Abtreibungen sind in Frankreich seit dem 17. Januar 1975 straffrei («Loi Veil»). Aktuell kann bis zur 14. Woche abgetrieben werden; die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Im vergangenen Jahr wurden in Frankreich rund 234 000 Abtreibungen vorgenommen.
Die Mitte-Regierung unter Präsident Emmanuel Macron brachte am 12. Dezember 2023 eine Gesetzesvorlage für eine Verfassungsänderung auf den Weg. Der Text der Regierung stellt einen Mittelweg dar: Die Nationalversammlung hatte Ende 2022 einen Text angenommen, der davon spricht, «die Effektivität und den gleichen Zugang zum Recht auf Schwangerschaftsabbruch» zu gewährleisten (l’effectivité et l’égal accès au droit à l’IVG), während der Senat eine geänderte Version angenommen hatte, in der von der «Freiheit der Frau, ihre Schwangerschaft zu beenden» die Rede ist (liberté de la femme de mettre fin à sa grossesse).
Seit diesem Dienstag wird der entsprechende Gesetzentwurf im Ausschuss der Nationalversammlung in Paris debattiert. Die Abgeordneten des Gesetzesausschusses stimmten bereits am Mittwoch, dem 17. Januar, der Verankerung der «garantierten Freiheit» (la liberté garantie) einer Frau, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, in der Verfassung zu. Diese Entscheidung erfolgte auf den Tag genau 49 Jahre nach der Verkündung des «Veil-Gesetzes» zur Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs.
Man geht allgemein davon aus, dass die Nationalversammlung dem Text am 24. Januar zustimmen wird. Sollte dies der Fall sein, geht der Text weiter an den Senat, der von der Rechten und der Mitte dominiert wird. Sollte der Senat den Text ebenfalls annehmen, was derzeit noch ungewiss ist, würde am 5. März eine gemeinsame Tagung aller Mitglieder der Nationalversammlung und des Senats in Versailles einberufen; für eine Verfassungsänderung sind drei Fünftel der Stimmen erforderlich.
Gefährliche Konsequenzen
Die Verantwortlichen des «Marche pour la vie» halten in ihrer Medienmitteilung fest, dass die einzige Freiheit der Frau, die heute bedroht ist, die Freiheit ist, ihr Kind behalten zu können. «Wenn die Abtreibung in der Verfassung verankert würde, würde das Recht anerkannt, ein unschuldiges Mitglied der Menschheit sterben zu lassen, während die Verfassung heute vorsieht, dass ‹niemand zum Tod verurteilt werden darf›». Diese neue übergesetzliche Norm würde die Abschaffung der Gewissensklausel für Ärzte sowie die Abtreibung auf Verlangen bis zum Ende der Schwangerschaft ermöglichen. Diese Befürchtungen werden auch von Politikern geäussert. Diese sehen zudem die konkrete Gefahr, dass Kinder einzig aufgrund ihres Geschlechts abgetrieben werden. Die Verantwortlichen des «Marche pour la vie» weisen weiter auf den demografischen Kollaps hin, auf den Frankreich zusteuert.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Wenn Sie den Text des Artikels lesen, sehen Sie, dass die Bezeichnung "Schwangerschaft beenden" vom französischen Senat genannt wurde und nicht meine Erfindung war.
"während der Senat eine geänderte Version angenommen hatte, in der von der «Freiheit der Frau, ihre Schwangerschaft zu beenden» die Rede ist (liberté de la femme de mettre fin à sa grossesse)."
2. Die Annahme, dass es immer die Frau ist, die sich für eine Abtreibung entscheidet, basiert auf Wunschdenken, bzw. Propaganda: Oft wird eine schwangere Frau von ihrer Umgebung so sehr unter Druck gesetzt, bis sie in die Abtreibung "einwilligt".
3. Wenn staatliche Gesetze den Geboten Gottes widersprechen, haben wir Christen die Pflicht, "mehr Gott als den Menschen zu gehorchen" (vgl. Apostelgeschichte).
4. Ich versuche mir schon seit längerem vorzustellen, was für ein Mensch sich hinter dem Pseudonym "Hansjörg" verbirgt.