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Kirche Schweiz

Felix Gmür oder die Selbst­de­mon­tage des Bischofsamtes

Der Vati­kan hat in sei­ner Erklä­rung «Fidu­cia supp­li­cans» die lit­ur­gi­sche Seg­nung gleich­ge­schlecht­li­cher Paare expli­zit unter­sagt. Bischof Gmür wei­gert sich, diese Vor­gabe vor Ort umzu­set­zen und beschä­digt damit die Glaub­wür­dig­keit des Bischofs­am­tes nachhaltig.

Der Verein «Vera fides» hatte sich in einem am 9. Januar 2024 veröffentlichten «Offenen Brief» an die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) gewandt (vgl. swiss-cath.ch «Fiducia supplicans: Offener Brief an die Schweizerische Bischofskonferenz» vom 9. Januar 2024). Darin nimmt der Verein Bezug auf die vom Vatikan am 18. Dezember 2023 publizierte Erklärung «Fiducia supplicans». Im Kern geht es dabei um die «Segnung von Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtlichen Paaren». Der Verein hatte dabei den Finger auf einen wunden Punkt gelegt: Die SBK hatte zwar in ihrer Stellungnahme vom 19. Dezember 2023 die Erklärung «Fiducia supplicans» begrüsst und erklärte sich mit dem darin zum Ausdruck gebrachten «Ideal einer offenen Kirche» solidarisch. Mit keinem Wort geht jedoch die SBK auf die Tatsache ein, dass in der Deutschschweiz seit Jahren liturgische Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare praktiziert werden, obwohl solche Praktiken in der Erklärung «Fiducia supplicans» ausdrücklich untersagt werden.

Auszüge der Erklärung:

  • «Wie in der bereits erwähnten Antwort des Heiligen Vaters auf die Dubia zweier Kardinäle bleibt diese Erklärung fest bei der überlieferten Lehre der Kirche über die Ehe stehen und lässt keine Art von liturgischem Ritus oder diesem ähnliche Segnungen zu, die Verwirrung stiften könnten.» (Präsentation)
  • «Daher sind Riten und Gebete, die Verwirrung stiften könnten zwischen dem, was für die Ehe konstitutiv ist, nämlich die ‹ausschliessliche, dauerhafte und unauflösliche Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, die von Natur aus offen ist für die Zeugung von Kindern›, und dem, was dem widerspricht, unzulässig. Diese Überzeugung gründet sich auf die beständige katholische Lehre von der Ehe. Nur in diesem Zusammenhang finden die sexuellen Beziehungen ihren natürlichen, angemessenen und vollständig menschlichen Sinn. Die Lehre der Kirche hält an diesem Punkt unverändert fest.» (Nr. 4)
  • «Da die Kirche seit jeher nur solche sexuellen Beziehungen als sittlich erlaubt ansieht, die innerhalb der Ehe gelebt werden, ist sie nicht befugt, ihren liturgischen Segen zu erteilen, wenn dieser in irgendeiner Weise einer Verbindung, die sich als Ehe oder aussereheliche sexuelle Praxis ausgibt, eine Form der sittlichen Legitimität verleihen könnte.» (Nr. 11)
  • «In dem hier umrissenen Horizont liegt die Möglichkeit der Segnung von Paaren in irregulären Situationen und von gleichgeschlechtlichen Paaren, deren Form von den kirchlichen Autoritäten nicht rituell festgelegt werden darf, um keine Verwechslung mit dem dem Ehesakrament eigenen Segen hervorzurufen.» (Nr. 31)

Absage klar, und dennoch ...
Es sind dies Aussagen, welche klar und unmissverständlich liturgischen Segnungen von Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtlichen Paaren eine Absage erteilen. Dennoch löste die Erklärung «Fiducia supplicans» eine ganze Reihe von Protesten und kritischen Rückfragen aus, vor allem aus osteuropäischen und afrikanischen Ländern. Zu Recht, denn mehrere Passagen dieser Erklärung sind von der jesuitischen Tradition der «reservatio mentalis» durchtränkt (sprich: das Gesagte wird von der aussagenden Person anders verstanden, als es seinem objektiven Sinn entspricht). Bischof em. Marian Eleganti bemerkte in diesem Zusammenhang: «Da gemäss ‹Fiducia supplicans› homosexuelle Verbindungen oder Konkubinate liturgisch nicht gesegnet werden können, um sie nicht mit der Ehe zu verwechseln oder in Bezug ihrer unveränderten Bewertung keine Verwirrung zu stiften, dürften logischerweise solche Paare überhaupt nicht gesegnet werden, auch nicht mit einer Art heruntergestuftem Segen nach ‹erweitertem Verständnis›. Man kann nicht ein Paar segnen, aber nicht ihre Verbindung [...] Das sind Klimmzüge, die in der Praxis nie aufgehen. Das Gegenteil wird der Fall sein. Die Presse hat die entsprechenden fetten Titel bereits hinausgeblasen. Sie zeigen, wie die Sache an der Basis ankommt» (vgl. swiss-cath.ch, «Orthodoxie und Orthopraxie sind deckungsgleich»).

Segnungen im Sekunden-Takt
Entgegen der ziemlich anmassenden Feststellung («Was in dieser Erklärung über die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare gesagt wird, ist ausreichend, um die umsichtige und väterliche Unterscheidung der geweihten Amtsträger in dieser Hinsicht zu leiten. Über die oben genannten Hinweise hinaus sollten daher keine weiteren Antworten über mögliche Art und Weisen zur Normierung von Details oder praktischen Aspekten in Bezug auf Segnungen dieser Art erwartet werden», Nr. 41) kam Kardinal Fernandez nicht darum herum, seine Erklärung «Fiducia supplicans» nachzubessern. In der richtigen Erkenntnis, dass sein eigener Schlingerkurs aus dem Ruder laufen könnte, bemühte sich Kardinal Fernandez nach Kräften um Schadensbegrenzung, verhedderte sich dabei aber heillos. So dementierte er seine Aussage in «Fiducia supplicans», es sollen – bitte schön – keine weiteren Antworten zur Normierung von Details oder praktischen Aspekten erwartet werden, gleich selbst: In der Pressemitteilung über die Rezipierung der Erklärung «Fiducia supplicans» vom 1. Januar 2024 nahm er eine eminent praxisbezogene, geradezu bizarr anmutende Präzisierung vor: «In deutlicher Unterscheidung zu liturgischen bzw. rituellen Segnungen sollen ‹Segnungen aus pastoraler Fürsorge› vor allem sehr kurz sein (vgl. Nr. 28). Es handelt sich um Segnungen von einer Dauer von wenigen Sekunden (sic), ohne Ritual und ohne Benediktionale [...] Es ist eine Angelegenheit von 10 oder 15 Sekunden.» Da steckt der Teufel aber buchstäblich im Detail, ist man versucht zu sagen bei diesem Versuch, die Pastoral vor Ort mit der Stoppuhr reglementieren zu wollen. In die gleiche Kategorie von Präzisierungen praktischer Art gehören auch die einigermassen hilflos anmutenden Anweisungen, solche Segnungen dürften «nicht an einem wichtigen Platz im Kirchengebäude oder vor dem Altar stattfinden, denn auch dies würde Verwirrung stiften.»

Geradezu wie der Versuch einer Wiedergutmachung auf der Ebene der Doktrin lesen sich die Worte von Kardinal Fernandez an die Adresse seiner Kritiker: «So müssen wir (sc. die Bischöfe) doch alle in der Überzeugung wachsen, dass nicht ritualisierte Segnungen keine Weihe der sie empfangenden Personen oder des Paares sind, und dass sie keine Rechtfertigung für alle ihre Handlungen sind und sie keine Bestätigung für das von ihnen geführte Leben darstellen». Dito: «Keinesfalls ist er (sc. der Bischof) befugt, Segnungen vorzuschlagen oder zu erteilen, die einer liturgischen Feier ähneln könnten.»

Mehrfachen, als «eindeutig zweideutig» einzustufenden Passagen zum Trotz gibt es an einem Faktum nichts zu rütteln: dem Faktum, dass darin liturgische Segnungen von Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtlichen Paaren ohne Wenn und Aber explizit untersagt werden. Eine in der Deutschschweiz seit längerem ausgeübte, sozusagen stillschweigend zur Norm erklärte Praxis steht dazu in offensichtlichem Widerspruch. Der Verein «Vera fides» hat deshalb die Schweizer Bischofskonferenz in einem «Offenen Brief» mit diesem Widerspruch konfrontiert, ihr damit sozusagen die Gretchenfrage gestellt. Deren Präsident, Bischof Felix Gmür, hielt es bis dato nicht für nötig, dem Verein «Vera fides» zu antworten. Von kath.ch dazu befragt, war Bischof Gmür hingegen schon vor Tagen prompt zur Stelle («Bischöfe wollen liturgische Segnungen homosexueller Paare nicht verbieten», kath.ch vom 12. Januar 2024). Ausgerechnet beim Medienportal kath.ch, das, von seinem ehemaligen deutschen Redaktionsleiter und jetzigen Sobli-«Wirtschaftsredaktor» Raphael Rauch angestachelt, gegen ihn ein veritables Kesseltreiben orchestriert hatte («Treten Sie zurück, Herr Gmür!», kath.ch vom 17. September 2023). Passend zu diesem Trauerspiel: kath.ch stützte sich in seiner Berichterstattung auf den nur von swiss-cath.ch publizierten «Offenen Brief» – ohne dies zu deklarieren. Die unterschlagene Quellenangabe ist ein weiterer eklatanter Verstoss von kath.ch gegen elementare journalistische Standards, wie sie in der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten des Schweizer Presserates normiert sind.

Beschädigte Glaubwürdigkeit
Bischof Felix lässt sich wie folgt zitieren: «Es besteht kein Grund zu einem diesbezüglichen Verbot, «denn der Geist von Fiducia supplicans spricht eine andere Sprache – nicht die des Verbots und des Verhinderns, sondern eine Sprache des Ermöglichens.» Dieses Argumentationsmuster ist keineswegs neu, vielmehr hinlänglich bekannt: Wer sich nicht auf den Wortlaut eines Dokumentes berufen kann, mit diesem allenfalls gar aufs Kreuz liegt, beruft sich umso mehr auf dessen «Geist». Recht erfolgreich wurde diese Masche im Zusammenhang mit der Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils durchgestropht. Weltethos-Prediger Hans Küng hat da nach Kräften vorgespurt. Sein Jünger Felix Gmür will ihm da nicht nachstehen.

Doch gerade im vorliegenden Fall ist die Diskrepanz zwischen dem von Bischof Gmür beschworenen «Geist» und dem Wortlaut von «Fiducia supplicans» überdeutlich. Mit dieser Verweigerungshaltung beschädigt Bischof Gmür die Glaubwürdigkeit des Bischofsamtes allerdings nachhaltig. Denn es stellt sich damit die unausweichliche Frage: Wie will ein Bischof von ihm anvertrauten Gläubigen Gehorsam einfordern, wenn er sich selbst den Vorgaben seiner eigenen Vorgesetzten widersetzt? Die Frage ist rhetorischer Natur.


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

E-Mail

Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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Bemerkungen :

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    Urs Ebnöther 22.01.2024 um 11:16
    Ich unterstütze Bischof Felix vollumfänglich darin, den "Offenen Brief" des Vereins "Vera fides" nicht zu beantworten. Der "Offene Brief" mit den darin enthaltenen Forderungen ist es nicht Wert, darauf einzugehen. Die Vera fides Forderungen entsprechen nicht dem Sinn und Geist unserer Kirche. Gottgewollt ist der Einschluss aller Lebewesen.
  • user
    Gabriela Ulrich 18.01.2024 um 16:50

    Die Schweizerische Bischofskonferenz, sowie Felix Gmür Bischof von Basel und Joseph Maria Bonnemain Bischof von Chur hat die Erklärung Fiducia supplicans betreffend meiner E-Mails nicht zurückgewiesen. Ich bitte Sie nun um Unterstütznug der Petition unter Hinweis von www.katholisches.info


    "Wir bitten den Heiligen Vater inständig, Fiducia supplicans aufzuheben": Semper Fides steht: Weltweit gibt es eine Vielzahl von Unmutsbekundungen gegen die römische Erklärung Fiducia supplicans. Unter den vielen wurde im spanischesprachigen Raum von einfachen Gläubigen unter Berufung auf can. 212 des Codex Iuris Canonici auch eine Online-Petition initiiert. Hier der Petitionstext: §1... §2... §3...


    Im Hinblick auf die Erklärung Fiducia supplicans, möchten die Unterzeichner (" Promotoren") folgendes zum Ausdruck bringen:


    1. Mit Christus, in Ihm und wie Er wollen wir jeden Menschen lieben.


    2. Wir halten uns an die geoffenbarte Wahrheit, die in der Bibel und in der Tradition enthalten ist und vom irdischen Lehramt der Kirche audgelegt wird.


    3. Die Segnung von Paaren, die sich in einer irregulären Situation befinden oder in einer homosexuellen Lebensgemeinschaft leben, auch auf ausserkirchliche Weise, widerspricht dem Plan Gottes.


    4. Aus Gewissengründen können wir die Anerkennung dieser Art von Segnung nicht akzeptieren.


    5. Wir bitten den Heiligen Vater inständig, Fiducia supplikans aufzuheben.


    6. Wir bitten für unsere Bekehrung und die aller, damit wir die Nächstenliebe in Wahrheit leben können.



    Was Felix Gmür oder die Selbstdemontage des Bischofsamtes angeht, ist in solchen Fällen das entsprechende Dikasterium des Vatikan zuständig!

    • user
      Hansjörg 18.01.2024 um 23:18
      Weltweit gibt es aber auch viele Zuspruch zu Fiducia supplikans. Vor allem in Europa ist wohl die grosse Mehrheit der Katholikinnen für die Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren.
    • user
      Marquard Imfeld 19.01.2024 um 14:54
      "....ist in solchen Fällen das entsprechende Dikasterium des Vatikan zuständig!"

      Ja, das stimmt. So habe ich im Jahr 2011 verschiedenen Dikasterien, und auch dem Nuntius der Schweiz, ein umfangreiches Dossier eingereicht, mit Fakten und Analysen zu "Die Spaltung der Kirche in der Deutschschweiz". 2 deutschsprachige Kardinäle haben Erhalt des Dossiers bestätigt. Sonst erfolgte bis heute keine weitere Reaktion.

      Das ist auch nicht verwunderlich, denn Franziskus verhindert seit Amtsantritt jegliche Antwort oder Reaktion auf eingereichte Dubias, Anfragen oder Unterschriftensammlungen von gläubigen Katholiken.

      Dieses Dossier von 2011 wurde im Internet publiziert. Es steht als pdf zur Verfügung und kann herunter geladen werden.
      www.katholisches.info/2021/07/08/schock-doku-die-spaltung-der-kirche-in-der-deutschschweiz/

      Ein update des Dossiers erfolgte 2022 (ohne Publikation im Internet).
      • user
        Marquard Imfeld 20.01.2024 um 08:54
        Korrektur: Das 1. Dossier wurde 2021 (und nicht 2011) publiziert. Es enthält systematisch gesammelte Fakten zur Situation der katholischen Kirche in den deutschsprachigen Schweizer Bistümer 2014-2021.
      • user
        Martin Meier-Schnüriger 20.01.2024 um 13:01
        Bitte nicht von "Dubias" sprechen! Der Plural von "Dubium" (Zweifel) lautet "Dubia", es braucht kein -s mehr. Auch "Visas" und "Genericas" sind gut gemeinte, aber falsche Pluralformen.
  • user
    John Henry 17.01.2024 um 22:18
    Ich halte das Bischofsamt so hoch wir zur Zeit des heiligen Ignatius. Aber für aufrichtigen Respekt zur Person des Bischofs braucht es bei mir die Treue zum bischöflichen Treueschwur bzw. der Treue zum apostolischen Glaubensgut, d.h. die Treue zu Christus. Wo das fehlt, versuche ich gehorsam zu sein, aber ich tue es aus Liebe zu Christus, mehr nicht. Mein Leben würde ich nur für einen treuen Bischof aufopfern.
  • user
    Marquard Imfeld 17.01.2024 um 19:49
    Bischof Gmür ist m.E. nur noch "auf dem Papier" katholisch. In der Praxis verhält er sich wie ein PROTESTANT.

    Denn SEIT SEINER WAHL zum Bischof (im Jahre 2010) fördert er die Zerstörung der katholischen Kirche im einstmals katholisch-gläubigen Bistum Basel wie folgt:
    - er setzt Laien-Männer und -Frauen auf verantwortungsvolle Stellen (z.B. als Gemeindeleiter - vom Vatikan ausdrücklich verboten). Dabei werden gläubig-katholische Priester nur noch als "priesterliche Mitarbeiter" bezeichnet und meist Laien untergeordnet. Das ergibt starke Frustration!
    - er lässt Laien in Messen predigen (vom Vatikan ausdrücklich verboten)
    - er fördert und verhindert nicht die in der Praxis zunehmend übliche Kommunion im Zustand der schweren Sünde (vom Vatikan ausdrücklich verboten z.B. "Interkommunion" in ökumenischen Gottesdiensten, Kommunion für geschiedene & wieder verheiratete Ehepaare; Kommunion für Homo-Paare)
    - er verhindert nicht die Segnung von Homo-Paaren in dafür spezialisierten Kirchen (vom Vatikan ausdrücklich verboten - aktuell findet er aber mentale Unterstützung durch Franziskus mit seiner jesuitischen Entourage von theologisch drittklassigen Homo- und Porno-Kardinälen)
    - er erteilt die Missio für Laien, welche Pseudo-"Beichten" abnehmen, Pseudo-"Messen" feiern, Liturgische Texte "genderisieren", und gegen die katholische Kirche agieren
    - er wirbt für die Aufhebung den Pflicht-Zölibat, und wirbt für die Frauen-Weihe zum Diakonat

    Diese Protestantisierung findet Bischof Gmür offenbar überzeugend gut, derart dass er dieses zerstörerische Konzept seit Jahren zusammen mit Bischof Büchel in die Schweizer Bischofskonferenz einbringt.

    Durch diese Protestantisierung brechen die Bistums-Kirchen Basel und St. Gallen zusammen: z.B. kein Priesternachwuchs mehr, Glaubenskenntnis bei "Katholiken" nahezu Null, nur noch wenige Kirchenbesucher, sehr viele Kirchenaustritte.

    Bischof Gmür ist offenbar auf einem Auge blind, dass er diese verheerende Übung nicht abbricht und auf NEUEVANGELISIERUNG setzt.