Verhaltenskodex mit offiziellen Unterlagen zum Merkblatt der Kantonalkirche Schwyz © swiss-cath.ch

Kirche Schweiz

Chu­rer Pries­ter­kreis schlägt For­mu­lie­rung für einen Vor­be­halt zum Ver­hal­tens­ko­dex vor

Der Ver­hal­tens­ko­dex (VK) des Bis­tums Chur hat seit sei­ner offi­zi­el­len Ver­öf­fent­li­chung am 5. April 2022 für inten­sive Dis­kus­sio­nen gesorgt. Die Dif­fe­ren­zen bezüg­lich der Aus­le­gung umstrit­te­ner Text­pas­sa­gen im VK konn­ten auch nach meh­re­ren Gesprä­chen mit Bischof Joseph Maria Bon­ne­main nicht besei­tigt wer­den. Da der Druck zur Unter­zeich­nung inzwi­schen zuge­nom­men hat, bie­tet der Chu­rer Pries­ter­kreis den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern der Diö­zese Chur eine For­mu­lie­rung für einen Vor­be­halt zum Ver­hal­tens­ko­dex an.

Der Churer Priesterkreis unterstützt das Anliegen der Missbrauchsprävention mit Entschiedenheit. Der Verhaltenskodex geht aber weiter. Daher hat der Churer Priesterkreis in seiner ausführlichen Stellungnahme vom 28. April 2022 detailliert inhaltlich festgehalten, welche Punkte im VK der kirchlichen Lehre widersprechen und warum. Vorschläge, eine Kommission zur Überarbeitung des VK einzusetzen oder den VK zum Diskussionspapier zu erklären, bis die Differenzen bereinigt sind, lehnte der Bischof von Chur stets ab. Wir konnten keine inhaltliche Klarheit schaffen. Trotz mehrerer Gespräche und Bitten kamen immer nur formelle und unverbindliche Antworten.

Inzwischen hat der Kantonalkirchenvorstand der Kantonalkirche Schwyz zusammen mit dem Generalvikariat Urschweiz ein Merkblatt ausgearbeitet und den Kirchgemeinden zugesandt, in dem erklärt wird: «Wenn Mitarbeitende sich dem Grundanliegen des Verhaltenskodex verweigern, können als letzter Schritt arbeitsrechtliche Konsequenzen in Betracht gezogen werden.» Der Churer Priesterkreis betrachtet die Missbrauchsprävention als Grundanliegen. Dazu gehört aber nicht die Implementierung von LGBTQ-Anliegen, die dem Lehramt der Katholischen Kirche widersprechen. Die vorliegende Fassung des VK bringt viele Priester, Diakone, Seelsorgerinnen und Seelsorger, Katechetinnen und Katecheten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst in einen Gewissenskonflikt.

Da es bereits Personen gibt, die zur Unterschrift aufgefordert wurden, kann der Churer Priesterkreis nicht länger zuwarten. Er schlägt allen Priestern und Diakonen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bistum eine Klausel vor, die sie bei der Unterschrift unter den VK anbringen können, wenn sie sich gezwungen sehen, diesen zu unterzeichnen:

Eingedenk meiner Verpflichtung, auch in meinem Verhalten immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren (CIC, c. 209 § 1), und gestützt auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Bundesverfassung, Art. 15), halte ich fest: Meine Unterzeichnung des Verhaltenskodex (VK) erfolgt unter dem Vorbehalt seiner Übereinstimmung mit den Aussagen des ihm übergeordneten Lehramtes der Katholischen Kirche, wie es insbesondere im Katechismus der Katholischen Kirche und den Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Niederschlag gefunden hat, sowie der einschlägigen Bestimmungen des Kirchenrechts. Die Aussagen des Lehramts gelten für mich als massgebliches Kriterium für die rechte Auslegung unklarer, missverständlicher und mehrdeutiger Inhalte sowie Begriffe des VK. Die Aussagen des Lehramts haben in den Fällen, in denen zwischen diesem und dem VK ein Widerspruch besteht, Vorrang in meinem pastoralen Handeln.
 

Churer Priesterkreis, 9. März 2023         Sekretär: Kan., Pfr. Dr. Roland Graf

 

Nachtrag: Vorlage für Avery-Etiketten Nr. 3478 (A4-Etikette) zur allfälligen Verwendung für S. 28 im Verhaltenskodex

 


Churer Priesterkreis


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Bemerkungen :

  • user
    Merz Ernst 11.03.2023 um 19:41
    Was nützt ein priesterlicher Segen für homosexuelle Paare, wenn der Segen von oben (Gott) fehlt?
  • user
    Martin Meier-Schnüriger 11.03.2023 um 12:28
    Die Zusatzklausel ist ausgewogen formuliert und trägt den Anliegen jener Personen im kirchlichen Dienst Rechnung, die durch den Zwang zur Unterzeichnung des VK in einen Gewissenskonflikt geraten. Die Frage ist nur, ob vorgesetzte Behörden und nicht zuletzt Bischof Joseph Maria Bonnemain die Klausel akzeptieren werden. Auf jeden Fall bietet sie keinen rechtlichen Schutz gegen allfällige disziplinarische Massnahmen des Arbeitgebers. Vielleicht sollte der Churer Priesterkreis einen neuen, schlankeren und vor allem mit der Lehre der katholischen Kirche übereinstimmenden VK ausarbeiten und ihm dem Bischof vorlegen. Wenn es diesem wirklich nur um die Bekämpfung des Missbrauchs geht, müsste er eigentlich mit einem solchen VK leben können.
  • user
    Gabriela Ulrich 09.03.2023 um 15:05
    Es bringt gar nichts den VK des Bistums Chur mit einem noch so guten Vorbehalt zu Unterzeichnen. Der gute Vorbehalt des Churer Priesterkreises wird von den Befürwortern nicht anerkannt. Ausserdem hat Exzellenz Joseph Maria Bonnemain, Bischof von Chur ohne Vorbehalt den VK des Bistum Chur bereits unterzeichnet. Einen Vorbehalt, sowie ein neuer Kodex nach der Lehre der katholischen Kirche lehnt Exzellenz ab, wie ich aus seinen Zeilen und Aussagen entnehmen konnte. Dem VK des Bistum Chur fehlt die Gottesliebe, ist irreführend und ungültig, wie ich bereits dargelegt habe. Der VK des Bistum Chur entspricht nicht der Logik der Liebe. Ein guter VK vom Churer Priesterkreises wäre besser, als der gute Vorbehalt. Ich gehe nämlich davon aus, dass der Churer Priesterkreis mit seinem Vorbehalt auf Wiederstand stossen wird. Darum betet für den Bischof von Chur.
  • user
    Claudio Tessari 09.03.2023 um 13:17
    So könnte ich ihn auch unterzeichnen. Aber traurig das es so ein Theater überhaupt geben muss.