EU-Parlament in Brüssel. (Bild: Alina Zienowicz Ala z, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons)

Hintergrundbericht

EU-​Parlament votiert für Auf­nahme von Leih­mut­ter­schaft in Richt­li­nie zu Menschenhandel

Das Euro­päi­sche Par­la­ment hat gross­mehr­heit­lich dafür gestimmt, Leih­mut­ter­schaft, Zwangs­hei­rat und ille­gale Adop­tion als zusätz­li­che Straf­ta­ten in die Richt­li­nien über den Men­schen­han­del aufzunehmen.

«Mit 563 Stimmen bei sieben Gegenstimmen und 17 Enthaltungen fügten die Mitglieder des Europäischen Parlaments die genannten Tatbestände der Liste von Straftaten in Zusammenhang mit Menschenhandel hinzu, die bereits sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit, einschließlich Betteln, Sklaverei, Leibeigenschaft oder die Ausnutzung krimineller Aktivitäten und die Entnahme von Organen enthält», berichtete die katholische Wochenzeitung «Die Tagespost» am Mittwoch.

Cornelia Kaminski, die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), kommentierte: «Bei der sogenannten Leihmutterschaft wird keine Mutter verliehen, sondern der Körper einer Frau gemietet, um auf diese Weise ein in aller Regel zuvor durch künstliche Befruchtung entstandenes Kind von ihr austragen zu lassen.»

«Was in Deutschland verharmlosend unter dem Begriff der ‹altruistischen Leihmutterschaft› ein wichtiges Projekt vor allem der FDP ist, ist in Wirklichkeit ein rasant wachsender Markt, der weltweit auf 14 Milliarden Dollar geschätzt wird und insbesondere Pharmaindustrie und Vermittlungsagenturen gut verdienen lässt – nicht aber die betroffenen Frauen, die ihre Gesundheit hierfür aufs Spiel setzen», führte Kaminski aus.

Für die meisten Frauen, die sich für eine Leihmutterschaft zur Verfügung stellten, gelte, dass wirtschaftliche Not sie dazu zwinge, «auf diese Weise zum Familienunterhalt beizutragen – keine Frau wird als Leihmutter angeheuert, die nicht schon selbst Mutter ist».

«Die Richtlinie legt ausdrücklich fest, dass die Zustimmung eines Opfers von Menschenhandel zur Ausbeutung ‹irrelevant› ist», stellte die AlfA-Vorsitzende klar. «Entscheidend ist vielmehr, dass eine Frau, die sich als Leihmutter zur Verfügung stellt, nahezu vollständig die Selbstbestimmung über ihren Körper und ihr Leben abgeben muss, was dem Wesen der Sklaverei entspricht. Dazu gehört in aller Regel auch der Zwang, einer warum auch immer gewünschten Abtreibung des bestellten Kindes zuzustimmen.»
Nicht nur die Mutter, auch das «bestellte Kind» sei «Vertragsgegenstand, dem so seine Würde genommen wird, dem jedes Recht auf Wissen um seine Herkunft verweigert wird, und das niemals dem Handel mit seiner Person zugestimmt hat».
 

Originalbeitrag auf «CNA Deutsch»

 

Der Rat der EU muss die Modifizierung der Richtlinie noch förmlich genehmigen, bevor sie in Kraft tritt. Die Mitgliedstaaten haben anschliessend zwei Jahre Zeit, um die Bestimmungen umzusetzen.
Gemäss einer vorläufigen Einigung zwischen dem Rat und den Vertretern des Europäischen Parlaments würden Zwangsheirat, illegale Adoption und Leihmutterschaft nach Inkrafttreten der Richtlinie mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmass von mindestens fünf Jahren oder bei schweren Straftaten mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren geahndet.


CNA Deutsch


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  • user
    Stefan Fleischer 27.04.2024 um 08:42
    Typisch für unsere Zeit:
    In unserer Zeitung wurde in der diesbezüglichen Berichterstattung die Leihmutterschaft mit keinem Wort erwähnt.