Des Bischofs Flucht nach vorn sollte sich als vergebliche Liebesmüh erweisen. Nur zwei Tage später, am 8. November 2023, machte die Luzerne Synode ihre Drohung war. Dem Bistum seien «per sofort» folgende fünf Forderungen zu übermitteln:
- Schaffung einer unabhängigen Meldestelle;
- Durchführung von unabhängigen Untersuchungen;
- Verbot der Aktenvernichtung;
- Öffnung der Akten der Nuntiatur;
- Abschaffung der lebensfeindlichen und homophoben Sexualmoral.
Eine noch einzusetzende Sonderkommission solle regelmässig überprüfen, ob dieser Forderungskatalog umgesetzt werde. Falls diese Sonderkommission zu einem negativen Befund gelange, werde die im Herbst 2024 fällige Auszahlung der zweiten Tranche von insgesamt Fr. 884 000.– verweigert.
Geradezu grotesk ist die Forderung der Öffnung der Akten der Nuntiatur angesichts der Tatsache, dass der Bischof diesbezüglich schlicht über keine Kompetenzen verfügt.
Der Vertreter der Entlebucher Fraktion, Adrian Wicki, warnte vor diesem erpresserischen Manöver: «Das, was hier vorgeht, ist Machtmissbrauch, wir missbrauchen unsere eigene Macht.» Vergeblich: Mit 76 gegen 12 Stimmen hiess das Parlament der Landeskirche Luzern die finanzielle Knebelung des Bistums gut.
Vor dem Sitzungsbeginn hatte die Kirchgemeinde der Stadt Luzern rund 250 Claqueure zusammen getrommelt, um den ins Parlamentsgebäude eintretenden Synodalen nach allen Regeln der «pressure group»-Politstrategie einzuheizen. Immerhin: Das zwecks Erhitzung der versammelten Protestschar geplante «Mahnfeuer» musste auf Geheiss der Polizei abgesagt werden.
Der ehemalige «Katholische Vorort Luzern» hat in der ihm seit jeher eigenen Pionierpsychose einen fatalen Präzedenzfall geschaffen. Tatsächlich handelt es sich bei diesem Beschluss um einen massiven Übergriff einer staatskirchlichen Behörde in kirchliche Belange, getreu dem ebenso bekannten wie unchristlichen Motto «Wer zahlt, befiehlt.» Mehr noch: Mit diesem Beschluss verstösst die Synode der Landeskirche Luzern gegen ihre eigene Verfassung. Dort heisst es in § 5 Abs. 2 unmissverständlich: «In innerkirchlichen Belangen anerkennen Landeskirche und Kirchgemeinden die Lehre und Rechtsordnung der römisch-katholischen Kirche.» Dass die Lehre der Kirche betreffend Sexualmoral zu den innerkirchlichen Angelegenheiten gehört, dürfte nicht einmal ein noch so eingefleischter Synödeler ernsthaft bestreiten.
Es ist Zeit, diesem immer übergriffiger werdenden, die Freiheit der Kirche strangulierenden dualistischen System ein schickliches Begräbnis zu bereiten. Die Gebrauchsanleitung dazu liefert ausgerechnet die Verfassung der Luzerner Landeskirche selbst. Sie enthält dazu einen eigenen Paragraphen. Titel: «Auflösung der Landeskirche» (§ 94).
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Ohne Priester gibt es keine Pfarrei! Ein Priester ist ein Hirte. Es kann aber nicht sein, dass Priester bald nur noch in Häusern und Schuppen die heilige Messe feiern können. Aus diesem Grund ist das Verbot und deren Einschränkungen in Kirchen, Kapellen, die den Priestern mit "Traditionis Custodes" auferlegt wurden in keiner Weise gerechtfertigt.
Wenn man dieses System gutheißt, dann ist es nur konsequent und gerecht auch Maßnahmen wie diese, die sich ganz logisch von innen her daraus ergeben, mindestens vom Prinzip her gutzuheißen und zu akzeptieren wenn sie verhängt werden.
Oder man ist gegen diese Gängelung und Erpressung, aber dann muß man auch sehen daß es in diesem Dualsystem selbst gelegen ist, und muß daher auch gegen selbiges sein.
Ansonsten wäre es ein überaus unlogisches Denken, und würde eher den Verdacht eines ideologisch motivierten Denkens nahelegen, daß sich nun aber plötzlich gegen einen selbst richtet.