Kommentar

Die zweite Nebel­pe­tarde des Dikas­te­ri­ums für die Glaubensleere

Die Erklä­rung «Fidu­cia supp­li­cans», wel­che Vic­tor Manuel Kar­di­nal Fer­n­an­dez als Prä­fekt des «Dikas­te­ri­ums für die Glau­bens­lehre» am 18. Dezem­ber 2023 her­aus­ge­ge­ben hat, wir­belte so viel Staub auf und pro­vo­zierte so viel Wider­spruch, dass er sich heute, am 4. Januar 2024 genö­tigt sah, eine «Erläu­te­rung zur Segen­ser­laub­nis für irre­gu­läre Paare» nach­zu­schie­ben. Wer in die­ser unsäg­li­chen Ange­le­gen­heit Klar­heit erwar­tet, ist mit dem Kom­men­tar von Ger­hard Kar­di­nal Mül­ler zur Erklä­rung «Fidu­cia supp­li­cans» zwei­fel­los bes­ser bedient.

Es heisst einleitend in der «Erläuterungen zur Segenserlaubnis für irreguläre Paare», die Antworten einiger Bischofskonferenzen auf die Erklärung «Fiducia supplicans» machten eine längere Zeit der pastoralen Reflexion notwendig. Das ist extrem tiefgestapelt. Tatsächlich sind es etliche Bischofskonferenzen: Malawi, Sambia, Nigeria, Ukraine, Ghana, Benin, Togo, Ruanda, Madagaskar, Polen, Kamerun, Simbabwe, Angola, Kongo, Burkina Faso und Niger, Burundi, Haiti, Antillen, Ungarn, Gabun (vgl. katholisches.info).

Dazu sei angemerkt, dass pastorale Reflexion die theologische Reflexion voraussetzt. In den Erläuterungen zitiert Kardinal Victor Manuel Kardinal Fernandez noch einmal aus der Erklärung: «Diese theologische Reflexion, die sich auf die pastorale Vision von Papst Franziskus stützt, beinhaltet eine wirkliche Weiterentwicklung über das hinaus, was vom Lehramt und in den offiziellen Texten der Kirche über die Segnungen gesagt wurde». Das ist offensichtlich genau das Problem: Die theologische Reflexion muss der pastoralen Vision vorausgehen und für diese logischerweise wegleitend sein und nicht umgekehrt.

Hier sei deshalb der Kommentar von Gerhard Kardinal Müller zur Lektüre empfohlen. Gemäss seiner Analyse von «Fiducia supplicans» würde das bedeuten, dass der Priester diese neuen pastoralen Segnungen geben müsste, «ohne im Namen Christi und der Kirche zu handeln». Weiter führt er aus: «Dies würde aber bedeuten, nicht als Priester aufzutreten. Tatsächlich müssten diese Segnungen nicht von jemandem erfolgen, der Priester Christi ist, sondern von jemand, der Christus abgeschworen hat.» Der Priester würde eine sakrilegische und blasphemische Tat gegen den Plan des Schöpfers und den Tod Christi begehen. Weiter hielt Gerhard Kardinal Müller in seiner Stellungnahme fest, dass auch der Diözesanbischof davon betroffen sei, denn als Pfarrer der Ortskirche sei dieser verpflichtet, diese sakrilegischen Taten zu verhindern. Umso mehr muss bedauert werden, dass die Vorsitzenden der Deutschen und Österreichischen Bischofskonferenz «Fiducia supplicans» begrüsst haben. Ob tatsächlich alle Mitglieder dieser Bischofskonferenzen dem zustimmen, ist unklar. Die Schweizer Bischofskonferenz hat offiziell ein Statement abgegeben, wonach «die Entscheidung dem Wunsch der Schweizer Bischöfe» entspreche.  

Die offensichtlichen und gravierenden Mängel der Erklärung «Fiducia supplicans», werden durch die heute nachgeschobenen Erläuterungen nicht behoben. Im Gegenteil: Die Erklärung «Fiducia supplicans» wurde von Papst Franziskus ohne Einschränkung approbiert. Nun heisst es in der Erläuterung, dass jeder Ortsbischof kraft seines Amtes die Entscheidungsbefugnis vor Ort habe: Ein Selbstwiderspruch par excellence!

Sowohl in der Erklärung wie in der Erläuterung ist von «einem Vorschlag einer kurzen Segnung im Sinne pastoraler Annahme (weder liturgisch noch rituell) von Paaren in irregulären Situationen» die Rede. Vorschläge können aus guten Gründen abgelehnt werden. Die Erläuterungen schliessen genau das aber aus, wenn sie für den kirchlichen Kontext und die örtliche Kultur verschiedene Wege der Anwendung erlauben, «aber nicht eine totale oder endgültige Verweigerung dieses Weges, der den Priestern vorgelegt wird». Somit weicht Victor Manuel Kardinal Fernandez keinen Millimeter zurück. Bemerkenswert ist der folgende Satz in der Erläuterung: «Wir werden uns alle daran gewöhnen müssen, die Tatsache zu akzeptieren, dass ein Priester, der diese Art von einfachen Segnungen erteilt, kein Häretiker ist, nichts ratifiziert und die katholische Lehre nicht leugnet». Vielmehr gilt umgekehrt: Priester, welche auf die neue Art des pastoralen Segens aus Gewissensgründen verzichten, sind ganz sicher keine Häretiker, ratifizieren nichts und leugnen die katholische Lehre nicht. Statt eines Segens, wie es die Erklärung und die Erläuterung nahelegen, könnte der Priester das Paar in der irregulären Situation seines Gebetes versichern und ihnen alles Gute wünschen. Das wäre ehrlich, lehramtstreu und der pastoralen Situation angemessen!


Makoto Weinknecht

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    Daniel Ric 07.01.2024 um 09:20
    Die Diskussion, die durch Fiducia supplicans ausgelöst wurde, hilft den Menschen nicht, die sich in irregulären Situationen befinden. Persönlich glaube ich auch, dass die Kirche den Menschen beistehen soll, deren Lebensweg nicht so verlaufen ist, wie die kirchliche Morallehre es vorsieht. Wir alles sind Sünder. Der sicherlich gutgemeinte Vorstoss von Kardinal Fernandez und des Heiligen Vaters, die Segenslehre zu verändern bzw. zu erweitern, um allen Menschen aufzuzeigen, dass die Kirche alle Menschen aufnimmt, hat sein Ziel (bisher) nicht erreicht. Es wäre wohl besser gewesen, beim Einzelsegen zu bleiben und die pastoralen Bemühungen zu intensivieren, ohne irgendetwas zu Verschriftlichen, was ohnehin schwierig zu verschriftlichen ist.
  • user
    stadler karl 06.01.2024 um 18:03
    Wenn ein Priester ein Paar, das in einer irregulären Situation lebt, seines priesterlichen Gebetes versichern und dem Paar alles Gute wünschen soll, so ist dies nicht lehramtstreuer, ehrlicher und einer pastoralen Situation angemessener als die Lösung, die Bergoglio und Fernandez getroffen haben. Es geht doch letztlich in beiden Fällen nur darum, Betroffenen trotz des am Kirchenrecht gemessenen formalen defizitären Zustandes, alles Gute, also ein gutes Gelingen ihrer Beziehung zu wünschen und nicht ihre Situation kirchenrechtlich zu legalisieren oder der sakramentalen kirchlichen Ehe anzunähern. Es handelt sich also in beiden Fällen um nichts weniger als einen segensreichen Wunsch für die Betroffenen. Und das schuldet Kirche gegenüber Paaren, die füreinander Fürsorge und Verantwortung übernommen haben. Wer da ein Unterschied machen will, betreibt schlichtweg theologisch aufgeladenen überspitzten Formalismus. Ich kann Herrn Müller als ehemaligen Präfekten des sanctum officium, den ich als Autoren sehr schätze, insbesondere seine Publikation "Armut", nicht verstehen.
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      Hansjörg 09.01.2024 um 22:34
      Für einen Laien ist es nach wie vor völlig unverständlich, das die kath. Kirche Motorräder, Gebäude oder sogar Waffen segnet.
      Die Kirche sperrt sich aber gegen die Segnung von zwei sich liebende, gleichgeschlechtliche Menschen.
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      Caro 10.01.2024 um 07:36
      Aber genau da liegt der Knackpunkt - wie soll etwas gelingen, gedeihen oder fruchtbar werden, wenn es nicht dem Heilsplan entspricht. Und in der Erklärung wird von allgemeinen Güter gesprochen, die normalerweise zum Beispiel bei einem allgemeinen Segen zum Schluss einer Messe zugesprochen werden. Es geht nicht um das Guttheissen der Beziehung, soll aber trotzdem um den Segen der Beziehung gehen. Das widerspricht sich, denn wir kennen im Deutschen den Segen als Segen und alles andere sind andere Gebetsformen: Fürbitte, Bitte, Dank, Lobpreis. Das ist etwas unterschiedliches. Hier wird viel vermischt und das stiftet Verwirrung. Übrigens ist das eigentlich der noch viel grössere Backslap für die Paare, weil sie mit dem Segen nun mal nicht verbinden, in Reue ihre Situation zu überdenken, sondern sie suchen sehr wohl Bestätigung und Legitimation.
      Mit anderen Worten - praktische gesehen ist das einfach Quatsch, was da drin steht. Die Erklärung ist übrigens nicht besser.