Tschechien: Gericht rehabilitiert verstorbenen Kardinal
Das Bezirksgericht im tschechischen Leitmeritz (Litoměřice) hat den 1974 verstorbenen Kardinal Štěpán Trochta juristisch rehabilitiert. Eine rechtskräftige Entscheidung stellt fest, dass die Internierung des damaligen Bischofs durch das kommunistische Regime zwischen Juli 1950 und Januar 1953 unrechtmässig war. Während die Haftstrafe aus dem anschliessenden Schauprozess bereits 1968 aufgehoben worden war, fehlte die juristische Tilgung des vorherigen Freiheitsentzuges bis zu diesem Urteil.
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