Blick in die Medien

Wenn Sexu­al­päd­ago­gik zu weit geht

Zehn– und Elf­jäh­rige, mit­ten im Unter­richt, kon­fron­tiert mit den The­men Samen­spende, Leih­mut­ter­schaft und Por­no­gra­fie. Der Leh­rer? Nicht im Raum. So beschrei­ben es Eltern aus Bütschwil (SG), die inzwi­schen Straf­an­zeige ein­ge­reicht haben. Es ist kein Ein­zel­fall: Auch in Ber­neck (SG) berich­te­ten Eltern nach einem Work­shop für 9– bis 11-​Jährige von kon­ster­nier­ten Kin­dern, in Wald (ZH) kamen 11– und 12-​Jährige nach Anga­ben ihrer Eltern scho­ckiert und ver­un­si­chert nach Hause. Sol­che Berichte wer­fen eine grund­sätz­li­che Frage auf: Wie weit darf Sexu­al­päd­ago­gik an Schwei­zer Schu­len gehen? Ein Bun­des­ge­richts­ur­teil aus dem Jahr 2025 lie­fert dafür einen über­ra­schend kla­ren Mass­stab, auch wenn es ursprüng­lich mit einem ganz ande­ren Fall zu tun hatte.


Stiftung Zukunft CH


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