Die neue Barbiepuppe mit Downsyndrom (3. v. l.) (Bild: © Mattel)

Kommentar

Mehr Ver­lo­gen­heit ist kaum denkbar

Nun ist sie also da, die Barbie-​Puppe mit Down­syn­drom. Der ame­ri­ka­ni­sche Spiel­wa­ren­her­stel­ler Mat­tel hat sie vor eini­gen Tagen auf den Markt gebracht.

Dieser Beitrag von Alex Reichmuth erschien zuerst auf nebelspalter.ch

«Wir wollen unseren Teil beitragen, um gegen die Stigmatisierung von Menschen mit Behinderung vorzugehen», liess Lisa McKnight verlauten, die Vizepräsidentin des Unternehmens. Mattel wolle die menschliche Vielfalt in ihrer ganzen Breite abbilden.

Hinter der neuen Variante von Barbie steht offensichtlich der Zeitgeist. Und dieser ist woke. Darum scheint Diversität zwingend zu sein, auch beim Puppenangebot.

90 Prozent der Föten mit Downsyndrom werden abgetrieben
So breit ist die menschliche Vielfalt aber gar nicht. Es gibt nämlich immer weniger Menschen mit Downsyndrom.

Das liegt daran, dass Schwangerschaften, bei denen beim Fötus ein Downsyndrom festgestellt wird, in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle vorzeitig enden. Etwa 90 Prozent der Kinder mit dieser Behinderung erleben ihre Geburt nicht. Weil es vorher zur Abtreibung kommt (siehe hier).

In der Schweiz werden viele Kinder mit Behinderung abgetrieben, die ein schönes Leben vor sich hätten.

Denn bei Kindern mit Downsyndrom riskiert man, schräg angeschaut zu werden. Schräg angeschaut werden aber nicht die Kinder, sondern die Eltern. Warum haben die nichts gegen solchen Nachwuchs unternommen, fragen sich viele Leute.

Woke Kreise haben die grössten Vorbehalte gegenüber Abtreibungsgegnern
Allein in der Schweiz werden jährlich über 10 000 Ungeborene abgetrieben. Darunter sind viele Kinder, die zwar behindert sind, aber dennoch ein schönes Leben vor sich hätten. Menschen mit Downsyndrom sind bekannt dafür, dass sie Glück ausstrahlen.

Dennoch ist die Abtreibung behinderter Ungeborenen kein Thema in unserer Gesellschaft. Wer ihren vorzeitigen Tod trotzdem schwierig findet, gilt als reaktionär. Typischerweise haben ausgerechnet linke Kreise, die sich gerne woke geben, die grössten Vorbehalte gegenüber Abtreibungsgegnern.

Diese woken Kreise setzen sich zwar unermüdlich dafür ein, dass Behinderte nicht diskriminiert werden. Wenn das Leben von Behinderten aber schon vor der Geburt beendet wird, haben sie damit kein Problem. Mehr Verlogenheit ist kaum denkbar.

Originalbeitrag auf nebelspalter.ch

 


Nachtrag von swiss-cath.ch
Wie die Winterthurer Tageszeitung «Der Landbote» in ihrer heutigen Ausgabe (8. Mai 2023) berichtet, hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich entschieden, dass ein Junge mit Trisomie 21 (Downsyndrom) nicht in eine Sonderschule abgeschoben werden darf, sondern weiterhin die Regelklasse besuchen kann. Es handelt sich dabei um einen Fall aus einer Gemeinde in der Nähe von Winterthur. Der Junge hatte sechs Jahre lang in der Primarschule die Regelklasse besucht. Er brauchte dabei die Unterstützung einer Heilpädagogin, doch die Integration in die Normalklasse funktionierte. Beim fälligen Übertritt in die Sekundarschule vom vergangenen Sommer entschied die Schulpflege, den Jungen entgegen dem Wunsch der Eltern in eine Sonderschule einzuweisen. Der Bezirksrat schützte diese Anordnung. Die Eltern des Jungen rekurrierten dagegen beim Verwaltungsgericht und bekamen Recht. Das Verwaltungsgericht befand, dass der Junge sich bislang im Unterricht stets ruhig verhalten und niemanden gestört habe. Er habe dabei sozial viel gelernt und sei stets allein und mit grosser Freude zur Schule gekommen. Angesichts dieses Sachverhalts, so das Verwaltungsgericht in seiner Begründung, sei ein Ausschluss aus der normalen Klasse diskriminierend, verletze mithin das in der Verfassung und im Volksschulgesetz verankerte Recht auf Integration. Ob die Schule den Fall an das Bundesgericht weiterziehen wird, ist zurzeit noch offen


nebelspalter.ch


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