Es heisst einleitend in der «Erläuterungen zur Segenserlaubnis für irreguläre Paare», die Antworten einiger Bischofskonferenzen auf die Erklärung «Fiducia supplicans» machten eine längere Zeit der pastoralen Reflexion notwendig. Das ist extrem tiefgestapelt. Tatsächlich sind es etliche Bischofskonferenzen: Malawi, Sambia, Nigeria, Ukraine, Ghana, Benin, Togo, Ruanda, Madagaskar, Polen, Kamerun, Simbabwe, Angola, Kongo, Burkina Faso und Niger, Burundi, Haiti, Antillen, Ungarn, Gabun (vgl. katholisches.info).
Dazu sei angemerkt, dass pastorale Reflexion die theologische Reflexion voraussetzt. In den Erläuterungen zitiert Kardinal Victor Manuel Kardinal Fernandez noch einmal aus der Erklärung: «Diese theologische Reflexion, die sich auf die pastorale Vision von Papst Franziskus stützt, beinhaltet eine wirkliche Weiterentwicklung über das hinaus, was vom Lehramt und in den offiziellen Texten der Kirche über die Segnungen gesagt wurde». Das ist offensichtlich genau das Problem: Die theologische Reflexion muss der pastoralen Vision vorausgehen und für diese logischerweise wegleitend sein und nicht umgekehrt.
Hier sei deshalb der Kommentar von Gerhard Kardinal Müller zur Lektüre empfohlen. Gemäss seiner Analyse von «Fiducia supplicans» würde das bedeuten, dass der Priester diese neuen pastoralen Segnungen geben müsste, «ohne im Namen Christi und der Kirche zu handeln». Weiter führt er aus: «Dies würde aber bedeuten, nicht als Priester aufzutreten. Tatsächlich müssten diese Segnungen nicht von jemandem erfolgen, der Priester Christi ist, sondern von jemand, der Christus abgeschworen hat.» Der Priester würde eine sakrilegische und blasphemische Tat gegen den Plan des Schöpfers und den Tod Christi begehen. Weiter hielt Gerhard Kardinal Müller in seiner Stellungnahme fest, dass auch der Diözesanbischof davon betroffen sei, denn als Pfarrer der Ortskirche sei dieser verpflichtet, diese sakrilegischen Taten zu verhindern. Umso mehr muss bedauert werden, dass die Vorsitzenden der Deutschen und Österreichischen Bischofskonferenz «Fiducia supplicans» begrüsst haben. Ob tatsächlich alle Mitglieder dieser Bischofskonferenzen dem zustimmen, ist unklar. Die Schweizer Bischofskonferenz hat offiziell ein Statement abgegeben, wonach «die Entscheidung dem Wunsch der Schweizer Bischöfe» entspreche.
Die offensichtlichen und gravierenden Mängel der Erklärung «Fiducia supplicans», werden durch die heute nachgeschobenen Erläuterungen nicht behoben. Im Gegenteil: Die Erklärung «Fiducia supplicans» wurde von Papst Franziskus ohne Einschränkung approbiert. Nun heisst es in der Erläuterung, dass jeder Ortsbischof kraft seines Amtes die Entscheidungsbefugnis vor Ort habe: Ein Selbstwiderspruch par excellence!
Sowohl in der Erklärung wie in der Erläuterung ist von «einem Vorschlag einer kurzen Segnung im Sinne pastoraler Annahme (weder liturgisch noch rituell) von Paaren in irregulären Situationen» die Rede. Vorschläge können aus guten Gründen abgelehnt werden. Die Erläuterungen schliessen genau das aber aus, wenn sie für den kirchlichen Kontext und die örtliche Kultur verschiedene Wege der Anwendung erlauben, «aber nicht eine totale oder endgültige Verweigerung dieses Weges, der den Priestern vorgelegt wird». Somit weicht Victor Manuel Kardinal Fernandez keinen Millimeter zurück. Bemerkenswert ist der folgende Satz in der Erläuterung: «Wir werden uns alle daran gewöhnen müssen, die Tatsache zu akzeptieren, dass ein Priester, der diese Art von einfachen Segnungen erteilt, kein Häretiker ist, nichts ratifiziert und die katholische Lehre nicht leugnet». Vielmehr gilt umgekehrt: Priester, welche auf die neue Art des pastoralen Segens aus Gewissensgründen verzichten, sind ganz sicher keine Häretiker, ratifizieren nichts und leugnen die katholische Lehre nicht. Statt eines Segens, wie es die Erklärung und die Erläuterung nahelegen, könnte der Priester das Paar in der irregulären Situation seines Gebetes versichern und ihnen alles Gute wünschen. Das wäre ehrlich, lehramtstreu und der pastoralen Situation angemessen!
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Die Kirche sperrt sich aber gegen die Segnung von zwei sich liebende, gleichgeschlechtliche Menschen.
Mit anderen Worten - praktische gesehen ist das einfach Quatsch, was da drin steht. Die Erklärung ist übrigens nicht besser.