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Kirche Schweiz

Rom heisst Beschwerde gut: Sta­tu­ten des Chu­rer Pries­ter­ra­tes sind ungültig

Mit Datum vom 20. Januar 2024 hat Bischof Joseph Maria Bon­ne­main den Seel­sor­ge­rin­nen und Seel­sor­gern des Bis­tums Chur mit­ge­teilt, dass eine an das «Dikas­te­rium für den Kle­rus» gerich­tete Beschwerde (ein soge­nann­ter «Hier­ar­chi­scher Rekurs») gegen die von ihm appro­bier­ten Sta­tu­ten des Pries­ter­ra­tes gut­ge­heis­sen wurde. Dies des­halb, weil diese Sta­tu­ten im Wider­spruch ste­hen zu den Vor­ga­ben des über­ge­ord­ne­ten kirch­li­chen Rechts. Bischof Bon­ne­main ist vom «Dikas­te­rium für den Kle­rus» ange­wie­sen wor­den, rechts­kon­forme Sta­tu­ten zu erlassen.

Worum geht es? Bischof Bonnemain hatte nach seinem Amtsantritt mit Datum vom 1. Dezember 2021 ein neues Statut des Priesterrates in Kraft gesetzt, das – wie nun das «Dikasterium für den Klerus» feststellte, den Vorgaben des Kirchenrechts widerspricht. Dies betrifft insbesondere can. 497 n. 1 des Kirchlichen Gesetzbuches, demzufolge etwa die Hälfte frei von den Priestern selbst zu wählen ist. Davon kann bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des Priesterrates keine Rede sein, da von den aktuell 30 Mitgliedern lediglich deren zwei gewählt sind. Demgegenüber gehören die 16 Dekane des Bistums von Amtes wegen dem Priesterrat an. Letztere werden wiederum von vielen Diakonen, Religionspädagoginnen und Laientheologen gewählt. Es ist dies eine Personengruppe, die in mehreren Dekanaten die Mehrheit ausmacht. Die Überrepräsentation der Dekane widerspricht zudem der kirchenrechtlichen Vorgabe, wonach die Priester des Bistums hinsichtlich der verschiedenen Dienste vertreten sein müssen. Inwiefern etwa pensionierte Priester vertreten sind, dürfte eine berechtigte Frage sein.

Das «Dikasterium für den Klerus» hat nun, wie eingangs erwähnt, den Rekurs im Sinne der Beschwerdeführer gutgeheissen. Es handelt sich um Kanonikus Dr. habil. Martin Grichting, Kanonikus Pfr. Roland Graf und Dekan Pfr. Matthias Hauser. Die Folgen könnten einschneidend sein. Denn da der Priesterrat seit dem 1. Dezember 2021 widerrechtlich zusammengesetzt ist, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen diese Widerrechtlichkeit auf die seither ergangenen Verlautbarungen des Bistums Chur hat. Je nachdem, ob jeweils ein Mitwirkungs- oder Anhörungsrecht des Priesterrates vorliegt, müsste die Widerrechtlichkeit gegebenenfalls bejaht werden. Vertiefte, sachkundige Abklärungen sind angesagt.

Dies könnte insbesondere folgende Verlautbarungen betreffen, die in dieser Zeit via www.bistum-chur.ch veröffentlicht wurden:

  • «Revision Berufs-Nomenklatur» (Veränderung der Nomenklatur der Laienmitarbeiter: «Seelsorger» statt Pastoralassistent, «Theologe» statt Laientheologe)
  • «Verhaltenskodex» betreffend sexueller Übergriffe
  • «Handreichung für eine synodale Kirche»

Gemäss can. 1734 § 1 des kirchlichen Gesetzbuches gilt mit der Ingangsetzung des Beschwerdeverfahrens auch die Aussetzung des Vollzugs als beantragt. Dies würde bedeuten, dass die Approbation der Statuten des Priesterrates vom 1. Dezember 2021 ausgesetzt wurde, was wiederum für die Beurteilung der Rechtmässigkeit bzw. Unrechtmässigkeit von seither erfolgten Mitwirkungshandlungen des Priesterrates relevant ist.
 

Quellen:
https://www.bistum-chur.ch/wp-content/uploads/2022/01/Statuten-des-dioezesanen-Priesterrats.pdf (1.12.2021)

https://www.bistum-chur.ch/allgemein/gemeinsame-mitteilung-des-priesterrates-und-des-rates-der-theologinnen-theologen-und-diakone/ (2.12.2021)

https://www.bistum-chur.ch/wp-content/uploads/2022/04/2022_verhaltenskodex_macht_bistum_chur.pdf (5.4.2022)

https://www.bistum-chur.ch/wp-content/uploads/2022/12/Bischoefliche-Verfuegung-Nomenklatur-2023.pdf (23.12.2022)

https://www.bistum-chur.ch/allgemein/neue-handreichung-fuer-eine-synodale-kirche/ (25.10.2023)


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

E-Mail

Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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    don Martino 02.02.2024 um 14:07
    gute fundierte Stellungnahme von Herrn Herzog. Sachlich, transparent, klar und vertauenswürdig, vertauensstärkend für Gläubige aller Klassen und Ämtern der Kath. Kirche. Das ist ein Laie! Danke Herr Herzog.
  • user
    Gabriela Ulrich 31.01.2024 um 10:00

    Bischof Joseph Maria Bonnemain war seit 1981 an der bischöflichen Kurie in Chur als Diözesanrichter tätig. Die Statuten des Churer Priesterrates, die der Bischof am 1.12.2021 erlassen hat, sind ungültig. Die Widersprüche in den Statuten des Churer Priesterrates sind schlicht und ergreifend nicht nachvollziehbar, weil er als ein Diözesanrichter ein so hohes Amt bereits inne gehabt hat. Bischof Bonnemain ist kein würdiger Bischof. In diesem Zusammenhang ist der Wunsch des Papstes, dass Bischof Bonnemain fünf Jahre im Amt bleiben soll, voreilig gefällt worden und das ist nicht weise.

  • user
    Martin Meier-Schnüriger 30.01.2024 um 13:05
    Es ist vermutlich noch etwas gar früh, die Sektkorken knallen zu lassen. Dass das Dikasterium für den Klerus die von Bischof Bonnemain approbierten Statuten zur Nachbesserung zurückgewiesen hat, ist höchstens ein kleiner Etappensieg und bedeutet noch lange nicht, dass nun der Verhaltenskodex, die Handreichung für eine synodale Kirche und die Begriffsänderungen, was kirchliche Berufe angeht, gestorben sind. Gegen den Entschied des Dikasteriums wird es Rekursmöglichkeiten geben, und selbst wenn diese erfolglos bleiben sollten, wird ein neuer, dem Kirchenrecht entsprechend zusammengesetzter Priesterrat kaum willens oder in der Lage sein, so "bahnbrechende" Errungenschaften wie die erwähnten drei Dinge über den Haufen zu werfen. Eher werden der "Verhaltenskodex" und die "Handreichung" eines natürlichen Todes sterben, weil sie in ihrer Kompliziertheit in der Praxis gar nicht umsetzbar sind.
    Trotzdem ist es gut, dass man Rom auf diese erneute helvetische Eigenmächtigkeit aufmerksam gemacht hat.
  • user
    Stefan Fleischer 27.01.2024 um 12:00
    Q.e.d. quod erat demonstrandum, was zu beweisen war:
    Der Schrei nach mehr Demokratie in der Kirche ist noch lange kein Heilmittel gegen die Meinungsdiktatur! Nur eine gesunde,, gottzentrierte Hierarchie kann sich diesem Übel effizient und nachhaltig entgegenstellen.