In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie es überhaupt dazu gekommen ist, dass Laientheologinnen und -theologen behaupten können, ihnen stünde beispielsweise das Mitbeten des Hochgebets oder die Krankensalbung zu. Und hier kommen die Bischöfe nicht darum herum, ihre Mitverantwortung einzugestehen.
Unterscheidung von gemeinsamem und Weihepriestertum
Die Katholische Kirche kennt das dreistufige Weiheamt: Bischof, Priester, Diakon. Zu allen Zeiten gab es Männer und Frauen, die aufgrund des gemeinsamen Priestertums in der Kirche mitwirkten: als Katechetinnen, Messmer, in der Diakonie usw.
Nun werden in der Schweiz seit den 70er-Jahren Theologinnen und Theologen als Seelsorgerinnen (bisher Pastoralassistenten) angestellt – was früher Menschen ehrenamtlich ausübten, wurde zu einem bezahlten Dienst.
Persönliche Zwischenbemerkung: Bei einem internationalen Treffen im Jahr 2008 in Rom kam ich ins Gespräch mit vier Personen aus Südamerika. Sie wollten wissen, was ich von Beruf sei. Da sie mit dem Ausdruck «Pastoralassistentin» nichts anfangen konnte, erklärte ich ihnen, was ich alles tue: Religionsunterricht, Kinder- und Erwachsenenpastoral, Gestaltung von Wortgottesdiensten … Die vier schauten sich ungläubig an und meinten dann zu mir gewandt: «Das machen wir alles auch, aber dafür erhalten wir keinen Lohn.»
Im Laufe der Jahre wurde den Laientheologinnen und -theologen immer mehr Funktionen innerhalb der Pfarrei übertragen. Dabei verwischten sich die Unterschiede zwischen dem gemeinsamen und dem hierarchischen Priestertum, die gemäss Lumen gentium nicht nur dem Grade, sondern auch dem Wesen nach bestehen.
«Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen aber und das Priestertum des Dienstes, das heisst das hierarchische Priestertum, unterscheiden sich zwar dem Wesen und nicht bloss dem Grade nach (LG 10).
Folgenreiche Nivellierung
Diese Nivellierung zwischen Priestern einerseits und Laientheologinnen und Laientheologen andrerseits wird von den Bischöfen stillschweigend toleriert oder gar aktiv unterstützt. Dies zeigt sich klar am Beispiel von zwei Gottesdiensten: Der Feier der Chrisam-Messe und in der Institutio- resp. Missiofeier.
Chrisam-Messen
Zu den Chrisam-Messen werden nicht nur Priester und Diakone, sondern auch explizit die Seelsorgerinnen und Seelsorger eingeladen. (Im Bistum Chur kam diese Idee nebenbei bemerkt 2021 vom Bischof selbst.) Im Laufe des Gottesdienstes erneuern sie ihr (Weihe-)Versprechen. In den Bistümern Basel und Chur wird dabei immerhin noch zwischen Priestern, Diakonen und hauptamtlichen Laien unterschieden; im Bistum St. Gallen wird das Versprechen (welches Versprechen?) von allen gemeinsam erneuert.[1] Es wird so bewusst der irreführende Eindruck erweckt, als ob auch Seelsorgerinnen und Seelsorger am dreistufigen Weiheamt teilhätten.[2]
Missio und Institutio
Laien können gemäss Kirchenrecht für die Dienste des Lektorats und des Akolythats auf Dauer bestellt werden und nach Massgabe des Rechtes weitere Aufgaben wahrnehmen. Dafür hat sich in manchen Diözesen der Begriff «Missio canonica» oder «Institutio» eingebürgert. Die «Missio canonica» erhalten im Bistum Basel und Chur die Priester und Seelsorgerinnen und Seelsorger, im Bistum St. Gallen auch die Religionspädagoginnen und -pädagogen. Im Bistum Basel und St. Gallen gibt es zusätzlich noch die «Institutio». Das Bistum St. Gallen erklärt, dass die Institutio vor allem eine geistliche Dimension» habe.[3] Das Bistum Basel sieht in der Institutio eine «Aufnahme in den kirchlichen Dienst ohne direkte Aufgabenzuweisung». Hier wird versucht, einem blossen Rechtsakt einen quasi sakramentalen Charakter zu verleihen. Wohin das führen kann, zeigte die Missiofeier vom 24. September 2022 im Bistum Chur.
Hier wurde, wie aus dem Video (ab Min 50.45) ersichtlich ist, in weiten Teilen eine Weihe nachgeahmt (siehe dazu auch die Gegenüberstellung einer Priesterweihe mit der Missiofeier). Im Wesentlichen wurden folgende Elemente übernommen:
- Vorstellung der «Kandidaten» durch den Regens und deren «Hier bin ich»
- «Weiheversprechen»
- «Weihegebet» mit ausgebreiteten Händen
- Handauflegung und Umarmung (Friedensgruss)
- ausdeutender Ritus (Übergabe einer Hostienschale)
Bizarres Detail: Bei der Segnung der Hostienschalen, die den Neu-Beauftragten überreicht wurden, sprach Bischof Bonnemain explizit davon, dass diese «für die Feier der Eucharistie bestimmt sind». Nicht geweihte Seelsorgerinnen und Seelsorger haben aber bekanntlich in der Eucharistie keinen eigenen liturgischen Auftrag.
Die kirchenrechtliche Beauftragung von nicht geweihten Seelsorgerinnen und Seelsorger als eine Art «Weihe» zu gestalten, trägt massgeblich zur genannten Nivellierung bei.
Wie sich diese in der konkreten Pastoral auswirkt, zeigen die folgenden Beispiele.
Beispiel Wortgottesfeier mit Kommunionspendung
Aufgrund eines (vermeintlichen?) Priestermangels begannen Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten mit sonntäglichen Wort-Gottes-Feiern. In deren Zentrum steht das Wort Gottes, was ganz dem Wunsch des Zweiten Vatikanums entspricht, den «Tisch des Wortes reichlicher zu decken». Leider blieb es nicht bei den Wort-Gottes-Feiern – schnell wurden daraus «Kommunionfeiern», da die Gläubigen am Sonntag angeblich die Kommunion wünschten.
Den ausgebildeten Theologinnen und Theologen müsste klar sein, dass die Eucharistiefeier mehr ist als die Austeilung eines «heiligen Brotes». Aus gutem Grund kennt die Kirche keine Kommunionspendung ausserhalb der Eucharistiefeier (ausgenommen Krankenkommunion und in der Karfreitagsliturgie). Als den Verantwortlichen bewusst wurde, dass die Gläubigen oft nicht mehr zwischen einer Eucharistiefeier und einer Kommunionfeier unterscheiden können, verlangten sie nicht die Einhaltung der Vorschriften, sondern führten ein neues liturgisches Buch für Wort-Gottes-Feiern ein. Man hoffte, dass durch einen anderen Gottesdienstablauf der Unterschied klarer werde. Die Austeilung der Kommunion blieb und somit auch die Herabsetzung der Kommunion und in deren Gefolge die Herabwürdigung der Eucharistiefeier selbst. Die Konsequenz davon: Für viele Gläubigen sind Kommunionfeiern und Eucharistiefeier austauschbar geworden, da sie in beiden Feiern die Kommunion erhalten. Dies förderte die irrige Auffassung, dass Priester entbehrlich sind, da die nicht geweihten Seelsorgerin resp. der Seelsorger Kommunionfeiern vorstehen können.
Beispiel Laienpredigt
Die «Predigt» innerhalb einer Eucharistiefeier ist eine Homilie; diese ist dem Priester oder Diakon vorbehalten (can. 767 §1). Im Dokument Beauftragte Laien im kirchlichen Dienst der SBK aus dem Jahr 2005 wurde die Predigt innerhalb einer Eucharistiefeier durch Laientheologinnen und Laientheologen erlaubt, «um die immer weniger und älter werdenden Priester in dieser Hinsicht etwas zu entlasten». Die Bischöfe mahnen eindringlich, diese «Erlaubnisse nicht extensiv zu handhaben und daraus kein eigentliches Predigtrecht der Pastoralassistenten und -assistentinnen abzuleiten, ein Recht, welches ihnen nicht zukommt. Priester und Diakone sind kraft ihrer Weihe die ersten Verkündiger des Evangeliums in den Pfarreien, und sie sollen diesen ihren Auftrag auch regelmässig erfüllen.» Was von den Bischöfen als Unterstützung der Priester gedacht war, ist heute der Normalfall. In den meisten Pfarreien gibt es einen Predigtplan, gemäss dem regelmässig alle Hauptamtlichen predigen – unabhängig davon, ob der Priester eine solche Unterstützung braucht oder nicht. Während in den Bistümern Basel und St. Gallen die im Dokument verlangte Predigterlaubnis erteilt wird, predigen im Bistum Chur die Seelsorgerinnen und Seelsorger ohne Erlaubnis. Bischof Bonnemain strich zwar den Satz «Mit dieser Beauftragung ist keine Predigterlaubnis innerhalb der Eucharistiefeier verbunden» aus der «Missio canonica», doch damit ist nicht automatisch eine Erlaubnis erteilt. Er selbst will die Bestimmungen zur Homilie nicht so «eng» interpretieren: «Für mich ist die Frage, wer in der Eucharistiefeier predigt, zweitrangig. Viel wichtiger ist mir die Qualität der Predigt.»[4]
Auch Bischof Gmür muss sich den Vorwurf gefallen lassen, sich nicht an die Richtlinien der SBK zu halten. Am 24. Juni 2022 feierte die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) ihr 50-Jahr-Jubiläum. Der Eucharistiefeier stand Bischof Felix Gmür vor; Bischof Markus Büchel und Abt Urban Federer aus Einsiedeln waren unter den Konzelebranten. Die «Festpredigt» hielt Marie Louise Beyeler, Präsidentin der katholischen Landeskirche des Kantons Bern. Da mehrere Bischöfe und Priester anwesend waren, gab es keinen Grund, die Homilie Frau Beyler zu überlassen. Pastorale Gründe dafür anzuführen, wäre grotesk – das wäre dann quasi der Freipass, in jeder Eucharistiefeier Laien predigen zu lassen, denn «pastorale Gründe» lassen sich immer finden.
Durch die Laienpredigt in der Eucharistiefeier wird die Überzeugung der Katholischen Kirche, dass der Priester Christus als das eine und einzige Haupt der Kirche repräsentiert und ihm deshalb die Aufgabe des Leitens und des Verkündens zukommt, verdunkelt. Gemäss Can. 767 §1 ist die Homilie Teil der Liturgie selbst und dem Priester oder Diakon vorbehalten. Diesbezüglich ist durch Can. 766 eben gerade keine Ausnahme vorgesehen. Der Trend von der Eucharistiefeier hin zu Wortgottesfeiern bedeutet letztlich, den Gläubigen «Quelle und Höhepunkt des christlichen Lebens» (LG 11) zu entziehen, denn es geht bei der hl. Eucharistie ja nicht nur um den Empfang der hl. Kommunion, sondern um den Vollzug der Anweisung des Herrn beim letzten Abendmahl: «Tut dies zu meinem Gedächtnis.»
Beispiel (Kranken-)Salbung
Mehrere nicht geweihte Seelsorgerinnen und Seelsorger geben an, eine Salbung vorzunehmen. Es sei ein «geisterfülltes» Ritual und stärke die Kranken. Sie sind davon überzeugt, dass ihre Salbung «wirkt».
Theologinnen und Theologen müsste klar sein, dass zwischen einem Sakrament und einem Ritual ein gravierender Unterschied besteht: Im Sakrament wirkt Gott selbst; ein Ritual kann im besten Fall ein Sinnbild für das Wirken Gottes sein.
«Die sieben Sakramente sind die Zeichen und Werkzeuge, durch die der Heilige Geist die Gnade Christi, der das Haupt ist, in der Kirche, die sein Leib ist, verbreitet.» (KKK 774)
Ein Priester kann nur aufgrund seiner Weihe Brot und Wein in Leib und Blut Christi wandeln oder im Dienst der Kirche Sünden vergeben: Jesus Christus hat diese Vollmacht einigen auserwählten Jüngern– und eben nicht allen – gegeben, welche von diesen weitergegeben wurde. Gott wirkt durch sie das Sakrament, weil er in Jesus Christus diese Zusage gemacht hat.
Wenn nun Theologinnen und Theologen sich auf das gemeinsame Priestertum berufen und erklären, dass Gott «wirkt», wenn sie ein «Salbung» vollziehen oder die Wandlungsworte sprechen, stellen sie damit die Behauptung auf, dass sie über Gott verfügen können: Gott «muss» das Sakrament wirken, weil sie das im Sinne der vielbemühten Selbstermächtigung von ihm verlangen. Was für eine absurde Vorstellung!
Persönliche Anmerkung: Der langjährige Lebensgefährte meiner Mutter lag im Sterben im Kantonsspital Luzern. Wir fragten nach einem Priester für die Krankensalbung. (Der Sterbende konnte nicht mehr schlucken, sodass der Kommunionempfang nicht mehr möglich war.) Anstelle eines Priesters kam eine Spitalseelsorgerin. Auf unsere Nachfrage nach einem Priester, erklärte sie: «Wir haben hier im Kantonsspital seit Jahren keinen Priester mehr. Wenn Sie einen Priester wollen, müssen Sie selber einen organisieren.» In der Folge erklärte sie, sie könnte auch eine «Salbung» vornehmen. Sie hätte dazu die Erlaubnis des Bischofs und könnte diese auf Wunsch auch vorweisen. Der Lebensgefährte meiner Mutter war mit dieser «Salbung» einverstanden. Kurz darauf kam die Spitalseelsorgerin zurück und nahm die «Salbung» vor: Kreuzzeichen, Psalm, Segnung des Sterbenden mit einem nicht näher definierten Öl, Segnung des Sterbenden durch meine Mutter und mich, Vaterunser und ein kurzes Gebet. Das Ganze dauerte knapp fünf Minuten. In dieser Zeit klingelte zweimal das Telefon der Spitalseelsorgerin und sie unterbrach jeweils die «Salbung», um die Anrufe entgegenzunehmen!
Später erzählte meine Mutter, ihr Lebensgefährte hätte noch die Krankensalbung erhalten, obwohl ich sie am Sterbebett darauf hingewiesen hatte, dass dies keine Krankensalbung sei und auch die Spitalseelsorgerin nie von einer Krankensalbung gesprochen hatte. In der belastenden Situation des Abschiednehmens war meine Mutter nicht in der Lage, zwischen einer Salbung und Krankensalbung zu unterscheiden.
Das Problem der liturgischen und sakramentalen Missbräuche kann nur gelöst werden, wenn die Unterscheidung zwischen gemeinsamem und hierarchischem Priestertum wieder klar vorgenommen wird. Dies schreiben die Bischöfe selbst in ihrem Brief: «Sie alle wissen, dass nur der Priester gültig der Eucharistie vorsteht, sakramentale Versöhnung zuspricht und die Krankensalbung spendet. Gerade auch dazu wird er geweiht. Diese römisch-katholische Glaubensregel gilt es auch in unseren Bistümern uneingeschränkt zu respektieren. Es geht hier nicht um einen blinden Gehorsam und schon gar nicht um die Förderung eines patriarchalen Klerikalismus, sondern um die Überzeugung, dass Priester im Dienst und im Vollzug der Sakramente sichtbar machen, dass Jesus Christus selbst in und durch die Sakramente wirkt.»
Gleichzeitig ist eine solide Ausbildung in Dogmatik und Liturgiewissenschaft einzufordern. Hier stehen in erster Linie die Bischöfe in der Pflicht. Nur wenn diese entschieden gegen (liturgische) Missbräuche vorgehen und selbst keinen Anlass für Kritik bieten, kann sich die Situation der Kirche (Deutsch-)Schweiz zum Guten wenden. Es stellen sich zwei Fragen: Werden die Bischöfe den Mut aufbringen, den Worten in ihrem Neujahrsbrief auch Taten folgen zu lassen? Und: Werden sich die Priester, Seelsorgerinnen und Seelsorger danach richten oder ist es dafür inzwischen schon zu spät?
[1] https://www.youtube.com/watch?v=C27V231gRis Chrisam-Messe 2021 im Bistum Basel; https://www.youtube.com/watch?v=roF6LzICQFk Chrisam-Messe 2022 im Bistum Chur; https://www.youtube.com/watch?v=W1Jfo06x07s Chrisam-Messe 2021 im Bistum St. Gallen.
[2] In den Videoaufnahmen der Gottesdienste des Bistums Basels und des Bistums Chur sind auch Seelsorgerinnen zu sehen, die eine liturgische Funktion übernehmen und die eine Art Stola tragen. Diese ist bekanntlich Bischöfen, Priestern und Diakonen vorbehalten.
[3] https://www.bistum-stgallen.ch/fileadmin/kundendaten/Dokumente/HiReWe_neu/4.2.3_Institutio_Missio_BistumSG.pdf
[4] Predigt zur Missiofeier vom 25. September 2021 in der Kirche Maria Krönung in Zürich-Witikon
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Christus, der Herr, hat immer wieder den Vater, «trotz» all seiner Liebe, als die höchste Autorität im Himmel und auf Erden verkündet. Ja, diese Autorität ist integrierender Bestandteil seiner Liebe. Ohne sie würde die ganze Schöpfung ins Chaos versinken. Deshalb muss unsere Verkündigung den Willen Gottes wieder ganz energisch ins Spiel bringen. Sie muss den Menschen (wieder) lehren, sich bei allen Entscheiden zu fragen, ob das der Wille Gottes sein kann, oder ob es nicht doch nur um meinen Willen, den Willen der Menschen handelt, oder vielleicht sogar den Willen des Bösen in Person, den Willen Satans.
Unsere Vorfahren wussten noch: «An Gottes Segen ist alles gelegen!» Machen auch wir uns diese Wahrheit wieder bewusst.