Vikar Michael Fent, Ihre Predigt an Allerheiligen sorgt für Gesprächsstoff. Sie hätten dabei unter anderem mit dem Fegefeuer und der Hölle «gedroht». Stimmt das?
Ich habe niemandem gedroht. Ich habe die Predigt mit folgender Frage begonnen: «Was passiert eigentlich nach dem Tod?» Eine bedeutende Frage für jeden Menschen finde ich. Ich habe dann die klassische Antwort des katholischen Glaubens gegeben: Wir werden gerichtet; es gibt Himmel, Hölle und Fegefeuer. Das ist die offizielle Lehre der Kirche, nachlesbar im aktuellen Katechismus der Katholischen Kirche, der 1992 von Johannes Paul II. herausgegeben wurde. Ab der Nummer 1021 findet man alles. Ich habe diese Lehre der Kirche sachlich und nüchtern dargelegt – genau so, wie sie ist. Warum das als Drohung aufgefasst wird, weiss ich nicht. Es ist wohl die offizielle Lehre der Kirche, die provoziert und Anstoss erregt! Denn der Zeitgeist will etwas anderes. Er möchte einen Gott, der die Menschen in ihrem Lebenswandel stets bestätigt und alles absegnet, was sie tun und lassen. Mir fällt allgemein auf, dass man das Evangelium nur noch sehr selektiv wahrnehmen will. So zimmert man sich ein Auswahl-Christentum zusammen, bei dem alles aus dem Evangelium rausgeschnitten, verschwiegen oder uminterpretiert wird, was einem in der eigenen Lebensweise stört. Aber das ist dann nicht mehr das Evangelium Jesu Christi.
Im Leserbrief steht auch, Sie hätten gesagt, dass man «wöchentlich mindestens einen Gottesdienst» und sich «jährlich der Beichte unterziehen» müsse, um in den Himmel zu kommen.
Auch hier habe ich nur an das Sonntagsgebot der Kirche erinnert und keine Drohung ausgesprochen. Das Grundproblem ist, dass die Mentalität von heute die Lehre der Kirche nicht mehr so annehmen will, wie sie objektiv ist.
Ein anderer Vorwurf ist, Sie hätten den Ablass als Mittel dargestellt, um den Verstorbenen den Himmel zu erkaufen. «Je mehr wir bezahlen, umso schneller werden sie im Lichte aufgenommen?», fragt die Leserbriefschreiberin. Was genau haben Sie in diesem Zusammenhang gepredigt?
In der Woche von Allerseelen kann man jeden Tag unter den entsprechenden Bedingungen einen Ablass für die Verstorbenen gewinnen. Mit Geld hat das gar nichts zu tun. Da werden im Leserbrief wohl einige Dinge verwechselt. Den Ablass hat übrigens Papst Franziskus im Jahr der Barmherzigkeit 2015/2016 rehabilitiert.
An der Kirchgemeindeversammlung wurde auch Ihre Weigerung angesprochen, die Kommunion an Geschiedene auszuteilen. Das ist ein heikles Thema.
Es geht hier um den Umgang mit den wiederverheirateten Geschiedenen und nicht generell um Geschiedene. Dies wurde im Artikel des «Boten der Urschweiz» nicht richtig erwähnt. In dieser Frage halte ich mich an das nachsynodale Apostolische Schreiben Amoris Laetitia von Papst Franziskus, das eine Gewissenserforschung anmahnt – einen sogenannten Weg der Unterscheidung zusammen mit einem Seelsorger –, um zu klären, ob einem Kommunionempfang nichts im Wege steht. Auch «Amoris Laetitia» lädt nicht alle Katholikinnen und Katholiken unterschiedslos zur heiligen Kommunion ein. Die Lehre der Kirche diesbezüglich ist, dass eine Person, die in irregulären Verhältnissen lebt, nicht einfach so zur Kommunion zugelassen werden darf. Daran halte ich mich.
Der Kirchgemeinderat erklärte, Ihnen eine «letzte Chance» zu geben. Hätten Sie sich mehr Rückendeckung durch den Kirchgemeinderat gewünscht? Schliesslich erfüllen Sie Ihren Auftrag als Priester, indem Sie die Lehre der Kirche verkünden.
Wichtig ist, dass der Bischof hinter mir steht. Aus meiner Sicht habe ich ein gutes Verhältnis zum Kirchenrat. Ich habe den Eindruck, dass sie mich trotz der inhaltlichen Differenzen schätzen.
Vikar Michael Fent studierte Theologie in Chur und Rom. Er arbeitet als Vikar in den Pfarreien Steinen, Lauerz und Goldau.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Ich habe immer nur sehr viel Gutes von ihm gehört, und weiß daß ihn viele Leute sehr schätzen, gerade weil er die katholische Lehre klar, aber auch auf eine sehr gewinnende Art vertritt und überzeugend vermittelt.
Persönlich kenne ich ihn kaum bis gar nicht, aber das ist es was ich öfters über ihn gehört habe.
Ein Priester muß auch das gesamte Evangelium verkünden, unverkürzt und unverfälscht, das gehört zu seinen Aufgaben. Ich habe nicht den Eindruck daß hier etwas Falsches gesagt wurde, zumindest nicht von Seiten des Vikars.
Anders sieht es hingegen aus was denjenigen betrifft, der ihm "Drohung" unterstellt, hier hat sich ein großes Unwissen geoffenbart:
Hw. Fent kann nämlich unmöglich mit der Hölle "drohen", da eine Drohung, um eine solche sein zu können, voraussetzt, daß der Drohende das, womit er (angeblich) droht, selbst beeinflussen kann. Da er aber nicht der liebe Gott ist, und darin wohl auch die Person übereinstimmt die diesen Vorwurf erhoben hat, kann er nicht über Himmel und Hölle entscheiden.
Somit ist es unmöglich eine Drohung, sondern eine Warnung. Und das ist eine gute, löbliche und wichtige Sache. Eine Verpflichtung für einen jeden Geistlichen, auch auf die reale Möglichkeit hinzuweisen, sein Leben zu verwirken.
Wenn ich dem Kettenraucher sage, er kann -vielleicht- Lungenkrebs oder ein Raucherbein bekommen ist es ebenso wenig eine Drohung als wenn ich dem Skifahrer sage, er kann sich das Bein brechen oder dem Schüler er bekommt eine schlechte Note wenn er nicht lernt. All das sind keine Drohungen, weil der Ausgang nicht von einer Entscheidung dessen abhängt, der auf die objektiv existierende Gefahr hinweist, um diese auf ein Minimum zu reduzieren.
Genauso mit der Hölle: als eine prinzipiell bestehende Gefahr, von der auch Christus mehrfach spricht, muß auf sie hingewiesen werden. Sonst wäre es verantwortungslos.
Wenn man sich von einem Hinweis auf die Hölle "bedroht" fühlt, so sagt das viel über einen aus. Nicht nur daß man nicht in der Lage ist zwischen Warnung und Drohung zu unterscheiden, sondern auch daß sich vielleicht doch auch das eigene Gewissen regt.
Zum Schluß sei noch zwecks Veranschaulichung ein Beispiel für eine tatsächliche Drohung angebracht.
Wir sagten, Voraussetzungen für eine Drohung ist, daß die Realisierung des Angedrohten vom Drohenden abhängt.
Eine Drohung liegt etwa dann eindeutig vor, wenn ein Kirchgemeinderat einem Vikar sagt, er habe noch "eine letzte Chance". Das ist eindeutig eine Drohung mit verbundener Nötigung, da (leider Gottes) Kündigungen im iuridischen Kompetenzbereich des Kirchenrates liegen.
Wer hier also droht ist der Kirchgemeinderat, nicht der Vikar!
Aber gerade deshalb ist es ja so wichtig, daß es auch nüchterne, sachliche und theologisch korrekte Beiträge wie jene von Hochwürden Fent gibt, die weder dem falschen "alles ist satanisch", noch dem ebenso falschen "die Hölle gibt es eh nicht" verfallen, sondern die Dinge so nennen wie sie sind.
Solche Predigten und Beiträge sind die beste Prävention vor unsachlichen Auswüchsen und Übertreibungen.
Wie abstrus ist diese Ansage?!
1. Der Vikar liess sich allem Anschein nichts zuschulden kommen.
2. Der Kirchenrat hat über Lehrfragen einfach nicht zu befinden.
Solche Ansagen sind, wenn sie zutreffend kolportiert wurden, Amtsanmassung!