EDU--Plakat zur Abstimmung

Kommentar

Zer­rüt­te­tes Ver­trauen in den Staat – ein Mene­te­kel für die Kirchen

Mit hauch­dün­ner Mehr­heit hat das Schwei­zer Stimm­volk der Ein­füh­rung eines elek­tro­ni­schen Identitäts-​Ausweises zuge­stimmt. Ob das Resul­tat recht­mäs­sig zustande kam, wird das Bun­des­ge­richt ent­schei­den müs­sen. So oder so hat die Ein­mi­schung des Staa­tes in den Abstim­mungs­kampf des­sen Glaub­wür­dig­keit wei­ter beschädigt.

Bei den eidgenössischen Abstimmungen vom vergangenen Wochenende (Abschaffung des Eigenmietwertes und Einführung der elektronischen Identität) waren die Umfrage-Institute – wieder einmal – die grossen Verlierer. Noch kurz vor der Abstimmung vom 28. September 2025 diagnostizierten sie einen «Krimi» rund um die Eigenmietwert-Vorlage, wohingegen die Annahme des Gesetzes über die elektronische Identität (E-ID) eine reine Formsache sei. Ein «Abstimmungs-Krimi» hat tatsächlich stattgefunden – aber just mit umgekehrten Vorzeichen: Die Eigenmietwert-Vorlage wurde mit 57,7 % klar angenommen, das Resultat über die E-ID hingegen blieb bis zum Schluss der Auszählung in der Schwebe. Schliesslich betrug der Ja-Stimmenanteil gerade einmal 50,4 %, lediglich 7 ½ Kantone hatten der Vorlage zugestimmt, 15 ½ Kantone lehnten sie ab, ebenso eine Mehrheit der Frauen. Der Unterschied belief sich auf gerade einmal 21 266 Stimmen.

Wo lagen die Gründe für dieses nur mit knapper Not verhinderte Scheitern, zumal im Vorfeld der Abstimmung kaum Werbung gegen die E-ID gemacht wurde? Der St. Galler Journalist Stefan Millius ortet in seinem «Corrigenda»-Beitrag «Der Verlust des Vertrauens» einen neuen Graben: einen Graben zwischen «denen, die dem Staat vertrauen, und jenen, die ihm nichts mehr glauben». Der Zusicherung des Bundesrates, die elektronische Identitätskarte werde freiwillig sein, würden viele Bürgerinnen und Bürger nicht über den Weg trauen.

Gebrannte Kinder
Denn sozusagen als gebrannte Kinder sei ihnen die Corona-Zeit in ebenso frischer wie allzu schlechter Erinnerung. Auch damals war das Impfen gegen das Corona-Virus de iure freiwillig, de facto aber obligatorisch: Zu gross waren die Beeinträchtigungen, ja Diskriminierungen, denen die Nicht-Geimpften im öffentlichen Raum ausgesetzt waren. Stefan Millius: «Der Staat trat in der Corona-Pandemie den Bürgern nicht mehr als Partner gegenüber, sondern als Vormund: ‹Du darfst nicht raus.› – ‹Du darfst nicht arbeiten.› – Du darfst deine Eltern nicht besuchen›.» Und, so Millius weiter, die Bevölkerung «vergisst nicht, dass bis heute keine ernsthafte Aufarbeitung stattgefunden hat».

Sogar «watson.ch»-Journalist Peter Blunschi räumt ein, dass es nicht lediglich sogenannte «Schwurbler» waren, denen die elektronische Identitätskarte nicht geheuer ist. Das Internetportal «Infosperber» hat einige handfeste Gründe benannt, die für die weit verbreitete Digitalisierungs-Skepsis verantwortlich sind. Während Inhaber von elektronischen Identitätskarten darin ihre biometrischen Daten und AHV-Nummern eintragen müssen, ist dies für Organisationen, welche diese Daten abfragen, nicht zwingend vorgeschrieben. Es können also Akteure auftreten, die ihre Identität verschleiern können. «Infosperber» dazu kurz und bündig: Man hat es hier mit einem «weit offenen Einfallstor für Betrüger in einer mit behördlichem Vertrauensvorschuss ausgestatteten Welt» zu tun.

Ein zweiter von «Infosperber» benannter Punkt: das schweizweit geplante Organspende-Register. Hintergrund: Wer keine Organe spenden will, muss dies inskünftig dokumentieren. Eine Eintragung in ein elektronisches Organspende-Register soll nur möglich sein, wenn man sich per E-ID identifiziert.

Gravierend ist die Ermächtigungsklausel, die der Bundesrat in Art. 32 des E-ID-Gesetzes eingebaut hat: «Um die Verwendung der Schweizer E-ID, deren rechtliche Anerkennung im Ausland und die Anerkennung ausländischer E-ID in der Schweiz zu erleichtern, kann der Bundesrat völkerrechtliche Verträge selbständig abschliessen.» Heisst im Klartext: Der Bundesrat kann ohne Kontrolle und Mitbestimmung von Parlament und Volk mit x-beliebigen Staaten und internationalen Organisationen wie der UNO und der WHO verbindliche Vertragsverpflichtungen eingehen.

Einmischung von Staatsunternehmen in den Abstimmungskampf
Der eigentliche Skandal rund um die Einführung des elektronischen Identitätsausweises besteht jedoch darin, dass sich die mehrheitlich in Staatsbesitz (51 %) befindende Swisscom in den Abstimmungskampf eingemischt hat. Die Kampagne der Befürworter unterstützte Swisscom mit einer Spende von 30 000 Franken. Mehr noch: Swisscom machte über seine Medienkanäle für die Einführung der E-ID mobil. Die begründete Vermutung liegt nahe, dass diese Einmischung eines zur Neutralität verpflichteten Staatsbetriebs den Ausschlag zugunsten des E-ID-Gesetzes gab, denn die Differenz zwischen dem Pro- und Kontra-Lager betrug wie oben erwähnt gerade einmal 21 266 Stimmen – bei einer Gesamtbeteiligung von 2 747 832 Bürgerinnen und Bürgern.

Die Eidgenössische Demokratische Union EDU hat deshalb eine sogenannte Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung vom 28. September 2025 eingereicht. Nimmt das Bundesgericht seine eigene Rechtsprechung ernst, sind die Aussichten auf eine Annullierung dieser Abstimmung gut, denn es gibt einen Präzedenzfall: Mit Urteil vom 10. April 2019 hatte das Bundesgericht – erstmals in seiner Geschichte – eine eidgenössische Volksabstimmung als ungültig erklärt. Warum? Es ging um die von der damaligen CVP lancierte Verfassungs-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Im Abstimmungsbüchlein hatte der Bundesrat dem Stimmvolk vorgegaukelt, lediglich 80 000 Ehepaare seien von der Heiratsstrafe betroffen. Wie die Öffentlichkeit erst nach der Abstimmung erfuhr, sind es hingegen rund 450 000 erwerbstätige Ehepaare, die von der Heiratsstrafe betroffen sind. Besonders skandalös: Wie der Bundesrat später einräumte, hatte er Kenntnis von seinem Zahlenbeschiss. Er habe jedoch kurz vor der Abstimmung das Stimmvolk nicht mehr (mit den korrekten Zahlen) «verunsichern» wollen.

Auch diese Abstimmung war hauchdünn ausgefallen: Die Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe wurde nur mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 50,8 % abgelehnt. Eigentlich eine klare Sache für die Ablehnung auch der E-ID-Abstimmung, ginge es nach der Logik des Rechtsstaates.

Der Vertrauensverlust in die staatlichen Institutionen setzte also nicht erst mit der Corona-Pandemie ein, geht vielmehr weiter zurück. Hingegen hat Stefan Millius recht, wenn er feststellt, dass sich Vertrauen nicht verordnen, schon gar nicht erpressen lässt. Wer es verspielt habe, müsse doppelt so hart arbeiten, um es zurückzugewinnen.

Und wie sieht es mit dem Vertrauen in die kirchlichen Institutionen aus? Auch ihr Vertrauenskapital hat in der Bevölkerung stark gelitten. Die Reformierte Kirche hat nach einer ursprünglichen Totalverweigerung jüngst eine halbherzige Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in den eigenen Reihen beschlossen. Auf katholischer Seite reagiert man mit einer inquisitorischen Überdosis auf begangene Missbrauchsfälle (vgl. swiss-cath.ch «Skandal-Assessment in Schweizer Bistum – ein Nachtrag»). Beide Arten der Vergangenheitsbewältigung scheinen wenig geeignet, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Die Kirchen könnten vom Staat lernen – wie man es nicht macht.
 

https://www.edu-schweiz.ch/aktuelles/neuigkeiten/edu-reicht-abstimmungsbeschwerde-zur-e-id-abstimmung-ein/


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

E-Mail

Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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Bemerkungen :

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    Ferdi25 09.10.2025 um 22:35
    Das Vertrauen in die Gewaltenteilung ist vor allem weg. Unser (römisches) Recht ermöglich Verträge rechtsgültig zu unterschreiben mit Angabe von Ort und Datum und Vorzeigen seiner für den Vertragspartner barrierenfrei zu lesenden ID-Karte. Wenn der Ausweis nur mit einem Mobilgerät lesbar ist, besteht keine Gewißheit, ob die richtigen Daten vom Mobilgerät auf dem im Netz zugänglichen Bundesserver gelesen werden, wohl aber über den Ort. Der kann von Swisscom ermittelt werden und mit der MAC (machine access code) dem Mobil-Tfnummerbesitzer zugewiesen werden. Hinzukommt, daß digitale Daten beliebig verändert werden können. Mit KI kann man jedes Programm überprüfen, selbst die Verschlüsselungsalgorithmen.

    Wenn die vorberatende Kommisssion sich nicht mit diesen Frage auseinandergesetzt hat, könnte man sie als korrupt bezeichnen. Gewisslich sind sie alle Swisscom-Aktionäre und verdienen mit an den Subventionen. Hat niemand bemerkt, daß ein Swisscom-Aktionär oder ein Swisscom-MA grundsätzlich befangen ist? Hierzulande war solche Korruption sehr verpönt und darum auch diskret. Jetzt ist sie offensichtlich.
  • user
    Hansjörg 03.10.2025 um 16:05
    Immer mehr Aktivitäten werden elektronisch ausgeführt. Früher oder später ist eine E-ID notwendig. In Estland kann z.B. seit 2005 via Browser elektronisch gewählt werden. Wir in der Schweiz lassen lieber zu, dass für Referenden und Initiativen Unterschriften mehrfach aufgeführt, oder ganz gefälscht werden können.
    Schaut und bewegt euch vorwärts, das gilt für Staat und Kirche.
    • user
      Martin Meier-Schnüriger 04.10.2025 um 13:42
      Gleichgültig, was uns die swiss-cath-Redaktion vorsetzt, "Hansjörg" ist sicher anderer Meinung, selbst wenn die Argumente besagter Redaktion noch so gut und einleuchtend sind. Und noch etwas: Fälschungen von Unterschriften für Referenden und Initiativen sind zwar kein Ruhmesblatt, aber die eigentlichen Entscheidungen finden bekanntlich erst bei der entsprechenden Volksabstimmung statt. Also: Wahlen und Abstimmungen sind auf einer andern Ebene als das Sammeln von Unterschriften für Referenden und Initiativen. Wenn wir, nur um Fälschungen bei Unterschriftensammlungen zu vermeiden, dafür den "gläsernen Bürger" und den Überwachungsstaat riskieren, leisten wir unserer Demokratie einen Bärendienst. "Vorwärts immer, rückwärts nimmer!", was auch Ihre Parole zu sein scheint, lieber Hansjörg, verkündete Erich Honecker lauthals am 40. Jahrestag der Gründung der DDR. Einige Tage später war er weg vom Fenster, und knapp einen Monat später fiel die Mauer.
      • user
        Hansjörg 06.10.2025 um 13:05
        Aus meiner Sicht war die Wiedervereinigung Deutschlands ein guter Schritt vorwärts.
        • user
          Ferdi25 07.10.2025 um 20:56
          wie kommen Sie gerade darauf? ausgerechnet heute am 7.10.2025 vor 76 Jahren wurde die Deutsche Demokratische Republik auf mitteldeutschem Boden gegründet.