Bei den eidgenössischen Abstimmungen vom vergangenen Wochenende (Abschaffung des Eigenmietwertes und Einführung der elektronischen Identität) waren die Umfrage-Institute – wieder einmal – die grossen Verlierer. Noch kurz vor der Abstimmung vom 28. September 2025 diagnostizierten sie einen «Krimi» rund um die Eigenmietwert-Vorlage, wohingegen die Annahme des Gesetzes über die elektronische Identität (E-ID) eine reine Formsache sei. Ein «Abstimmungs-Krimi» hat tatsächlich stattgefunden – aber just mit umgekehrten Vorzeichen: Die Eigenmietwert-Vorlage wurde mit 57,7 % klar angenommen, das Resultat über die E-ID hingegen blieb bis zum Schluss der Auszählung in der Schwebe. Schliesslich betrug der Ja-Stimmenanteil gerade einmal 50,4 %, lediglich 7 ½ Kantone hatten der Vorlage zugestimmt, 15 ½ Kantone lehnten sie ab, ebenso eine Mehrheit der Frauen. Der Unterschied belief sich auf gerade einmal 21 266 Stimmen.
Wo lagen die Gründe für dieses nur mit knapper Not verhinderte Scheitern, zumal im Vorfeld der Abstimmung kaum Werbung gegen die E-ID gemacht wurde? Der St. Galler Journalist Stefan Millius ortet in seinem «Corrigenda»-Beitrag «Der Verlust des Vertrauens» einen neuen Graben: einen Graben zwischen «denen, die dem Staat vertrauen, und jenen, die ihm nichts mehr glauben». Der Zusicherung des Bundesrates, die elektronische Identitätskarte werde freiwillig sein, würden viele Bürgerinnen und Bürger nicht über den Weg trauen.
Gebrannte Kinder
Denn sozusagen als gebrannte Kinder sei ihnen die Corona-Zeit in ebenso frischer wie allzu schlechter Erinnerung. Auch damals war das Impfen gegen das Corona-Virus de iure freiwillig, de facto aber obligatorisch: Zu gross waren die Beeinträchtigungen, ja Diskriminierungen, denen die Nicht-Geimpften im öffentlichen Raum ausgesetzt waren. Stefan Millius: «Der Staat trat in der Corona-Pandemie den Bürgern nicht mehr als Partner gegenüber, sondern als Vormund: ‹Du darfst nicht raus.› – ‹Du darfst nicht arbeiten.› – Du darfst deine Eltern nicht besuchen›.» Und, so Millius weiter, die Bevölkerung «vergisst nicht, dass bis heute keine ernsthafte Aufarbeitung stattgefunden hat».
Sogar «watson.ch»-Journalist Peter Blunschi räumt ein, dass es nicht lediglich sogenannte «Schwurbler» waren, denen die elektronische Identitätskarte nicht geheuer ist. Das Internetportal «Infosperber» hat einige handfeste Gründe benannt, die für die weit verbreitete Digitalisierungs-Skepsis verantwortlich sind. Während Inhaber von elektronischen Identitätskarten darin ihre biometrischen Daten und AHV-Nummern eintragen müssen, ist dies für Organisationen, welche diese Daten abfragen, nicht zwingend vorgeschrieben. Es können also Akteure auftreten, die ihre Identität verschleiern können. «Infosperber» dazu kurz und bündig: Man hat es hier mit einem «weit offenen Einfallstor für Betrüger in einer mit behördlichem Vertrauensvorschuss ausgestatteten Welt» zu tun.
Ein zweiter von «Infosperber» benannter Punkt: das schweizweit geplante Organspende-Register. Hintergrund: Wer keine Organe spenden will, muss dies inskünftig dokumentieren. Eine Eintragung in ein elektronisches Organspende-Register soll nur möglich sein, wenn man sich per E-ID identifiziert.
Gravierend ist die Ermächtigungsklausel, die der Bundesrat in Art. 32 des E-ID-Gesetzes eingebaut hat: «Um die Verwendung der Schweizer E-ID, deren rechtliche Anerkennung im Ausland und die Anerkennung ausländischer E-ID in der Schweiz zu erleichtern, kann der Bundesrat völkerrechtliche Verträge selbständig abschliessen.» Heisst im Klartext: Der Bundesrat kann ohne Kontrolle und Mitbestimmung von Parlament und Volk mit x-beliebigen Staaten und internationalen Organisationen wie der UNO und der WHO verbindliche Vertragsverpflichtungen eingehen.
Einmischung von Staatsunternehmen in den Abstimmungskampf
Der eigentliche Skandal rund um die Einführung des elektronischen Identitätsausweises besteht jedoch darin, dass sich die mehrheitlich in Staatsbesitz (51 %) befindende Swisscom in den Abstimmungskampf eingemischt hat. Die Kampagne der Befürworter unterstützte Swisscom mit einer Spende von 30 000 Franken. Mehr noch: Swisscom machte über seine Medienkanäle für die Einführung der E-ID mobil. Die begründete Vermutung liegt nahe, dass diese Einmischung eines zur Neutralität verpflichteten Staatsbetriebs den Ausschlag zugunsten des E-ID-Gesetzes gab, denn die Differenz zwischen dem Pro- und Kontra-Lager betrug wie oben erwähnt gerade einmal 21 266 Stimmen – bei einer Gesamtbeteiligung von 2 747 832 Bürgerinnen und Bürgern.
Die Eidgenössische Demokratische Union EDU hat deshalb eine sogenannte Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung vom 28. September 2025 eingereicht. Nimmt das Bundesgericht seine eigene Rechtsprechung ernst, sind die Aussichten auf eine Annullierung dieser Abstimmung gut, denn es gibt einen Präzedenzfall: Mit Urteil vom 10. April 2019 hatte das Bundesgericht – erstmals in seiner Geschichte – eine eidgenössische Volksabstimmung als ungültig erklärt. Warum? Es ging um die von der damaligen CVP lancierte Verfassungs-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Im Abstimmungsbüchlein hatte der Bundesrat dem Stimmvolk vorgegaukelt, lediglich 80 000 Ehepaare seien von der Heiratsstrafe betroffen. Wie die Öffentlichkeit erst nach der Abstimmung erfuhr, sind es hingegen rund 450 000 erwerbstätige Ehepaare, die von der Heiratsstrafe betroffen sind. Besonders skandalös: Wie der Bundesrat später einräumte, hatte er Kenntnis von seinem Zahlenbeschiss. Er habe jedoch kurz vor der Abstimmung das Stimmvolk nicht mehr (mit den korrekten Zahlen) «verunsichern» wollen.
Auch diese Abstimmung war hauchdünn ausgefallen: Die Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe wurde nur mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 50,8 % abgelehnt. Eigentlich eine klare Sache für die Ablehnung auch der E-ID-Abstimmung, ginge es nach der Logik des Rechtsstaates.
Der Vertrauensverlust in die staatlichen Institutionen setzte also nicht erst mit der Corona-Pandemie ein, geht vielmehr weiter zurück. Hingegen hat Stefan Millius recht, wenn er feststellt, dass sich Vertrauen nicht verordnen, schon gar nicht erpressen lässt. Wer es verspielt habe, müsse doppelt so hart arbeiten, um es zurückzugewinnen.
Und wie sieht es mit dem Vertrauen in die kirchlichen Institutionen aus? Auch ihr Vertrauenskapital hat in der Bevölkerung stark gelitten. Die Reformierte Kirche hat nach einer ursprünglichen Totalverweigerung jüngst eine halbherzige Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in den eigenen Reihen beschlossen. Auf katholischer Seite reagiert man mit einer inquisitorischen Überdosis auf begangene Missbrauchsfälle (vgl. swiss-cath.ch «Skandal-Assessment in Schweizer Bistum – ein Nachtrag»). Beide Arten der Vergangenheitsbewältigung scheinen wenig geeignet, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Die Kirchen könnten vom Staat lernen – wie man es nicht macht.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Wenn die vorberatende Kommisssion sich nicht mit diesen Frage auseinandergesetzt hat, könnte man sie als korrupt bezeichnen. Gewisslich sind sie alle Swisscom-Aktionäre und verdienen mit an den Subventionen. Hat niemand bemerkt, daß ein Swisscom-Aktionär oder ein Swisscom-MA grundsätzlich befangen ist? Hierzulande war solche Korruption sehr verpönt und darum auch diskret. Jetzt ist sie offensichtlich.
Schaut und bewegt euch vorwärts, das gilt für Staat und Kirche.