(Symbolbild: Jon Tyson/Unsplash)

Kommentar

Stand­ort­be­stim­mung der Schwei­zer Bischöfe: Flucht aus der Verantwortung

Heute hat die Schwei­zer Bischofs­kon­fe­renz SBK die «Stand­ort­be­stim­mung zur Pra­xis in den Schwei­zer Bis­tü­mern im Blick auf den Zusam­men­hang zwi­schen der bischöf­li­chen Beauf­tra­gung und der Lebens­füh­rung von Pries­tern und Dia­ko­nen, Seel­sor­ge­rin­nen und Seel­sor­gern» ver­öf­fent­licht. Wer auf klare Worte hoffte, wird enttäuscht.

«Bereits im frühen dritten Jahrhundert wurde die Lebensart der Christinnen und Christen als Zeugnis für ihren Glauben dargestellt (z. B. Brief an Diognet, Kapitel 5). Dieser Anspruch gilt bis heute, auch unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen», so die Bischöfe in der Einleitung zur Standortbestimmung. Im Blick auf den kirchlichen Dienst setzen die Bischöfe voraus, dass sich die kirchlichen Mitarbeitenden «mit der Botschaft des Evangeliums identifizieren und ihren Dienst im Bewusstsein ihrer eigenen Verantwortung sowie in Übereinstimmung mit den zentralen Glaubensüberzeugungen und Grundhaltungen der römisch-katholischen Kirche ausüben». Unter Lebensstil verstehen sie nicht nur die Beziehungsformen, sondern auch der Einsatz für Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und ein menschenwürdiges Leben sowie die Verantwortung zur Bewahrung der Schöpfung und im Umgang mit materiellen Gütern. Doch die letzteren Aspekte sind nicht «justitiabel», also nicht Gegenstand von kirchlicher Gesetzgebung.

Bei kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern lasse sich «die für die kirchliche Praxis relevante Glaubwürdigkeit nicht auf dienstliche Bereiche und abgegrenzte Arbeitsfelder beschränken. […] Sie sind öffentliche Personen, die im Ganzen ihrer Lebensführung an den Werten des christlichen Glaubens gemessen werden, den sie verkündigen.» Doch auch öffentliche Personen hätten ein Recht auf Privatleben.

Selbstredend durfte eine Verweisung auf die Missbrauchsthematik nicht fehlen. Doch der Kontext ist alles andere als stimmig: Die Verantwortlichen in der Kirche müssten dafür sorgen, dass Täter resp. Täterinnen nicht weiterbeschäftigt werden. Abrupt folgt der nächste Satz: «Seelsorgerinnen und Seelsorger, deren persönliche Lebenssituation von kirchlichen Vorgaben abweicht, wissen, dass dies Konsequenzen für ihren Sendungsauftrag haben kann.» Warum hier Personen, die nicht nach der Lehre der Katholischen Kirche leben, quasi in einem Atemzug mit Missbrauchstätern genannt werden, ist nicht nachvollziehbar. Die Aussage der Bischöfe im letzten Satz ist auf den ersten Blick klar, doch das Wörtchen «kann» weist bereits darauf hin, dass sie die Konsequenzen in der Schwebe lassen wollen. Eine wenig hilfreiche Formulierung für die Praxis. Statt eines unmissverständlichen, gut biblischen «Eure Rede sei Ja, ja, nein nein; was darüber hinausgeht, stammt vom Bösen» (Mt 5,37) ein ebenso unmissverständliches, gut bischöfliches «Jein».

Bei den bischöflichen Ernennungen und Beauftragungen entstehen «sensible Abhängigkeitsverhältnisse und asymmetrische Beziehungen». Die Indienstnahme sei eine Form der Anerkennung, «die Verweigerung oder der Entzug dieser Beauftragung kann als Ablehnung, gar Sanktionsmassnahme wahrgenommen werden».

Bisher war es üblich, dass ein Vorgesetzter das Recht hatte, zu entscheiden; jetzt ist er plötzlich in einer «asymmetrischen Beziehung» und ein Entscheid von ihm könnte als Machtmissbrauch interpretiert werden. Man stelle sich eine solche Aussage in der Privatwirtschaft oder in der staatlichen Verwaltung vor.

Die Bischöfe argumentieren praktisch ausschliesslich mit dem Nachsynodalen Schreiben «Amoris laetitia» von Papst Franziskus: «Das Lehramt von Papst Franziskus hat hervorgehoben, dass Menschen in Partnerschaften und Familienformen, die der katholischen Überlieferung und Lehre nicht entsprechen, Werte verwirklichen, die Respekt und Anerkennung verdienen.»

Deshalb ist es gemäss den Bischöfen notwendig, die kirchliche Ernennungs- und Beauftragungspraxis hinsichtlich Fragen der Lebensführung zu «differenzieren». Bisher haben die Bischöfe Einzelfallregelungen getroffen. Diese Entscheidungen können «den Eindruck einer gewissen Intransparenz erwecken oder mitunter als Willkür wahrgenommen werden». Daraus folgern sie: «Ein transparenter Umgang mit der Berücksichtigung der persönlichen Umstände und des verbundenen Ringens sowie ein ehrlicher Dialog zwischen den Beteiligten wirken einem angsterfüllten Klima und folglich Verheimlichungen entgegen.»

Konsequent inkonsequent
Erneut zitieren die Bischöfe aus «Amoris laetitia»: «Selbstverständlich kann jemand, wenn er eine objektive Sünde zur Schau stellt, als sei sie Teil des christlichen Ideals, oder wenn er etwas durchsetzen will, was sich von der Lehre der Kirche unterscheidet, nicht den Anspruch erheben, Katechese zu halten oder zu predigen, und in diesem Sinn gibt es etwas, das ihn von der Gemeinschaft trennt (vgl. Mt 18,17). Er muss erneut der Verkündigung des Evangeliums und der Einladung zur Umkehr Gehör schenken» (296-297). Das heisst im Klartext: Wer ein Leben führt, das der Lehre der Katholischen Kirche widerspricht, kann nicht in der Verkündigung arbeiten. Doch statt dies umzusetzen, ziehen die Bischöfe folgende Inkonsequenz daraus: «Dank der von der Kommission für Theologie und Ökumene vorbereiteten Vorlagen und eigenen Überlegungen haben wir uns entschlossen, keinen Katalog von Regeln und Kriterien zu veröffentlichen. Vielmehr legen wir eine Standortbestimmung vor, welche die aktuellen Lebenswirklichkeiten ernst nimmt und zur geistlichen Unterscheidung einlädt. Die Lebenswirklichkeit eines Menschen ist einmalig und man kann evangeliumsgemäss nur gerecht handeln, wenn man diese ganzheitlich berücksichtigt. […] Nicht allein das Äussere, sondern auch die Herzenshaltung bestimmt, ob unser Tun evangeliumskonform ist. Mit der vorliegenden Standortbestimmung möchten wir zu einer verantwortungsvollen und lebensbejahenden Gestaltung der mitmenschlichen Beziehungen von Seelsorgerinnen und Seelsorgern beitragen. Ziel ist es, die in den biblischen wie theologischen Traditionen bezeugte vorbehaltlose Zuwendung Jesu zu den Menschen im Raum der Kirche besser zu verwirklichen.»

Es braucht gemäss den Bischöfen keinen «Katalog von Regeln und Kriterien». In der Zusammenfassung der Standortbestimmung heisst es gar, die Bischöfe würden sich gegen einen «starren Regelkatalog» aussprechen. Ebenso gut hätten die Bischöfe schreiben können, sie würden sich gegen den starren Regelkatalog der Zehn Gebote aussprechen. Wer im Auftrag der Kirche arbeitet, muss sich auch an die Lehre der Kirche halten. Genau mit dieser Doppelmoral beschädigen die Bischöfe die von ihnen in ihrer Standortbestimmung wiederholt beschworene Glaubwürdigkeit.

Unverhohlene Drohung
Das Dokument wurde von der Kommission für Theologie und Ökumene der SBK erarbeitet. Die Bischöfe haben das Dokument anschliessend finalisiert. Was in der nun vorliegenden «Standortbestimmung» nicht gesagt wird: Anfang November wurde es nachträglich noch im Kooperationsrat SBK – RKZ «vorgestellt». Was das konkret bedeutete, lässt sich unschwer aus einem Interview ablesen, das der Generalsekretär der RKZ, Urs Brosi, am 17. Februar 2025 dem Berner Pfarrblatt gegeben hat. Darin drohte er unverhohlen: «Wir sind zuversichtlich, dass die SBK ohne zusätzlichen Druck zu einer guten Lösung findet.» Sollte das Ergebnis der SBK dennoch unbefriedigend ausfallen, «würde das Präsidium der Plenarversammlung der RKZ einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten». Bedeutet wiederum im Klartext: Gegebenenfalls drehen wir der Bischofskonferenz den Finanzhahn zu. Das übergriffige Gebaren der RKZ war halbwegs erfolgreich. Befriedigt stellt sie in ihrer heutigen Stellungnahme zur Standortbestimmung der Bischöfe «wichtige Fortschritte» fest. Dies betreffe insbesondere den Sprachstil und die Glaubwürdigkeitsperspektive. Die RKZ schränkt aber sogleich ein: Das Ziel der Irrelevanz des Privatlebens für eine kirchliche Anstellung sei «noch nicht erreicht worden». Sie fordert, dass Betroffene «aus der Heimlichtuerei und vom Damoklesschwert der Kündigung befreit werden». Und weiter: «Die rigide und homophobe Sexualmoral gilt ausserdem als systemisches Element, das sexuellen Missbrauch begünstigt.»

Schliesslich hebt die RKZ lobend die Zurückhaltung der Bischöfe hervor, irgendwelche rote Linien zu benennen. Doch genau dies wäre die Aufgabe der Bischöfe: Nämlich der RKZ (und nicht nur ihr) die rote Karte zu zeigen – bis hierher und nicht weiter! Mit ihren schwammigen, mutlosen Wortgirlanden haben sie eine Chance verpasst, die so schnell nicht wieder kommt.
 

«Standortbestimmung zur Praxis in den Schweizer Bistümern im Blick auf den Zusammenhang zwischen der bischöflichen Beauftragung und der Lebensführung von Priestern und Diakonen, Seelsorgerinnen und Seelsorgern»


Redaktion


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    Isabella Stein 19.11.2025 um 17:38
    Ich finde das viel besser als die Regelungen der Deutschen Bischofskonferenz. In Deutschland ist das Leben von Kirchenangestellten getrennt von der Anstellung - absurd! Da finde ich diese Regelungen der Bischöfe in der Schweiz besser.
  • user
    Stefan Fleischer 19.11.2025 um 05:45
    Dringend nötig wäre wohl, dass unsere Kirche sich der Frage stellt, ob Gott wahrhaft Gott ist, unser Schöpfer und Herr, oder einfach irgend eine höhere Macht, oder auch nur ein liebenswürdiges Helferlein, das uns beisteht, wenn wir es brauchen, uns aber sonst nichts zu sagen hat. Oder anders formuliert, sind wir auf Erden um Gott zu dienen, oder existiert Gott um uns zu dienen? Oder nochmals anders: «Die Gottesfrage klopf an die Türe unserer Kirche.»
  • user
    Martin Meier-Schnüriger 18.11.2025 um 14:22
    Wenn die Bischöfe wirklich der Meinung sind, es brauche keinen Katalog von Regeln und Kriterien, sollen sie bitte als Erstes den unseligen Churer Verhaltenskodex aus dem Verkehr ziehen. Der ist nämlich genau ein solcher Katalog!
  • user
    Robert Wenger 18.11.2025 um 13:03
    Ganz langsam beginne ich an einen möglichen, wenn nicht gar notwendigen "Kirchen"austritt zu denken...
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      Tschuefl 18.11.2025 um 14:02
      Davonlaufen ist keine Tugend... Die Kirche braucht jeden einzelnen... Manchmal muss man solche Dinge ertragen bzw. über Äusserungen des lieben Bodenpersonals hinwegsehen bzw. -hören...
      • user
        Robert Wenger 19.11.2025 um 15:40
        Lieber Tschuefl - solche Dinge ertrage ich nun seit mehr als 50 Jahren. Gespräche laufen unweigerlich ins Leere. Es reicht langsam.
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    Stefan Fleischer 18.11.2025 um 07:27
    Wenn Gott nicht mehr der Herr der Kirche ist, wenn seine Entscheide mittels Mehrheitsentscheid (im Rahmen von ideologisch fixierten Gremien) ausgehebelt werden können, ist Hopfen und Malz verloren, sind solche Dokumente nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind. Wäre Christus Mensch geworden, um eine heile Welt nach dem Willen und Geschmack des Menschen zu schaffen, er wäre ein jämmerlicher Versager. 2000 Jahre Christentum hätten doch dafür genügen müssen. Doch er ist gekommen, sein Volk aus seinen Sünden zu erlösen. Wo sich die Menschen erlösen lassen, da wächst ganz automatisch eine bessere Welt. Wo aber jeder selbst wissen und entscheiden will, was richtig und was falsch, was gut und was böse ist, wuchert das vom Widersacher geschürte Chaos gemütlich immer weiter.