Das Gnadenbild Unserer Lieben Frau von Einsiedeln im festlichen Engelweih-Ornat. So wird es sich am Weihefest der Einsiedler Gnadenkapelle am 14. September präsentieren. (Bild: Kloster Einsiedeln)

Kirche Schweiz

Van­da­len­akt in der Ein­sied­ler Gna­den­ka­pelle: Täter rechts­kräf­tig verurteilt

Am 16. Novem­ber 2024 wurde in der Klos­ter­kir­che Ein­sie­deln das Gna­den­bild der Madonna schwer beschä­digt. Der Täter ist inzwi­schen per Straf­be­fehl rechts­kräf­tig ver­ur­teilt worden.

Am 16. November 2024 hatte ein jugendlicher Asylbewerber aus Afghanistan das Muttergottes-Gnadenbild schwer beschädigt. Der Vandalenakt in der bedeutendsten Wallfahrtskirche der Schweiz löste ein breites Echo in Presse und Öffentlichkeit aus. Parallelen zum «Fall Sanija Ameti» wurden gezogen. Die aus einer bosnisch-muslimischen Familie stammende Sanija Ameti hatte anfangs September 2024 auf ihrem Instagram-Kanal Fotos veröffentlicht, auf denen sie mit einer Schiesspistole gezielt ein Bild mit der Darstellung der Madonna mit Jesuskind durchlöcherte. In den Medien wurde die Frage aufgeworfen, ob es sich beim Vandalenakt des afghanischen Asylbewerbers um einen Nachahmungstäter gehandelt haben könnte.

Der in einer psychiatrischen Institution im Kanton Zürich wohnhafte Täter wurde inzwischen per Strafbefehl wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit im Sinne von Art. 261 Strafgesetzbuch rechtskräftig verurteilt. «swiss-cath.ch» hat die Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich gestützt auf das im kantonalen Informations- und Datenschutzgesetz verankerte Öffentlichkeitsprinzip um Einsicht in den Strafbefehl ersucht.

Mit Entscheid vom 4. September 2025 bescheinigte die Oberjugendanwaltschaft «swiss-cath.ch» ein schützenswertes Interesse, «die rechtliche Würdigung des Vorfalles nachvollziehen zu können». Dieses Interesse sei höher zu gewichten als die diesbezüglichen Geheimhaltungsinteressen der betroffenen Person. Gestützt auf diese Rechtsgüterabwägung liess die Oberjugendanwaltschaft «swiss-cath.ch» folgenden Auszug aus dem Strafbefehl zukommen:

«Das Verfahren wurde von der Jugendanwaltschaft Limmattal / Albis mit Strafbefehl vom 14. Mai abgeschlossen.

Es wurde folgender Sachverhalt zugrunde gelegt:
Am 16. November 2024, 14.45 Uhr, begab sich der Beschuldigte in die Gnadenkapelle/Kloster Einsiedeln, 8840 Einsiedeln. In der Kapelle behändigte der Beschuldigte die Krone und das Zepter der Schwarzen Madonna. In der Folge setzte sich der Beschuldigte die Krone auf den Kopf und nahm das Zepter in seine linke Hand. Sodann riss er das Gewand der Schwarzen Madonna zu Boden. Durch sein Vorgehen wurden diverse Gegenstände und die Schwarze Madonna beschädigt. Durch sein Verhalten bzw. seine Handlungen verunehrte der Beschuldigte in Anwesenheit von Gläubigen einen Ort und Gegenstände, die der religiösen Verehrung dienen.

Der Straftatbestand der Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit im Sinne von Art. 261 StGB wurde erfüllt. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig.»

Darüber hinausgehende Angaben (z. B. Art und Umfang der Sanktion) wurden von der Oberjugendanwaltschaft infolge besonderer Schutzbedürfnisse von Jugendlichen gemäss Jugendstrafgesetz und Jugendstrafprozessordnung nicht erteilt. Das Kloster Einsiedeln hat seinerseits auf eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung verzichtet.


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

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Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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Bemerkungen :

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    Schwyzerin 17.09.2025 um 14:33
    Es fehlt der Schutz für nationale Kulturgüter von historisch, kirchlichen Einrichtungen. Welchen Wert hat die Schwarze Madonna von Einsiedeln? Es kann nicht sein, dass ein kirchliches Kulturgut, wie die Muttergottes von Einsiedeln keinen Wert erhält. Nur auf Religionsfreiheit zu setzen, das reicht schlichtweg nicht aus.

    Schwarze Madonna: Das Einsiedler Gnadenbild, die stehende Madonna mit dem Kind auf dem linken Arm kam im Sommer 1466 in die Heilige Kapelle. Der Klosterbrand von 21. April 1465, der in der Heiligen Kapelle ausgebrochen war, hatte das ältere Madonnenbild zerstört, Ob das Bild als neues Gnadenbild in Auftrag gegeben worden ist oder ob man eine im Kloster vorhandene Statue dafür verwendete, ist ungewiss. Das Bild im spätgotischen weichen Stil geschnitzt, wurde zwischen 1440 und 1465 im süddeutschen Raum geschaffen; es wird dem Umkreis von Hans Multscher oder dem frühen Werkstattbereich Muttschers im Umkreis von Hans Striegel dem Älteren zugeschrieben.

    Im Vergleich zu Monopol/Magazin für Kunst und Leben www.monopol-magazain.de 5.9.2025 Frankreich Millionenraub in bekannten Porzellanmuseum. Sie gelten als nationale Schätze. Nun wurden die drei Werke aus dem bekannten französischen Nationalmuseum Adren Dubouché in Limoges gestohlen: Ihr Wert über 6,5 Millionen Euro. Lautmedienberichten, die sich auf die Staatsanwältin von Limoges stützen, übernahm die Spezialabteilung für organisierte Kriminalität von Limoges und das Zentralbüro zur Bekämnpfung der Kulturgüterhandels die Ermittlungen auf.

    Die Schwarze Madonna von Einsiedeln stammt aus dem 15. Jahrhundert, wie der Millionen Raub aus dem Porzellanmuseum in Frankreich. Das Gnadenbild von Einsiedeln, die Schwarze Madonna müsste als nationales Kulturgut geschützt werden. Es braucht von der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein nationales Gesetz für die Schätze der Kirche. Dafür müssten sich die Katholiken einsetzen. Den Katholiken müsste das Gnadenbild von Einsiedeln mindestens soviel wert sein.
  • user
    Sonja Vetsch 15.09.2025 um 06:13
    Christen in Afghanistan leben in extremer Gefahr: Nach der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 hat sich die Verfolgung dramatisch verschlechtert, und das Land wird als das am stärksten von Christenverfolgung betroffene Land der Welt eingestuft. Der Übertritt zum Christentum kann mit dem Tode bestraft werden, und es besteht die Gefahr der Verhaftung und des gewaltsamen Todes. Die wenigen Afghanen, die sich zum christlichen Glauben bekannt haben, sind gezwungen, ihre Religion geheim zu halten und sich zu verstecken, da sie von Taliban-Kämpfern ins Visier genommen werden können.

    Und jetzt kurz zusammengefasst, wir als Christen, als Katholiken - akzeptieren also das unsere Heiligen Stätten, unsere Kirche, ein Wallfahrtsort ENTWEIHT wird, buchstäblich mit Füssen getreten, entblösst und lächerlich gemacht?

    Mit Urin verunreinigtes Weihwasser, Fäkalien auf Altarbibel und Osterkerze, zerstörte Beichtstühle und angezündete Bibeln: In den Wochen vor Ostern verzeichnete die Beobachtungsstelle OIDAC Europe besonders viele Fälle von Kirchenvandalismus in Deutschland. "Das Ausmaß zeigt, dass wir nicht länger wegschauen dürfen", forderte Anja Hoffmann, Direktorin der Beobachtungsstelle für Intoleranz und Diskriminierung gegenüber Christen in Europa (OIDAC Europe) mit Sitz in Wien.

    Wahrlich, Wahrlich ich sage Euch - Wenn wir jetzt nicht handeln, aufstehen und unseren Christlichen Glauben verteidigen wird es zu spät sein!

    Ja, wir sind als Christen aufgerufen zu vergeben, das heisst aber nicht das wir alles hinnehmen und akzeptieren müssen. Wenn ich ein solches Verhalten in seinem Herkunftsland öffentlich gezeigt hätte - und dann noch als Frau, nun die Folgen der Scharia Strafen kann jeder selbst nachschauen.

    Doch werde nicht schweigen wenn der Herr mein Gott beleidigt wird und seine Mutter so geschändet!
  • Peter Emil K 13.09.2025 um 10:19
    Es spricht Bände über den Zustand des Katholizismus und des Klosters, dass:

    A) Niemand physisch diesen Invasor abwehren konnte und wollte um ihn an seiner desakralisierung zu hindern

    B) Aus falscher, naiver und schlussendlich absolut verdummter "Rücksicht" gegen diesen Invasor keine Anzeige erhoben wurde.

    C) Niemand fordert diesen Invasor in sein islamistisches Herkunftland zurueckzuschicken.

    Schämt ihr euch nicht? Habt ihr keine Schande fuer was verweichlichte Memmen ihr geworden seit? ICH für meinen Teil schäme mich sehr und werde wohl bald aus diesem Verein der Schande austreten müssen.

    Untergehen dürft ihr alleine.
  • user
    Joseph Laurentin 12.09.2025 um 15:31
    Dass man den Angriff auf die Gnadenkapelle überhaupt verurteilt, ist das Mindeste. Doch es ist bezeichnend, dass man ihn unter den Titel ‚Religionsfreiheit‘ stellt. Das Heilige wird nicht mehr verteidigt, weil es die Wahrheit ist, sondern weil man alle Religionen gleich schützen will. So relativiert man Christus selbst. Wenn die Kirche und der Staat das Sakrale nicht mehr um seiner göttlichen Würde willen verteidigen, sondern nur aus liberaler Rücksicht, dann ist der Glaube schon preisgegeben.
    • user
      stadler karl 13.09.2025 um 08:23
      Der Jugendanwaltschaft blieb nichts anderes übrig, als den Jugendlichen wegen der Erfüllung des Tatbestandes von Art. 261 StGB zu verurteilen, nachdem kein Antrag auf Sachbeschädigung gestellt wurde. Das verletzte Rechtsgut besteht im Anspruch eines Menschen, wegen seinem Bekenntnis zu einem bestimmten Glauben nicht beschimpft oder verspottet zu werden und dass Gegenstände, die anerkanntermassen zur religiösen Verehrung in einem bestimmten Glaubensbekenntnis gehören, nicht verunehrt werden. Geschützt ist also die ungestörte Glaubensausübung und das Glaubensbekenntnis eines Menschen, nicht der Inhalt des Glaubens als solcher oder die glaubensbezogene Heiligkeit von betroffenen Gegenständen. Was den Inhalt eines Glaubensbekenntnisses berifft, ist der Staat zu Neutralität verpflichtet. Er darf auch nicht von sich aus bestimmte Gegenstände für "heilig" oder ala Gegensätnde der religiösen erklären. Er muss aber prüfen, ob ein bestimmter Gegenstand, wie z.B. das Marienbild in der Gnadenkapelle, in der betroffenen Religion, vorliegend der katholischen, anerkanntermassen als ein Gegenstand der religiösen Verehrung gilt.