.

      Warum merkt man es erst nach dem Schluss? sind weitere Partikel einer gebrochenen Hostie aufgetaucht, und wurde eine Umfrage nach dem Verbleib gestartet?

      Eine Untersuchung in Rom wäre wohl mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Die "Schmid-Messe" in Effretikon war zweifellos ein schlimmerer Missbrauch. Auch gibt es systembedingt weiterhin Missbräuche, die sakrilegisch sind ohne danach auszusehen, wie simulierte Messen und Kommunionspendung an Kreti und Pleti. Die Kirchgänger werden regelrecht amtlich hinter das Licht geführt.

      Gegenüber Pfarrer von Holzen ist Gnade vor Recht sicher die bessere Haltung.
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      Lausannerin 28.11.2025 um 17:58
      Wenn der Sakrileg von Gläubigen begangen wurde, ist meiner Meinung nach kein Verfahren nötig, sondern ein klarers Erklären vom Pfarrer, der erklärt, warum man dies nicht machen darf. Die Gläubigen haben es wahrscheinlich mit bestem Wissen und Gewissen gemacht und daher sind diese Menschen nicht zu bestrafen, aber man sollte ihnen erklären, warum man dies nicht tun darf.
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      Stefan Fleischer 28.11.2025 um 19:47
      Das Ganze zeigt doch mit erschreckender Klarheit, dass unsere Verkündigung und Kathrechese (die Ausbildung der Priester und anderer kirchlichen Mitarbeitern inklusive) sträflich ungenügend ist. Wenn nicht hier rasch und ganz energisch angesetzt wird, werden wir vermutlich noch ganz andere Sachen erleben.
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        T.L.D 28.11.2025 um 23:24
        Das kann ich als junger Konvertit nur bestätigen! Den grössten Teil meiner Katechese habe ich selbst online erarbeitet, was nicht ideal ist, da im Internet auch sehr viele Fehlinformationen zu finden sind.