So erscheint der Beitrag aktuell: Mit der korrekten Erwähnung des Grossmünsters.

Mit spitzer Feder

Aus­ge­rech­net: Medien-​Branchenportal per​so​en​lich​.com star­tet mit einem Fake ins Neue Jahr

Da hatte ein Redak­tor bzw. eine Redak­to­rin in der Sil­ves­ter­nacht wohl etwas zu tief ins Cham­pa­gner­glas geguckt. Denn aus­ge­rech­net das Online-​Magazin der Schwei­zer Kom­mu­ni­ka­ti­ons­wirt­schaft – so die Selbst­de­kla­ra­tion – star­tete mit einem Fake ins Neue Jahr: Am 1. Januar 2024 prangte auf der Front­seite eine Foto­mon­tage mit einer gross in den Vor­der­grund gerück­ten Kir­che. Dazu der Lead: «Im Rah­men des Pro­jekts ‹Liecht­Träum› sind auf den Fas­sa­den vom Frau­müns­ter, dem Stadt­haus oder dem Opern­haus in Zürich Licht­ge­mälde zu sehen.»

Bei genauerem Hinsehen entpuppte sich das vermeintliche Fraumünster just als dessen Gegenüber auf der anderen Seite der Limmat: mitten in die Häuserfassaden hineinprojiziert war das Grossmünster. Katharina von Zimmern, letzte Äbtissin des Fraumünsterklosters in Zürich, dürfte die solcherart verunzierte ehrwürdige Fassade ihres Klosters namens «LiechtTraum» eher als Albtraum erschienen sein.


Klar: Es handelt sich dabei um eine Petitesse, eine lässliche Sünde sozusagen, die da den Medienprofis von persoenlich.com unterlaufen ist – kann ja einmal passieren.

Was nicht passieren darf: Der Unterzeichnete hat die Redaktion in der Kommentarspalte auf diesen ärgerlichen Lapsus aufmerksam gemacht. Die fällige Korrektur wurde postwendend vorgenommen, allerdings ohne den Kommentar aufzuschalten und ohne auf die Korrektur hinzuweisen. Wie heisst es doch so schön in Art. 5 der Erklärung der Pflichten der Journalistinnen und Journalisten des Schweizer Presserats: «Sie berichtigen jede von ihnen veröffentlichte Meldung, deren materieller Inhalt sich ganz oder teilweise als falsch erweist.» Zu einer korrekten Berichtigung gehört es gemäss konstanter Spruchpraxis des Schweizer Presserats auch, dass «die Korrektur eines Artikels für die Leserschaft transparent gemacht wird» (so wörtlich im Entscheid 78/2021, in welchem der Schweizer Presserat eine nicht erfolgte bzw. unkorrekte Berichtigung von «kath.ch» rügen musste). Für das Vorzeigeportal der Medienbranche schon mehr als nur eine «lässliche Sünde».


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

E-Mail

Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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Bemerkungen :

  • user
    Michael 04.01.2024 um 15:42
    Und bitte berichten Sie dann hier auch,

    wenn dann das Grossmünster wieder katholisch ist. Die Jahreszahl allerdings ist dann wohl nochmals eine andere.