Gemäss einer aktuellen Umfrage im Auftrag des «Iona Institute» wollen 69 Prozent der Mütter in Irland lieber zu Hause bei ihren Kindern bleiben, statt einer ausserhäuslichen Arbeit nachzugehen. Dieser Wunsch wurde bisher durch die Verfassung unterstützt.
«Insbesondere erkennt der Staat an, dass die Frau durch ihr Leben in der Familie dem Staat eine Stütze ist, ohne die das Gemeinwohl nicht erreicht werden kann.» Aus diesem Grund bemüht sich der Staat, dafür zu sorgen, dass die Mütter nicht durch wirtschaftliche Notwendigkeit gezwungen werden, ausserhalb des Hauses zu arbeiten (Artikel 41.2).
Dieser Artikel soll jetzt gestrichen und durch einen neuen Artikel ersetzt werden.[1] In diesem ist nicht mehr von der Frau oder Mutter die Rede, sondern von einer «gegenseitigen Fürsorge der Familienangehörigen aufgrund der zwischen ihnen bestehenden Bindungen».
Es sei bemerkenswert, schreiben die irischen Bischöfe, dass die aktuelle irische Verfassung die Entscheidung von Müttern, die sich um ihre Familie kümmern möchten, anerkennt und unterstützt. Der Artikel bedeute nicht, dass die Frau zu Hause bleiben müsse oder der Mann keine Verantwortung für die Familie trage. Die vorgeschlagene Änderung hätte aber zur Folge, «dass jeder Verweis auf die Mutterschaft in der Verfassung gestrichen würde und der besondere und unschätzbare gesellschaftliche Beitrag, den die Mütter im Haushalt in Irland geleistet haben und weiterhin leisten, unberücksichtigt bliebe.»
Statt den Artikel zu ersetzen, wäre es besser, «der Staat anerkenne die Fürsorgeleistungen von Frauen und Männern gleichermassen, anstatt die derzeitige Anerkennung der Rolle der Frau […] abzuschaffen». Und die Bischöfe kritisieren: «Der Staat hat es bisher versäumt, die Rolle der Frauen im Haushalt finanziell anzuerkennen.»
«Dauerhafte Bindungen» sollen der Ehe gleichgestellt werden
Die zweite Änderung betrifft die Ehe als Grundlage der Familie. In der aktuellen Verfassung erkennt der Staat «die Familie als die natürliche primäre und grundlegende Einheit der Gesellschaft und als eine moralische Institution an, die unveräusserliche und unantastbare Rechte besitzt, die allem positiven Recht vorausgehen und übergeordnet sind» (Art. 41.1.1). Und in Artikel 41.3.1 wird die Ehe – verstanden als Verbindung zwischen Mann und Frau – ausdrücklich geschützt: «Der Staat verpflichtet sich, die Institution der Ehe, auf die sich die Familie gründet, mit besonderer Sorgfalt zu bewahren und sie gegen Angriffe zu schützen.»
Mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung soll nicht mehr allein die Familie als die «grundlegende Einheit der Gesellschaft» gelten, sondern generell jede «dauerhafte Beziehung». Gleichzeitig soll der Teilsatz gestrichen werden, wonach die Familie sich auf die Ehe gründet. Damit würde neu ausgesagt, dass jegliche Form von Beziehung als Familie betrachtet wird.
In ihrer Erklärung weisen die irischen Bischöfe darauf hin, dass die Familie dem unveränderlichen Plan Gottes für die Menschen entspricht und «in einzigartiger Weise zum Gemeinwohl beiträgt, indem sie der Familie und der Gesellschaft Stabilität verleiht, und dass sie daher den Schutz des Staates verdient». Sie befürchten, dass die vorgeschlagene Verfassungsänderung die Bedeutung der Beziehung zwischen Ehe und Familie in den Augen der Gesellschaft und des Staates schmälert.
Der Begriff der «dauerhaften Beziehung» lasse eine breite Auslegung zu; es mache deshalb keinen Sinn, dass diese dieselben Rechte erhält wie die auf die Ehe gegründete Familie.
Die Bischöfe beschliessen ihre Erklärung mit einem Satz des heiligen Papst Johannes Paul II. bei seinem Besuch in Irland 1979: «Die Familie ist der wahre Massstab für die Grösse einer Nation.»
[1] https://www.electoralcommission.ie/referendums/referendum-information/what-are-you-being-asked-to-decide-on/#CareAmendment
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
«Kehrt um zu ihm, Israels Söhne, / zu ihm, von dem ihr euch so weit entfernt habt!» (Jes 31,6)
Jawohl. Die Familie verdient den Schutz des Staates, wie es die irischen Bischöfe dargelegt haben. Nun kann man nur noch hoffen, dass die irische Bevölkerung den Satz des heiligen Papst Johannes Paul II. zu Herzen nehmen und es zu keiner Verfassungsänderung kommt.