© Marche pour la vie.

Pro Life

Frank­reich: «Mar­che pour la vie» so aktu­ell wie nie

Heute, am 21. Januar 2024, fin­det in Paris wie­der der «Mar­che pour la vie» statt. Die­ses Jahr erhält er eine unmit­tel­bare Bri­sanz durch das Bestre­ben der Regie­rung, ein Recht auf Abtrei­bung in die Ver­fas­sung auf­zu­neh­men und die Ster­be­hilfe zu legalisieren.

Abtreibungen sind in Frankreich seit dem 17. Januar 1975 straffrei («Loi Veil»). Aktuell kann bis zur 14. Woche abgetrieben werden; die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Im vergangenen Jahr wurden in Frankreich rund 234 000 Abtreibungen vorgenommen.

Die Mitte-Regierung unter Präsident Emmanuel Macron brachte am 12. Dezember 2023 eine Gesetzesvorlage für eine Verfassungsänderung auf den Weg. Der Text der Regierung stellt einen Mittelweg dar: Die Nationalversammlung hatte Ende 2022 einen Text angenommen, der davon spricht, «die Effektivität und den gleichen Zugang zum Recht auf Schwangerschaftsabbruch» zu gewährleisten (l’effectivité et l’égal accès au droit à l’IVG), während der Senat eine geänderte Version angenommen hatte, in der von der «Freiheit der Frau, ihre Schwangerschaft zu beenden» die Rede ist (liberté de la femme de mettre fin à sa grossesse).

Seit diesem Dienstag wird der entsprechende Gesetzentwurf im Ausschuss der Nationalversammlung in Paris debattiert. Die Abgeordneten des Gesetzesausschusses stimmten bereits am Mittwoch, dem 17. Januar, der Verankerung der «garantierten Freiheit» (la liberté garantie) einer Frau, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, in der Verfassung zu. Diese Entscheidung erfolgte auf den Tag genau 49 Jahre nach der Verkündung des «Veil-Gesetzes» zur Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs.

Man geht allgemein davon aus, dass die Nationalversammlung dem Text am 24. Januar zustimmen wird. Sollte dies der Fall sein, geht der Text weiter an den Senat, der von der Rechten und der Mitte dominiert wird. Sollte der Senat den Text ebenfalls annehmen, was derzeit noch ungewiss ist, würde am 5. März eine gemeinsame Tagung aller Mitglieder der Nationalversammlung und des Senats in Versailles einberufen; für eine Verfassungsänderung sind drei Fünftel der Stimmen erforderlich.

Gefährliche Konsequenzen
Die Verantwortlichen des «Marche pour la vie» halten in ihrer Medienmitteilung fest, dass die einzige Freiheit der Frau, die heute bedroht ist, die Freiheit ist, ihr Kind behalten zu können. «Wenn die Abtreibung in der Verfassung verankert würde, würde das Recht anerkannt, ein unschuldiges Mitglied der Menschheit sterben zu lassen, während die Verfassung heute vorsieht, dass ‹niemand zum Tod verurteilt werden darf›». Diese neue übergesetzliche Norm würde die Abschaffung der Gewissensklausel für Ärzte sowie die Abtreibung auf Verlangen bis zum Ende der Schwangerschaft ermöglichen. Diese Befürchtungen werden auch von Politikern geäussert. Diese sehen zudem die konkrete Gefahr, dass Kinder einzig aufgrund ihres Geschlechts abgetrieben werden. Die Verantwortlichen des «Marche pour la vie» weisen weiter auf den demografischen Kollaps hin, auf den Frankreich zusteuert.
 


Das Leben auch am Ende gefährdet
Doch in Frankreich ist das Leben nicht nur am Beginn bedroht, sondern auch am Lebensende: Aktuell diskutiert die Politik eine Legalisierung der Sterbehilfe.

Am 2. April 2023 hat sich der Bürgerrat mit grosser Mehrheit für die Legalisierung der Sterbehilfe ausgesprochen. Die Regierung sollte im Sommer 2023 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Doch ein Entscheid wird nun erst im Februar 2024 gefällt – dies aufgrund des starken Widerstands von Pflegekräften: 800 000 Pflegekräfte und 13 Pflegeorganisationen widersetzen sich diesem Gesetzentwurf, der den Tod auf Bestellung vorsieht. Die Regierung versucht nun eine Umgehungsstrategie: Sie bezieht die Frage der Sterbehilfe in die umfassendere Problematik der Palliativpflege ein und hofft, dass der Entwurf auf diese Weise von der Versammlung verabschiedet und von der Öffentlichkeit akzeptiert wird.[1] Die Regierung des Kantons Wallis hat diesen Trick unlängst erfolgreich vorexerziert.

Die Verantwortlichen des «Marche pour la vie» hoffen auf viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer. «Wir müssen unermüdlich daran erinnern, dass jedes menschliche Leben keinen Preis hat, dass es einzigartig und unersetzlich ist und nicht ein Produkt, das man nehmen oder wegwerfen kann.»

Sie stellen zehn konkrete Anträge[2]

  1. Ablehnung einer Verfassungsgebundenheit von Abtreibung.
  2. Eine Studie über den Schwangerschaftsabbruch durch die öffentliche Hand durchführen lassen, um die Ursachen und Folgen der Abtreibung besser zu verstehen, wie es 88 % der Bevölkerung wünschen (IFOP-Umfrage Oktober 2020), und die Einrichtung einer parlamentarischen Studienkommission zu diesem Thema.
  3. Ablehnung jeglicher Legalisierung von assistiertem Suizid und Euthanasie.
  4. Einen umfassenden Plan zur Bereitstellung von Palliativmedizin für jeden Franzosen, der sie benötigt, umsetzen.
  5. Eine Familienpolitik einführen, die prekäre Lebensumstände bekämpft und alle (werdenden) Eltern unterstützt, damit ein Schwangerschaftsabbruch nie aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt.
  6. Eine 100-prozentige Kostenübernahme für Massnahmen im Zusammenhang mit einer Mutterschaft, so wie für einen Schwangerschaftsabbruch bereits eine 100-prozentige Kostenübernahme vorgesehen ist.
  7. Einführung einer obligatorischen Ultraschalluntersuchung ab der sechsten Schwangerschaftswoche, bei der man das Herz des Kindes schlagen hören kann.
  8. Einführung einer Bedenkzeit von mindestens drei Tagen vor jedem Schwangerschaftsabbruch.
  9. Förderung von Geburten unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um jungen Frauen in schwierigen Situationen zu ermöglichen, ihre Schwangerschaft auszutragen und so eine Adoption zu ermöglichen.
  10. Das Recht des Gesundheitspersonals auf Verweigerung aus Gewissensgründen verteidigen und die entsprechende Gewissensklausel schützen.

 


[1] Vgl. fsspx.news/de/news/frankreich-gesetzentwurf-zur-sterbehilfe-auf-dem-pruefstand-41303
[2] enmarchepourlavie.fr/2023/11/marche-pour-la-vie-2024/


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Bemerkungen :

  • user
    Hansjörg 23.01.2024 um 11:14
    Herr Martin Meier-Schnüriger
    Wenn Sie den Text des Artikels lesen, sehen Sie, dass die Bezeichnung "Schwangerschaft beenden" vom französischen Senat genannt wurde und nicht meine Erfindung war.

    "während der Senat eine geänderte Version angenommen hatte, in der von der «Freiheit der Frau, ihre Schwangerschaft zu beenden» die Rede ist (liberté de la femme de mettre fin à sa grossesse)."
  • user
    Hansjörg 22.01.2024 um 13:27
    Alle dürfen so lange und so weit marschieren wie sie wollen. Der Entscheid eine Schwangerschaft zu beenden muss, innerhalb der staatlich definierten Regeln, bei der einzelnen Frau bleiben.
    • user
      Martin Meier-Schnüriger 23.01.2024 um 10:45
      1. Was Sie euphemistisch mit "Schwangerschaft beenden" umschreiben, ist die Tötung eines unschuldigen und wehrlosen kleinen Kindes.
      2. Die Annahme, dass es immer die Frau ist, die sich für eine Abtreibung entscheidet, basiert auf Wunschdenken, bzw. Propaganda: Oft wird eine schwangere Frau von ihrer Umgebung so sehr unter Druck gesetzt, bis sie in die Abtreibung "einwilligt".
      3. Wenn staatliche Gesetze den Geboten Gottes widersprechen, haben wir Christen die Pflicht, "mehr Gott als den Menschen zu gehorchen" (vgl. Apostelgeschichte).
      4. Ich versuche mir schon seit längerem vorzustellen, was für ein Mensch sich hinter dem Pseudonym "Hansjörg" verbirgt.