Aussergewöhnliches ereignete sich am 26. Mai 2026. Die Schweizer Bischofskonferenz und der Synodalrat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz waren sich für einmal (fast) einig. Die Einmütigkeit fiel beiden vergleichsweise leicht, weil sich die Forderung an einen Dritten richtete, sprich den Bund. Inhalt der getrennt, aber zeitgleich verkündeten Sittenmandate: Ein Verbot von Konversionsmassnahmen».
Stefan Jütte von der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz bestätigte gegenüber der NZZ (27. Mai), die zeitgleiche Veröffentlichung sei gemäss gegenseitiger Absprache erfolgt. Inhalt und Zeitpunkt werfen Fragen auf, doch dazu später mehr.
Zunächst zur Vorgeschichte: Bereits am 21. Juni 2019 hatte die damalige Nationalrätin Rosmarie Quadranti in einer Motion gefordert, Therapien zu verbieten, die eine Veränderung der sexuellen Orientierung bei Kindern und Jugendlichen bezwecken. Zudem müssten Psychologen, Therapeutinnen und Seelsorgende, die solche Praktiken anbieten, mit einem Berufsverbot belegt werden.
Bundesrat: Kein Handlungsbedarf
Der Bundesrat hielt in seiner Antwort pflichtschuldigst fest, dass auch aus seiner Sicht jegliche «Therapie», welche die Veränderung der homosexuellen Orientierung zum Ziel habe, aus «menschlicher, fachlicher und rechtlicher Sicht abzulehnen» sei. Eine solche Behandlung könne zu schwerwiegenden psychischen Schädigungen für die Betroffenen führen. Zudem handle es sich bei der sexuellen Orientierung um ein «absolutes, höchstpersönliches Recht», das die Eltern nicht stellvertretend für ihre Kinder wahrnehmen könnten. Jede beliebige Person könne bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Meldung erstatten, wenn sie von solchen Gefährdungen von Minderjährigen Kenntnis erhalte. Zudem seien Fachpersonen der Medizin, Psychologie, Erziehung, Religion und Sport verpflichtet, Meldung zu erstatten, wenn sie konkrete Hinweise auf eine Gefährdung der körperlichen, psychischen und sexuellen Integrität von Minderjährigen bekommen. Item: Je nach Fallkonstellation könnten «Eltern auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, etwa wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht». Solche Konversionstherapien könnten auch gegen die Standespflichten der jeweiligen Berufe verstossen; kantonale Aufsichtsbehörden hätten gegebenenfalls die Befugnis, die Berufsbewilligung zu entziehen.
Ein Verbot solcher «Therapien» sei hingegen nicht möglich, da keine bereichsspezifische Gesetzgebung bestehe, in die solche Therapieverbote integriert werden könnten. Last but not least: Bereits früher hatte der Bundesrat verlauten lassen, dass ihm weder Personen noch Organisationen bekannt seien, die solche «Therapien» durchführten. Im Klartext: Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht nicht. So sah es – damals – offenbar auch der Nationalrat: Die «Motion Quadranti» wurde am 18. Juni 2021 als erledigt abgeschrieben, weil sie nicht wie von Gesetz verlangt innert zwei Jahren abschliessend behandelt worden war.
Ein Rattenschwanz von parlamentarischen Vorstössen
Thema erledigt? Mitnichten! Die LGBT-Lobby machte – Fakten hin oder her – erst recht mobil. Ein ganzer Rattenschwanz von parlamentarischen Vorstössen war die Folge. Mehr noch: Der Kanton Basel-Stadt reichte am 7. Juni 2022 gar eine Standesinitiative ein. Das von Rosmarie Quadranti vorgespurte Mantra wurde darin noch zugespitzt: Solche Therapien hätten das Ziel, den Betroffenen «Schuldgefühle aufzubürden», was viele in die Verzweiflung treibe. Dies würden zahlreiche Studien belegen. Die baselstädtische Standesinitiative erwähnt allerdings keine einzige dieser «zahlreichen Studien». Vor allem wird auch hier kein einziger Fall einer solchen Konversionstherapie dokumentiert. Stattdessen wird ein Schreckensszenario beschworen: Nach dem in Deutschland erlassenen Verbot von Konversionstherapien für Minderjährige drohten solche «Homo-Heiler» in die Schweiz auszuweichen.
Angesichts dieser geballten Ladung an parlamentarischen Vorstössen blieb dem Bundesrat nolens volens nichts anderes übrig, als einen ausführlichen Bericht zu dieser leidigen Thematik in Aussicht zu stellen. Angekündigt hatte er diesen Bericht für das Frühjahr, nun soll er im kommenden Herbst veröffentlicht werden (vgl. NZZ vom 27. Mai 2026). Solange wollten die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und der Synodalrat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) nicht zuwarten. Letztere fuhr schweres Geschütz auf.
«Konversionsmassnahmen», heisst es bereits im Lead, würden «entschieden abgelehnt». Diese seien auch mit rechtlichen Mitteln zu verhindern. Ein Verbot, solche Massnahmen «anzubieten, zu vermitteln und zu bewerben», könne mittels geeigneter strafrechtlicher Sanktionen eine «wichtige präventive Wirkung entfalten». Pro memoria: Den «weltlichen Arm» zu bemühen, entspricht gängiger protestantischer Tradition, nur ist dazu gerade die EKS ausgesprochen schlecht legitimiert. Denn sie tat und tut sich mit der Aufarbeitung der sexuellen und spirituellen Missbräuche in den eigenen Reihen ausgesprochen schwer. Stattdessen hatte sie seinerzeit den Bund aufgefordert, eine landesweite, gesamtgesellschaftliche Missbrauchsstudie durchzuführen. Die NZZ sprach in ihrer Ausgabe vom 27. April 2024 diesbezüglich von einem «Ablenkungsmanöver in den eigenen Reihen».
Die gleichentags veröffentlichte Stellungnahme der Schweizer Bischöfe war um einiges weniger apodiktisch. Und immerhin enthält sie noch einen Zusatz, demzufolge «ergebnisoffene, respektvolle Gespräche und Begleitungen» nicht unter das Verbot fallen sollen. Kirchliche Seelsorge sei «dann legitim, wenn sie die Würde und Freiheit der Person wahrt, die persönliche Integrität schützt und keine unzulässige Einflussnahme ausübt». Die Stossrichtung ist jedoch die gleiche wie jene der EKS: «Die SBK lehnt Konversionsmassnahmen entschieden ab […] Im religiösen Kontext können solche Praktiken zu spirituellem Missbrauch werden, wenn Menschen im Namen Gottes beschämt, bedroht oder manipuliert werden.»
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