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EU-​Richtlinie: Leih­mut­ter­schaft soll neuer Straf­tat­be­stand werden

Die Richt­li­nie 2011/​36/​EU des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rats vom 5. April 2011 bezweckt die Ver­hin­de­rung und Bekämp­fung des Men­schen­han­dels und den Schutz sei­ner Opfer.

Wie jüngst bekannt wurde, haben der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und der Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter des Europäischen Parlamentes gemeinsam beschlossen, die Leihmutterschaft offiziell in die Liste der Straftaten gemäss dieser Richtlinie aufzunehmen. Bereits im Jahre 2021 erklärte das Europäische Parlament, dass die «sexuelle Ausbeutung zur Leihmutterschafts- und Reproduktionsmedizin inakzeptabel ist und eine Verletzung der Menschenwürde und Menschenrechte darstellt.»

Diese Entscheidung hat auch für die Schweiz Signalwirkung. Zwar ist die Leihmutterschaft in der Schweiz wie in den meisten Ländern der Welt ebenfalls verboten (Art. 119 Abs. 2 lit. d: «Die Embryonenspende und alle Arten von Leihmutterschaft sind unzulässig.»), sie gilt als Verstoss gegen den «ordre public». Ausnahmen sind Israel, einige Bundesstaaten der USA, die Ukraine, Georgien und Mexiko. Bestrebungen, hierzulande das Verbot der Leihmutterschaft aufzuweichen, sind jedoch nicht zu übersehen. Paradigmatisch für dieses Ansinnen ist die geradezu euphorische Art und Weise, wie die Mainstream-Medien auf die Ankündigung der via Leihmutterschaft zustande gekommenen Vaterschaft von SRF-Sportmoderator Olivier Borer reagierten. Am 11. November 2022 war es so weit: Eine Leihmutter hatte an diesem Tag in den USA das auf den Namen Nael Yunus getaufte Kind zur Welt gebracht. «Ein tolles Geburtstagsdatum für ein absolutes Wunschkind», schrieb der «Blick». Olivier Borer selbst hatte den Takt vorgegeben: «Wir sind die stolzesten Eltern des Universums.» Der Dachverband der schwulen Männer Pink Cross schätzt die Kosten für eine in den USA durchgeführte Leihmutterschaft auf über 100 000 Franken.

Die Schweiz anerkennt grundsätzlich die Vaterschaft, die aufgrund einer Leihmutterschaft im Ausland zustande gekommen ist. Allerdings gilt nur der biologische Vater als legaler Vater. Der andere Partner kann ein Jahr nach der Geburt ein Adoptionsgesuch stellen.

Im Jahre 2019 haben die kantonalen Zivilstandsämter 48 Kinder registriert, die von einer Leihmutter im Ausland ausgetragen wurden. Gemäss Tages-Anzeiger rechnen Experten mit einer hohen Dunkelziffer mit geschätzt über 1 000 Kindern. Carolin Schurr, Professorin an der Universität Bern, ortet eine weltweit steigende Tendenz in Richtung Leihmutterschaft. Dies, weil Frauen immer später Mütter werden, die Fruchtbarkeit mit zunehmendem Alter abnimmt und auch zusehends mehr homosexuelle Paare Eltern werden wollen. Dass mit einer höheren Nachfrage auch die Gefahr zunehmender Missbräuche und Ausbeutungen einhergeht, liegt auf der Hand. Vor diesem Hintergrund ist das jüngste Signal aus Brüssel als ein bemerkenswertes Bekenntnis zur Menschenwürde zu werten.


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

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Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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