Über die Corona-Massnahmen, die in den Jahren 2020 bis 2022 ergriffen wurden, ist viel geschrieben und diskutiert worden. Es besteht kein Zweifel, dass die Ethik zu kurz gekommen ist. Wenn ich etwa daran denke, dass in einem Alters- und Pflegeheim zeitweise das Essen in den Zimmern serviert wurde, ohne überhaupt einen einzigen Coronafall zu haben. Im Grunde hat man die Bewohnerinnen und Bewohner in Einzelhaft gesetzt, einfach mit einer freundlicheren Bedienung.
Wie wir allerdings auch erfahren mussten, würgten die Medien kritische Äusserungen und Aufrufe wegen unverhältnismässigen Massnahmen rigoros ab. Da machte auch das offizielle katholische Medienportal «kath.ch» mit, indem es z. B. Pfarrer an den Pranger stellte, die sich nicht haargenau an die Massnahmen hielten.[1] Wer sich wehrte, bewegte sich in einem schwierigen Umfeld. Umso wichtiger ist es, nachdem das alles durchgestanden ist, möglichst nüchtern die damalige Situation zu analysieren, um in Zukunft ähnliche Fehler zu vermeiden, die negativen Kräfte, die da am Wirken waren, zu erkennen und sich darauf einzustellen.
Wie ist es zur Zertifikatspflicht gekommen?
Ich werde die Einführung der Zertifikatspflicht in der Schweiz, die zu einem grossen Druck hin zur COVID-19-Impfung führte, und die Rolle der Katholischen Kirche beleuchten. Bei meinen Recherchen ist einiges zutage getreten, was ich lieber nicht herausgefunden hätte. Dazu habe ich ein passendes Zitat, das dem heiligen Papst Gregor dem Grossen zugeschrieben wird: «Besser ist, es gibt einen Skandal, als dass die Wahrheit zu kurz kommt.»
Es ist klar, dass die Massnahmen in den einzelnen Ländern nicht isoliert betrachtet werden können. Absprachen zwischen den Ländern spielten zweifellos eine Rolle, etwa als sich Bundesrat Alain Berset mitten im Lockdown am 19. April 2020 virtuell am G20-Gesundheitsministertreffen beteiligte. Sehr früh, am 20. März 2020, ersuchte Papst Franziskus das «Dikasterium für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen», eine «Vatikan COVID-19 Kommission» einzurichten. Am 7. Mai 2020 wurde sie eingesetzt und spielte meines Erachtens eine wichtige Rolle. Mir selbst war bis etwa vor einem Monat die Existenz dieser Kommission gar nicht bewusst.
Peter Kardinal Turkson ist der Präfekt des «Dikasteriums für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen» und hat als solcher mehrfach an den Veranstaltungen teilgenommen, die das «World Economic Forum» (WEF) jedes Jahr in Davos organisiert. Papst Franziskus schickte in den Jahren 2014, 2015, 2018, 2019 und 2020 jeweils Grussworte zu diesen Anlässen an Klaus Schwab. Der Staatssekretär Pietro Kardinal Parolin, die Nummer 2 im Vatikan, nahm 2017 selbst am WEF teil. Das mag vielleicht für Stirnrunzeln sorgen, doch mich machte erst die Verbindung zwischen dem Untersekretär Augusto Zampini Davies aus dem «Dikasterium für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen» und dem WEF stutzig. Dieser Priester, ein promovierter Moraltheologe aus Argentinien, war nicht nur Untersekretär, sondern leitete die Gruppe 2 innerhalb der «Vatikan Covid-19 Kommission». Diese Gruppe war dafür zuständig, die Coronasituation zu analysieren und Massnahmen zu ergreifen.
Augusto Zampini hat am 15. Mai 2020 zusammen mit zwei anderen Autoren, einer gehört selbst zum WEF (Head of Foundations), einen Artikel für die Webseite des WEF veröffentlicht. Der Titel lautet: «COVID-19 zeigt die Notwendigkeit eines radikalen Wandels. Hier erfahren Sie, wie religiöse Führer dazu beitragen können, eine bessere Welt nach der Pandemie zu schaffen».[2] Bemerkenswert ist das folgende Zitat: «Während sich das Weltwirtschaftsforum mit den grundlegenden Herausforderungen der Schaffung von Chancen, Gerechtigkeit, Wirtschaftswachstum und Nachhaltigkeit in einer Welt nach der Pandemie befasst, werden wir uns dem weltweiten Ruf nach humaneren und ökologischeren Massstäben für den Fortschritt sowie nach Regeln und Anreizen anschliessen, um diese hohen Ideale in die tägliche Realität umzusetzen.» Dieses Faktum gilt es im Hinterkopf zu behalten.
Es ist klar, dass es ohne Impfstoffentwicklung wohl kaum eine Zertifikatspflicht gegeben hätte. Im rollenden Zulassungsverfahren wurden die mRNA-Impfstoffe der Firmen «Pfizer/BioNTech» bereits am 19. Dezember 2020 sozusagen als Weihnachtsgeschenk und für «Moderna» am 12. Januar 2021 zugelassen. Studien über massive Nebenwirkungen wurden mir im Mai 2021 bekannt. Trotz der Berichte über Myocarditis bei Jugendlichen in Israel liess «Swissmedic» am 4. Juni 2021 die Impfung für 12- bis 15-Jährige generell zu. Die «Ständige Impfkommission» STIKO in Deutschland war da noch zurückhaltender, gab später aber wohl unter Druck der Politik nach.
Aus ethischer Sicht ist die Note der «Kongregation für die Glaubenslehre» vom 21. Dezember 2020 wichtig. Papst Franziskus hat sie am 17. Dezember 2020 im Rahmen einer Audienz geprüft und deren Veröffentlichung genehmigt. Zunächst hält die Note zum damaligen Zeitpunkt wohl zu recht fest:
«Es ist nicht Absicht, über die Sicherheit und die Wirksamkeit dieser Impfstoffe zu urteilen – obwohl auch dies ethisch relevant und notwendig ist –, da diese Beurteilung in der Verantwortung der biomedizinischen Forschung und der Arzneimittelbehörden liegt.»
Die Note hält weiter fest, «dass in der Regel die Impfung keine moralische Pflicht darstellt, und dass sie deshalb freiwillig sein muss».
«In Ermangelung anderer Mittel, um die Epidemie aufzuhalten oder ihr vorzubeugen, kann die Impfung empfohlen sein, vor allem, um die Schwächsten und am meisten Gefährdeten zu schützen.»
Das ist hier vorsichtig ausgedrückt. Bekannt war, dass Impfstoffe von «Astrazeneca» sowie «Johnson & Johnson» mit Zelllinien aus abgetriebenen Föten produziert wurden. Die neuartigen mRNA-Impfstoffe von «Pfizer/BioNTech» und «Moderna» wurden anders produziert, aber schliesslich mit solchen Zelllinien getestet. Dass Gewissensgründe dafür sprechen, auch letztere abzulehnen, gibt die Note zu: «Jene aber, die aus Gewissensgründen Impfstoffe, die aus von abgetriebenen Föten stammenden Zelllinien hergestellt worden sind, ablehnen, müssen sich bemühen, durch andere prophylaktische Mittel und angemessenes Verhalten zu vermeiden, dass sie selbst Überträger des ansteckenden Erregers werden.»
Es gab seither nie mehr eine Stellungnahme der Glaubenskongregation zu diesem Thema, obwohl die späteren Berichte über die massiven Nebenwirkungen der mRNA-Impfstoffe dies nahegelegt hätten. HLI-Schweiz hat den Standpunkt vertreten:
«Wer nicht zur Personengruppe mit einem sehr hohen Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 gehört, sollte vorerst weitere Ergebnisse über die Folgen der Impfung abwarten und sich mit den bekannten Massnahmen gegen eine Ansteckung schützen.»[3]
Die Nationale Ethikkommission (NEK) als beratendes Organ des Bundesrates gab am 11. Februar 2021 ein Papier heraus, das einige wichtige ethische Aspekte im Zusammenhang mit der Einführung eines Impfnachweises enthielt: Die Impfung wurde als valable Massnahme dargestellt, «auch wenn sie eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit darstellt und mögliche Nebenwirkungen mit sich bringt».[4] Bemerkenswert ist die Aussage, dass mindestens eine Impfquote von 60 % der Bevölkerung angestrebt werden müsste. Die Frage, ob man eventuell nur Risikopersonen impfen sollte, wurde gar nicht gestellt. Die NEK wandte sich klar gegen ein Impfobligatorium, weil es eine massive Grundrechtsverletzung darstellt. Aber laut Art. 22 des Epidemiengesetzes ist «ein Impfobligatorium bei bestimmten Personengruppen möglich».
Problemfelder sind die Offenlegung des Impfstatus, die Problematik der Stigmatisierung ungeimpfter Personen sowie der möglichen Diskriminierung. Die NEK plädierte dafür, Fragen des Impfnachweises explizit zu regeln. Das Impfzertifikat war hier noch nicht geboren, aber im Grunde gezeugt, denn die genannten Problemfelder ignorierend, befürwortete die NEK zeitlich begrenzte Regelungen, «insbesondere im Hinblick auf Zugangsbeschränkungen zu öffentlichen und privaten Räumen». Das war wohl verstanden am 11. Februar 2021.
Die Taskforce, sicher im Besitz dieser Stellungnahme der NEK, gesteht am 16. Februar 2021 noch ein: «Jede Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften setzt voraus, dass die Virusübertragung durch die Impfung reduziert wird. Ob dies der Fall ist, ist zurzeit noch offen.» Am Schluss des Papiers folgt dann die visionäre Formulierung: «Bleibt die Impfrate zu niedrig, um eine Gefährdung des Gesundheitssystems auszuschliessen, lässt sich die Forderung nach einem Impfzertifikat dadurch rechtfertigen, dass sie dazu beiträgt, wichtige Ziele im Bereich der öffentlichen Gesundheit verwirklichen zu können. In diesem letzten Fall ist eine solche Anforderung am stärksten gerechtfertigt.»[5] Einige Monate später, am 21. Mai 2021, wurde das EU-Zertifikat lanciert und zwar zum Zweck, «den sicheren und freien Personenverkehr während der COVID-19 Pandemie zu erleichtern». Es kam ab dem 1. Juli zur Anwendung, und zwar auch in ganz anderen Bereichen des alltäglichen Lebens.[6]
Am 26. August 2021 veröffentlichte die NEK eine bemerkenswerte Stellungnahme mit dem Titel: «Covid-19-Pandemie: Die gleichberechtigte Behandlung ungeimpfter Personen ist Pflicht».[7]
Darin hält sie fest:
- Allgemeine Beschränkungen aufzuheben, sobald alle Menschen, die dies wollen, eine Gelegenheit hatten, sich impfen zu lassen.
- Ob eine Person sich impfen lässt oder nicht, obliegt ihrer freien Wahl.
- «Die NEK betont, dass auch eine indirekte Impfpflicht das Prinzip der Wahlfreiheit bezüglich der Impfung untergräbt und damit nicht gerechtfertigt werden kann.»
Allerdings ermöglicht die folgende Aussage doch wieder restriktive Massnahmen: Die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitswesens ist der mit Abstand wichtigste Grund, der eine Aufrechterhaltung gewisser allgemeiner Einschränkungen (beispielsweise der Maskentragpflicht, einer Homeoffice-Pflicht oder Beschränkungen von Versammlungen im öffentlichen Raum) rechtfertigen kann.»
Es ist zu beachten, dass Bundesrat Alain Berset am 5./6. September 2021 am Gesundheitsministertreffen der G20 in Rom teilnahm. Es ist gut möglich, dass dieses Treffen mitentscheidend für die nur zwei Tage später an einer Pressekonferenz verkündete Einführung der Zertifikatspflicht war.
Die NEK schob am 8. September 2021, d. h. genau am selben Tag, wie der Bundesrat in einer Medienkonferenz die Zertifikatspflicht ankündigte, eine weitere Stellungnahme hinterher. Eine Mehrheit der NEK – es gab also auch eine Minderheit mit gegenteiliger Auffassung – unterstützte eine Empfehlung zur Impfung für Jugendliche von 12-15 Jahren. Die Stellungnahme enthielt die Mahnung: «Es sollte davon abgesehen werden, Jugendliche mit dem Versprechen von mehr Freiheit oder der Androhung erneuter Restriktionen zu einer Impfung motivieren zu wollen.» Genau das war aber bei der späteren Impfkampagne des Bundes in Kombination mit den Vorschriften der Kantone der Fall.[8] Bemerkenswert ist der Umstand, dass, anders als in der Stellungnahme vom Februar, die NEK die Virusübertragung durch die Impfung nicht mehr thematisiert. Der Bundesrat behauptete in der Medienkonferenz, dass die Impfung Virusübertragungen verhindere, doch wissenschaftliche Beweise waren nach wie vor ausstehend, weil man das bei den Tests der Impfstoffe gar nicht geprüft hatte.
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