Die Erstkommunikanten und weitere Kinder in der Kirche in Unteriberg machen sich bereit zur Lichterprozession. (Bild: Roland Graf/Swiss-cath.ch)

Kirche Schweiz

Dar­stel­lung des Herrn – Maria Lichtmess

Am 2. Februar fei­ert die Kir­che das Fest «Dar­stel­lung des Herrn» (frü­her «Maria Licht­mess» genannt). Wäh­rend in ande­ren Pfar­reien die­ser Tag als nor­ma­ler Wochen­tag gilt, bege­hen die drei Pfar­reien im Ybrig die­sen Tag als Hochfest.

Heute herrscht grosse Freude in den Schwyzer Gemeinden Unteriberg und Oberiberg: als einzige Gemeinden der ganzen Schweiz begehen sie Maria Lichtmess auch als staatlichen Feiertag. Nicht nur die Kinder, auch alle Personen, die in den beiden Gemeinden arbeiten, haben frei. In den Pfarreien Unteriberg und Studen, die zusammen die politische Gemeinde Unteriberg bilden, gilt die Sonntagsordnung. In Oberiberg gibt es eine Abendmesse, die es den auswärts tätigen Ybrigern1 auch erlaubt, einen Festgottesdienst zu besuchen.

Doch was feiert die Kirche jeweils am 2. Februar? Im Lukasevangelium heisst es: «Als sich für sie die Tage der vom Gesetz des Mose vorgeschriebenen Reinigung erfüllt hatten, brachten sie [Maria und Josef] das Kind nach Jerusalem hinauf, um es dem Herrn darzustellen, wie im Gesetz des Herrn geschrieben ist: Jede männliche Erstgeburt soll dem Herrn heilig genannt werden» (Lk 2,22–23). Da nach dem biblischen Gesetz des Mose eine Frau nach der Geburt als unrein galt, musste ein Reinigungsopfer dargebracht werden. Bei der Geburt eines Sohnes musste dieses nach 40 Tagen erfolgen (vgl. Lev 12,2–4). Der 40. Tag nach Weihnachten ist der 2. Februar.

Der frühere Name «Maria Lichtmess» bezieht sich auf die Begegnung von Maria und Josef im Tempel mit Simeon und Hanna. Die beiden alten Menschen erkennen in dem kleinen Kind den erwarteten Messias, das Licht der Welt, und Simeon stimmt einen Lobgesang an: «Nun lässt du deinen Diener gehen, Herr, in Frieden, wie du gesagt hast, denn meine Augen haben das Heil gesehen, das du vor den Augen aller Völker bereitet hast, ein Licht zur Erleuchtung der Heiden und zur Verherrlichung deines Volkes Israel.» (Lk 2, 29–32).

Die Gläubigen der Pfarrei Unteriberg begehen den 2. Februar als Hochfest. Im Gottesdienst werden die Kerzen geweiht, welche während des Jahres in der Kirche gebraucht werden, aber auch jene, welche die Kirchenbesucher mitbringen. An der sich anschliessenden Lichterprozession nehmen die Erstkommunikanten und auch andere Kinder teil. Am Ende des Gottesdienstes wird der Blasiussegen erteilt, der im Ybrig besonders beliebt ist.

Ein Gelübde als Ursprung
Doch warum gilt der 2. Februar in Unter- und Oberiberg bis heute als Gemeindefeiertag? Es existiert nur eine mündliche Überlieferung. Demnach geht der Feiertag zurück auf ein Gelübde, das wegen einer heranziehenden Seuche im 17. Jahrhundert gemacht wurde. Die Ybriger wollten künftig den 2. Februar zum Dank als Festtag halten, wenn sie von der Seuche verschont würden. Das war dann tatsächlich auch der Fall.

Die Gefahr war in jener Zeit zweifellos vorhanden, wütete die Pest doch im Jahr 1611 von Mai bis Ende des Jahres im Kanton Schwyz. Allein in der Pfarrei Schwyz starben damals 2200 Personen. 1625 starben 120 Personen in Schwyz an einer «giftigen Seuche». 1629/1630 war im Kanton Schwyz ebenfalls ein Pestjahr, das zunächst Galgenen mit 60 Todesfällen traf, später auch Schübelbach, darunter dessen Pfarrer Jodocus Kündig. Gut möglich, dass die Ybriger angesichts jener drohenden Pest ihr Gelübde abgelegt hatten. Beide Gemeinden haben den 2. Februar bis heute aus Dankbarkeit als Gemeindefeiertag behalten. Im Jahr 2006 gab es in Oberiberg eine Abstimmung über eine Verlegung der Feiertage vom 2. Februar und 24. Juni (Johannes der Täufer) auf den Sonntag. Dieses Vorhaben wurde mit 74 Prozent verworfen.

Lag es eventuell an diesem Gelübde, dass in den Pfarreien Unteriberg und Studen während der Coronapandemie (2020-2022) nicht mehr Menschen starben als im Durchschnitt der fünf Jahre vor der Pandemie?

 


1 Ybrig umfasst die beiden Gemeinden Unter- und Oberiberg.

 


Redaktion


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