Abteibasilika der Abtei Saint-Maurice. (Bild: Zairon, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons)

Kirche Schweiz

Pres­se­mit­tei­lung: Durch eine unab­hän­gige Arbeits­gruppe will die Abtei Saint-​Maurice ihre Ver­gan­gen­heit über­prü­fen lassen

Um die Ver­wick­lung eini­ger ihrer Mit­glie­der in Fälle von sexu­el­lem Miss­brauch in den letz­ten Jahr­zehn­ten auf­zu­klä­ren, hat die Abtei Saint-​Maurice den Gene­ral­staats­an­walt des Kan­tons Neu­en­burg, Pierre Aubert, mit der Ein­set­zung einer unab­hän­gi­gen Arbeits­gruppe beauf­tragt. Das Ziel wird sein, eine Unter­su­chung nach sowohl recht­li­chen als auch his­to­ri­schen Kri­te­rien durch­zu­füh­ren. Dafür erhält die Arbeits­gruppe unein­ge­schränk­ten Zugang zu den Archi­ven der Insti­tu­tion und zu den Zeu­gen­aus­sa­gen sowohl der Stifts­her­ren als auch jener Opfer, die sich bei die­ser Gele­gen­heit mel­den möchten.

Diese Untersuchung hat nicht die Aufgabe, die von den zuständigen Justizbehörden angeordneten Untersuchungen zu ersetzen, und Herr Aubert tritt nicht als Staatsanwalt, sondern als Experte auf. Er hat die Unterstützung der «Abteilung für Zeitgeschichte» der Universität Freiburg in Anspruch genommen, die in diesem speziellen Bereich bereits bemerkenswerte Arbeiten durchgeführt hat und daher den wissenschaftlichen Aspekt der Untersuchung beherrscht. Den aus diesem Kreis hervorgegangenen Forscherinnen wird die Hauptarbeit bei der Auswertung der Archive obliegen. Nicht verjährte und noch nicht entschiedene Straftaten, die bei dieser Gelegenheit entdeckt werden könnten, werden auf ausdrücklichen Wunsch der Verantwortlichen der Abtei bei der Justiz angezeigt.

Die Abtei erinnert daran, dass laut einer kürzlich veröffentlichten offiziellen Mitteilung der Walliser Staatsanwaltschaft derzeit kein Verfahren gegen einen bestimmten Beschuldigten läuft und die Polizei ihre Untersuchungen auf eigene Initiative fortsetzt. Sie hofft, dass entsprechend den von Schülern, ehemaligen Schülern, Eltern und Lehrern geäusserten Wünschen, über die der «Nouvelliste» am 22. Februar berichtete, die derzeit suspendierten Lehrer ihre Arbeit bald wieder aufnehmen können.

Die Abtei Saint-Maurice hofft, dass auf diese Weise Licht in die ihr vorgeworfenen Taten gebracht wird. Dieser Schritt, der auf eine angemessene Anerkennung der Opfer abzielt, denen alle Gedanken gelten, wird es ermöglichen, die Situation in jedem einzelnen Fall zu klären und die Wahrheit herauszufinden.

Von den zuständigen kirchlichen Behörden wurden Abberufungsmassnahmen beschlossen. Diese wollten sich einen ausreichend breiten und tiefen Einblick in jede Situation verschaffen und es stellte sich schnell heraus, dass jeder Fall spezifisch war und als solcher behandelt werden musste. Eine Abberufungsmassnahme betraf den Pfarrer-Dekan von Saint-Maurice, der er sich unterwarf, damit die Spannungen abgebaut werden konnten.

In allen Gerichtsdossiers gibt es keine belastende Anklage mehr. Konkret betrifft dies:

- eine Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens im Jahr 2005;
- eine Entscheidung zur Nichtwiederaufnahme des Verfahrens im Jahr 2021;
- eine Entscheidung zur Zurückweisung einer Beschwerde im Jahr 2022.

Der Fall wurde dem Heiligen Stuhl vorgelegt, der nach einer Untersuchung zu denselben Schlussfolgerungen gelangte.

Wir haben heute die objektive Gewissheit, dass der Fall abgeschlossen ist und dass es keine weiteren Rechtsmittel geben wird. Es gibt daher keinen Grund mehr, die Massnahmen, die aufgrund des durch die RTS-Sendung «Mise au point» ausgelösten Verdachts getroffen wurden, aufrechtzuerhalten und dem Kanoniker das Pfarramt zu entziehen. Wir beschliessen die Aufhebung der vorläufigen Massnahmen.
 

Pressemitteilung im Original (Französisch)


Abtei Saint-Maurice


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