Nun liegt – immerhin – ein Zwischenbericht vor: in deutscher, französischer und italienischer Sprache. Der Informationsgehalt der Medienmitteilung vom 11. Januar 2024 ist vergleichsweise unterirdisch. Könnte allenfalls die nicht veröffentlichte rätsel-romanische Version einige handfeste Fakten enthalten? Wohl eher nicht. Wie dem auch sei: Unsereiner hat sich da von diesem Modus communicandi umgehend inspirieren lassen.
Spontan habe ich mich entschlossen, ein Buch zu schreiben. Titel: «Was sage ich, wenn ich nichts zu sagen habe?» Zwar wird das Buch erst zu Ostern erscheinen, aber – ganz vertraulich natürlich – so viel sei zum Inhalt schon jetzt verraten: Es wird 7 Kapitel umfassen, gegliedert in 12 Abschnitte, die wiederum je in 18 Absätze unterteilt sind. Leserinnen und Leser dürfen sich auf durchschnittlich 28 Sätze pro Absatz freuen.
Zurück zur «Medienmitteilung zur vom Bischof von Chur geführten kanonischen Voruntersuchung» vom 11. Januar 2024. Ganz ohne News-Qualitäten war sie denn nun auch wieder nicht: Die Mitteilung wurde punkt 11.07 Uhr an die Medien versandt. Sperrfrist: 11.45 Uhr: Wenn diese ultrakurze Sperrfrist von gerade einmal 38 Minuten kein Primeur ist!
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Zu früheren Zeiten hätte ich, mittels einem kleinen Trick, Ihren Text mit vielen positiven Daumen bewerten können.
Nun gratuliere ich Ihnen auf diese Weise zu Ihren klaren Worten zur meist negativen Ausdrucksweise des Herrn Herzog.