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Kirche Schweiz

Selbst­ver­pflich­tung im Umgang mit Missbrauchsakten

Das Bis­tum Chur ver­sandte den Seel­sor­gen­den, sowie den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern am 29. Novem­ber 2023 eine Infor­ma­tion in Sachen Selbst­ver­pflich­tung im Umgang mit Miss­brauchs­ak­ten. Swiss​-cath​.ch publi­ziert die­ses Schrei­ben im Wortlaut.

Liebe Seelsorgende
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bistum Chur
 
Im Rahmen der Bemühungen zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Kontext der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz und in Hinblick auf die Folgestudie zur Aufarbeitung sexueller Missbräuche im kirchlichen Umfeld sind die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Konferenz der Ordensgemeinschaften und anderer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens in der Schweiz (KOVOS) übereingekommen, in Form einer «Selbstverpflichtung» Folgendes zu erklären:
 
«SBK, KOVOS und RKZ verpflichten sich und fordern ihre Mitgliedorganisationen und die durch sie repräsentierten Organisationen auf, sich dazu zu verpflichten, keine Akten zu vernichten oder Daten zu löschen, welche in irgendeiner Weise Grenzverletzungen oder mögliche Sexualstraftaten gegen Minderjährige oder Erwachsene und/oder den Umgang der kirchlich Verantwortlichen mit Tätern und Täterinnen sowie Beschuldigten dokumentieren, ausser es sei für einen bestimmten Dokumententyp oder Datensatz in den Bestimmungen der jeweils gültigen Datenschutzgesetze explizit etwas anderes verfügt. Für die Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz und für die Ordensoberen impliziert diese Selbstverpflichtung, unter anderem, explizit can. 489 § 2 CIC nicht mehr zu befolgen».
 
Diese Selbstverpflichtung hat Diözesanbischof Joseph Maria Bonnemain für das Bistum Chur unterzeichnet. Gestützt auf diesen Beschluss bedeutet dies:
 
Auf Ebene der Pfarreien und Seelsorgeräumen dürfen keine Akten vernichtet werden, die im genannten Sinne für die Dokumentation von Missbrauchsfällen und den Umgang der kirchlich Verantwortlichen mit Tätern und Täterinnen und Beschuldigten relevant sind.
 
Bischof Joseph Maria Bonnemain ersucht alle Verantwortlichen von Pfarreien und Seelsorgeräumen im Bistum Chur, dieser Selbstverpflichtung Folge zu leisten.


Bistum Chur


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Bemerkungen :

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    John Henry 01.12.2023 um 16:23
    Die eigentliche Tragik ist, dass man mit dem neuen Verhaltenskodex im Bistum Chur den sexuellen Missbrauch durch die Hintertür wieder fördert, indem man kirchlichen Bewerber keine Fragen mehr stellen darf, die sogenannt 'diskriminierend' sind. Damit erhöht sich das Risiko, dass problematische Neigungen gerade in kirchlichen Ämter wieder Einlass gewährt wird. Jene, die an der göttlichen Moral festhalten, können mit dem Verhaltenskodex mangels "Reflexionsfähigkeit" ausgeschlossen, und jene , die leben und segnen was Gott verboten hat, befördert werden.
  • user
    Martin Meier-Schnüriger 30.11.2023 um 11:16
    Es mag sich hier um eine Kleinigkeit handeln, ist aber dennoch höchst beachtenswert: Eine Teilkirche verpflichtet sich explizit, einem Paragraphen des Kirchenrechts zuwiderzuhandeln. Wurde das mit Rom abgesprochen oder haben wir es hier wieder einmal mit dem "Sonderfall Schweiz" zu tun?
    • user
      Maissen 01.12.2023 um 12:59
      Das ist der Unterschied zwischen dem jetzigen Bischof und Bischof Huonder, der sich streng ans Kirchenrecht hielt.