Päivi Räsänen. (Bild: ADF International)

Hintergrundbericht

Sieg für die Mei­nungs­frei­heit: Päivi Räsä­nen freigesprochen

Das Beru­fungs­ge­richt in Hel­sinki spricht die fin­ni­sche Par­la­men­ta­rie­rin Päivi Räsä­nen und Bischof Juhana Poh­jola von allen Ankla­ge­punk­ten frei.

Päivi Räsänen wurde 2021 wegen «Agitation gegen eine Minderheit» im Rahmen eines Abschnitts des finnischen Strafgesetzbuchs mit der Überschrift «Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit» angeklagt. Dies, weil sie 2019 in einem Bibel-Tweet und einer Radiodebatte sowie in einer kirchlichen Broschüre, die sie bereits 2004 verfasst hatte, ihre Glaubensüberzeugungen zu Ehe und Sexualität mitgeteilt hatte. Der lutherische Bischof Juhana Pohjola, der die Broschüre in seiner Gemeinde veröffentlichte, wurde ebenfalls angeklagt. Im März 2022 waren sie vom Bezirksgericht Helsinki einstimmig freigesprochen worden, doch die Staatsanwaltschaft legte dagegen Berufung.

Im August 2023 mussten sich die ehemalige finnische Innenministerin und der lutherische Bischof Pohjola in der zweiten Instanz wegen angeblicher «Hassrede» vor Gericht verantworten und wurden wieder freigesprochen.

Jetzt bestätigte das Berufungsgericht den Freispruch des Bezirksgerichts vom März 2022 wie «ADF International» berichtet. Das Gericht stellte einstimmig fest, dass es «auf der Grundlage der in der Hauptverhandlung vorgelegten Beweise keinen Grund hat, den Fall in irgendeiner Hinsicht anders zu beurteilen als das Bezirksgericht. Es gibt daher keinen Grund, das Urteil des Bezirksgerichts zu ändern.» Der Gerichtshof bestätigte damit das Urteil des Bezirksgerichts, dass es «einen zwingenden Grund für die Beeinträchtigung und Einschränkung der Meinungsfreiheit geben» müsse». Schon das Bezirksgericht war zum Schluss gekommen, dass es keine solche Rechtfertigung gibt. «Es ist nicht Sache des Bezirksgerichts über biblische Konzepte zu urteilen», erklärte das Bezirksgericht damals.
Die Staatsanwaltschaft muss jetzt die rechtlichen Kosten in der Höhe von Zehntausenden Euro übernehmen.

Kampf für die Meinungsfreiheit geht weiter
«Ich bin sehr erleichtert», erklärte Päivi Räsänen nach ihrem Erfolg vor Gericht. «Es ist kein Verbrechen, einen Bibelvers zu twittern oder sich an einer öffentlichen Debatte mit einer christlichen Perspektive zu beteiligen. Die Versuche, mich wegen meiner Überzeugungen strafrechtlich zu verfolgen, haben mir fünf sehr schwierige Jahre beschert. Ich hoffe, dass das Ergebnis als wichtiger Präzedenzfall für den Schutz der freien Meinungsäusserung gelten wird.»

Im aufsehenerregenden Prozess griff die Staatsanwältin zentrale christliche Inhalte an und meinte in ihrem eröffnenden Statement, dass «man die Bibel zitieren kann, aber Räsänens Interpretation und Meinung dazu kriminell» seien. Im Kreuzverhör fragte die Staatsanwaltschaft mehrmals, ob Räsänen ihre Aussagen im Büchlein aus dem Jahr 2004 mit dem Titel «Als Mann und Frau schuf er sie» widerrufen würde. Dabei waren Hintergrund und Motivation von Räsänens Aussagen für die Staatsanwältin irrelevant: «Der Punkt ist nicht, ob es wahr ist oder nicht, sondern, dass es beleidigend ist.» Die Staatsanwaltschaft hatte auch die Verwendung des Wortes «Sünde» als beleidigend und damit rechtswidrig bezeichnet. Doch Räsänen hatte nur aus der Bibel zitiert – somit wäre ein Schuldspruch eine direkte Verurteilung von biblischen Inhalten gewesen.

ADF International koordinierte die Verteidigung von Päivi Räsänen. «Wir begrüssen das Urteil des Berufungsgerichts. Doch unser Ziel ist es, dass solche absurden Fälle nicht mehr vor Gericht gebracht werden», erklärte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International. «In einer freien und demokratischen Gesellschaft sollte es allen erlaubt sein, ihre Überzeugungen ohne Angst vor Zensur zu äussern. Die Kriminalisierung von Äusserungen durch sogenannte ‹Hassrede›-Gesetze verhindert öffentliche Debatten und stellt eine ernste Bedrohung für unsere Demokratien dar. Staatliche Behörden überschreiten klar ihre Kompetenz, wenn sie Äusserungen, die ihnen missfallen, zensieren und bestrafen», so Paul Coleman weiter.

Die Staatsanwaltschaft kann innerhalb der nächsten zwei Monate Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen.


Redaktion


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