Pfarrer Paul Martone (links) und Pfarrer Herbert Heiss (Bilder: Bischöfliches Ordinat Sitten)

Kirche Schweiz

Ernen­nung von zwei neuen Domherren

Der Bischof von Sit­ten, Msgr. Jean-​Marie Lovey hat auf Vor­schlag des Dom­ka­pi­tels der Kathe­drale von Sit­ten zwei neue Dom­her­ren ernannt.

Pfarrer Paul Martone (*1961), bisher Pfarrer der Pfarreien Raron und Ausserberg, wird neue Aufgaben im Bereich der Medienarbeit übernehmen. Nach vielen Jahren in der Pfarreiseelsorge wird er in Sitten Wohnsitz nehmen und in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden im bischöflichen Ordinariat seine Arbeit im Dienst aller Pfarreien im deutschsprachigen Teil des Bistums leisten.

Pfarrer Herbert Heiss (1955), bisher Pfarrer der deutschsprachigen Pfarrei Heilig Geist in Siders, wird in den Ruhestand treten und in Sitten Wohnsitz nehmen. Er wird weiterhin für priesterliche Aushilfsdienste zur Verfügung stehen.

Was sind Domherren
Zu den Aufgaben der zehn Domherren gehört in erster Linie die Feier des Stundengebets in der Kathedrale. Sie unterstützen durch diesen Gebetsdienst die Anliegen des Bischofs und der Ortskirche von Sitten. Die Domherren nehmen nach Möglichkeit an den Feiern in der Kathedrale teil und tragen auch die Verantwortung für die Basilika von Valeria. Aktuell sind die beiden Generalvikare, der Offizial, die Seelsorger der Kathedralpfarrei, sowie drei Priester im Ruhestand Mitglied des Domkapitels. Die beiden neuen Domherren werden am 1. September 2023 in ihr Amt eingeführt werden. Mit ihrer Ernennung können die offenen Stellen im Domkapitel neu besetzt werden.

Das Domkapitel von Sitten
Das Domkapitel von Sitten gehört, wie das Bistum Sitten selbst, wohl zu den ältesten der Schweiz. Seine Ursprünge liegen im Dunkeln. Sicheren Boden betreten wir im Jahr 1043, doch existierte es sicher schon früher. Grosse Bedeutung kam dem Domkapitel von Sitten ab dem 13. Jahrhundert zu, als es das Recht zur Wahl des Bischofs erhielt. Ab dem 15. Jahrhundert wählte das Domkapitel gemeinsam mit dem Walliser Landrat den Bischof. Spätestens seit 1604 machte der Landrat dem Domkapitel dieses Recht jedoch streitig. Das Kapitel verlor sein Wahlrecht, sodass fortan der Bischof auf einen Vierervorschlag des Domkapitels allein vom Landrat gewählt wurde. Obwohl der Heilige Stuhl dieses Recht des Landrates nie akzeptierte, blieb dies bis 1918 bestehen. Das neue Kirchenrecht, das in jenem Jahr erschien, zog das Recht der Bischofwahl an den Papst, der frei und unabhängig entscheiden solle. Die Walliser Regierung protestierte erfolglos gegen diesen Entscheid und musste schliesslich kleinbeigeben. Das Domkapitel verzichtete ohne grosse Diskussion auf dieses Recht. Lange Zeit hatte das Domkapitel auch das Recht den Pfarrer von 22 Pfarreien im Bistum zu ernennen. Dazu gehörten etwa Naters, Raron und auch Leuk. Auch dieses Recht wurde 1920 abgeschafft. Heute beschränken sich seine Aufgaben auf die liturgischen Funktionen in der Kathedrale und in der Basilika von Valeria. Die liturgische Kleidung beim Chorgebet besteht aus einem roten Schulterumhang (Camail oder Mozetta genannt) und einem vergoldeten Brustkreuz an violetter Seidenschnur. Ein gewisses Mitwirkungsrecht hat sich das Domkapitel dadurch bewahrt, dass der Bischof verschiedene Priester mit einem diözesanen Amt, wie Generalvikar und Offizial, jeweils auch zu Domherren ernennen kann.


Bistum Sitten


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