Dr. Peter C. Düren während seines Referats. (Bild: Rosmarie Schärer/swiss-cath.ch)

Hintergrundbericht

Von Abläs­sen und der Tugend der Hoffnung

Mit Refe­ra­ten zum Hei­li­gen Jahr 2025 ging die Inter­na­tio­nale Theo­lo­gi­sche Som­mer­aka­de­mie in Aigen zu Ende. Die Orga­ni­sa­to­ren wie­sen bereits auf die nächste Som­mer­aka­de­mie hin, die an einem neuen Ort in bewähr­ter Weise statt­fin­den wird.

Das diesjährige Heilige Jahr steht unter dem Motto «Pilger der Hoffnung». Ein solches Heiliges Jahr wird seit dem Jahr 1300 begangen – zunächst alle 50 und seit 1475 alle 25 Jahre. Mit diesem Jubeljahr steht die Kirche fest auf biblischem Grund, wie der Referent, Dr. Peter C. Düren[1] ausführte. Das Alte Testament kennt die Besonderheit eines «fünfzigsten Jahres». Dabei wird die jüdische Woche mit ihrem siebten Tag, dem Sabbat, auf den Zeitraum von sieben Jahren mit dem siebten Jahr als Sabbatjahr übertragen. Diese Siebenerjahresreihe wird potenziert zu 7² = 49 mit einem darauffolgenden 50. Jahr, das zum Jubeljahr erklärt wird (vgl. Lev 25,8–11).

Streng genommen hat nicht Papst Bonifaz VIII. das erste Heilige Jahr eingeführt und die Pilger dazu eingeladen – es war gerade umgekehrt. Zahlreiche Pilger waren wegen des Jahrhundertwechsels nach Rom gekommen. «Man feierte das 1300-jährige Jubiläum der Menschwerdung Gottes in Jesus Christus; zugleich waren die Menschen von apokalyptischen Ängsten erfasst, da man ja nicht wissen konnte, ob Gott nun nicht vielleicht die Menschheitsgeschichte beenden und das Jüngste Gericht ausrufen werde», erläuterte der Referent. Papst Bonifaz VIII. sah nach dem Jahreswechsel die vielen Menschen, die nach Rom gepilgert waren, und verkündete rückwirkend – am 22.  Februar 1300, dem Fest der Kathedra Petri – ein Jubeljahr.

Der Papst offerierte den Pilgerinnen und Pilgern ein besonderes Geschenk: vollkommene Ablässe. Die Römer mussten dazu an 30 Tagen die beiden Basiliken der Apostelfürsten St.  Peter und St. Paul aufsuchen. Für auswärtige Pilger, die bereits die Strapazen einer Pilgerfahrt nach Rom unternommen hatten, wurde die Dauer auf 15 Tage verkürzt. Der Abstand zwischen den beiden Basiliken beträgt immerhin sechs Kilometer, dazu kam der Weg zur Unterkunft.
Dieses Jubeljahr hatte noch keinen Namen, erst im Jahr 1400 wurde der Begriff «Heiliges Jahr» eingeführt – damals sollen bereits 200 000 Pilgerinnen und Pilger nach Rom gekommen sein.

«Und dieses Angebot von umfassender Sündenvergebung und vollkommenem Straferlass im Heiligen Jahr durch Busssakrament und Ablass war offensichtlich ein sehr durchschlagendes pastorales Angebot, das nicht nur damals zahllose Pilger zu einer Romfahrt motivierte, sondern mittlerweile mehr als sieben Jahrhunderte lang die Gläubigen stark angezogen hat», resümierte Peter Düren.

Gang durch die Geschichte: Interdikt und Pest …
Der ursprünglich geplante 100-Jahres-Zyklus kam nie zum Tragen: Das zweite Heilige Jahr wurde bereits 1350 gefeiert. Dabei kam die Lateranbasilika (Papstresidenz vom 4. bis ins 14. Jahrhundert) als dritte Pilgerkirche dazu, womit der tägliche Pilgerweg nun 16 Kilometer betrug.

Das Heilige Jahr 1350 fand ohne Papst statt, da sich dieser im Exil in Avignon befand. Der Päpstliche Legat Erzbischof Annobaldo de Ceccano, der in Rom den Papst vertrat, verkürzte die Pilgertage zur Erlangung des Ablasses auf zehn, dann auf fünf und schliesslich auf einen Tag. «Damit entlastete er natürlich die Pilger sehr, allerdings waren die römischen Gastronomen wütend auf den Legaten, da weniger hungrige und durstige Pilger zu versorgen waren, was wiederum geringere Einnahmen für die Gastwirte bedeutete», wusste Peter Düren zu berichten. Der Päpstliche Legat musste fliehen und verhängte im Gegenzug das Interdikt über Rom – mitten im Heiligen Jahr! «Man stelle sich die enttäuschten Pilger vor, die viele Strapazen auf sich genommen hatten, um nach Rom zu pilgern und nun weder das Busssakrament samt Ablass noch die Heilige Kommunion empfangen konnten.» Erzbischof Annobaldo de Ceccano starb mitten im Heiligen Jahr, man vermutet, an einer Vergiftung.

1390 wurde als vierte Pilgerkirche die Basilika Santa Maria Maggiore hinzugefügt, was den Pilgerweg nur unwesentlich auf 17 Kilometer verlängerte.

Im Jubeljahr 1400 wurde das «Schweisstuch der Veronika» den Pilgern zur Verehrung gezeigt – 120 000 sollen es gewesen sein, wobei allerdings die meisten anschliessend von der Pest dahingerafft worden sein sollen. Heute würde ein solch furchtbares Ereignis zweifellos das Aus für das «Heilige Jahr» bedeuten. «Jedoch damals dachte man wohl eher daran, dass man nach einer solchen Pilgerfahrt, gereinigt durch das Busssakrament und beschenkt mit dem vollkommenen Nachlass aller Sündenstrafen auf direktem Wege in den Himmel gelangen und somit sein ewiges Ziel erreichen würde», so der Referent.
 

 


… Heilige Pforte und sonntäglicher Segen …
Erstmals wurde in der Lateranbasilika eine Heilige Pforte geöffnet, die während der übrigen Jahre dann wieder verschlossen war. Damit griff man das biblische Bild der «Tür» auf: «Ich bin die Tür; wer durch mich hineingeht, wird gerettet werden» (Joh 10,9) oder «Geht durch das enge Tor! Denn weit ist das Tor und breit der Weg, der ins Verderben führt, und es sind viele, die auf ihm gehen» (Mt 7,13).

Im Heiligen Jahr 1450 wurde samstags die Lateranbasilika zur Verehrung der Häupter der Apostel aufgesucht und sonntags die Petersbasilika mit dem «Schweisstuch der Veronika». «In diesem Jahr wurde auch der sonntägliche Segen auf dem Petersplatz eingeführt, der uns noch heute vertraut ist», erläuterte Peter Düren.

Mit dem Heiligen Jahr 1475 wurde der 25-jährige Rhythmus der Jubeljahre eingeführt. Dieser sollte es allen Gläubigen ermöglichen, mindestens einmal im Leben ein Heiliges Jahr zu erleben – die Lebenserwartung war damals weit geringer als heute.

Im Heiligen Jahr 1500 führte Papst Alexander VI. auch in den übrigen drei Patriarchalbasiliken Heilige Pforten ein. Von ihm stammt auch der Brauch, die Heilige Pforte mit drei Hammerschlägen zu öffnen, was bis zu Paul VI. im Heiligen Jahr 1975 praktiziert wurde.

… Sieben-Kirchen-Wallfahrt, Strassenbahn und Kontrapunkt zu Hitler
Im Zeitalter der Reformation und der katholischen Reform (16. und 17. Jahrhundert) hob der Referent das Heilige Jahr 1550 hervor. In diesem Jahr führte der heiligen Philipp Neri (1505–1595), der «Apostel Roms», die Sieben-Kirchen-Wallfahrt ein: zu den vier bereits genannten Pilgerkirchen kamen Santa Croce, San Lorenzo fuori le mura und San Sebastiano fuori le mura hinzu, wodurch sich der Pilgerweg auf fast 24 Kilometer verlängerte.

Im Jahr 1625 konnte Urban VIII. das Heilige Jahr erstmals im neuen Petersdom feiern. Und es wurde die Möglichkeit der Gewinnung des Jubiläumsablasses für Alte, Kranke, Gefangene und Ordensleute in Klausur, die alle nicht nach Rom pilgern konnten, geschaffen.

Ab 1900 vereinfachte die Zugfahrt nach Rom die zuvor anstrengende Pilgerfahrt. Und seit 1925 kann die Sieben-Kirchen-Wallfahrt bequem mit der Strassenbahn durchgeführt werden.

«Einen starken politischen Kontrapunkt setzte das ausserordentliche Heilige Jahr 1933 mit dem Motto ‹Erlösung der Menschheit› und der Anbetung des Erlösers und Heilandes, während in Deutschland ein Demagoge sich ‹Heil› zurufen und später sogar als ‹auserwähltes Werkzeug der göttlichen Vorsehung› feiern liess», erinnerte der Referent an ein düsteres Kapitel der Weltgeschichte.

In den vergangenen 75 Jahren wurden insgesamt neun ordentliche und ausserordentliche Heilige Jahre begangen, 2025 schliesslich das Heilige Jahr unter dem Motto «Pilger der Hoffnung», das nach dem Tod von Papst Franziskus von Papst Leo XIV. fortgeführt wird.

Der Ablass – himmlische Amnestie für Sünder
Heute ist für viele Menschen die Vorstellung des Ablasses nicht mehr verständlich. Dr. Peter Düren erläuterte diese anhand eines Lehrschreibens von Papst Paul VI. aus dem Jahr 1967. Gemäss beständiger Lehre der Kirche entsteht aufgrund einer Sünde nicht nur eine Schuld, die vom Menschen bereut werden muss und dann von Gott vergeben wird. Vielmehr sind mit den Sünden auch nach der Vergebung der Schuld noch Strafen verbunden, die im irdischen Leben oder nach dem Tod im Fegfeuer abzutragen sind.

Daraus kann selbstverständlich nicht geschlossen werden, dass ein Mensch, der viel leidet, ein schwerer Sünder ist. «Negative irdische Lebensumstände können natürlich einen Menschen auch schuldlos treffen, wie dies schon die biblische Erzählung von Ijob deutlich macht», verdeutlichte der Referent. «Irdisches Leiden kann nämlich auch eine spezielle Teilhabe am Leiden Christi bedeuten, die dann eine besondere Beziehung zu Gott zum Ausdruck bringt und sich heilswirksam auch für viele andere Menschen erweisen kann.» Nachfolge Christi bedeutet ja auch Kreuztragen und somit ein Hineingenommenwerden in das erlösende Heilsgeschehen Jesu Christi.

Papst Paul VI. verweist darauf, dass mit dem Leid, das wir auf Erden erleben, von Gott auch eine gnadenhafte Möglichkeit geschenkt wird, in diesem Leben für unsere Sünden zu sühnen, die man ansonsten nach dem Tod im Fegfeuer erleiden müsste. Hier kommt nun der Ablass ins Spiel, der nämlich ein gnadenhafter Straferlass ist, den die Kirche aufgrund der Verdienste Christi und der Heiligen aufgrund ihrer Schlüsselgewalt den Lebenden bzw. aufgrund ihres fürbittenden Gebetes den Verstorbenen zukommen lässt. Dr. Düren zog den Vergleich mit dem weltlichen Bereich: Dort kann der Ablass mit einer Amnestie verglichen werden, die das Staatsoberhaupt einem verurteilten Straftäter zukommen lässt und die eine Freilassung aus dem Strafvollzug zur Folge hat. «In diesem Sinne lehrt die Kirche: ‹Ablass ist der Nachlass zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist› (c. 992 CIC/1983). Somit erspart der Ablass dem reuigen Sünder das Fegfeuer.»

Doch wie unterscheidet sich der Ablass vom Busssakrament? Durch die Beichte erlangen wir die Vergebung der Schuld aller schweren und leichten Sünden sowie die Befreiung von ewigen Strafen, führte Dr. Düren aus. Es verbleiben jedoch «zeitliche Strafen» (in diesem Leben oder im Fegfeuer). «Der Ablass befreit von diesen zeitlichen Sündenstrafen; man kann ihn für sich selbst gewinnen oder ihn fürbittweise den Verstorbenen zukommen lassen.» Dabei unterscheidet man zwischen einem «Teilablass», der zu einer Verkürzung oder Erleichterung der Läuterungsstrafe im Fegfeuer führt, und einem vollkommenen Ablass, der die Erlösung aus bzw. die Bewahrung vor dem Fegfeuer zur Folge hat.
 


Von bleibender Aktualität
Für den Referenten ist es «eine besondere Kuriosität», dass der Ablass in der praktischen Frömmigkeit eines durchschnittlichen deutschen Katholiken keine Rolle mehr spielt, obwohl der Ablass seit Jahrhunderten weltweit von Katholiken praktiziert wird, das zentrale Element eines Heiligen Jahres darstellt und auch ausserhalb des Heiligen Jahres täglich gewonnen werden kann. «Dies hat natürlich seine Ursache im bewussten Verschweigen dieses Sakramentale in den letzten Jahrzehnten», konstatierte der Referent. Während das Gebets- und Gesangbuch «Gotteslob» aus dem Jahr 1975 noch an drei Stellen auf die Gewinnung von Ablässen aufmerksam gemacht hat, ist die Ausgabe von 2013 eine «vollständig ablassfreie Zone».

Der Ablass ist nach wie vor aktuell und wurde nicht, wie manche meinen, vom Zweiten Vatikanischen Konzil abgeschafft. So legt das nachkonziliar erneuerte kirchliche Gesetzbuch «Codex Iuris Canonici» (1983/2017) in den Kanones 992 bis 997 CIC die kirchliche Ablasslehre und ‑praxis dar, ebenso der «Katechismus der Katholischen Kirche» (KKK 1471 bis 1479).

Die Päpste der letzten Jahrzehnte haben eigene Ablässe verliehen wie z. B. bei Weltjugendtreffen und Weltfamilientreffen. Selbst Leo XIV. hat bereits einen Ablass verliehen: Unmittelbar nach der Wahl hat er von der Loggia des Petersdoms aus den Gläubigen den Segen «Urbi et orbi» gespendet, der mit einem vollkommenen Ablass verbunden ist. «Somit war die Ablassverleihung die erste öffentliche Amtshandlung von Papst Leo XIV.!»

Die Erlangung des vollkommenen Ablasses im Heiligen Jahr ist eines der Hauptmerkmale eines Jubiläumsjahres. So hatte es auch Papst Franziskus in seinem Schreiben zur Ankündigung des Heiligen Jahres 2025 formuliert: «Das Jubiläumsjahr [… ist] gekennzeichnet durch die Vergebung der Sünden und insbesondere durch den Ablass, den vollen Ausdruck der Barmherzigkeit Gottes.» So auch in seiner Verkündigungsbulle «Spes non confundit» vom 9. Mai 2024: «Der Ablass lässt uns […] entdecken, wie grenzenlos Gottes Barmherzigkeit ist. Es ist kein Zufall, dass einst die Begriffe ‹Barmherzigkeit› und ‹Ablass› austauschbar waren, eben weil dieser die Fülle der Vergebung Gottes ausdrücken soll, die keine Grenzen kennt» (23).

Von der göttlichen Tugend der Hoffnung
Im abschliessenden Vortrag ging Prof. Manfred Hauke[2] auf die oben erwähnte Verkündigungsbulle «Spes non confundit» (Die Hoffnung lässt nicht zugrunde gehen) ein. Die Hoffnung als «göttliche Tugend, durch die wir uns […] nach dem ewigen Leben als unserem Glück sehnen» (KKK 1817), steht in Spannung zu «einer mehr allgemeinen Kennzeichnung der Hoffnung als Erwartung von etwas Gutem, die sich auch auf Güter richtet, die nicht unbedingt mit dem Glauben an das ewige Heil verbunden sind».

Bei Thomas von Aquin bestimmt sich die Hoffnung von ihrem Gegenstand her durch vier Eigenschaften: Sie richtet sich auf ein Gut und nicht auf ein Übel; dieses Gut liegt in der Zukunft und ist nur mit Mühe zu erreichen (dadurch unterscheidet sich die Hoffnung von der blossen Erwartung); das nur mit Schwierigkeit erreichbare Gut ist aber wirklich erreichbar, und deshalb ist die Hoffnung (spes) mehr als ein Wunsch (desiderium). «Wichtig dabei ist, dass die Erreichung des von der Hoffnung erstrebten Gutes, der ewigen Glückseligkeit, nur mit der Hilfe Gottes selbst möglich ist.»

Prof. Hauke untersuchte in seinem Referat die Nummer 25 der Bulle mit dem Titel «Mutter der Hoffnung». Er streicht heraus, dass Papst Franziskus zwischen der Tugend der Hoffnung und einem blossen Optimismus unterscheidet. «Die höchste Zeugin der Hoffnung ist die Mutter Gottes. An ihr sehen wir, dass Hoffnung kein törichter Optimismus ist, sondern ein Geschenk der Gnade in der Wirklichkeit des Lebens» (Spes non confundit, 24). Bereits in seiner Botschaft zum 38. Weltjugendtag schrieb Franziskus: «Die christliche Hoffnung ist kein oberflächlicher Optimismus und kein Placebo für Leichtgläubige: Sie ist die in der Liebe und im Glauben verwurzelte Gewissheit, dass Gott uns niemals allein lässt und sein Versprechen hält.»

Der Vortrag von Prof. Manfred Hauke wird zusammen mit jenen der anderen Referenten in einem Sammelband herausgegeben werden. Dieser soll Ende 2025 erscheinen.

Die Verantwortlichen gaben bekannt, dass die 36. Internationale Theologische Sommerakademie nicht mehr in Aigen, sondern in der Stadt Haag (Niederösterreich) durchgeführt wird. Sie findet vom 31. August bis 2. September 2026 statt und wird sich mit dem neuen Kirchenlehrer John Henry Newman befassen.
 

Die «Internationale Theologische Sommerakademie» wird von der Kardinal-Scheffczyk-Gesellschaft e.V. und vom Linzer Priesterkreis durchgeführt. Informationen und eine Übersicht über die Sammelbände finden sich hier

 

[1] Dr. Peter C. Dürfen ist Theologischer Referent im Bischöflichen Ordinariat Augsburg und Gründer des Dominus-Verlag.
[2] Manfred Hauke ist Professor für Dogmatik an der Theologischen Fakultät Lugano.


Rosmarie Schärer
swiss-cath.ch

E-Mail

Rosmarie Schärer studierte Theologie und Latein in Freiburg i. Ü. Nach mehreren Jahren in der Pastoral absolvierte sie eine Ausbildung zur Journalistin.


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