Mundkommunion verboten – in der Erzdiözese eines Papst-Vertrauten
Die Gehorsamsfrage ist ein zweischneidiges Schwert. Sie kann im rechten Sinn gestellt, aber auch mißbraucht werden. Das gilt auch dort, wo er eingefordert werden müßte, aber nicht verlangt wird. Das jüngste Beispiel liefert der neapolitanische Theologe Msgr. Bruno Forte, der seit 2004 Erzbischof von Chieti-Vasto in den Abruzzen ist, der seiner Erzdiözese schon seit vier Jahren ein Verbot der Mundkommunion aufzwingt.
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