The silent highwayman. Cartoon des Punch Magazines vom 10 Juli 1858.

Pro Life

Eng­land: Tötung wider Wil­len – der Staat als Sensemann

In Eng­land greift eine neue Dimen­sion der Kul­tur des Todes um sich: Men­schen mit einer ‹aus­sichts­lo­sen Pro­gnose› wird auch gegen ihren Wil­len und jenen ihrer Ange­hö­ri­gen die medi­zi­ni­sche Unter­stüt­zung ver­wei­gert – auf Befehl des Staates.

Am 25. August 2023 veröffentlichte die Pendlerzeitung «20 Minuten» eine Meldung der Nachrichtenagentur DPA unter dem Titel: «Hirngeschädigter darf sterben». Der nachfolgende Text lautete: «London. Der britische Richter Anthony Hayden hat gegen den Willen der Angehörigen eines im Koma liegenden Pastors für ein Ende lebenserhaltender Massnahmen entschieden. Er sei sich bewusst, dass der Geistliche eine weitere Behandlung gewünscht hätte, und dieser Wunsch wiege schwer. Doch es sei bereits alles getan worden. Eine weitere Dialysebehandlung sei nur noch belastend und vergeblich. Der Pastor Anfang 50 hatte vor anderthalb Jahren einen Schlaganfall erlitten und Hirnschäden davongetragen.»

Mehr als befremdend ist zunächst einmal die Titelüberschrift: Nein, liebe Leute von der «20 Minuten»-Redaktion: Der Mann durfte nicht sterben, er musste sterben! Recht eigentlich skandalös ist aber der nachfolgende Inhalt dieser Meldung: Da werfen Exit & Co. permanent mit Schlagworten wie «Selbstbestimmung» und «Autonomie» um sich; diese haben aber keinen Anspruch auf Geltung, wenn es zugunsten des Lebens geht: eine Pervertierung des Rechtsstaates und eine Verhöhnung der Menschenwürde zugleich.

Wie nun das italienische Medienportal «La Nuova Bussola Quotidiana» in seiner Ausgabe vom 2. September 2023 berichtet, droht einer 19-jährigen Frau in England das gleiche Schicksal. Sie leidet an einer seltenen Form der mitochondrialen Erkrankungen (RRM2B) und ist auf die Dialyse angewiesen. Die Ansteckung mit dem Covid-Virus hat ihren Gesundheitszustand zusätzlich verschlechtert. Aber im Unterschied zum erwähnten Pastor ist sie bei vollem Bewusstsein und im Besitz ihrer kognitiven Fähigkeiten und von einem eindrücklichen Überlebenswillen beseelt. Eine Klinik in Kanada ist auf die Behandlung ihrer seltenen Krankheit spezialisiert. Doch die Ärzte des schwer in der Dauerkritik stehenden, ja berüchtigten britischen «National Health Service» (NHS) beharren auf der Aussichtslosigkeit ihres Gesundheitszustandes («actively dying»), der Reduktion der medizinischen Unterstützung auf bloss palliative Massnahmen und werden darin vom zuständigen Richter unterstützt. Die Eltern der 19-jährigen Frau sind verzweifelt, weil sie gemäss Angaben der «La Nuova Bussola Quotidiana» sowohl beim Zugang zu ihrer Tochter als auch bei der Suche nach finanzieller Unterstützung für die Behandlung in der kanadischen Spezialklinik behindert werden. Ihre einzige Hoffnung liegt nun beim Berufungsgericht.

Suizid-Kapseln für die Schweiz
Derweil hat auch in der Schweiz die Sterbeindustrie noch einen Zacken zugelegt. Wie das Portal «Nau.ch» jüngst berichtete, soll noch in diesem Jahr eine sogenannte «Suizid-Kapsel» auf den Markt kommen, «Sarco» genannt. Und so funktioniert's: Die lebensmüde Person steigt in ein per 3D-Drucker hergestelltes Gerät, dann wird per Knopfdruck der Sauerstoffgehalt von 21 Prozent auf weniger als 1 Prozent reduziert – und innert 30 Sekunden ist die sterbewillige Person tot. Der australische Arzt Philip Nitschke rechtfertigt seine «Suizid-Kapsel»-Erfindung damit, dass auf diese Weise Menschen ein «friedlicher Tod ermöglicht werde, gleichgültig, ob sie krank oder gesund sind».

Diese Trivialisierung und Banalisierung des Suizids stösst jedoch auf Widerstand. James Mildred, Direktor für Engagement bei Care, hält dieser menschenverachtenden Kommerzialisierung des Suizids die Worte entgegen: «Wir glauben, dass Suizid eine Tragödie ist, die gute Gesellschaften unbedingt zu verhindern suchen sollten. Es gibt ethische Wege, Menschen zu helfen, die nicht die Zerstörung von Leben beinhalten.»


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

E-Mail

Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


Kommentare und Antworten

×

Name ist erforderlich!

Geben Sie einen gültigen Namen ein

Gültige E-Mail ist erforderlich!

Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

Kommentar ist erforderlich!

You have reached the limit for comments!

* Diese Felder sind erforderlich.

Bemerkungen :

  • user
    Iberger 08.09.2023 um 17:01
    Den Film "Ich klage an" findet man momentan kaum auf dem Internet". Zensur?
    Unter diesem Internetlink kann man zur eigenen Aufklärung den perfiden Suizid-Propagandafilm der Nazis bis am 7. Oktober 2023 herunterladen:
    https://www.swisstransfer.com/d/0b636f2b-ac99-495e-919c-bd244bb24e34
  • user
    Iberger 07.09.2023 um 23:30
    Danke für die Berichterstattung über diese grauenvolle Entwicklung. Es ist eine Schande, dass darüber in den Medien geschwiegen wird und dass die kirchlichen Leiter, davor nicht mit aller Kraft warnen, wie zu Zeiten vom Hl. Johannes Paul II.
    Die Folgen, aber auch die Wurzeln der Suizidindustrie sind die Gräueltaten der Nationalsozialisten und all jener Eliten, die die Menschheit mit allen Mitteln verringern wollen.
    Man sehe den NAZI Propagandafilm zugunsten der sogenannten Euthanasie mit dem Titel "Ich klage an". Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Ich_klage_an_(1941)

    Bilden wir eine entschlossende Front gegen die radikal teuflische Machenschaft der Selbstmorindustrie und ihrer Rechtfertigung.