Medjugorje. (Bild: elisabetta2005/Flickr, CC BY-NC-SA 2.0)

Kommentar

Frag­wür­dige Neu­re­ge­lung für den Umgang mit Privatoffenbarungen

Beur­tei­lung mut­mass­li­cher über­na­tür­li­cher Phä­no­mene, unter­zeich­net von Kar­di­nal Vic­tor Manuel «Tucho» Fernán­dez und gebil­ligt von Papst Fran­zis­kus. Seit die­sem Tag exis­tiert das gesi­cherte Urteil der Kir­che, dass ein Phä­no­men ein­deu­tig über­na­tür­li­chen Ursprungs ist, nicht mehr.

Die Kirche scheint sich seit dem 17. Mai 2024 nicht mehr zuzutrauen, ein sicheres Urteil in Bezug auf den übernatürlichen Ursprung eines Phänomens abgeben zu können. Grundsätzlich aber steht sie solchen Phänomenen offen gegenüber. Dazu schreibt Kardinal Fernández in seiner Präsentation:

«Gott ist gegenwärtig und handelt in unserer Geschichte. Der Heilige Geist, der dem Herzen des auferstandenen Christus entspringt, wirkt in der Kirche mit göttlicher Freiheit und gewährt uns viele kostbare Gaben, die uns auf unserem Lebensweg helfen und unser geistliches Reifen in Treue zum Evangelium fördern. Dieses Wirken des Heiligen Geistes schliesst auch die Möglichkeit ein, unsere Herzen durch bestimmte übernatürliche Ereignisse zu erreichen, wie Erscheinungen oder Visionen von Christus oder der Heiligen Jungfrau und andere Phänomene. Oft haben diese Ereignisse einen grossen Reichtum an geistlichen Früchten, an Wachstum im Glauben, an Frömmigkeit und Geschwisterlichkeit und Dienstbereitschaft hervorgebracht und in einigen Fällen sind dadurch verschiedene Wallfahrtsorte über die ganze Welt verstreut entstanden, die heute zu einem Kernteil der Volksfrömmigkeit vieler Völker geworden sind.[1]

Dem ist vollumfänglich zuzustimmen. Kritiker aber sehen in dem Dokument «einen Versuch, Gottes sichtbares Eintreten in die natürliche Welt unterbinden oder zumindest ‹an die Leine› legen zu wollen» (Giuseppe Nardi).[2] Fernández hingegen beteuert, es gehe in dem Dokument weder um Kontrolle noch darum, den Geist auszulöschen.

Bei der Unterscheidung des Geistes gilt die allgemein akzeptierte Wahrheit, dass alles, was von Gott empfangen wird, entsprechend der Eigenart und Fassungskraft des Empfängers aufgenommen und verstanden bzw. wiedergegeben wird (Thomas von Aquin). Deshalb braucht es bei übernatürlichen Phänomenen die Begleitung durch die Kirche, um eventuell Schaden von den Gläubigen abzuwenden, sollten solche Phänomene nicht übernatürlichen Ursprungs sein oder sich Fehler einschleichen bei der Wiedergabe oder Interpretation solcher Offenbarungen. Auch soll sektiererischen Dynamiken, die erfahrungsgemäss in diesem Zusammenhang aufkommen können, vorgebeugt werden. Auch in diesem Punkt ist Kardinal Fernández zuzustimmen. Deshalb braucht die Kirche klare Verfahren und Normen, die im Laufe der Zeit optimiert werden können. Um eine solche Überarbeitung (seit 2019) handelt es sich bei den vorliegenden neuen Normen.

Grundsätzlich gilt, dass die Gläubigen nicht verpflichtet sind, Privatoffenbarungen zu glauben, da die Offenbarung mit dem Tod des letzten Apostels abgeschlossen ist und die Kirche alles vorlegt, was zu glauben ist. Privatoffenbarungen können diesem Glaubensgut nichts Neues hinzufügen, wohl aber können sie es für eine gewisse Zeit aktualisieren, weshalb die Kirche nicht über solche Phänomene einfach hinweggeht. In vielen Fällen wie z. B. im Fall der Herz-Jesu-Verehrung hat sie solche charismatischen Impulse in ihre Liturgie- und Andachtsformen ausdrücklich aufgenommen und für die Gläubigen empfohlen. Das gilt auch für die Erscheinungen der Gottesmutter in Fatima oder Lourdes, um nur zwei weitere prominente Beispiele zu nennen.

Bisher hat die Kirche einfach «Übernatürlichkeit» oder «Nicht-Übernatürlichkeit» aussergewöhnlicher Phänomene festgestellt (constat de superanaturalitate; constat de non-supernaturalitate). Dies geschah vor allem auf der Ebene des zuständigen Diözesanbischofs, auf dessen Territorium bzw. in dessen Zuständigkeitsbereich sich das Phänomen ereignete. Da solche Phänomene durch die mediale Verbreitung und Internationalisierung aber den territorialen Rahmen eines Bistums sprengen und international bekannt und propagiert werden, sieht sich das Dikasterium für die Glaubenslehre in die Pflicht genommen. Auch kritisiert Kardinal Fernández, dass nur in relativ wenigen Fällen und erst nach (allzu) langer Zeit ein offizielles Urteil über die Übernatürlichkeit eines Phänomens gefällt wurde.

Aus diesem Grund hat das Dikasterium dem Heiligen Vater vorgeschlagen, die entsprechende Untersuchung nicht mit einer Erklärung de supernaturalitate, sondern mit einem «Nihil obstat» abzuschliessen, das dem Bischof gestatten würde, aus diesem geistlichen Phänomen pastoralen Nutzen zu ziehen. Hier denkt man unwillkürlich an Medjugorje als Triebfeder dieser Änderung. Papst Franziskus betrachte dies als eine «gerechte Lösung» (Fernández).[3]

Durch den Verzicht auf eine Erklärung der Übernatürlichkeit eines Phänomens, werden Privatoffenbarungen generell herabgestuft auf die Ebene eines «Vorschlags». Der Gläubige kann ihn aufnehmen und in sein Leben integrieren oder nicht. Das aber bedeutet möglicherweise auch eine Relativierung der prophetischen Relevanz einer Botschaft übernatürlichen Ursprungs. Das ist problematisch. Als Rechtfertigung dient dem Kardinal der Umstand, dass solche Urteile über die Übernatürlichkeit oder Nicht-Übernatürlichkeit eines Phänomens in einigen Fällen im Lauf der Zeit revidiert wurden bzw. sich widersprochen haben (vgl. Amsterdam). Hier müsste gefragt werden, wie diese Urteile zustande gekommen sind oder wie verbindlich sie waren.

Der Verzicht auf die Erklärung der Übernatürlichkeit eines Phänomens zusammen mit einem «Nihil obstat» von Seiten der Kirche scheint gemäss der Präsentation des Kardinals den Sensus fidelium stärker zu gewichten. Das Volk spüre selbst das Wehen des Geistes, eventuell unterstützt durch die Gegenwart von Priestern und Bischöfen an solchen Orten, die letztere aber oft gerade deshalb meiden, weil sie von der Kirche nicht offiziell anerkannt bzw. bestätigt sind.

Auch fällt auf, dass die Kompetenz für die Beurteilung eines Phänomens durch die neuen Normen eher vom Ortsbischof weg auf das «Dikasterium für die Glaubenslehre» verlagert wird. Der Bischof kann neu nur noch im Einvernehmen mit dem «Dikasterium für die Glaubenslehre» ein verbindliches Urteil abgeben. Die neuen Normen sehen vor, dass das Dikasterium in bestimmten Fällen motu proprio eingreifen kann (II, Art. 26) und das Dikasterium sich in jedem Fall das Recht vorbehält, je nach Entwicklung des Phänomens erneut zu intervenieren (II, Art. 22 § 3). Das aber sieht nun wirklich nach Kontrolle aus im Gegensatz zur eingangs zitierten Behauptung. Daran ändert nichts, dass sie in schöne Worte gekleidet wird:

«Diese neuen Normen sind nichts anderes als eine konkrete Art und Weise, in der sich das Dikasterium für die Glaubenslehre in den Dienst der Hirten stellt, um auf den Geist zu hören, der im gläubigen Volk Gottes wirkt.»[4]

Es ergeben sich aus den neuen Normen folgende Varianten:

1. Nihil obstat. Auch wenn keine Gewissheit über die übernatürliche Echtheit des Phänomens geäussert wird, werden doch viele Anzeichen für ein Wirken des Heiligen Geistes «inmitten» einer bestimmten spirituellen Erfahrung (an-) erkannt.

2. Prae oculis habeatur. Obwohl wichtige positive Zeichen anerkannt werden, werden auch einige Elemente der Verwirrung oder mögliche Risiken wahrgenommen, die eine sorgfältige Unterscheidung und Dialog mit den Empfängern einer bestimmten geistlichen Erfahrung seitens des Diözesanbischofs erfordern.

3. Curatur. Es werden mehrere oder bedeutende kritische Elemente festgestellt, aber gleichzeitig ist das Phänomen bereits weit verbreitet, und es sind damit verbundene und nachweisbare geistliche Früchte vorhanden. Von einem Verbot, das das Volk Gottes verwirren könnte, wird in diesem Zusammenhang abgeraten.

4. Prohibetur et obstruatur. Obwohl es berechtigte Anliegen und einige positive Elemente gibt, erscheinen die kritischen Aspekte und Risiken als gravierend. Um weitere Verwirrung oder gar einen Skandal zu vermeiden, der den Glauben der Einfachen in Mitleidenschaft ziehen könnte, bittet das Dikasterium daher den Diözesanbischof, öffentlich zu erklären, dass das Festhalten an diesem Phänomen nicht zulässig ist.

5. Declaratio de non supernaturalitate. In diesem Fall wird der Diözesanbischof vom Dikasterium berechtigt, zu erklären, dass das Phänomen als nicht übernatürlich betrachtet wird. Diese Entscheidung muss sich auf konkrete und nachgewiesene Fakten und Beweise stützen.

Abschliessend wird daran festgehalten, dass weder der Diözesanbischof noch die Bischofskonferenzen noch das Dikasterium in der Regel hinkünftig erklären werden, dass diese Phänomene übernatürlichen Ursprungs sind, auch nicht, wenn ein Nihil obstat erteilt wird. Dies gelte unbeschadet der Tatsache, dass der Heilige Vater ein diesbezügliches Verfahren genehmigen könne. Das macht nun doch ein wenig stutzig. Heisst das, dass die Gläubigen im Fall von Medjugorje – um das aktuellste und berühmteste Beispiel zu nennen – auf Godot warten, wenn sie von Seiten der Kirche die Anerkennung der Echtheit der Botschaften erwarten?

Das kann man nun bedauern. Es stellt sich die Frage, warum die Kirche gemäss den neuen Normen nicht innerhalb einer nützlichen Frist in der Lage sein soll, die Übernatürlichkeit eines Phänomens festzustellen, sehr wohl aber das Gegenteil (constat de non-supernaturalitate). Und noch eine weitere Frage stellt sich: Nämlich ob durch diese Zentralisierung der Autorität in der Beurteilung solcher Phänomene im Gegensatz zur breit propagierten Synodalität und Dezentralisierung der Vatikan nicht Vorkehrungen trifft, einer öffentlichen Kritik seines Agierens von Seiten charismatischer Offenbarungen (Privatoffenbarungen) einen Riegel schieben zu können und Aspekten, die dem eigenen pastoralen Ansatz widersprechen (z. B. Strafandrohungen, vgl. Fatima) entgegenzutreten. Damit aber würde er im Falle der Echtheit solcher Phänomene selbst Gott bzw. dem Heiligen Geist ins Handwerk fallen und scheitern. Der viel zitierte sensus fidelium (Glaubenssinn der Gläubigen) wäre stärker!

 


[1] www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_ddf_doc_20240517_norme-fenomeni-soprannaturali_ge.html

[2] Giuseppe Nardi. katholisches.info/2024/06/06/fordern-bluttraenen-einer-marienstatue-rom-heraus/

[3] www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_ddf_doc_20240517_norme-fenomeni-soprannaturali_ge.html

[4] www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_ddf_doc_20240517_norme-fenomeni-soprannaturali_ge.html


Weihbischof em. Marian Eleganti


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    Daniel Ric 12.06.2024 um 07:42
    Ein Aspekt, der hier nicht berücksichtigt wird, ist die mediale Verbreitung, die heute viel schneller und weitreichender möglich ist, als dies in früheren Zeiten der Fall war. Wenn früher jemand glaubte, eine Privatoffenbarung zu haben, blieben seine Möglichkeiten, diese Meldung zu verbreiten, beschränkt. Heute ist es über die sozialen Medien möglich, jede Botschaft innert Stunden an Millionen von Menschen zu überbringen. Daher ist es verständlich, dass der Vatikan neue Regelungen schafft, um den Umgang mit solchen Phänomenen zu vereinheitlichen und zu zentralisieren. Auch wenn ich zu den Menschen gehöre, die fest daran glauben, dass Gott aktiv in die Welt eingreift und wir immer wieder Zeugen übernatürlicher Phänomene sein können, wenn wir uns vertrauensvoll an Gott wenden, so plädiere ich für eine gewisse Gelassenheit, was solche Wunder und Erscheinungen anbelangt. Unser Glaube darf nicht davon abhängen, ob Gott an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit Wunder wirkt. Unser Glaube muss stark sein und nicht auf Einzelerscheinungen basieren.
  • user
    Meier Pirmin 09.06.2024 um 13:41
    Dass man das Übernatürliche zweifelsfrei eher in Frage stellen kann als beweisen, gehört zur Natur der Sache und zu den Grundlagen der Erkenntnistheorie mit allen logischen Beweislastverteilungsregeln. Die neuen Regelungen des Vatikans galten sinngemäss sicher bei allen Experten, die verantwortungsvoll gearbeitet haben. Natürlich gibt es Ideologen, die im vornherein bestimmen, was angeblich undenkbar ist. Dabei darf ernst genommen werden, dass verschiedene von der Kirche als Wunder deklarierte Heilungen schon von Paracelsus, Franz Anton Mesmer und C.G. Jung, um eine Linie bis an die Schwelle der Gegenwart zu ziehen, im Rahmen einer sog. Magia naturalis als natürlich erklärt wurden, vgl. den Satz von Goethe "Geheimnisse sind keine Wunder". Jedenfalls geht es hier eher um Weltbildfragen als um objektive Wahrheit. Freilich darf die objektive Gegebenheit von massenpsychologisch organisierten Wundern, leider auch beim Schweizer Katholikentag 1934 durch Dekan Schwaller offen vertreten, vgl. den Band "Volksfrömmigkeit in der Schweiz" (1999) nicht geleugnet werden. Dies ist aber nicht dasselbe wie "Privatoffenbarungen". Von der enormen Komplexität des Dogmas von der Unbefleckten Empfängnis hatten natürlich Bernadette Soubirous, die Kinder von La Salette und andere keine Ahnung. Für mich ist St. Bernadette eine heilige Zeugin, zurecht heiliggesprochen, nicht aber Mittlerin einer nicht schon längst am Tage liegenden spirituellen Offenbarung, deren Erkenntnis innerhalb der Kirche, z.T. sogar ausserhalb ohne weiteres dem Heiligen Geist zugeschrieben werden kann. Die Erkenntnis und das Verständnis dieses Dogmas ist auf keine Privatoffenbarung angewiesen. Hätte indes auch grosse Mühe, das Erscheinen des Engels in Nazareth als "Privatoffenbarung" zu bezeichnen. Dies wird natürlich von der Kirche auch nicht behauptet.
  • user
    Martin Meier-Schnüriger 09.06.2024 um 13:20
    Der Kommentar von WB em. Dr. Marian Eleganti bringt die Sache genau auf den Punkt. Irgendwie wird man den Eindruck nicht los, die Grundmaxime des gegenwärtigen Pontifikats sei die Unverbindlichkeit. Ein "Nihil obstat" mag gut und recht sein, aber man hätte in gewissen Fällen halt gerne Klarheit. Nehmen wir als Beispiel die sehr strengen Fastenregeln von Medjugorije (Mittwoch und Freitag bei Wasser und Brot). Sind die Erscheinungen echt, also übernatürlichen Ursprungs, kommt diesen Regeln eine viel grössere Verbindlichkeit zu als wenn sie nicht echt sind. Mit einem blossen "Nihil obstat" ist einem da nicht geholfen: Fasten darf ich immer, dazu brauche ich kein "nihil obstat", aber wenn die Mutter Gottes es wirklich verlangt, dann ist es mehr als nur ein guter Ratschlag.
    • user
      Daniel Ric 12.06.2024 um 07:55
      Man stelle sich aber vor, der Vatikan würde nun erklären, dass die Erscheinung von Medjugorje echt ist und wir alle Mittwoch und Freitag fasten müssten. Der Aufschrei wäre riesig und würde zu Spaltungen führen. Meines Erachtens würde der Vatikan damit auch in einen Konflikt mit der katholischen Lehre geraten, die dem Gewissen der einzelnen Christen viel Bedeutung zumisst. Meines Wissens kam es in der Geschichte der katholischen Kirche nie vor, dass eine Privatoffenbarung, die später als echt erklärt wurde, zu verbindlichen moralischen Forderungen an die Gläubigen führte. Man kann ein guter Katholik sein, ohne nach Lourdes und Fatima gereist zu sein und auch ohne den Fatima-Zusatz beim Rosenkranz zu beten. Auch wenn ich dies persönlich tue, so muss ich die Toleranz (hier darf und muss man diesen Begriff, der in der Gesellschaft häufig missbraucht wird, benutzen) aufbringen, anderen Katholiken die Freiheit zu lassen, anders zu denken und zu handeln. Daher ist die Unverbindlichkeit in gewissen Fragen nicht eine Dekadenzerscheinung der heutigen Kirche, sondern eine fest verankerte Eigenheit der katholischen Kirche, die uns von Evangelikalen unterscheidet.
  • user
    Claudio Tessari 08.06.2024 um 14:50
    Hier kann man leider wirklich nur mit den Worten des verstorbenen heiligmässigen Kardinal Pell antworten: Früher hieß es: Roma locuta, causa finita – Rom hat gesprochen, die Sache ist gegessen – Heute heißt es: Roma loquitur. Confusion Augetur – Rom hat gesprochen, die Verwirrung wächst. Man hat den Eindruck, dass diese Pontifikat Dokumente erlässt wo schwer mit der Tradition in Einklang zu bringen sind. Da wird der zukünftige Papst einiges korrigieren müssen.