Im Juni kam die Meldung, dass der Pfarrer der Hofkirche in Luzern, Ruedi Beck, die Pfarrleitung aufgeben möchte. Er bleibt weiterhin Priester an der Hofkirche, möchte sich aber nach eigenen Worten vermehrt der Seelsorge widmen. Ruedi Beck wird neu sogenannter «Leitender Priester», währenddem eine Laientheologin die Funktion einer «Gemeindeleiterin» übernimmt. Dieses Modell ist im Bistum Basel weit verbreitet, widerspricht jedoch den Vorgaben des Vatikans, der solche Co-Leitungen ablehnt. Erst im Sommer 2020 veröffentlichte die Kleruskongregation eine Instruktion, in der festgehalten wird, dass nur ein Priester eine Pfarrei leiten darf. Kirchenrechtlich sind daher Begriffe wie «Gemeindeleiter» oder «Co-Leitung» höchst problematisch, weil irreführend.
Wie bei vielen Vorgaben, die Rom zur Morallehre oder zur kirchlichen Disziplin erlässt, kommt schnell der Vorwurf auf, dass eine Realitätsferne vorliege, die der Pastoral schade. Liegt dieser Vorwurf nicht auf der Linie von Pfarrer Beck, der darlegt, dass er sich als Priester vor allem den Menschen widmen möchte und keine Lust hat, seine Zeit mit administrativen Tätigkeiten zu verschwenden? Ist der Ansatz des Bistums Basel nicht richtig, die immer weniger zur Verfügung stehenden Priester nur für die Seelsorge einzusetzen und sie von allen Leitungsaufgaben zu entlasten? Im Folgenden soll dieser Frage analytisch nachgegangen werden, indem mehrere Aspekte berücksichtigt werden und ein genauerer Blick auf die vier Grundvollzüge der Kirche geworfen wird. Da die finanziellen und personellen Ressourcen der Ortskirchen immer dünner werden, soll diese Betrachtung auch ein Anstoss sein, darüber zu reflektieren, welche pastoralen Aufgaben sinnvollerweise von einem Priester übernommen werden sollten und welche im Sinne des Zweiten Vatikanums Laien (auch ohne theologische Ausbildung) koordinieren und durchführen können.
Welche Aktivitäten fallen unter die Leitung einer Pfarrei?
Zuerst einmal ist zu definieren, welche Aktivitäten unter die Leitung einer Pfarrei fallen. Im dualen System der Schweiz werden die Priester von einigen Aufgaben entlastet, die in anderen Ländern Pfarrern obliegen. Die staatskirchlichen Gremien kümmern sich um das Bauwesen, das Personal und finanziellen Angelegenheiten. Die Seelsorger sind für den rein kirchlichen Teil zuständig, der durch die vier Grundvollzüge der Kirche – Liturgie, Verkündigung, Diakonie und Gemeinschaftsaufbau – geprägt ist. Bei der Liturgie ist das Hauptaufgabengebiet die Gottesdienstplanung und -durchführung, bei der Verkündigung der Religionsunterricht und die Medienarbeit, bei der Diakonie sind es Besuche bei älteren und kranken Menschen sowie karitative Hilfe und beim Gemeinschaftsaufbau die Organisation sozialer Anlässe zur Stärkung des Pfarreizusammenhalts und der Kontakt zu Vereinen wie dem Kirchenchor, Jungwacht und Blauring oder der Frauengemeinschaft. Die obige Aufzählung ist natürlich nicht abschliessend, sondern nur eine Hilfe für die Leserschaft, sich ein Bild von den Aufgaben innerhalb einer Pfarrei zu machen. Diese sind tatsächlich vielfältig und dadurch quantitativ und qualitativ herausfordernd.
Bevor ein detaillierter Blick auf die einzelnen Grundvollzüge gerichtet wird, sind drei Entwicklungen hervorzuheben, die in den letzten Jahrzehnten zu einer Verminderung der Arbeitslast hätten führen können bzw. sollen. Erstens ist hier die digitale Entwicklung zu erwähnen. Durch Computer und Internet ist vor allem die Kommunikation vereinfacht worden. Auch wenn die gesamtwirtschaftliche Arbeitsproduktivität in den letzten 30 Jahren viel weniger stark stieg, als man dies durch die technologische Entwicklung hätte erwarten können, so ist der Arbeitseinsatz doch effizienter geworden.
Zweitens ist der vermehrte Personaleinsatz zu nennen. In den letzten 30 Jahren wurden in der Kirche viele Stellen geschaffen bzw. Pensen aufgestockt. Die meisten Pfarreien verfügen über ein Pfarreisekretariat, das sich um administrative Angelegenheiten kümmert. Hinzu kommen viele Spezialseelsorgestellen, die ebenfalls zu einer Entlastung der Pfarreileitung beitragen.
Der dritte Punkt, der zu einer Senkung der Arbeitsbelastung geführt hat, ist der Niedergang des kirchlichen Lebens. Die Volkskirche liegt im Sterben und die Anzahl der aktiven Pfarreimitglieder sinkt. Man könnte diesem Argument entgegenhalten, dass die Bedürfnisse der Gläubigen heutzutage heterogener sind als in früheren Zeiten, was die Seelsorgearbeit und den entsprechenden Koordinationsbedarf der Seelsorge erhöht und verkompliziert hat. Auch wenn dieser Gedanke richtig ist, widerspricht er der empirisch feststellbaren Tatsache, dass der Ist-Zustand der meisten Pfarreien ein homogenes Bild der Gläubigen abgibt. Auch wenn in der Schweizer Kirche keine gross angelegten Sinus-Milieu-Studien wie in Deutschland durchgeführt wurden, so ist jedem aktiven Katholiken klar, dass der überwiegende Grossteil des Kirchenvolkes aus der gutbürgerlichen Mittelklasse stammt und älteren Semesters ist. Die viel zitierte Pluralität, welche die Gesamtgesellschaft zunehmend aufweist, fehlt in den Pfarreien völlig. Da die Situation in der Reformierten Kirche ähnlich bzw. noch prekärer ist, besteht wenig Grund zur Annahme, dass lehramtliche Positionen der Kirche, die heutzutage von progressiven Theologinnen und Theologen angegriffen werden, für diese Zustände verantwortlich sind, sondern eher das eigene pastorale Versagen. In jedem Fall lässt sich zurzeit eine sehr grosse Heterogenität der Gläubigen nicht ins Feld führen, um einen grösseren Leitungsaufwand innerhalb der Pfarreien zu begründen.
Was ist an die Priesterweihe gebunden, was nicht?
Wenn nun die einzelnen Grundvollzüge genauer betrachtet werden, steht die Frage im Zentrum, welche Aufgaben notwendigerweise an die Priesterweihe gebunden sind und welche delegiert werden können. Dabei soll auch kritisch hinterfragt werden, inwiefern gewisse hohe Arbeitsbelastungen selbst verschuldet und der Pastoral gar nicht dienlich sind.
Liturgie
In der Liturgie ist es sicherlich eine grosse Herausforderung, einen geeigneten Gottesdienstplan für das ganze Jahr zu erstellen. Hinzu kommen Kasualien wie Taufen und Beerdigungen, die man weniger gut einplanen kann, für die man jedoch notwendige Zeitfenster in der Jahresplanung einräumen muss. Es gibt aber Aufwände im Zusammenhang mit der Liturgie, die massiv reduzierbar sind.
Dass Priester für jede Messe Gottesdienstabläufe schreiben und diese Organisten und Sakristanen vorgängig zuschicken müssen, ist in Anbetracht der Tatsache, dass der Ablauf der Heiligen Messe immer gleichbleibt und die liturgische Ordnung vorgegeben ist, eine überflüssige Mehrbelastung. Bis auf eine Absprache betreffend der Liederauswahl, die ein Priester auch dem Organisten überlassen kann, schwände viel vom Aufwand, der heute betrieben wird, wenn sich die in der Liturgie Involvierten an das Messbuch halten und keine liturgischen Experimente versuchen würden. So bliebe auch mehr Zeit, sich auf das Mysterium der Eucharistiefeier zu fokussieren, welches das Zweite Vatikanum als das Zentrum des christlichen Lebens bezeichnet.
Die Delegierung dieser Leitungsaufgaben in der Liturgie an Nicht-Priester ist in keinem Fall sinnvoll und führt zu den liturgischen Zuständen, wie wir sie momentan in den Deutschweizer Bistümern beobachten können. Die Eucharistiefeier wird durch Wortgottesdienste verdrängt und liturgische Missbräuche sind zur Normalität geworden. Eine Normalität, die jedoch nicht zu mehr Kirchgängern, sondern im Gegenteil zu einer sehr grossen Entleerung der Kirchen geführt hat.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Die Administration kann zwar entlastet werden mit den modernen Medien (Computer, Internet, usw.) - doch müssen immer weniger Personen immer mehr leisten. Sowohl der innerkirchliche Bereich wie auch der öffentlich-rechtliche Körperschaftsbereich hat sich diesen Anforderungen nach neuen Strukturen widersetzt. Dies bedeutet, dass die Strukturen nicht angepasst geschweige denn vereinfacht und zusammengeführt werden.
Schauen wir doch konkrete Fragestellungen an, die u.a. unsere Bischöfe entlasten würden:
- einheitliche Anstellungsordnungen in allen Kantonen der jeweiligen Bistümer
- Unterstützung der Bischöfe in ihren Aufgaben (nicht dass sie ständig in der Öffentlichkeit angegriffen werden und ihre Stellung untergraben wird).
- Ein zur Verfügung stellen des jeweils nötigen Personals (Wie wenig Personal haben unsere Ordinariate und wie viel die Körperschaften?)
→ Die Bischöfe machen mit ihren wenigen Resourcen sehr viel.
All dies lässt sich runterbrechen auf die Pfarreien/Kirchgemeinden.
Und zum Schluss dies: Die Sakramente wurden uns von Gott geschenkt als Zeichen seiner Zuwendung und seiner Stärkung ür unser Leben (nicht für die Belohnung). Wir sollten alles unternehmen, dass diese deshalb auch gespendet werden. Das Pflichtzölibat ist ein kirchliches Gesetz in der Zeit des 2. Jahrtausend entstanden - nicht aus Interessen der Verfügbarkeit der Priester. Papst Paul VI hat 1976 die Aufhebung des Pflichtzölibates unterschriftsreich auf seinem Tisch gehabt - er hat nicht unterschrieben, weil er seinen Tod voraussah. (Diese Aussage stammt erstaunlicherweise von jenem Bischof der Schweiz, der als der konservativste Bischof galt und Mitglied des Beratungsgremiums des Papstes war für die richtige Auslegung des CIC: Bischof Eugenio Corecco - ein von mir hoch geschätzter Kirchenrechtsprofessor und Bischof.
könnte die Überforderung nicht vielleicht auch daher kommen, dass die Erwartungen an den perfekten "Heiligen" (= eher Eiligen) viel zu gross sind?