Vor «Roe gegen Wade» gab es in beinahe allen US-Bundesstaaten hohe Hürden für eine Abtreibung. So erlaubte z. B. Texas den Eingriff nur, wenn das Leben der werdenden Mutter in Gefahr war. Die 21-jährige Norma McCorvey hatte aufgrund ihrer schwierigen Lebenssituation bereits zwei Kinder zur Adoption freigegeben, als sie zum dritten Mal schwanger wurde. Da sie nicht abtreiben durfte, reichte sie unter dem Pseudonym Jane Roe gegen den texanischen Bezirksstaatsanwalt Henry Wade Klage ein. Vertreten wurde sie von zwei Anwältinnen, die sich für Abtreibung engagierten und schon seit längerem nach einem geeigneten Fall gesucht hatten. Sie zogen bis vor den Obersten Gerichtshof, den Supreme Court, der schliesslich 1973 eine Entscheidung fällte. McCorveys drittes Kind war zu diesem Zeitpunkt längst geboren – und ebenfalls zur Adoption freigegeben.
Die Richter erklärten in ihrer Entscheidung das texanische Abtreibungsgesetz für unzulässig. Dabei bezogen sie sich auf frühere Rechtsauslegungen, wonach die US-Verfassung das Recht auf Privatsphäre garantiere. Frauen dürften daher selbst über ihre Schwangerschaft entscheiden. Laut Supreme Court mussten Abtreibungen im ersten und zweiten Drittel der Schwangerschaft möglich sein. Da etwa ab dem letzten Drittel ein Fötus auch ausserhalb des Mutterleibes überleben könne, seien ab diesem Zeitpunkt die Interessen des Babys zu bedenken und Abtreibungen dürften unterbunden werden.
Marsch für das Leben geht weiter
Auf dieses Urteil antworteten Lebensschützer mit dem «March for Life». Zehntausende versammelten sich jährlich am Jahrestag des Urteils in Washington auf der National Mall und marschierten zum Capitol Hill. Es ist die grösste jährliche Menschenrechtsdemonstration der Welt. Dabei ging es nicht nur um einen Protest, sondern auch darum, das Leben zu feiern.
Am 24. Juni 2022 hob der Oberste Gerichtshof in den USA die Entscheidung «Roe gegen Wade» auf. Im konkreten Verfahren ging es um ein Gesetz des Bundesstaates Mississippi, das Abtreibungen ab der 15. Schwangerschaftswoche verbietet. Die Richter stellten fest, dass aus der Verfassung kein «Recht auf Abtreibung» abgeleitet werden könne. Damit erteilten sie der Argumentation, die dem Urteil «Rode gegen Wade» zugrunde lag, eine Absage.
Lebensschützer feierten die Entscheidung. Fast 50 Jahren lange habe ein «ungerechtes Gesetz» gegolten, das es einigen ermöglichte zu entscheiden, «ob andere leben oder sterben können», teilte etwa die katholische US-Bischofskonferenz mit. Die Abtreibungsbefürworter reagierten mit wütenden Protesten auf das Urteil.
Der «March for Life» geht trotz des Urteils weiter, denn die legalisierte Abtreibung sei «immer noch eine Realität in unserer Nation», so Bischof Michael Burbidge, der den Ausschuss für Pro-Life-Aktivitäten in der katholischen US-Bischofskonferenz leitet. Wie wichtig der Einsatz für das Leben ist, zeigte sich sogleich: Der amtierende Präsident Joe Biden nahm den 50. Jahrestag der «Roe gegen Wade»-Entscheidung zum Anlass, den Kongress aufzufordern, die damals beschlossenen Grundsätze in Gesetzesform zu bringen. Er werde alles tun, «Frauen und Familien vor jenem Schaden zu schützen», den die Entscheidung des Supreme Court gebracht habe.
Anlässlich der Gebetsvigil für das Leben, die am Freitag in der Basilica of the National Shrine of the Immaculate Conception in Washington stattfand, las der Apostolische Nuntius in den USA, Erzbischof Christophe Pierre, eine Botschaft von Papst Franziskus vor, die durch Kardinal Pietro Parolin übermittelt wurde. Papst Franziskus sei «tief dankbar für das treue Zeugnis, das über all die Jahre öffentlich erbracht worden ist durch jene, die das Recht auf Leben der allerunschuldigsten und am meisten verletzbaren Mitglieder unserer Menschheitsfamilie verteidigen und fördern.»
«In der Tat beruht der Aufbau einer wahrhaft gerechten Gesellschaft auf der Achtung vor der geheiligten Würde jeder Person und auf dem Willkommen, das jedem als Bruder oder Schwester gegeben wird.»
Beeindruckende Zeugnisse
Mehr als 100 000 Menschen versammelten sich am letzten Freitag in Washington zum 50. «March for Life». Ein beeindruckendes Zeugnis gab Casey Gunning. Sie hat das Downsyndrom. Dies hinderte sie aber nicht daran, das College zu besuchen und in einer Kindertagesstätte zu arbeiten. Sie ist ausserdem Goldmedaillengewinnerin bei den Special Olympics.
«Ich habe das Downsyndrom, aber das Downsyndrom definiert mich nicht. Ich werde von Gott definiert. Gott hat ein Preisschild an jedes Leben gehängt. Und er sagt, dass wir alle unbezahlbar sind. Geboren und ungeboren, mit oder ohne Behinderung, wir sind alle unbezahlbar.»
Gianna Emanuela Molla, die Tochter der 2004 heiliggesprochenen Gianna Beretta Molla, dankte allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltung. Sie würden jeden Morgen, sobald sie die Augen öffne, Gott und der heiligen Jungfrau Maria und auch ihren heiligen Eltern für das Geschenk des Lebens danken. «Ich wäre nicht hier mit Ihnen allen, wenn ich nicht so sehr geliebt worden wäre.» Und sie fuhr fort: «Das Leben ist das grösste, kostbarste und heiligste Gut.»
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Es mag ja für manche Frau unbequem sein, oder unter den gegebenen Umständen (vielleicht) sogar unzumutbar, eine Schwangerschaft normal auszutragen. Dann muß man die "gegebenen Umstände" ändern!
Wenn "soziale Gründe" dafür ausreichen, das Töten straffrei zu machen, warum kann ich dann nicht meine Schwiegermutter auf Kosten der Allgemeinheit von Ärzten töten lassen, wenn ich gute Gründe vorbringe, warum es "unzumutbar" für mich ist, sie leben zu lassen?
Oder meinen ewig quengelnden Großvater, dessen Versorgung ich nicht mehr bezahlen kann?
Oder den proletarischen Nachbarn, der das Fernsehen nachts immer laut dreht?