Symbolbild. (Bild: Tim Reckmann/flick, CC BY 2.0 Deed)

Kirche Schweiz

Wei­ter­gabe von Steu­er­gel­dern an Mus­lime: Auch Zür­cher Katho­li­ken sagen Nein

Wie die Refor­mierte Kir­che wenige Wochen zuvor wei­sen auch die Zür­cher Katho­li­ken den Antrag ab, Steu­er­gel­der an nicht öffent­lich aner­kannte Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten wei­ter­zu­lei­ten. Eine sach­kun­dige, unvor­ein­ge­nom­mene Ursa­chen­for­schung die­ses Ent­schei­des ist angesagt.

Die Synode, das Parlament der Zürcher Katholikinnen und Katholiken, wies am 11. April 2024 den Antrag der Exekutive (Synodalrat) zurück, aus einem vom Staat alimentierten Topf für die Periode 2026 bis 2031 insgesamt 6 Millionen Franken an nicht öffentlich anerkannte Religionsgemeinschaften weiterzuleiten. Der Löwenanteil dieser stolzen Summe wäre den Muslimen zugutegekommen.

Dabei hatte es wenige Wochen zuvor noch gut ausgesehen, der Antrag galt als reine Formsache. Sowohl der Synodalrat als auch die zuständige «Sachkommission Seelsorge und Medien» hatten mit Feuereifer für eine Zustimmung geweibelt. Doch im Vorfeld hatte die «Neue Zürcher Zeitung» warnend ihre Stimme gegen diese von ihr als Zweckentfremdung gebrandmarkte Weiterleitung staatlicher Steuergelder erhoben: «Im Kanton Zürich gibt es rund 100 000 Muslime. Es wäre zumutbar, dass sie die Kosten für eine Stärkung ihres Verbandes, 10 Franken pro Kopf und Jahr, selbst tragen und sich nicht von einer fremden Religionsgemeinschaft finanzieren lassen […] Konsequenterweise sollte der Zürcher Kantonsrat den Staatsbeitrag an die Landeskirchen um die 12 Millionen Franken kürzen, für die sie offensichtlich keine eigene Verwendung finden. Angesichts der zunehmenden Säkularisierung der Zürcher Bevölkerung sind Pauschalzahlungen aus der Staatskasse an Religionsgemeinschaften sowieso je länger, je weniger zu rechtfertigen.»

Bei der reformierten Zürcher Landeskirche stiess diese Warnung nicht zuletzt im Gefolge der lebensbedrohlichen Messerattacke eines radikalisierten 15-jährigen Muslims auf einen orthodoxen Juden am 3. März 2024 in Zürich auf offene Ohren. Auch wegen der offensichtlich fragwürdigen Rechtsgrundlage einer solchen Weiterleitung staatlicher Steuergelder reagierte das Parlament der Zürcher Reformierten mit einer wuchtigen Abfuhr: Es beschloss mit 98 zu 6 Stimmen die Rückweisung des diesbezüglichen Antrages.

Muslimversteher Raphael Meyer
Damit geriet die katholische Seite, sprich der die Vorlage befürwortende Synodalrat, in die Zwickmühle, denn ein Alleingang hätte die gemeinsame Antragstellung für den 300 Millionen umfassenden Rahmenkredit ernsthaft gefährden können. Synodalratspräsident Raphael Meyer bedauerte den negativen Entscheid der reformierten Landeskirche, machte aber im gleichen Atemzug auf Schadensbegrenzung. Das Ganze sei nicht so schlimm, es handle sich ja nur um eine Rückweisung: «Gestorben ist das Projekt auch bei der reformierten Kirche nicht.» Zugleich markierte Synodalratspräsident Meyer den Muslimversteher: «Dieser Vorfall (sc. das Attentat eines 15-jährigen Jugendlichen auf einen orthodoxen Juden), aber auch andere Terroranschläge im In- und Ausland – namentlich das Massaker in Israel am 7. Oktober 2023 – oder islamistische Regimes wie in Iran oder Afghanistan spielen wohl bewusst oder unbewusst eine Rolle. Ich finde es traurig und falsch, wenn die Musliminnen und Muslime in der Schweiz mit solchen Terroristen in einen Topf geworfen werden. Rund 100»000 Menschen muslimischen Glaubens leben hier im Kanton Zürich. Anstatt diese auszuschliessen, sollten jene Kräfte gestärkt werden, welche eine bessere Integration ihrer Glaubensgemeinschaften anstreben» («kath.ch» vom 20. März 2024). Er, Meyer, wolle schliesslich auch nicht mit allen Strömungen in der Katholischen Kirche verbunden werden. Mindestens was Letzteres betrifft, kann ihm vice versa nur zugestimmt werden.

Nach dieser denkwürdigen Abstimmungsniederlage vom vergangenen Mittwoch – die Synode lehnte den Antrag mit 83 zu 3 Stimmen ab – streute sich Raphael Meyer Asche aufs Haupt. Er habe schlussendlich Verständnis, dass der Entscheid infolge vieler offener Fragen so ausgefallen sei: «Da müssen wir uns vom Synodalrat an der Nase nehmen.»

Die «Neue Zürcher Zeitung» kommentierte die Ablehnung durch die katholische Synode mit einem beachtenswerten Hinweis: «Der nun gefällte Entscheid ist insofern bemerkenswert, als seit Montag eigentlich klar ist, dass die Beiträge vermutlich rechtlich zulässig wären. So lautet zumindest das Fazit eines eben abgeschlossenen Gutachtens des Zürcher Staatsrechtlers Felix Uhlmann, das der NZZ vorliegt und auch der katholischen Synode bekannt war. Uhlmann hat die Frage im Auftrag des Kantons untersucht und kommt zu dem Schluss, dass die geplante Verwendung der Gelder durch die Autonomie der Kirchen gedeckt ist und auch dem im Kirchenrecht festgelegten Verwendungsbereich nicht widerspricht.

Gutachten als Trumpf Buur
Tatsächlich war und ist die fragwürdige Rechtsgrundlage mit ausschlaggebend für die Rückweisungsanträge beider Kantonalkirchen. Doch was da so unverfänglich daherkommt («im Auftrag des Kantons»), ist faktisch ein Auftrag, den die zuständige Ressortinhaberin, Regierungsrätin Jacqueline Fehr, erteilt hat. So sehr sie gegenüber der Katholischen Kirche mit ausgesprochen feindseligen Anwürfen aufwarten kann (vgl. SoBli-Interview vom 17. September 2023), so verbissen ist sie praeter und contra legem bestrebt, steuergeldfinanzierte muslimische Projekte durchzuboxen. Wer auch nur einigermassen mit den Mechanismen politischer Entscheidungsprozesse vertraut ist, weiss: Am besten erreicht man seine Ziele, wenn man ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gibt; dies in der allermeist zutreffenden Erwartung, dass das bestellte Gutachten im Sinn und Geist des Auftraggebers ausfallen wird.

Der Synodalrat begründet sein forciertes Lobbying zugunsten der Weiterleitung von Steuergeldern mit dem Interesse des Staates, dass religiöse Gemeinschaften über klare Strukturen und funktionierende Prozesse verfügen und in die schweizerische Gesellschaft integriert sind. Auch für die Kirchen sei es ein zentrales Anliegen, mit der Weiterleitung dieser Steuergelder dazu beizutragen, dass nicht anerkannte Religionsgemeinschaften gut funktionierende, demokratische Strukturen aufbauen könnten. Namentlich erwähnt wird in diesem Zusammenhang die «Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich» (VIOZ) in ihrer Eigenschaft als Dachverband islamischer Gemeinschaften im Kanton Zürich.

Im Lichte von Erfahrungen der vergangenen Jahre ist diese Erwartungshaltung allerdings als ausgesprochen blauäugig, ja als naiv zu bezeichnen. Paradebeispiel sind die jahrelangen Auseinandersetzungen rund um muslimische Friedhöfe und Grabstätten im Kanton Zürich. Der zum Islam konvertierte Abd-Allah Meyers stellte am 17. Dezember 1995 zuhanden seiner Heimatgemeinde Hausen a. A. den Antrag, auf dem öffentlichen Friedhof für ihn und weitere Personen ein exklusiv für islamische Glaubensangehörige reserviertes Grabfeld zur Verfügung zu stellen. Das Bundesgericht wies mit Urteil vom 7. Mai 1999 das Begehren letztinstanzlich ab. Insbesondere deshalb, weil die Forderung nach «ewiger Totenruhe» mit dem Konzept der auf turnunsgemässer Nutzung beruhenden öffentlichen Friedhöfe nicht vereinbar sei, weil damit der Grundsatz der Gleichbehandlung der Verstorbenen verletzt werde. Die «Neue Zürcher Zeitung» kommentierte diesen Grundsatzentscheid wie folgt: «Das Gericht ist sich einig, dass eine Lösung nur über private Sonderfriedhöfe zu finden ist» (NZZ vom 8./9. Mai 1999). Doch die Muslim-Lobby wollte sich mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung nicht abfinden. Auf das Angebot der Stadt Zürich, eine Parzelle für die Errichtung eines privaten muslimischen Friedhofs zu einem bescheidenen Preis käuflich erwerben zu können, ging die VIOZ nicht ein. Allen voran Weihbischof Peter Henrici von der Katholischen Kirche und Ruedi Reich von der Reformierten Kirche bestellten ein Gutachten, welches das gewünschte Resultat lieferte. Aus der geltenden Reglung der Gleichbehandlung aller Verstorbenen auf öffentlichen Friedhöfen konstruierte der Gutachter Professor Kälin eine indirekte Diskriminierung der muslimischen Minderheit. Infolgedessen sei die Schaffung von Sonderabteilen für religiöse Minderheiten auf öffentlichen Friedhöfen keine Privilegierung, sondern vielmehr eine Beseitigung einer Schlechterstellung religiöser Minderheiten. Exponenten aus dem linksgrünen Spektrum machten sich diese von den Medien gepushte Forderung umgehend zu eigen. In der Folge knickte der Regierungsrat des Kantons Zürich ein. Mit Beschluss Nr. 923 vom 20. Juni 2001 erlaubte er durch eine Revision der Bestattungsverordnung die Errichtung muslimischer Grabfelder – und setzte sich damit eigenmächtig über die Rechtsprechung des Bundesgerichts hinweg.

Dieses Beispiel illustriert auf eindrückliche Weise, wie sich interessierte Kreise, wozu selbstredend auch die «Vereinigung islamischer Gemeinschaften im Kanton Zürich» VIOZ gehört, die Integration in die demokratischen, rechtsstaatlichen Strukturen der Schweiz vorstellen. Dies gilt es sich vor Augen zu halten, wenn die Zürcher Landeskirchen in einem zweiten Anlauf über die Weiterleitung von Steuergeldern an nicht öffentlich anerkannte Religionsgemeinschaften befinden werden.

 

Am 13. April 2024 ergänzt um den Satz: «Auf das Angebot der Stadt Zürich, eine Parzelle für die Errichtung eines privaten muslimischen Friedhofs zu einem bescheidenen Preis käuflich erwerben zu können, ging die VIOZ nicht ein»


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

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Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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    Martin Meier-Schnüriger 14.04.2024 um 14:09
    Kleiner Nachtrag: Vor noch nicht allzu langer Zeit beschloss das Parlament der katholischen Landeskirche des Kantons Zürich, den Beitrag an die Freien katholischen Schulen Zürich zu kürzen, und dies mit der Begründung, man sei knapp bei Kasse. "Difficile est saturam non scribere", pflegte der römische Satiriker Juvenal zu solchen Grotesken zu sagen - "Es ist schwierig, keine Satire zu schreiben", will sagen: sich darüber nicht lustig zu machen.
  • user
    Emanuel 13.04.2024 um 14:02
    Gegenüber dem Islam tritt in unseren Ländern eine kaum erfassbare Naivität zutage. Es geht hier gar nicht um das Geld, sondern darum, ob wir eine Religion fördern wollen, welche seitens ihres Propheten und ihrer Schrift die erbarmungslose Verfolgung von sogenannten Ungläubigen als gottgefälliges Handeln bezeichnet. So wie das Evangelium die Liebe fördert, lehrt der Koran leider den Hass. Ich lade jeden geneigten Leser ein, mal die betreffenden Suren reinzuziehen! Wem das nicht genügt, der soll doch auf der Weltkarte abstecken, wo vor allem die Barbarei gegenüber Andersglaubenden herrscht!
  • user
    Claudio Tessari 12.04.2024 um 19:59
    Folgen einer falschen Sicht der Religionsfreiheit und einer naiven Sicht des Konzil Text Nostra aetate. Der Islam darf NIE auf die gleiche Stufe des Christentum gesetzt werden und die gleichen Rechte geniesen. Ein Muslim soll sein Glauben leben, ohne durch Zwang zum Christentum gezwungen werden, aber der wahre Islam ist eine Gefahr für das Christentum und unsere Gesellschaft. Der Islam verfolgt überall Nichtmuslime, der selbsterannte „Prophet, dass Vorbilder aller Muslime hat den Islam mit dem Schwert und mit Gewalt gepredigt! Langsam sollte die Kirche sich von diesem naivem Weg des falschen Dialoges verabschieden.