(Symbolbild: Vitaly Gariev/Unsplash)

Hintergrundbericht

Ver­bot der Kon­ver­si­ons­the­ra­pie: Eine Öku­mene des Versagens

Mit der For­de­rung eines staat­li­chen Ver­bots von Kon­ver­si­ons­the­ra­pien gelang­ten unlängst die Schwei­zer Bischofs­kon­fe­renz und der Rat der Evangelisch-​reformierten Kir­che Schweiz an die Öffent­lich­keit. Die For­de­rung kommt zur Unzeit, ist popu­lis­tisch und erfolgt in Unkennt­nis der Rechts– und Faktenlage.

Aussergewöhnliches ereignete sich am 26. Mai 2026. Die Schweizer Bischofskonferenz und der Synodalrat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz waren sich für einmal (fast) einig. Die Einmütigkeit fiel beiden vergleichsweise leicht, weil sich die Forderung an einen Dritten richtete, sprich den Bund. Inhalt der getrennt, aber zeitgleich verkündeten Sittenmandate: Ein Verbot von Konversionsmassnahmen».

Stefan Jütte von der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz bestätigte gegenüber der NZZ (27. Mai), die zeitgleiche Veröffentlichung sei gemäss gegenseitiger Absprache erfolgt. Inhalt und Zeitpunkt werfen Fragen auf, doch dazu später mehr.

Zunächst zur Vorgeschichte: Bereits am 21. Juni 2019 hatte die damalige Nationalrätin Rosmarie Quadranti in einer Motion gefordert, Therapien zu verbieten, die eine Veränderung der sexuellen Orientierung bei Kindern und Jugendlichen bezwecken. Zudem müssten Psychologen, Therapeutinnen und Seelsorgende, die solche Praktiken anbieten, mit einem Berufsverbot belegt werden.

Bundesrat: Kein Handlungsbedarf
Der Bundesrat hielt in seiner Antwort pflichtschuldigst fest, dass auch aus seiner Sicht jegliche «Therapie», welche die Veränderung der homosexuellen Orientierung zum Ziel habe, aus «menschlicher, fachlicher und rechtlicher Sicht abzulehnen» sei. Eine solche Behandlung könne zu schwerwiegenden psychischen Schädigungen für die Betroffenen führen. Zudem handle es sich bei der sexuellen Orientierung um ein «absolutes, höchstpersönliches Recht», das die Eltern nicht stellvertretend für ihre Kinder wahrnehmen könnten. Jede beliebige Person könne bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Meldung erstatten, wenn sie von solchen Gefährdungen von Minderjährigen Kenntnis erhalte. Zudem seien Fachpersonen der Medizin, Psychologie, Erziehung, Religion und Sport verpflichtet, Meldung zu erstatten, wenn sie konkrete Hinweise auf eine Gefährdung der körperlichen, psychischen und sexuellen Integrität von Minderjährigen bekommen. Item: Je nach Fallkonstellation könnten «Eltern auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, etwa wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht». Solche Konversionstherapien könnten auch gegen die Standespflichten der jeweiligen Berufe verstossen; kantonale Aufsichtsbehörden hätten gegebenenfalls die Befugnis, die Berufsbewilligung zu entziehen.

Ein Verbot solcher «Therapien» sei hingegen nicht möglich, da keine bereichsspezifische Gesetzgebung bestehe, in die solche Therapieverbote integriert werden könnten. Last but not least: Bereits früher hatte der Bundesrat verlauten lassen, dass ihm weder Personen noch Organisationen bekannt seien, die solche «Therapien» durchführten. Im Klartext: Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht nicht. So sah es – damals – offenbar auch der Nationalrat: Die «Motion Quadranti» wurde am 18. Juni 2021 als erledigt abgeschrieben, weil sie nicht wie von Gesetz verlangt innert zwei Jahren abschliessend behandelt worden war.

Ein Rattenschwanz von parlamentarischen Vorstössen
Thema erledigt? Mitnichten! Die LGBT-Lobby machte – Fakten hin oder her – erst recht mobil. Ein ganzer Rattenschwanz von parlamentarischen Vorstössen war die Folge. Mehr noch: Der Kanton Basel-Stadt reichte am 7. Juni 2022 gar eine Standesinitiative ein. Das von Rosmarie Quadranti vorgespurte Mantra wurde darin noch zugespitzt: Solche Therapien hätten das Ziel, den Betroffenen «Schuldgefühle aufzubürden», was viele in die Verzweiflung treibe. Dies würden zahlreiche Studien belegen. Die baselstädtische Standesinitiative erwähnt allerdings keine einzige dieser «zahlreichen Studien». Vor allem wird auch hier kein einziger Fall einer solchen Konversionstherapie dokumentiert. Stattdessen wird ein Schreckensszenario beschworen: Nach dem in Deutschland erlassenen Verbot von Konversionstherapien für Minderjährige drohten solche «Homo-Heiler» in die Schweiz auszuweichen.

Angesichts dieser geballten Ladung an parlamentarischen Vorstössen blieb dem Bundesrat nolens volens nichts anderes übrig, als einen ausführlichen Bericht zu dieser leidigen Thematik in Aussicht zu stellen. Angekündigt hatte er diesen Bericht für das Frühjahr, nun soll er im kommenden Herbst veröffentlicht werden (vgl. NZZ vom 27. Mai 2026). Solange wollten die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und der Synodalrat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) nicht zuwarten. Letztere fuhr schweres Geschütz auf.

«Konversionsmassnahmen», heisst es bereits im Lead, würden «entschieden abgelehnt». Diese seien auch mit rechtlichen Mitteln zu verhindern. Ein Verbot, solche Massnahmen «anzubieten, zu vermitteln und zu bewerben», könne mittels geeigneter strafrechtlicher Sanktionen eine «wichtige präventive Wirkung entfalten». Pro memoria: Den «weltlichen Arm» zu bemühen, entspricht gängiger protestantischer Tradition, nur ist dazu gerade die EKS ausgesprochen schlecht legitimiert. Denn sie tat und tut sich mit der Aufarbeitung der sexuellen und spirituellen Missbräuche in den eigenen Reihen ausgesprochen schwer. Stattdessen hatte sie seinerzeit den Bund aufgefordert, eine landesweite, gesamtgesellschaftliche Missbrauchsstudie durchzuführen. Die NZZ sprach in ihrer Ausgabe vom 27. April 2024 diesbezüglich von einem «Ablenkungsmanöver in den eigenen Reihen».

Die gleichentags veröffentlichte Stellungnahme der Schweizer Bischöfe war um einiges weniger apodiktisch. Und immerhin enthält sie noch einen Zusatz, demzufolge «ergebnisoffene, respektvolle Gespräche und Begleitungen» nicht unter das Verbot fallen sollen. Kirchliche Seelsorge sei «dann legitim, wenn sie die Würde und Freiheit der Person wahrt, die persönliche Integrität schützt und keine unzulässige Einflussnahme ausübt». Die Stossrichtung ist jedoch die gleiche wie jene der EKS: «Die SBK lehnt Konversionsmassnahmen entschieden ab […] Im religiösen Kontext können solche Praktiken zu spirituellem Missbrauch werden, wenn Menschen im Namen Gottes beschämt, bedroht oder manipuliert werden.»
 


Mit Kanonen auf Spatzen geschossen
Selbstredend sind weder die SBK noch die EKS in der Lage, auch nur einen einzigen belastbaren Beleg einer solchen, in der Schweiz durchgeführten Konversionstherapie zu benennen. Es wird hier offensichtlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Beide dürften unter starkem Druck ihrer jeweiligen LGBT-Lobbys zu diesem «Coming out» gedrängt worden sein.

Schliesslich das Datum der Veröffentlichung: Sollte damit eine Beeinflussung des nunmehr für den Herbst in Aussicht gestellten Berichts des Bundesrates beabsichtigt werden, käme dies einer eklatanten Selbstüberschätzung gleich. Statt mit den Wölfen zu heulen und auf den Beifall des Mainstreams zu schielen, hätten sich die SBK und die EKS besser die Freikirchen zum Vorbild genommen. Peter Schneeberger, Präsident des Dachverbandes Freikirchen und christliche Gemeinschaften Schweiz: «Wir respektieren den laufenden politischen Prozess zur Thematik Konversionstherapie und werden unsere Position nach Vorliegen der Antwort des Bundesrates zum Postulat 21.4474 von Erich von Siebenthal präzisieren» (ref.ch, 4. Juni 2026). Erst dann könne seriös beurteilt werden, was ein Verbot von Konversionstherapien rechtlich und praktisch konkret für Kirchen bedeute.

Generation Porno
Handlungsbedarf besteht in der Tat sehr wohl, dringlicher sogar. Nur müssten dazu die SBK und die EKS bereit sein, ihre ideologische Scheuklappe auf dem linken Auge abzulegen.

Da wären die sich flächendeckend ausbreitenden Missbräuche der Sexualaufklärung in Kindergärten und Primarschulen zu nennen. «swiss-cath.ch» hat bereits am 20. Januar 2025 über einen Fall an einer Primarschule im Zürcher Oberland berichtet. Dort fand im Rahmen des obligatorischen Sexualkundeunterrichts ein Workshop der Organisation «Achtung Liebe» statt. Die beiden Leiterinnen muteten den 11- bis 12-jährigen Kindern unter anderem Antworten zu folgenden Fragen bzw. Aussagen zu: Wenn Frauen sich gegenseitig lecken, ist das normal? Männer mögen es, wenn man an ihrem Penis lutscht. Porno anschauen ist in Ordnung.

Kein Einzelfall: Wie die «Weltwoche» unlängst berichtete (4. Juni 2026), hat die Anklagekammer des Kantons St. Gallen die Beschwerde eines Schülers der Primarklasse Bütschwil-Ganterschwil gegen eine Nichtanhandnahme-Verfügung der Staatsanwaltschaft gutgeheissen. Der Sachverhalt: Eine sogenannte «Fachfrau» hatte zehn- und elfjährige Kinder «aufgeklärt». Gemäss «Weltwoche» hiess das konkret: «Die Kinder mussten Kärtchen legen von einem heterosexuellen und einem lesbischen Paar, von der ersten Begegnung bis zum Geschlechtsverkehr. Die Lobbyistin zeigte den Kindern einen 3D-Penis sowie eine Scheide aus Stoff, stülpte vor den Zehn- und Elfjährigen ein Kondom über den Penis, welches die Kinder auch anfassen konnten.» Das «Lehrernetzwerk Schweiz», das den Primarschüler und dessen Eltern finanziell unterstützte, zeigte sich über den Entscheid der Anklagekammer erfreut. Es sei ein wichtiges Zeichen für den Schutz von Minderjährigen vor einer nicht altersangemessenen Konfrontation mit sexuellen und pornografischen Inhalten unter dem Deckmantel der Aufklärung.

«Generation Porno – Was unsere Kinder online sehen»: So lautete der Titel einer Doku-Sendung, die das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) am 2. Juni 2026 ausstrahlte. Sie vermittelt ein ebenso anschauliches wie schockierendes Bild über die omnipräsente Pornografisierung in den sozialen Medien wie TikTok und Instagram. Dabei werden Kinder und Jugendliche nicht nur Angeboten von Pädo-Kriminellen ausgesetzt, sondern machen unter dieser Dauerberieselung auch selbst einen Bewusstseinswandel durch: «Kinder und Jugendliche glauben, im Netz sei alles erlaubt. Wir haben mittlerweile Straftäter, die acht Jahre alt sind», so Kriminalkommissar Eric Dieden in der Doku-Sendung.

Handlungsbedarf zuhauf also. Hier wäre das Engagement der Kirchen gefragt, zumal in der Präventionsarbeit. Eine ideale Gelegenheit, sich selbst in die Pflicht zu nehmen und damit glaubwürdig ihre soziale Verantwortung unter Beweis zu stellen – statt mit populistischen Forderungen an die Adresse der Politik die Jagd nach Phantomen zu beschwören.


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

E-Mail

Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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Bemerkungen :

  • user
    Wolfgang Ackerknecht 12.06.2026 um 14:26
    Danke auch hier für den Mut, eine eigene Position darzulegen. Mit einem strikten Konversionsverbot würden alle jene bestraft, die in diesen Fragen seelsorgerliche Hilfe oder Beratung suchen.
  • user
    Josef Meyer 08.06.2026 um 20:43
    In einer Kirche, die das Konzept der "Sünde" verworfen hat, ist Hopfen und Malz verloren.
  • user
    Stefan Fleischer 08.06.2026 um 12:08
    In unserer Kirche wie auch in gewissen andere sich christlich nennenden Organisationen ist die Gottesfurcht längst zum Tabu geworden. Das Schlagwort von der Drohbotschaft hat sie fast überall ausgeschaltet. Dabei ist doch jedermann, der eine einigermassen seriöse religiöse Bildung erhalten hat klar, was ein Aphoristiker so formulierte: «Wer Gott fürchtet, hat von Gott nichts zu befürchten.» Die Schrift ist klar: «Er (Gott) erbarmt sich von Geschlecht zu Geschlecht / über alle, die ihn fürchten. (Lk 1,50) um nur eine von vielen ähnlichen Stellen zu erwähnen. Die Gottesfurcht aber, die Anerkennung Gottes als wahrer Gott und Herr, ist und bleibt die Grundbedingung für seine Barmherzigkeit. Wer dies bewusst ablehnt und/oder andere gar diesbezüglich in die Irre führt, muss damit rechnen, dass dies ernst zu nehmende Konsequenzen hat, wenn er nicht rechtzeitig umkehrt.