(Bild: ma boîte a photos/pexels)

Mit spitzer Feder

Tod­sünde «Belehren»

Nicole Büchel, Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­ant­wort­li­che des Bis­tums Chur, hat eine «Tod­sünde» began­gen, denn, so «Wirt­schafts­re­dak­tor» Raphael Rauch im SoBli vom 23. Juli 2023, «sie hat eine deut­sche Auto­rin belehrt». Ganz schlimm: eine Auto­rin beleh­ren, und dazu noch eine deut­sche. Mehr noch: Letz­tere sei regel­recht bedroht wor­den, dop­pelte Rauchs Lands­frau Anna­lena Mül­ler auf «kath​.ch» nach.

Nicole Büchel hätte gewarnt sein müssen, denn – bitte schön – auf Belehrungen und Schulmeistereien haben wir Journis aus dem grossen Kanton ein Monopol. Wer uns dieses Alleinstellungsmerkmal streitig machen will, bekommt – pardon kriegt eins auf die Nuss.

Dabei hatte sich Nicole Büchel lediglich erlaubt, gegenüber der bei der PR-Abteilung der Zürcher Kantonalkirche tätigen Magdalena T. deutsch und deutlich ihre Meinung zum dort chronisch aufgewärmten LGBT-Einheitsbrei zu äussern.

Rauch-Klon Annalena Müller stilisiert ihrerseits die kritisierte Journalistin Magdalena T. prompt zum Opferlamm hoch. Eins zu eins übernimmt sie deren Parteibehauptungen, Nicole Büchel habe gedroht, dafür zu sorgen, dass sie andernorts insbesondere im kirchennahen Bereich keine Anstellung mehr finden werde. Die Kommunikationsverantwortliche des Bistums Chur weist diese Anschuldigungen in aller Form zurück. Aussage gegen Aussage also. Was «kath.ch»-Journalistin Müller unter Missachtung elementarer journalistischer Regeln nicht daran hindert, die einschlägigen Behauptungen als Tatsache zu verkaufen («Churer Bistumssprecherin bedroht Journalistin»). Annalena Müller garniert ihren Artikel mit dem hochdramatischen Zusatz «Alle Fälle samt Namen der Personen sind der Redaktion bekannt. Aus Sorge vor Repressalien wollen die Betroffenen anonym bleiben.»

Eine solche «Schutzklausel» ist grotesk, ja absurd. Wer mit den Mechanismen der hiesigen Medienszene auch nur annähernd vertraut ist, weiss, dass umgekehrt der Nachweis des antirömischen Affekts nachgerade zum unverzichtbaren Bestandteil eines jeden Bewerbungsdossiers mit Erfolgsaussichten gehört, sei es bei Pfarreiblättern oder Kommunikationsstellen staatskirchenrechtlicher Organe.

Schliesslich soll Nicole Büchel der fehlbaren Journalistin den Rat mit auf den Weg gegeben haben, sich besser nach einer Beschäftigung ausserhalb der Schweiz umzusehen. Ein frommer Wunsch, zumal wenn er mit dem Slogan «Heim ins Reich» assoziiert ist. Aber einer Kirchenfrau wird man einen frommen Wunsch ja schwerlich verweigern können.


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

E-Mail

Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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Bemerkungen :

  • user
    Ferdi23 24.07.2023 um 18:59
    Fürbitten stecke man an die Klagemauer. Oder schmuggle sie in einen Fürbittengottesdienst an den Hl. Geist. Oder die "Geistin", wenn beliebt.