(Bild: Sigmund/Unsplash)

Hintergrundbericht

Black Fri­day in Frankfurt

Was befürch­tet wurde, ist ein­ge­trof­fen: Die Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter des «Syn­oda­len Weges» in Deutsch­land steu­ern offe­nen Auges auf ein Schisma zu.

Am Donnerstag begann die fünfte und letzte Sitzung des «Synodalen Weges» in Frankfurt. Bereits zuvor hatte das Präsidium entschieden, auch weiterhin namentlichen Abstimmungen den Vorrang vor geheimen Abstimmungen einzuräumen. Dies widersprach klar der Satzung des Synodalen Weges, die geheime Abstimmungen auf Antrag vorsieht. Im Streitfall wäre die Satzung höherrangig als die Geschäftsordnung – das Präsidium setzte sich eigenmächtig über diese rechtlichen Vorgaben hinweg. Damit scheiterten die Bischöfe mit ihrem Antrag, bei gleichzeitig formulierten Anträgen auf geheime und namentliche Abstimmung einer geheimen Abstimmung den Vorrang zu geben.

Weiheamt soll bleiben – mit Änderungen
Am ersten Tag verabschiedete die Vollversammlung einen theologischen Grundlagentext, in dem es heisst: «Damit diese Botschaft [von der Heiligkeit Gottes] verkündet wird, braucht die Kirche Priester.» Die Aufgabe der Priester bestehe in der Vermittlung des göttlichen Geheimnisses. Der sakramentale Dienst des Weiheamtes gehöre «zum ‹Wesen› des Katholischen».

Das Papier mahnt, der «tiefe Sinn des sakramentalen Priestertum» lasse sich aber nur gewinnen, wenn die «ständischen Elemente, die diesen Beruf bisher prägen», aufgegeben werden. Betreffend Unterschied zwischen geweihtem und allgemeinem Priestertum heisst es: «Das priesterliche Dasein unterscheidet sich ausserhalb seiner sakramentalen Handlungen nicht von dem aller Gläubigen.» Und weiter: «Dieser Dienst am Volk Gottes begründet keine höhere Würde oder Heiligkeit (...) In der Kirche begründen die Funktionen keine Überlegenheit der einen über die anderen».

In der Frage des Pflichtzölibats und der möglichen Zulassung von Frauen zum Priesteramt spricht sich der Text für weitere Prüfungen aus. Unter anderem heisst es dazu: «Es besteht die Gefahr, dass die zölibatäre Lebensform in ein Abseits führt, wenn die Zeichenhaftigkeit von grossen Teilen des Volkes Gottes nicht mehr mitgetragen wird.»

Der verabschiedete Text erhielt eine Mehrheit von mehr als 88 Prozent der insgesamt 201 abgegebenen Stimmen; von den Bischöfen stimmten 77 Prozent dafür.

Homilie durch Laien
Am Freitag verabschiedete die Synodalversammlung einen weiteren Handlungstext mit dem Titel «Verkündigung des Evangeliums durch Lai*innen in Wort und Sakrament» mit einer Mehrheit von rund 90 Prozent. Darin wird auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz eine grundsätzliche Homilie-Erlaubnis für «qualifizierte und beauftragte Frauen und Männer» gefordert.

Der Text enthielt ursprünglich noch weitere Forderungen. So war die Rede davon, dass Nichtgeweihte künftig Taufen leiten und bei kirchlichen Trauungen assistieren können. Ebenso seien «Möglichkeiten der Wiederbelebung der Laienbeichte im Kontext der geistlichen Begleitung» sowie die Mitwirkung von Laien bei Krankensegnung und -salbung zu prüfen.
Auf Antrag des Rottenburg-Stuttgarter Weihbischofs Matthäus Karrer sollen diese Fragen nun in einem Konsultationsprozess erörtert werden, an dem auch die katholischen Orden und Verbände zu beteiligen sind. Der Prozess soll «zeitnah zu konkreten beschlussreifen Entscheidungen» führen.
Der Kölner Weihbischof Ansgar Puff äusserte die Sorge, dadurch würde «eine Art Sakramente light» etabliert, und der Augsburger Bischof Bertram Meier sagte, er wolle nicht, dass Kleriker zurückgedrängt würden, «um dann eigentlich die Frage zu stellen: Wozu braucht's noch die geweihten Menschen?»

Segensfeiern für homosexuelle Paare und zivil wiederverheiratete Geschiedene
Am gleichen Tag wurde ein weiteres Papier verabschiedet, das in Deutschland Segensfeiern für homosexuelle Paare und für zivil wiederverheiratete Geschiedene einführen will. Das Papier wurde mit 93 Prozent angenommen; von den Bischöfen stimmten knapp 81 Prozent dafür.

Das Papier mit dem Titel «Segensfeiern für Paare, die sich lieben» betont, eine Weigerung, die Beziehung zweier Menschen zu segnen, «die ihre Partnerschaft in Liebe, Verbindlichkeit und Verantwortung zueinander und zu Gott leben wollen» sei unbarmherzig bis diskriminierend. Insbesondere weil sich dies «gnadentheologisch nicht überzeugend» begründen lasse.

Es soll nun eine Handreichung für Segensfeiern für verschiedene Paarkonstellationen erarbeitet werden. Seelsorgerinnen und Seelsorgern, die eine solche Segensfeier durchführen, dürften keine disziplinarischen Konsequenzen mehr drohen. Für alle interessierten Paare solle es zur Vorbereitung Gespräche mit Seelsorgenden und gegebenenfalls Seminare geben.

Der Vertreter der Katholiken anderer Muttersprache, Emeka Ani, sagte: «Katholiken aus der afrikanischen Kultur sind strikt gegen gleichgeschlechtliche Partnerschaften.» Das Thema sollte auf Ebene der Weltsynode behandelt werden, wo er aber keine Mehrheit dafür sehe. Essens Bischof Franz-Josef Overbeck entgegnete: «Ich halte uns als Weltkirche für so interkulturell divers, dass wir an dieser Stelle sagen müssen, wir müssen es in unserem Land anders beantworten als anderswo.»

Die römische Glaubenskongregation hatte in einem 2021 veröffentlichten Schreiben nochmals bekräftigt, die Kirche habe keine Vollmacht, gleichgeschlechtliche Beziehungen zu segnen. Denn zu diesen gehörten sexuelle Aktivitäten ausserhalb der Ehe von Mann und Frau. Gott segne sündige Menschen, nicht aber die Sünde, so die Vatikanbehörde. Im Handlungstext heisst es dazu, der Rücklauf der Befragungen im Rahmen der Bischofssynode habe gezeigt, «dass die diesem Dokument grundgelegte Sicht auf Homosexualität vielerorts als nicht ausreichend angesehen wird». Es brauche eine theologische Weiterentwicklung. Der deutsche Vorstoss solle deshalb in den weltweiten synodalen Prozess einfliessen.
 


Swiss-cath.ch bat Kardinal Gerhard Ludwig Müller um eine Stellungnahme.

Zu den geplanten Segensfeiern für Homosexuelle Paare und zivil wiederverheirateten Geschiedenen
«Es ist jetzt die Verantwortung des Papstes und des Dikasteriums für die Glaubenslehre, diese glaubenswidrige Praxis und Lehre zurückzuweisen, die auf einem direkten Widerspruch zur Schöpfungsordnung und zum Ehesakrament beruht. Kein Priester oder Laie ist zum Gehorsam diesen falschen Hirten gegenüber in seinem Gewissen verpflichtet. Aber wir wissen ja, wie autoritär und erbarmungslos die selbst sich so nennenden «liberalen Reformer» ihre von Christus verliehene Autorität missbrauchen zum Niederreissen der Kirche. Segensfeiern für Paare, die nicht nach dem Wesen der Ehe und den Geboten Gottes leben, sind eine glatte Gotteslästerung und für die Betroffenen eine Täuschung, denn der Segensgestus würde keine helfende Gnade enthalten. Wer einen solchen Missbrauch treibt mit den Sakramenten und den Sakramentalien, versündigt sich schwer am Heil der Menschen, die der Hirtensorge der Priester anvertraut sind. Hier würden aus den guten Hirten, die ihr Leben hingeben, Mietlinge geworden sein, denen es nur um irdischen Lohn und weltliches Lob geht.»

Zum Zölibat
«Der Zölibat der Priester in der lateinischen Kirche ist gemäss dem II. Vatikanum (Presbyterorum ordinis 16) tief in der Spiritualität des Weihesakraments verwurzelt, wenn auch nicht exklusiv mit ihm dogmatisch verbunden. Eine Änderung der lateinischen Tradition des zölibatären Priestertums wäre ein Bruch, dessen Konsequenzen dramatisch sein würden für das ganze Gefüge der Kirche und keineswegs die idealistisch erträumten Aufschwünge und Frühlinge zeitigen, die sich seine Propagandisten erhoffen.»

Gebet für die katholisch gebliebenen Bischöfe
«Die Minderheit der katholisch gebliebenen Bischöfe hat den Anspruch auf unser aller Gebet und Zuspruch jenseits aller diplomatischen Rücksichtnahmen und politischen Taktiken. Wir sind Diener der Wahrheit auch gegen falsche Apostel, die die Herde Gottes aus Eigennutz in die Irre führen (vgl. Paulus im Galaterbrief).»

 


KNA/Redaktion


Kommentare und Antworten

×

Name ist erforderlich!

Geben Sie einen gültigen Namen ein

Gültige E-Mail ist erforderlich!

Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

Kommentar ist erforderlich!

You have reached the limit for comments!

* Diese Felder sind erforderlich.

Bemerkungen :

  • user
    Gabriela Ulrich 13.03.2023 um 07:57
    Gebet für unsere Bischöfe nach dem hl. Petrus Canisius

    Allmächtiger ewiger Gott. Du hast für die Leitung Deiner heiligen Kirche und die Glaubenseinheit über uns die Bischöfe gesetzt als Nachfolger der Apostel ,als Wächter und Beschützer der Seelen. Giesse aus über sie, so flehen wir inständig zu Dir, Deine Gnadenfülle, wirksam genug, dass sie sich immer mehr als gute Hirten bewähren und nutzbringend arbeiten zu Deiner Verherrlichung und unserem Heil, dass sie durch ihr Wort und vor allem durch ihr Beispiel alle Pflichten vollkommen erfüllen, die ihnen aufgetragen sind, dass sie den christlichen Glauben rein von jedem Irrtum bewahren, dass wir unter ihrer glückbringenden Leitung allezeit leben können in Frömmigkeit, Frieden und christlicher Liebe. Amen.
  • user
    Don Michael Gurtner 11.03.2023 um 15:26
    Ein Aspekt der bislang, sowei ich es sehe, noch nie angedacht oder angesprochen wurde ist, was die Diözesen mit all jenen Geistlichen vorhaben, welche nicht gewillt sind "den synodalen Weg zu gehen", d.h. die sich weigern werden in einem solchen System mitzuwirken.
    Werden sie alle einfach "pensioniert"? (auch mit 30 oder 40 Jahren)? Oder welche Aufgaben werden ihnen übertragen (falls überhaupt noch)?
    Es wird etliche geben die sagen: SO war das nicht abgemacht als ich eingetreten bin, das ist nicht mehr die katholische Kirche wie Christus sie eingesetzt und umschrieben hat.
    Es wäre einmal interessant die einzelnen Bischöfe dazu zu befragen, was sie mit solchen Priestern vorhaben.
    • user
      Martin Meier 14.03.2023 um 11:59
      Die gleiche Frage könnte man auch im Bistum Chur stellen bezüglich des "Verhaltenskodex". Was geschieht mit den Priestern, die den VK nicht unterschreiben oder den vom Churer Priesterkreis vorgeschlagenen Vorbehalt anbringen?