Etymologisch sind die sacramentalia sozusagen die «kleinen» sacramenta. Unter «Sakrament» verstehen wir seit der begrifflichen Präzisierung im 12. Jahrhundert heilige Zeichen mit drei Kennzeichen: die innere Gnade, ein äusseres Zeichen und die Einsetzung durch Jesus Christus.
Ein Sakrament vermittelt heiligmachende Gnade für die Empfänger, die bereit sind, sie aufzunehmen. Während die einschlägige Definition von «Sakrament» nur auf sieben heilige Zeichen zutrifft, umfassen die Sakramentalien einen sehr weiten Bereich. Dazu gehören etwa das Kreuzzeichen, das Weihwasser, geweihte Bilder und Rosenkränze. Das Zweite Vatikanische Konzil definiert die «Sakramentalien» folgendermassen: Es sind «heilige Zeichen, durch die in einer gewissen Nachahmung der Sakramente Wirkungen, besonders geistlicher Art, bezeichnet und kraft der Fürbitte der Kirche erlangt werden. Durch diese Zeichen werden die Menschen bereitet, die eigentliche Wirkung der Sakramente aufzunehmen; zugleich wird durch solche Zeichen das Leben in seinen verschiedenen Gegebenheiten geheiligt» (Sacrosanctum Concilium, 60).
Der von den «Sakramentalien» bezeichnete Bereich umfasst Segnungen, die den Beistand Gottes vermitteln möchten, beispielsweise für die Kinder bei der Einschulung oder für eine neu bezogene Wohnung. Segnungen verändern den Rechtscharakter der gesegneten Personen, Sachen und Orte nicht.
Die Weihungen hingegen sondern Personen, Sache oder Orte für Gott aus und entziehen sie einer bloss weltlichen Zweckbestimmung. Das gilt etwa für die Weihe eines Abtes, einer Kirche oder eines Friedhofs.
Neben den Segnungen und Weihungen gibt es auch die Beschwörungen (Exorzismen), die im Namen Gottes die Macht des Bösen vertreiben sollen.
Die Segnungen, die den Beistand Gottes herabrufen, werden in der lateinischen Fachsprache als benedictiones invocativae bezeichnet, während die Weihungen benedictiones constitutivae heissen (sie begründen einen neuen Zustand). Die begriffliche Unterscheidung ist in der deutschen Sprache freilich nicht immer sehr klar. So spricht man etwa von «Palmsegnung» und von «Palmweihe», auch wenn es sich um eine «Weihe» handelt (benedictio constitutiva).
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