Auf ihn ist Verlass: Kündigen sich in der Katholischen Kirche Querelen an, ist er prompt zur Stelle, buchstäblich so sicher wie das Amen in der Kirche. Die Rede ist von Simon Hehli, Redaktor der «Neuen Zürcher Zeitung» und Sohn eines protestantischen Pfarrers. Ein Anlass, den er sich unter keinen Umständen entgehen lassen wollte, waren die am 1. Juli erfolgten Bischofsweihen der Pius-Priesterbruderschaft in Écône. Seine Fixierung auf «Catholica» wäre an sich nicht das Problem, stünde seinem Drang, über den konfessionellen Haag hinaus zu grasen, nicht ein diesbezüglich eklatantes Defizit gegenüber.
Von Häretikern und ungültigen Taufen
So jüngst in seinem Beitrag vom 1. Juli 2026 mit dem Titel «Schicksalstag für die Piusbrüder». Darin etikettiert er die Piusbrüder allen Ernstes als «Häretiker». Wie Simon Hehli auf eine solche Aussage kommt, ist nicht nachvollziehbar, hat doch die Kirche selbst im Zusammenhang mit den Piusbrüdern nie von Häresie gesprochen. Konsequenterweise ist auch im Exkommunikationsdekret des «Dikasteriums für die Glaubenslehre» vom 2. Juli 2026 vom «Schisma», von «Schismatikern» die Rede, nirgends aber von Häretikern. Mit gutem Grund. Denn die Häresie ist ein viel schwerwiegenderer Verstoss gegen die Kirche und ihre Glaubenslehre. So heisst es im Katechismus der Katholischen Kirche (KKK), Nr. 2089: «Häresie nennt man die nach dem Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer mit göttlichem und katholischem Glauben zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit […] Schisma nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche.» Wohl niemand will dem Fussvolk der Pius-Bruderschaft unterstellen, im obgenannten Sinn Häretiker zu sein, nicht einmal das «Dikasterium für die Glaubenslehre».
Nur zwei Tage später, am 3. Juli 2026, legte Simon Hehli in seinem Beitrag «Eine Befreiung für den Papst und die Kirche» noch einen drauf: «Damit (gemeint ist die Exkommunikation) werden aus Sicht der Weltkirche sämtliche Taufen und Eheschliessungen durch Geistliche der Bruderschaft ungültig.» Das ist, was die Taufe betrifft, Unsinn. Noch nie in der Kirchengeschichte hatte eine Exkommunikation die Ungültigkeit einer Taufe zur Folge. Im Notfall kann jeder Mensch, selbst ein Nicht-Christ, gütig die Taufe spenden. Voraussetzung ist einzig, dass der Taufspender die trinitarische Taufformel verwendet, in der Absicht, das zu wollen, was die Kirche bei der Taufe tut (vgl. can. 861 § 2 CIC). Damit löst die Kirche das Spannungsverhältnis auf zwischen der Heilsnotwendigkeit der Taufe einerseits und dem allumfassenden Heilswillen Gottes andererseits (vgl. KKK Nr. 1256).
Alles ungültig?
Ignoranz bei theologisch-ekklesiologischen Problemstellungen scheint in der NZZ Schule zu machen. Anders ist es kaum zu erklären, dass sich Volker Reinhardt, em. Professor für allgemeine und Schweizer Geschichte, einige Tage später in eben dieser NZZ («Die härteste Strafe des Papstes», 6. Juli 2026) zum Satz verstieg, durch die Exkommunikation seien alle Mitglieder der Pius-Bruderschaft Schismatiker geworden und als solche könnten sie «keine von der Kirche anerkannten Sakramente mehr spenden». Dies ist, worauf im Folgenden näher einzugehen ist, hinsichtlich der wichtigsten Sakramente – der Taufe und der Eucharistie – völlig falsch. Eine seriöse Auseinandersetzung mit den Bischofsweihen der Pius-Bruderschaft wie auch mit der darauf folgenden Exkommunikation durch das «Dikasterium für die Glaubenslehre» bedingt zwingend solide theologische Kenntnisse der Theologie und insbesondere des Kirchenrechts. Darüber verfügen offensichtlich weder Simon Hehli noch Prof. em. Volker Reinhardt.
Zur Klärung dieser wichtigen ekklesiologischen Thematik ist ein Blick in die Kirchengeschichte unerlässlich. Mit der Ausbreitung des Christentums, spätestens seit seiner Erhebung zur Staatsreligion durch Kaiser Theodosius im Jahre 380, wurden unvermeidbar auch Kompetenzfragen, ja Kompetenzstreitigkeiten akut, und zwar ganz konkret: Kann ein Bischof, kann ein Priester die Sakramente spenden und predigen, wo immer er will? Und wenn nicht, was sind die Konsequenzen?
Im Verlauf der Jahrhunderte haben die Theologie und insbesondere das Kirchenrecht eine Unterscheidung erarbeitet, die sich bis heute als ausgesprochen tragfähig und sachdienlich erwiesen hat: Die Unterscheidung (nicht Trennung) der potestas ordinis (Weihevollmacht) und der potestas iurisdictionis (Jurisdiktionsvollmacht). Parallel dazu entwickelte sich die Unterscheidung der beiden Kategorien «erlaubt» und «unerlaubt». Im Zweiten Vatikanischen Konzil ist die Unterscheidung der beiden Vollmachten durch die Lehre von den drei Ämtern (priesterliches Amt [Heiligung]; königliches Amt [Leitung] und prophetisches Amt [Verkündigung]) überlagert worden. Dies hat hinsichtlich der hier zu Debatte stehenden Thematik mehr zur Verwirrung als zur weiteren Klärung beigetragen.
Gemäss klassischer Lehre (die nota bene auch im Exkommunikationsdekret strikt eingehalten wurde) sind die Taufe und die Feier der Eucharistie immer und überall gültig. Vollzieht ein Schismatiker diese beiden Sakramente, handelt er zwar unerlaubt, aber gültig. Anders verhält es sich bei der Beichte und dem Ehesakrament. Diese beiden Sakramente werden ihrer Natur gemäss primär der Sphäre der Jurisdiktionsvollmacht zugeordnet, was zur Folge hat, dass die Missachtung ihrer rechtlichen Voraussetzungen eo ipso auch die Nichtigkeit (und nicht nur die Unerlaubtheit) der liturgischen Handlungen als solcher bewirkt.
Wie bereits vorstehend angesprochen erklärt das «Dikasterium für die Glaubenslehre» in seiner Entscheidung vom 2. Juli 2026, dass die Weiheträger der Priesterbruderschaft St. Pius X. die Sakramente generell unrechtmässig spenden und die von ihnen gespendete Beichte und assistierte Eheschliessung ungültig sind (vgl. Nota Esplicativa Nr. 3 zum Exkommunikations-Dekret). Bleibt zu betonen: Nur die Beichte und nur die Ehe-Assistenz. Ob es lehrmässig geboten und pastoral klug war, auch Laien, die sich formell der Pius-Bruderschaft anschliessen, mit der Strafe der Exkommunikation zu belegen, steht auf einem anderen Blatt (vgl. Nr. 2 zum Exkommunikations-Dekret).
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Can. 1323, 7°: Schuldlos angenommener Notstand → keine Exkommunikation.
Can. 1324 §1 + §3: Selbst schuldhaft irrtümlich angenommener Notstand → keine automatische Tatstrafe.
Also de facto selbst wenn trotz Glaubens- und Kirchenkrise kein Notstand wäre, ist keine Exkommunikation da. Ebenso gerne noch die Argumente von dem Nicht-Traditionalisten, Gerald Murray, Kirchenrechtler aus New York, widerlegen, der die "Exkommunikation" der Priesterbruderschaft St. Pius X. als „kanonisches Durcheinander“ bezeichnet. Die lehrmässige Note ist nichtig.
PS. Das mit dem "Nachstellen" betr. Kommunion erlebte ich zum ersten mal beim Beobachten einer im übrigen ehrfurchtsvoll abgehaltenen Messe bei der St. Michaels-Vereinigung Dozwil (1989), bei der auch der damalige Präsident der CVP des Kantons LU kommunizierte. Habe ohne Nennung von Namen darüber publiziert.
Die von Ihnen zitierten Artikel sind – nach meinem Rechtsempfinden – in unserem Fall nicht anwendbar. Sie sind Anweisungen für die Richter in irgendwelchen kirchlichen Strafverfahren. In unserem Fall (unerlaubte Bischofsweihen) hat es gar kein Strafverfahren gegeben. Die Strafe ist vom Gesetz verbindlich und ohne Rekursmöglichkeit vorgeschrieben und tritt sofort beim Vollzug der verbotenen Handlung ohne Gerichtsverfahren in Kraft. Selbst wenn niemand von der Tat wüsste, oder sogar wenn der Papst z.B. in einem Interview erklären würde, dass er anders entschieden hätte, die fehlbaren Personen blieben exkommuniziert. Er hätte zwar die Möglichkeit, Kraft seines Amtes, diese aufzuheben. Aber dazu bräuchte es einen offiziellen (und schriftlichen?) Akt. Solange kein solcher vorliegt, bleibt die Srafe in Kraft.
Dies ist mein Wissensstand, dem bisher nie widersprochen wurde.
Die eigentliche Frage lautet aber: Wo findet man heute tatsächlich lehrmässige Irrtümer? Wohl eher innerhalb der Amtskirche als bei der Piusbruderschaft.
Wenn in Nostra aetate steht, der Hinduismus versuche, «das göttliche Geheimnis auszudrücken», obwohl seine Anhänger andere Götter verehren, stellt sich die Frage, ob damit das Erste Gebot nicht relativiert wird. Oder wenn Papst Franziskus im Dokument von Abu Dhabi erklärt, die Vielfalt der Religionen sei von Gott gewollt, fragen sich viele Katholiken, wie das mit der Aussage Jesu vereinbar ist: «Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben.»
Für solche Aussagen gibt es keine Sanktionen. Wer aber ohne päpstliche Erlaubnis Bischöfe weiht, wird exkommuniziert und als Schismatiker bezeichnet.
Das wirkt auf viele Gläubige widersprüchlich. Offenbar werden Verstösse gegen die kirchliche Ordnung strenger geahndet als mögliche Abweichungen von der Glaubenslehre. Sollte nicht gerade Letztere das grössere Gewicht haben?
(Lukas 9,23). Finanziert werden die Werke der Bruderschaft (Neubau Kirchen, Schulen, Exerzitienhäuser, usw) alles mit Spendengeldern, kein Rappen von der Kirchensteuer.
Wenn Sie nicht wissen, wie die FSSPX-Priester leben und wirken, denn schauen Sie sich doch bitte die Filmserie "Traditio" an auf YouTube. Dort sehen sie, wie die Priester wie unten erwähnt für Gottes Lohn in die letzten Winkel der Erde gehen. Wahre Nachfolge Christi.
Und nein, es geht nicht um einen „pannenfertigen Glauben“. Viele Gläubige der FSSPX sind gerade deshalb dort, weil sie sich intensiv mit Konzilstexten, Kirchengeschichte und früheren Lehrentscheidungen beschäftigt haben. Die eigentliche Frage bleibt: Handelt es sich um eine Vertiefung, Entwicklung des Glaubens oder um einen Bruch mit der Tradition? Genau darüber wird diskutiert.
Haben Sie die Serie "Traditio" angeschaut, die ehrenamtlich von 2 Studenten während 2er Jahre gemacht wurde? Schauen Sie es sich an - ganz neutral und entspannt - und dann schreiben wir gerne weiter. Dann verstehen Sie, was ich meine.
In Nostra Aetate steht, dass die Muslime „den alleinigen Gott anbeten“. Die Muslims leugnen aber, dass Jesus Gott ist und sie leugnen die Dreifaltigkeit. Bitte erklären Sie mir das, ich bin dafür zu dumm oder zu "engstirnig", wie das gehen soll.
Schön, dass Sie sich die Zeit genommen haben, ein bisschen in Tradition reinzuschauen.
Jesus sagt: „Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben. Niemand kommt zum Vater ausser durch mich.“ (Joh 14,6)
und der Apostel Johannes schreibt: „Jeder, der den Sohn leugnet, hat auch den Vater nicht; wer den Sohn bekennt, hat auch den Vater.“ (1 Joh 2,23). Wenn Christus wahrer Gott ist und die Dreifaltigkeit zum Wesen Gottes gehört, wie kann dann die ausdrückliche Leugnung dieser Wahrheiten einfach als ein anderer, aber dennoch gleichwertiger Zugang zu Gott verstanden werden?
Zudem scheint mir die Konsequenz Ihrer Sicht problematisch: Wenn andere Religionen bereits auf ausreichende Weise zu Gott führen, weshalb hat Christus dann den Missionsbefehl gegeben? „Geht hin und lehrt alle Völker und tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ (Mt 28,19). Die Kirche hat jahrhundertelang missioniert, nicht aus Mangel an Demut, sondern weil sie überzeugt war, dass Christus der einzige Weg zum Vater ist. Demut bedeutet nicht, über die Wahrheit zu schweigen, sondern das anzunehmen, was Gott über sich selbst geoffenbart hat. Gemäss dieser Logik von Ihnen und von diesem Dokument Nostra Aetate führt das am Ende dazu, dass wir eigentlich mit jeglichem Apostolat für das Christentum aufhören. Das ist auch das, was auf der Weltkirche passiert. Es widerspricht aber der Lehre Gottes, so leid es mir tut, in voller Demut.
https://kath-info.de/monotheismus.html