Symbolgrafik AdobeStock 30066273 modifiziert durch swiss-cath.ch

Kommentar

Trotz Mit­glie­der­schwund: Kan­to­nal­kir­che Schwyz aus­ga­ben­freu­di­ger denn je

Am 18. Okto­ber 2024 tagte das Par­la­ment der Kan­to­nal­kir­che Schwyz. Es ging um eine Ver­ein­ba­rung mit dem Bis­tum Chur zu Guns­ten einer neu­ar­ti­gen Berufs­ein­füh­rung in den Kan­to­nal­kir­chen UR, SZ, OW, NW, GL und GR. Das Par­la­ment befür­wor­tete diese Finan­zie­rung genauso wie jene für das neue Gesang­buch­kon­zept und für die Web­site sz​.kirch​steu​ern​-sei​-dank​.ch.

Es gibt inzwischen Kirchenräte, insbesondere von finanzschwachen Kirchgemeinden, denen der stetig steigende Prokopfbeitrag an die Kantonalkirche Schwyz ein Dorn im Auge ist. Nach den ausgabenfreudigen Entscheiden vom 18. Oktober 2024 ist nun der Prokopfbeitrag von Fr. 19.40 im Jahr 2019 auf Fr. 26.00 für das Jahr 2025 gestiegen. Das sind satte 34%! Seit 2016 sind es 54.7%! Zweifellos war die Mitgliedschaft bei der RKZ ab Jahr 2020 ein entscheidender, aber keineswegs der alleinige Faktor für diese massive Erhöhung.

Vereinbarung zur Finanzierung einer neuen Berufseinführung im Bistum angenommen

Der Regens Daniel Krieg als Verantwortlicher für die Berufseinführung im Bistum Chur war extra zu diesem Traktandum angereist. Zunächst ging er auf die Verhältnisse in Zürich ein. Über die Kantonalkirche Zürichs werden Kirchgemeinden bereits finanziert, wenn diese eine Berufseinführung einer Seelsorgerin oder eines Seelsorgers gewähren, und zwar mit einem 40% Pensum. Damit wird der zusätzliche Aufwand in der Pfarrei für die Berufsbegleitung entschädigt. Dazu ist zu ergänzen, dass die Zürcher Kantonalkirche über schier unerschöpfliche finanzielle Mittel verfügt. Zu den Kirchensteuereinnahmen natürlicher und juristischer Personen durch die Kirchgemeinden von Fr. 29,5 Mio. (2023) kommen zusätzlich jährlich Fr. 23,4 Millionen (2023) vom Kanton Zürich. Die Kantonalkirche Schwyz erhält hingegen überhaupt keinen Beitrag von Seiten des Kantons Schwyz.

Die Vereinbarung des Bistums Chur mit den anderen sechs Kantonalkirchen (UR, SZ, OW, NW, GL und GR) sieht für diese Begleitung 5 bis 10 Stellenprozente vor. Das Bistum Chur verpflichtet sich jährlich mit einem Unterstützungsbeitrag von Fr. 100 000.-. Die sechs Landeskirchen sollen die Berufseinführung mit einem jährlichen Beitrag von Fr. –.50 pro Mitglied (für SZ jährlich Fr. 38 084) finanzieren. Insgesamt, so hiess es gemäss der Vorlage, wird es 15 Pfarreien oder Seelsorgeräume brauchen, welche Platz und Begleitung für all diese Personen bieten. Es ist naheliegend, dass nur grössere Pfarreien dafür in Frage kommen. Beim Kantonalkirchenparlament stiess dieses Projekt, das eine gewisse Hoffnung zur Linderung des beklagten Fachkräftemangels aufkommen lässt, auf offene Ohren. Diesen Goodwill darf man zweifellos würdigen. Der berechtigte Hinweis, dass die Vereinbarung eine gravierende Schwachstelle bei den Regelungen bezüglich der sogenannten Leitungskommission enthält, tat dies keinen Abbruch. Die Leitungskommission bestimmt in Zusammenarbeit mit dem Bistum Chur nämlich die Ausbildungspfarreien (§ 4 Abs. 3). Das war bisher alleinige Angelegenheit des Bistums bzw. des Bischofsrates. Dass die Kantonalkirchen da mitreden, ist ein absolutes Novum, an sich ein No-Go. Die Leitungskommission, welche die auszuzahlenden Beiträge an diese Ausbildungspfarreien festlegt, setzt sich zusammen aus zwei Vertretungen des Bistums Chur mit 50% Stimmkraft und den Vertretungen der beteiligten kantonalen kirchlichen Körperschaften mit zusammen ebenfalls 50% Stimmkraft. Statt einem Vertreter des Bistums wenigstens das Präsidium (gibt es nicht!) der Kommission mit dem Stichentscheid zu gewähren, müssen bei einer Pattsituation je ein Schiedsrichter für das Bistum und die Kantonalkirchen gestellt werden. Die beiden Schiedsrichter verständigen sich sodann auf einen dritten Schiedsrichter als Vorsitzenden, dem bei einem Patt der Stichentscheid zukommt. Komplizierter geht es kaum! Trotzdem wurde die Vorlage mit 92 Ja- und 8 Nein-Stimmen angenommen.

Dazu sei bemerkt, dass die Kantonalkirche schon für dümmere Projekte Geld ausgegeben hat, was sie unmittelbar darauf erneut bestätigte.

 

Unterstützung des Gesangbuchkonzeptes «Jubilate»

Dem Kantonalkirchenparlament wurde ein Verpflichtungskredit über Fr. 76 170 für 2025-2028 vorgelegt. Das ist ein Beitrag an die Entwicklungs- und Produktionskosten, die insgesamt sage und schreibe Fr. 5,3 Mio. betragen werden. Wer erwartet, dass damit das bisherige Kirchengesangbuch für den deutschsprachigen Raum aus dem Jahr 1998 ersetzt werden soll, liegt falsch. Nach dem Konzept, das derzeit im Gespräch ist, dürfte es lediglich 200 Seiten in gedruckter Buchform geben (bisheriges KG: 959 Seiten). Es soll mit einem spezifischen Teil ergänzt werden können, der die Bedürfnisse der Pfarrei widerspiegelt. Ergänzend soll es einen «Gottesdienstplaner» geben, der es erlaubt, im Team auf einer digitalen Plattform liturgische Feiern zusammenzustellen. Die Pfarreien können vielleicht Druckkosten sparen, werden dafür mit Download-Gebühren für die digital vorliegenden Lieder zur Kasse gebeten. Diese dürfen mit einem Beamer in der Kirche angezeigt werden. Es ist vorgesehen, dass die Kirchenbesucher diese Lieder beim Gottesdienst mit einem Handy oder Tablet via App herunterladen können. Zurecht wandte ein Mitglied des Parlamentes ein, das sei beispielsweise bei einem Weihnachtsgottesdienst alles andere als praktikabel. Dem sei hinzugefügt, dass Kirchen mit diesem Angebot mit einem WLAN ausgestattet werden müssten, das nicht gleich zusammenbricht, wenn mehr als 20 Leute darauf zugreifen, geschweige denn 200 oder mehr in einem Weihnachtsgottesdienst. Auch die Bedenken, dass nicht in allen Kirchen Leinwände installiert werden können und auch Denkmalpflegen etwas dagegen haben werden, wurden in den Wind geschlagen. Zurecht wurden weitere Bedenken geäussert, wonach sich digital versierte Gläubige während des Gottesdienstes durch das Bearbeiten von Mails und sozialen Konten ablenken würden. «Hauptsache digital, weitere Möglichkeiten zur Zerstreuung sind egal», ist wohl das Motto der digital enthusiastischen Mehrheit des Kantonalkirchenparlamentes, welches den Verpflichtungskredit mit 79 Ja, 28 Nein und 3 Enthaltungen bewilligte.

Website sz.kirchensteuern-sei-dank.ch – ein Fass ohne Boden

Im Jahr 2023 hat die Kantonalkirche Fr. 37 103.60 für die neu erstellte Website sz.kirchensteuern-sei-dank ausgegeben. Auf Anfrage wurde in der Frühlingssession über die Benützung dieser Webseite folgende mündliche Auskunft gegeben: Im März 2023 wurden insgesamt 300 unterschiedliche Besucher registriert, im Mai 2023 nur gerade 53. Zum Vergleich: Die Webseite der Pfarrei Unteriberg www.sankt-josef.ch hatte im März 2024 insgesamt 2087 unterschiedliche Besucher und im Mai 957. Mit anderen Worten: Die Webseite der Kantonalkirche Schwyz ist ein absoluter Flop. Eine Konsultation der Webseiten der finanzstärksten Pfarreien ergab, dass keine einzige einen Link auf sz.kirchensteuern-sei-dank.ch anbietet. Ein kostengünstiges Rundmail an alle Kirchgemeinden mit der nachdrücklichen Bitte, einen Link auf ihren Webseiten anzubieten, könnte den Besuchermangel beheben und das Listing bei Google wesentlich verbessern. Für 2025 budgetierte der Kantonalkirchenvorstand Fr. 10 000.-. Für den Betrieb der Website werden etwa Fr. 2000 benötigt. Der übrige Betrag soll für Werbung bei Google eingesetzt werden. Ein Antrag auf Reduktion des Budgetpostens auf Fr. 2500 wurde mehrheitlich abgelehnt, nach dem Motto: Weil schon so viel in diese Webseite investiert wurde, muss noch mehr Geld in dieses Fass ohne Boden gepumpt werden.

Fazit – kann das so weitergehen?

Als gute Demokratinnen und Demokraten nehmen wir diese Entscheidungen des Kantonalkirchenparlamentes zur Kenntnis. Offensichtlich geht es weiter wie bisher. Jahr für Jahr wird das Budget der Kantonalkirche Schwyz aufgebläht und der Pro-Kopf-Beitrag der Kirchgemeinden an die Kantonalkirche erhöht. Was der Kantonalkirche dringend zu raten ist: eine Kostenbremse, eine Nivellierung des Prokopfbeitrages, der höchstens noch inflationsbedingt steigen darf. Im Strategiepapier der Kantonalkirche, das unlängst den Kirchgemeinden in der Vernehmlassung geschickt wurde, gibt es ganz andere Ratschläge. Drei kantonale Arbeitsgruppen sollen zu verschiedenen Themen zusammengestellt und eine Ombudsstelle für die Kirchgemeinden zur Beilegung interner Streitigkeiten zur Verfügung gestellt werden. Sollte das durchkommen, wird sich der Prokopfbeitrag weiter erhöhen.

Mitgliederschwund mit verschiedenen Ursachen

In den Jahren 2020 bis 2022 gab es erfahrungsgemäss überproportional viele Kirchenaustritte. Die unrühmliche Rolle der Katholischen Kirche bei der unkritischen Übernahme der übertriebenen Coronaschutzmassnahmen dürfte wesentlich dazu beigetragen haben. So auch die Zertifikatspflicht, welche eine Spaltung der Kirchenbesucher bewirkte. Die Publikation der Pilotstudie im September 2023 über den sexuellen Missbrauch in der Katholischen Kirche in der Schweiz, in welcher 1002 Missbrauchsfälle behauptet, aber nicht belegt werden, hat zu einem weiteren äusserst bedauernswerten Exodus geführt.

Die fett markierten Kirchgemeinden bezeichnen jene finanzstarken Kirchgemeinden, die in den Finanzausgleich für die ärmeren Kirchgemeinden hineinzahlen. Freienbach (45%), Wollerau (25%) und Schindellegi (15%) zahlen zusammen 85% des gesamten Finanzausgleichs. Damit kommen wir zu einer weiteren Ursache, nämlich zur Steuerbelastung. Wenn es in diesem Tempo weitergeht, werden immer mehr der verbliebenen geduldigen Steuerzahlerinnen und -zahler aufgrund ihrer steigenden Belastung zunehmend ihre Steuern durch einen Kirchenaustritt optimieren.

 

 

2019

2019-2022

2023

2019-2023

Merlischachen:

741

-11.7 %

604

-18.4 %

Wägital:

893

-8.5 %

765

-14.3 %

Lauerz

807

-4.8 %

689

-14.6 %

Wollerau:

2826

-7.5 %

2537

-10.2 %

Alpthal:

441

-7.3 %

399

-9.5 %

Siebnen:

3928

-6.6 %

3445

-12.3 %

Gersau:

1452

-6.0 %

1273

-12.3 %

Tuggen:

2084

-6.0 %

1830

-12.2 %

Freienbach:

6956

-6.0 %

6176

-11.2 %

Schwyz:

10977

-5.4 %

9807

-10.7 %

Arth+Goldau

7070

-4.4 %

6336

-10.4 %

Altendorf:

3647

-5.3 %

3280

-10.1 %

Riemenstalden:

82

-3.7 %

74

-9.8 %

Schübelbach:

1133

-5.2 %

1023

-9.7 %

Ingenbohl-Brunnen:

6015

-5.0 %

5441

-9.5 %

Lachen:

4415

-3.8 %

4020

-8.9 %

Feusisberg:

901

-4.2 %

823

-8.7 %

 

 

 

 

 

Total SZ

94763

-4.2 %

86580

-8.6 %

 

 

 

 

 

Nuolen

240

+0.4 %

220

-8.3 %

Küssnacht a. Rigi

5758

-3.5 %

5274

-8.4 %

Oberiberg:

585

-6.5 %

536

-8.4 %

Einsiedeln

10462

-3.0 %

9713

-7.2 %

Wangen:

1967

-2.2 %

1819

-7.5 %

Galgenen:

1952

-3.2 %

1821

-6.7 %

Immensee:

1619

+0.1 %

1520

-6.1 %

Schindellegi:

1587

-1.5 %

1490

-6.1 %

Unteriberg:

1539

-4.2 %

1450

-5.8 %

Sattel:

1439

-5.1 %

1359

-5.6 %

Steinerberg:

702

-2.4 %

665

-5.3 %

Morschach-Stoos:

745

-5.0 %

711

-4.6 %

Buttikon

1433

-1.5 %

1370

-4.4 %

Steinen

2494

-0.8 %

2397

-3.9 %

Reichenburg

1900

+1.5 %

1845

-2.9 %

Muotathal

3131

-3.5 %

3063

-2.2 %

Rothenthurm

1769

+1.8 %

1739

-1.7 %

Illgau

747

-1.9 %

737

-1.3 %

Studen

326

+4.9 %

329

+0.9 %

 

Sechs von acht Kirchgemeinden, welche zum Finanzausgleich beitragen, haben überdurchschnittlich hohe Kirchenaustrittszahlen. Rothenthurm, Reichenburg und Studen sind Spezialfälle. Sie konnten wohl durch Neuzuzüger bis 2022 einen Zuwachs an Katholiken verzeichnen, der allein mit dem Jahr 2023 wieder zunichte gemacht wurde. Studen blieb als einzige Pfarrei trotz eines Jahresverlusts von 3 % im Jahr 2023 im Plus. Bei Lauerz waren die Kirchenaustritte im Vergleich zu den vorhergehenden Jahren im Jahr 2023 rekordverdächtig.

19 Kirchgemeinden liegen unter dem kantonalen Durchschnitt, 17 darüber.

Die Mitgliederzahl der Kantonalkirche Schwyz sank von 94 763 (2019) über 90 810 (2022) auf 86 580 (2023). Der gesamte Verlust entspricht 8.6 %.

Sicher wäre es der Mühe wert, die Situation bei den anderen Kantonalkirchen ebenfalls zu analysieren. Auch das Bistum Chur müsste daran interessiert sein, denn schliesslich wird ein (kleinerer Teil, Fr. 5.17) des Prokopfbeitrages der Kantonalkirche SZ in der Form von Bistumsbeiträgen für die Bistumskasse (Fr. 3.50), die Theologische Hochschule Chur und das Priesterseminar St. Luzi (Fr. 1.00) und weiteren Zuschüssen weitergeleitet. Dort allerdings beschäftigt man sich lieber mit hochtrabend daher kommenden visionären Pastoralkonzepten und richtet neue Strukturen ein, die mutmasslich auch den finanziellen Bedarf des Bistums Chur erhöhen werden. Dazu werden Studientagungen durchgeführt, für die mit einem tatsächlich visionären Bild Werbung gemacht wird. Eine nachgestellte Abendmahlszene zeigt Jesus und seine Jünger in Astronautenkluft, vor ihnen Gefässe für Getränke und eine Schale mit Früchten. Wenn man die Szene weiterdenkt, werden diese Astronauten vor diesen Nahrungsmitteln zweifellos verhungern – ein unfreiwilliges Symbol für den Rückgang des Stellenwertes der hl. Messe, die Jesus beim letzten Abendmahl eingesetzt hat. Eine Trendumkehr ist von den derzeitigen – man möge mir den Ausdruck verzeihen – durchgeknallten Visionären im Bistum Chur mit den neu geschaffenen bzw. neu zu schaffenden (synodalen) Strukturen nicht zu erwarten – im Gegenteil. Ausgabendisziplin bei den Kantonalkirchen und eine Neuausrichtung der Leitungsetage des Bistums Chur auf die Intentionen unseres Kirchengründers Jesus Christus sind das Gebot der Stunde!


Roland Graf
swiss-cath.ch

E-Mail

Dr. Roland Graf ist Pfarrer in Unteriberg und Studen (SZ). Er hat an der Universität Augsburg in Moraltheologie promoviert und war vor seinem Theologiestudium als Chemiker HTL tätig.


Kommentare und Antworten

×

Name ist erforderlich!

Geben Sie einen gültigen Namen ein

Gültige E-Mail ist erforderlich!

Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

Kommentar ist erforderlich!

Captcha Code Kann das Bild nicht gelesen werden? Klicken Sie hier, um zu aktualisieren

Captcha ist erforderlich!

Code stimmt nicht überein!

You have reached the limit for comments!

* Diese Felder sind erforderlich.

Bemerkungen :

  • user
    Marie-Thérèse Maissen 25.10.2024 um 14:29
    Danke für das übersichtliche Zahlenmaterial zu all den verschiedenen Ausgabenpunkten.
  • user
    Daniel Ric 23.10.2024 um 08:10
    Vielen Dank für diesen interessanten Artikel. Man darf die Corona-Pandemie und die Studie zum sexuellen Missbrauch jedoch nicht überbewerten, wenn es um die Kirchenaustritte geht. Die Entfremdung vieler Menschen von der Kirche ist der Hauptgrund für die Kirchenaustritte. Die Corona-Pandemie und die Studie zum sexuellen Missbrauch sind nur noch Beschleuniger dieser Entwicklung. Wenn jemand nicht regelmässig die Heilige Messe besucht und seinen Glauben praktiziert, wird er oder sie früher oder später den Kirchenaustritt erklären. Deshalb ist es auch unsinnig zu glauben, dass man durch Webseiten wie Kirchensteuer-sei-dank Menschen vom Verbleib in der Landeskirche überzeugen kann. Sparen wäre das Gebot der Stunde, da sich die Entkirchlichung in den nächsten Jahren fortsetzen wird. Wichtig wäre ebenfalls sich Gedanken darüber zu machen, wie die Kirche sich ohne das duale System finanzieren kann. Persönlich glaube ich, dass die Abschaffung nur noch eine Frage der Zeit ist, da sich immer weniger Menschen bereit erklären werden, in einem System ehrenamtlich mitzuwirken, dessen finanzielle Situation sich Jahr für Jahr verschlechtern wird. Das duale System ist ein Schönwetter-System, das schnell an Popularität verlieren wird, wenn die Hauptaufgabe nur noch darin bestehen wird, die Kirchgemeinden finanziell über Wasser zu halten. Es ist daher an der Zeit, dass sich die Katholiken, die nicht von, sondern für die Kirche leben, Strategien überleben, wie die Kirche organisatorisch neu aufgestellt werden kann. Hierzu gehören auch Konzepte für eine Neuevangelisierung. Die Kirche wird kleiner sein, aber das ist auch eine Chance, um authentischer zu werden.
  • user
    Stefan Fleischer 21.10.2024 um 17:07
    Je länger je öfter kommt mir bei solchen Problemen das Wort in Jos 9,14 in den Sinn: «aber den Mund des Herrn befragten sie nicht.» und dann schnell einmal dann Mt 16,23: «Weg mit dir, Satan, geh mir aus den Augen! Du willst mich zu Fall bringen; denn du hast nicht das im Sinn, was Gott will, sondern was die Menschen wollen.» Mir scheint, als kümmerten sich viele kirchliche Amtsträger und Gremien kaum noch um das, was Gott will, und auch nicht um das, was die Gläubigen wollen. Es ginge ihnen nur noch um das, was sie selbst wollen. Gott gebe, dass ich irre.