Symbolbild. (Bild: Tim Reckmann/flickr CC BY 2.0)

Hintergrundbericht

Straf­be­fehl gegen «kath.ch»-Journalistin

Die von «kath​.ch» gegen Dr. Mar­kus Krall los­ge­tre­tene Schmutz­kam­pa­gne zei­tigt erste juris­ti­sche Kon­se­quen­zen. Die Staats­an­walt­schaft Zürich hat per Straf­be­fehl wegen übler Nach­rede eine Geld­strafe von Fr. 4800.– auf Bewäh­rung verhängt.

In der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 12. November 2022 wurde Dr. Markus Krall als ein Mann bezeichnet, der «definitiv etwas zu sagen hat. Zum einen ist er als CEO der Degussa Goldhandel GmbH in München ein bekannter Mann. Zum anderen hat er mehrere Bestseller geschrieben». Als sein bekanntestes Werk gilt das Buch «Der Draghi-Crash».

Für die Vollversammlung des Dekanats Chur wurde Markus Krall zu einem Vortrag mit dem Titel «Fünf Säulen zum Erhalt einer freiheitlich-christlichen Gesellschaftsordnung» eingeladen. Doch dazu sollte es nicht kommen, wurde doch Markus Krall kurz vor der Vollversammlung wieder ausgeladen. Hinter den Kulissen hatten an vorderster Front der damalige Rektor der Theologischen Hochschule Chur, Christian Cebulj, und der Generalvikar für die Bistumsregion Graubünden, Jürg Stuker, interveniert. Er, Christian Cebulj, hält es laut «kath.ch» für seine Pflicht, darauf hinzuweisen. dass ein Redner «mit solch reaktionären Positionen» nichts auf einer Dekanatsversammlung verloren habe. In der Folge musste der damalige Dekan Helmut Gehrmann den geplanten Vortrag absagen.

Gegen Dr. Krall wurde insbesondere von Rektor Cebulj der Vorwurf erhoben, massgeblich an der Finanzierung der rechtsradikalen AfD beteiligt zu sein, mit Verschwörungstheorien zu sympathisieren und ein Antisemit zu sein.

Als «kath.ch» von diesen Querelen Wind bekam, brach dieses Portal unter der Ägide von Chefredaktor Raphael Rauch eine seiner berüchtigten Kampagnen vom Zaun.

Vor allem der Vorwurf des Antisemitismus, in Deutschland infolge seiner nationalsozialistischen Vergangenheit auch heute noch schon fast ein berufliches Todesurteil, traf Markus Krall ins Mark. Er wollte und konnte diese infame Unterstellung nicht auf sich sitzen lassen. Gegenüber «swiss-cath.ch» äusserte er sich dazu wie folgt: «Ich wurde als Antisemit hingestellt. Gegen diese Diffamierung setze ich mich mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr. Ich habe mit Antisemitismus absolut nichts am Hut, im Gegenteil. Ich war mehrmals in Israel zu Gast, habe dort viele muslimische, christliche und auch jüdische Freunde. Ich bin Vorstand einer Stiftung des Benediktinerordens in Jerusalem, die sich vor Ort für die Versöhnung einsetzt. In Deutschland und anderswo in Europa habe ich mich auch unter Einsatz eigener materieller Mittel für das Wiedererstarken des jüdischen Lebens engagiert. Zunächst wollte ich den Streit im gegenseitigen Einvernehmen beilegen, doch meine ausgestreckte Hand wurde zurückgeschlagen, weil in den Augen dieser Leute jeder ein Antisemit ist, der die kulturmarxistische Frankfurter Schule kritisiert, da dort auch jüdische Professoren lehren. So sah ich mich gezwungen, unter Beizug einer renommierten Schweizer Anwaltskanzlei straf- und zivilrechtliche Schritte gegen die Urheber dieser Verleumdung in die Wege zu leiten.»

Folgerichtig hatte er von «kath.ch» gefordert, die rufschädigenden Vorwürfe zu widerrufen. Falls dies nichts fruchte, so Krall gegenüber der NZZ, würde er um rechtliche Schritte nicht herumkommen. Erwartungsgemäss stiess er bei Raphael Rauch auf taube Ohren. Markus Krall seinerseits liess seinen Worten Taten folgen. Ende Juli 2023 machte er einen ersten Erfolg mit folgenden Worten öffentlich: *

Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe
Dazu von «swiss-cath.ch» um nähere Auskünfte gebeten, präzisierte Markus Krall, dass er auch gegen Raphael Rauch und Christian Cebulj Strafanzeigen eingereicht hat, diese jedoch zurzeit noch bei den Zürcher Strafverfolgungsbehörden hängig sind. Zu gegebener Zeit – step by step – werde er auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen stellen – und zwar im Umfang von mehreren Millionen.

Krall hatte sich in dieser Auseinandersetzung auch an Bischof Joseph Maria Bonnemain gewandt, dies in dessen Eigenschaft als kirchlicher Vorgesetzter von Rektor Christian Cebulj und Generalvikar Jürg Stuker. Doch statt diese zurückzupfeifen, liess es der Bischof mit einer Floskel des Bedauerns bewenden. Markus Krall will jedoch nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Gerade auch als Mitglied des päpstlichen Ordens der Ritter vom Heiligen Grab fühlt er sich durch diese rufschädigenden Unterstellungen besonders betroffen. Er ist willens – step by step –, zu gegebener Zeit die Genannten auch kirchenrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Die Frage, ob die Schmähkampagne von «kath.ch» ursächlich für sein inzwischen erfolgtes Ausscheiden als CEO der Degussa Goldhandel GmbH gewesen sei, wollte Krall so stehen lassen. Er sei ein überzeugter Vertreter der Marktwirtschaft und als solcher sei es für ihn klar, dass der Eigentümer und nicht das Management für die strategische Ausrichtung eines Unternehmens befugt und verantwortlich sei und je nach Einschätzung der jeweiligen Lage daraus die ihm richtig erscheinenden Konsequenzen ziehe.

Am Schluss des genannten NZZ-Artikels lässt sich Raphael Rauch mit den Worten zitieren: «Einer allfälligen Einsprache oder einer Beschwerde beim Presserat sehen wir gelassen entgegen.» Abgesehen davon, dass seit dieser Aussage er bzw. «kath.ch» inzwischen ein weiteres Mal vom Schweizer Presserat wegen Verletzung journalistischer Standards gemassregelt wurde (im konkreten Fall wegen unlauterer Methoden bei der Informationsbeschaffung und Verletzung des Schutzes der Privatsphäre), scheint ihm entgangen zu sein, dass es in der Schweiz nicht nur einen Presserat gibt, der über die Einhaltung der journalistischen Ethik wacht, aber keine verbindlichen Sanktionen aussprechen kann, sondern auch einen Rechtsstaat. Und dazu gehört insbesondere auch das Strafrecht. Ob Raphael Rauch angesichts der drohenden strafrechtlichen Verurteilung dieser Auseinandersetzung immer noch «gelassen entgegensieht»?

Gegen den Strafbefehl wurde Einsprache erhoben. Er ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

* Der hier zitierte Tweet von der Webseite von Dr. Krall wurde am 16. September 2023 entfernt. Im Tweet hatte Dr. Krall die mit einem Strafbefehl belegte Journalistin namentlich genannt. Die Entfernung des Tweets erfolgt im Sinne des Rechtsfriedens auf Ersuchen der Anwältin der Journalistin, ohne deren Rechtsanspruch anzuerkennen.


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

E-Mail

Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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Bemerkungen :

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    Michael Schmid 07.10.2023 um 10:36
    Wenn so genannte Nazis (Antisemit) mit Nazimethoden verfolgt werden, sollte sich jeder die Frage stellen, wer denn die wahren Nazis (Faschisten) sind.
    Ob das an der Zeitenwende liegt ?
    Frieden schaffen mit noch mehr Waffen…
    Hetze mit Hetze bekämpfen….
    Tolerenanz: ja. Aber nur gegenüber Linientreuen…
    Und immer wieder wird die „Nazikeule“ geschwungen: diskreditieren und diffamieren….
  • user
    jürgen 13.09.2023 um 17:14
    Das ist doch der vereinigten Linken vollig gleichgültig, ob es zutrifft oder nicht, Hauptsache erstmal "Antisemitismus unterstellen, um jemanden sozial zu erledigen, abstreiten kann man das ja hinterher, wenn die Lüge zu offensichtlich geworden ist. Das ist leider das allgemeine poitisch/mediale Verhalten links/grüne Meinungskartell, um üpolitisch unliebsame Meinungen zur Strecke zu bringen. Es lebe unsere Demokrratie mit der eigentlich garantierten Meinungsfreiheit.
  • user
    Tannenherz 12.09.2023 um 15:32
    High, fälschlich als Antisemit bezeichnet bzw. beschuldigt zu werden, kann gar nicht hart genug bestraft werden und wird viel zu wenig verfolgt. Nur mit einer konsequenten Verfolgung aller fälschlichen Beschuldigungen in wenigstens diesem Bereich, kann man dieses schon inflationäre Gebaren in der Griff bekommen. Freundlichst Fiete
  • user
    Michael Walther 12.09.2023 um 10:17
    Von allen straf-, zivil- und kirchen-rechtlichen Konsequenzen einmal abgesehen, die üble Nachrede in einem Rechtsstaaat korrekterweise nach sich ziehen kann: Ich kann an meine katholischen Glaubensgenossen in der schönen Schweiz nur dringend appellieren, Gottes Gebote zu respektieren. "Du sollst nicht falsch Zeugnis ablegen wider Deinen Nächsten!". Ein Verstoß gegen eines der Zehn Gebote ist eine schwere Sünde. Nicht wiederholen!
  • user
    Kuckuck 12.09.2023 um 09:51
    Wo Herr Krall Recht hat, da hat er Recht. Niemand muss sich niedermachen lassen, weil er eine eigene Meinung vertritt - die dazu noch wahr ist.
  • user
    Michael 10.09.2023 um 20:39
    Wenn kath.ch teurer und teurer wird, rückt sein Ende näher.
  • user
    Claudio Tessari 09.09.2023 um 13:55
    Markus Krall kann antworten: Kla 3,59 Du, HERR, hast meine Bedrückung gesehen. / Verschaffe mir Recht!