Adobe Stock 87462190 - Romeo und Julia © Frank Krautschick

Kommentar

Kom­men­tar zur Erklä­rung «Digni­tas infi­nita» über die mensch­li­che Würde

Das Dikas­te­rium für die Glau­bens­lehre hat am 8. April 2024 eine Erklä­rung namens «Digni­tas infi­nita» über die mensch­li­che Würde ver­öf­fent­licht. Darin wer­den (zu) viele The­men unter dem Aspekt der Men­schen­würde betrach­tet: Armut, Krieg, Migra­tion, Men­schen­han­del, sexu­el­ler Miss­brauch, Gewalt gegen Frauen, Abtrei­bung, Leih­mut­ter­schaft, Eutha­na­sie und assis­tier­ter Sui­zid, die Dis­kri­mi­nie­rung von Men­schen mit Behin­de­run­gen, Gender-​Theorie, Geschlechts­um­wand­lung und Gewalt in der digi­ta­len Welt.

Um das Dokument nicht zu überladen, kommen diese 14 Themen (Nr. 33-62) nur mehr oder weniger ausführlich zur Sprache. Bevor diese «schweren Verstösse gegen die Menschenwürde» behandelt werden, klärt das Dokument den Begriff «Würde» mit Hilfe der Anthroplogie der Kirche. Dabei hebt sie auch die «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte» (1948) als wichtige Errungenschaft hervor. Der Abschnitt mit der grundlegenden Klärung des Würdebegriffes sowie mit der biblischen Perspektive und der Entwicklung des christlichen Denkens und mit dem Bezug auf zentrale Aussagen des II. Vatikanums (Gaudium et spes, Dignitas humane) ist sicher lesenswert (Nr. 7-16). Dazu gehört auch der zweite Abschnitt. Darin wird die Menschenwürde unter drei Aspekten betrachtet: Der Mensch als unauslöschliches Bild Gottes, die Erhebung der Menschenwürde durch Christus (Menschwerdung und Erlösung) und seine Berufung zur Gemeinschaft mit Gott (Nr. 17-21). Ein zentraler Satz sei hier zitiert: «Folglich glaubt und bekräftigt die Kirche, dass alle Menschen, die nach dem Bild und Gleichnis Gottes geschaffen und in dem menschgewordenen, gekreuzigten und auferstandenen Sohn wiedergeboren sind, dazu berufen sind, unter dem Wirken des Heiligen Geistes zu wachsen, um die Herrlichkeit des Vaters in demselben Bild widerzuspiegeln und am ewigen Leben teilzuhaben.»

In Nr. 22 wird die Pflicht eingefordert, «dass der Mensch auch danach streben muss, seiner Würde gerecht zu werden». Im dritten Abschnitt wird dargelegt, dass aus der Menschenwürde die Menschenrechte und -pflichten resultieren. Weil es Versuche zur Veränderung, ja sogar zu Auslöschung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gibt, werden in diesem Abschnitt wesentliche Grundsätze in Erinnerung gebracht. Die Würde jeder menschlichen Person existiert jenseits aller Umstände. Sie ist in keiner Weise von der Beurteilung der Fähigkeit zur Erkenntnis und zu freiem Handeln einer Person abhängig. Sonst wäre die Würde nicht dem Menschen innewohnend, unabhängig von seiner Konditionierung (Nr. 24). Etwas irritierend ist der folgende Zwischentitel: «Befreiung des Menschen von jedem moralischen und sozialen Zwang». Mit Blick auf die italienische Fassung wäre wohl das Wort Konditionierung besser gewählt als Zwang. Es geht in diesem Abschnitt um die Freiheit des Menschen: «Der freie Wille zieht im Hinblick auf das Gute oft das Böse dem Guten vor.» Wenigstens in ein paar Sätzen hätte formuliert werden können, woran sich der Mensch in seinem Handeln orientieren soll. Das Doppelgebot der Liebe und auch der Dekalog hätte an dieser Stelle als Orientierungshilfe wenigstens erwähnt werden können. Wer nur den obigen Titel liest, könnte auf die Idee kommen, auch die Kirche wolle sich von jeder Moral befreien. In einer Fussnote hätte man zudem auf die Enzyklika Veritatis splendor verweisen können. Kirchliche Dokumente zeichnen sich oft dadurch aus, via Fussnoten auf die Kontinuität des Lehramtes hinzuweisen bzw. diese abzusichern. Dignitas infinita lässt mehrheitlich (61 von 116 Fussnoten) Papst Franziskus aus den Enzykliken Fratelli tutti und Laudato si, dem Apostolischen Schreiben Amoris laetitia sowie aus seinen Ansprachen zu Wort kommen. Immerhin werden in Nr. 34 die einschlägigen lehramtlichen Aussagen, welche schwere Verletzungen gegen die Menschenwürde anprangern, aus der dogmatischen Konstitution Gaudium et spes des II. Vatikanums zitiert.

Einige Aussagen über schwere Verletzungen der Menschenwürde

Bemerkenswert sind die Aussagen über die Praxis der Leihmutterschaft. Papst Franziskus hat sich schon öffentlich für ein weltweites Verbot eingesetzt. Das wird hier bekräftigt. Zentral sind die Aussagen, die in Anlehnung an die Instruktionen Donum vitae (1987) sowie Dignitas personae (2008) gemacht werden: «Das Kind hat daher kraft seiner unveräusserlichen Würde das Recht auf eine vollständige menschliche und nicht künstlich herbeigeführte Herkunft und auf das Geschenk eines Lebens, das zugleich die Würde des Gebers und des Empfängers zum Ausdruck bringt. Die Anerkennung der Würde der menschlichen Person schliesst auch die Anerkennung der Würde der ehelichen Vereinigung und der menschlichen Fortpflanzung in all ihren Dimensionen ein» (Nr. 49).

Im Zusammenhang mit der Euthanasie und dem assistierten Suizid hebt das Dokument die Notwendigkeit hervor, angemessene und notwendige Anstrengungen zu unternehmen, um das Leiden «durch eine angemessene palliative Pflege zu lindern und jeden therapeutischen Übereifer oder unverhältnismässige Massnahmen zu vermeiden» (Nr. 52). Zentral ist die Aussage: «Dem Suizidanten zu helfen, sich das Leben zu nehmen, ist daher ein objektiver Verstoss gegen die Würde der Person, die darum bittet, selbst wenn dies die Erfüllung ihres Wunsches ist. ...».

Die Gender-Theorie als Ideologie wird zurecht als sehr gefährlich eingestuft. Sie stelle eine Gesellschaft ohne Geschlechterdifferenz in Aussicht und höhle die anthropologische Grundlage der Familie aus, lautet der Vorwurf. Dem hält das Dokument entgegen, das menschliche Leben in all seinen Bestandteilen, körperlich und geistig, sei ein Geschenk Gottes. Es soll mit Dankbarkeit angenommen und in den Dienst des Guten gestellt werden. Der zweite Vorwurf gegenüber der Gender-Theorie besteht darin, sie versuche «den grösstmöglichen Unterschied» zwischen den Menschen als Lebewesen zu leugnen: die Geschlechter. Der Unterschied bewirke im Paar von Mann und Frau die bewundernswerteste Gegenseitigkeit und sei somit die Quelle jenes Wunders, das uns immer wieder in Erstaunen versetzt, nämlich die Ankunft neuer menschlicher Wesen in der Welt (Nr. 58). Alle Versuche seien abzulehnen, die den Hinweis auf den unaufhebbaren Geschlechtsunterschied zwischen Mann und Frau verschleiern. Da könnte manche katholische theologische Fakultät ihren Forschungsschwerpunkt bei ihren Gender-Studien zugunsten von Dignitas infinita verlagern, indem sie analysieren, welchen Schaden sie schon angerichtet haben.

Zur Geschlechtsumwandlung betont Dignitas infinita, «dass jeder geschlechtsverändernde Eingriff in der Regel die Gefahr birgt, die einzigartige Würde zu bedrohen, die ein Mensch vom Moment der Empfängnis besitzt». Abschliessend wird auf eine Ausnahme hingewiesen: «Damit soll nicht ausgeschlossen werden, dass eine Person mit bereits bei der Geburt vorhandenen oder sich später entwickelnden genitalen Anomalien sich für eine medizinische Behandlung zur Behebung dieser Anomalien entscheiden kann.»

Einige kritische Anmerkungen

Das Recht auf Gewissensfreiheit hätte in diesem Dokument an etlichen Stellen ausdrücklich betont werden müssen, insbesondere bei den Themen Abtreibung, assistierter Suizid und Euthanasie, welche in der Gesellschaft und selbst in linken Kreisen der Katholischen Kirche zunehmende Akzeptanz erhalten. Wer die im Dokument aufgezeigten Irrtümer der Gender-Theorie nicht teilt, kommt zunehmend unter die Räder, besonders an Fakultäten, welche in verstärktem Mass intellektuelle Inzucht betreiben und nur denen eine Chance auf eine akademische Karriere ermöglichen, welche sich mit der Gender-Theorie konform äussern und dann selber «gendersensible hochschuldidaktische Schulung» betreiben. Die Gewissensfreiheit wird dort eindeutig mit Füssen getreten. Ebenso geraten Lehrerinnen und Lehrer unter den Druck von Schulleitungen und Bildungsdepartementen.

Könnte es sein, dass das Dokument des Dikasteriums für die Glaubenslehre auf dieses nachdrückliche Pochen auf das Recht auf Gewissensfreiheit verzichtete, um nicht den Vatikan selbst einiger Kritik auszusetzen? Bekanntlich hat der Vatikan als Staat während der Corona-Krise grundlegende ethische Prinzipien ausser Acht gelassen, als er faktisch eine Impf- und Boosterpflicht auf seinem Staatsgebiet selbst für genesene Mitarbeiter und Besucher durchsetzte. Angesichts der ohnehin schon langen Liste an Themen, hätte «Forschung am Menschen» auch Platz finden können. Schliesslich war die Milliardenfache Impfung von Menschen mit nur dürftig getesteten mRNA-Impfstoffen ein gigantisches Experiment. Auch die menschenunwürdige Forschung mit Embryonen und Föten sowie deren gezielte genetische Veränderung hätte wenigstens erwähnt werden können.

Die Proklamation von hehren Grundsätzen über die «unendliche Würde» des Menschen verpufft ins Leere, wenn die Katholische Kirche nicht selbst ihren Worten entsprechende Taten folgen lässt. Sie könnte den Schaden wieder einigermassen gut machen, indem sie eine seriöse Aufarbeitung der Corona-Krise gerade auch innerhalb der Katholischen Kirche und danach auch ausserhalb unterstützt.

Weiter drängt sich die Frage auf, weshalb Papst Franziskus die Päpstliche Akademie für das Leben, welche ursprünglich ganz dem Schutz der Würde des menschlichen Lebens vom ersten Augenblick der Zeugung bis zum natürlichen Tod verpflichtet war, mit höchst fragwürdigen Statutenänderungen und gar bedenklichen Ernennungen geschwächt hat. Ob eine solche Akademie in der Lage ist, sich auch noch um die von Papst Franziskus hinzugefügten Themenbereiche Geschlechter- und Generationenforschung, die Humanökologie und das Verhältnis zwischen Mensch und Umwelt kümmern, erscheint deshalb mehr als zweifelhaft.

Nichtsdestotrotz ist das Dokument Dignitas infinita gesamthaft betrachtet als willkommenes positives Signal und Zeichen der Hoffnung zu werten.

Dikasterium für die Glaubenslehre, Erklärung Dignitas infinita über die menschliche Würde. Vatikan, 8. April 2024.


Roland Graf
swiss-cath.ch

E-Mail

Dr. Roland Graf ist Pfarrer in Unteriberg und Studen (SZ). Er hat an der Universität Augsburg in Moraltheologie promoviert und war vor seinem Theologiestudium als Chemiker HTL tätig.


Kommentare und Antworten

×

Name ist erforderlich!

Geben Sie einen gültigen Namen ein

Gültige E-Mail ist erforderlich!

Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

Kommentar ist erforderlich!

You have reached the limit for comments!

* Diese Felder sind erforderlich.

Bemerkungen :

  • user
    Daniel Ric 12.04.2024 um 07:59
    Es ist wichtig zu betonen, dass die Erklärung der Menschenrechte kein säkulares Produkt ist, sondern ihren Ursprung in der katholischen Kirche hat. Die spanischen Spätscholastiker haben im Grunde alles vorweggenommen, was später von kirchenkritischen Geistern als Menschenrechte deklariert wurde. Daher ist es nur folgerichtig, dass die katholische Kirche die grösste Verteidigerin der Menschenrechte ist, währenddem es auch nicht erstaunt, dass die bürgerlichen Staaten dazu übergehen, diese zu relativieren, indem gewisse Forderungen als Rechte proklamiert werden, welche das ganze Konstrukt der Menschenrechte zum Einsturz bringt. Es kann beispielsweise unmöglich ein uneingeschränktes Recht über den eigenen Körper geben, das einem ermöglicht, Abtreibungen vorzunehmen, sein Geschlecht beliebig anzupassen oder seinem Leben ein Ende zu setzen. Auch kann es kein Recht geben, Kinder zu adoptieren, wenn das eigene Sexualverhalten die Zeugung von Kindern verunmöglicht.
    • user
      Meier Pirmin 12.04.2024 um 21:04
      @Ric. Was heisst da Spätscholastiker? Wenn Bartolomé de Las Casas aus der Zeit von Columbus, der Vater der Indios, sich für die Menschenrechte der von uns Indianer genannten verwendete und dabei immerhin Gesetzesverbesserungen erreichte, und der Bischof Francisco de Vittoria in Mexiko noch darauf hinwies, dass auch die Übergangslösung mit Schwarzen Sklaven Unrecht sei, ebenfalls im 16. Jahrhundert, war das keine Spätscholastik, die immerhin noch in meiner Zeit an den katholischen Schweizer Benediktiniergymnasien mit Kälin-Fähs Lehrbuch noch den Relegions- und Philosophieunterricht prägte. Selbst der spätere Exdominikaner Gonsalv Mainberger schrieb noch eine methodisch ausgezeichnete Dissertation über erkenntnistheoretische Unterscheidungsmerkmale bei Thomas von Aquin, ein Gebiet, worüber dann auch der Opus-Dei Mann, Klassenüberspringer und jüd. Konvertit Martin Rhonheimer doktorierte. Sie haben aber recht, dass es innerhalb der katholischen Kirche eine sehr starke und kompetente Richtung auf dem Gebiet des NATURRECHTS gab, was indes auch bei den Anglikanern und Protestanten seine Blütezeit hatte, in Deutschland etwa mit dem Staatsdenker Samuel Pufendorf. Auch der Erfinder des Subsidiaritätsprinzips, der wichtigsten Grundlage der kath. Soziallehrer, war ein Protestant, Althusius aus Ostfriesland. Für die Entwicklung der letzten 100 Jahre war wohl Oswald von Nell-Breuning, grosser Einfluss noch auf die einst religiös mitgeprägte CDU/CSU der wohl bedeutendste Denker.
      • user
        Daniel Ric 13.04.2024 um 13:34
        Natürlich ist es schwierig, die Begründung der Menschenrechte genau zu datieren, genauso wie es schwierig ist, verschiedene Denker unter eine Epoche zu fassen (wie Spätscholastik, etc.). Das vielleicht wichtigste Dokument stammt von einem Papst selbst, nämlich Sublimis Deus aus dem Jahre 1537, bei dem die Versklavung der Indianer und die Enteignung ihres Eigentums verboten wurde. Eine schwierigere Frage ist diejenige, ob der Protestantismus tatsächlich fähig ist, auf Grundlage des Naturrechts zu argumentieren oder ob er dazu neigt, in einen Voluntarismus abzugleiten.

        Nell-Breuning ist durch seinen Einfluss auf Quadragesimo anno sicherlich eine prägende Figur gewesen, wobei man Johannes Messner nicht vergessen darf, der wohl vielleicht noch grössere Bedeutung hatte. Es wäre wichtig, den Schriften dieser Denker wieder mehr Bedeutung zu geben. Für mich persönlich - das ist aber meine Meinung, ohne dass diese Richtigkeit beansprucht - ist es unverständlich, dass der von Ihnen genannte Rhonheimer, der mehr oder weniger nur ein Apologet von Friedrich August von Hayek ist, so viel Aufmerksamkeit erhält, währenddem intellektuelle Grössen wie Nell-Breuning oder Messner in Vergessenheit geraten sind.
  • user
    Stefan Fleischer 11.04.2024 um 02:39
    Das Problem dürfte sein
    dass dieser Text nur richtig verstanden und akzeptiert werden kann auf der Basis eines Gottesverständnisses, das Gott als wahren und personalen Gott, als ewigen, allmächtigen und allwissenden Schöpfer und Herrn des Universums akzeptiert, welcher in der Geschichte handelt und vom Menschen in seiner unendlichen Grösse und Würde geliebt und angebetet werden will. Oder anders ausgedrückt, die Würde des Menschen steht und fällt mit der der Würde, welche er seinem Schöpfer zugesteht.
    • user
      Michael Dahinden 11.04.2024 um 07:14
      Dies war schon das Problem der katholischen Phillsophie gegenüber ihren Kritikern wie auch des Antimodernismus gegenüber dem Modernismus. Thomas von Aquin stützt z. B. die Gottesbeweise darauf, dass Glaube da ist; er hat die Beweise nicht als Vorschlaghammer gegen die Atheisten konzipiert, sondern als Gehhilfe für Wohlwollende. So dürfte es auch der Hl. Apostel Paulus in Röm 1,20 meinen: Nicht für jeden Widerspenstigen, sondern für den ehrlich Suchenden und religiös Offenen ist die Existenz Gottes aus der Existenz der Natur ersichtlich. Ebenso ist der Antimodernisteneid zu verstehen: Er sagt nicht, das Dasein Gottes müsse für jeden Mathematiker zwingend aus dem Dasein Seiner irdischen Werke folgen, sondern es „könne“ für den Vernünftigen anhand vorhandenen Schöpfung „erkannt“ werden, also etwa bei einer gewissen Anstrengung, die man auf sich nimmt.
  • user
    Michael Dahinden 10.04.2024 um 12:54
    In den ersten Kommentaren zur Erklärung wie auch in der Erklärung selbst (Ziff.2,, Ziff. 14) fällt der Konnex zwischen Menschenwürde und der Erklärung der Menschenrechte ins Auge. Hier im Artikel von Dr. Roland Graf wird dies gleich zu Beginn erwähnt. Wissen die Leute eigentlich, wie wenig selbstverständlich dieser Zusammenhang ist? Unter Ziff. 25 wird das Problem angetönt: Wo es um Rechte geht, auch um universale Rechte, kann jemand sie gewähren und entziehen. Dazu auf Distanz zu gehen, ist die Chance der Kirche und des Dokuments. Immerhin sind sie sich dieser Chance bewusst, beschneiden sie aber dann etwa mit den wohlwollenden Hinweisen auf Descartes und Kant oder auch mit dem geradezu penetranten Bemühen, zwischen der Würde, die Christus dem Menschsein schenkt, und den Menschenrechtserklärungen Kitt zu streichen.
    Ehrlicher wäre der Hinweis darauf, dass nicht nur der Ursprung der christlichen Würde, sondern auch ihre Auswirkung ein anderer sein muss als die Mächtigen dieser Welt es so gerne hören!